@Kielius :
Kielius schrieb:Du hast dir sehr viel Mühe gegeben mit deinem Beitrag.
Er war stets bemüht....was das in einem Zeugnis heißt, weiß ich. ;-) Ich nehm´s hier aber mal wörtlich wie´s da steht und danke für die Blumen. Stellvertretend auch für die anderen positiv-konstruktiven Kommentare zu dem Beitrag.
Kielius schrieb:Ich bin beim Lesen auf folgende Punkte aufmerksam geworden.
Dew schrieb:Motiv und Täter sind innerhalb des Systems Bundeswehr und speziell im Mikrokosmos Kaserne zu suchen.
D'accord.
Hierzu hat letztlich auch der Staatsanwalt beigetragen. Nachdem der sich in die Ermittlungen einmischte und den Schwerpunkt von der Bundeswehr wegnahm, gehe ich davon aus, dass die Ermittler außerhalb der Kaserne jeden Stein umdrehten.
Ich würde jedenfalls auf so eine Bevormundung so reagieren, und wenn´s nur wäre, um dort die Verbindung zu finden, die mich wieder in die Kaserne zurückbringt.
Oder eben nachdem "draußen" partout nichts zu finden ist, auf dem Wege des Ausschlussverfahrens wieder in die Kaserne zurückzukommen.
Denn an einem Fakt kommt man nun mal nicht vorbei:
Der Tatort war
in der Kaserne!
Alle "Gedienten" und mit Masse auch die Zivilisten hier kennen bzw. empfinden deutlich die Schwierigkeiten, einen Täter von "draußen" an den Tatort und zur Tat zu bringen.
Dieses ermittlungstechnische "Zurückkommen an den Tatort" mit all seinen Besonderheiten ist meiner Meinung nach nicht, nicht ausreichend oder zu spät erfolgt.
Also bin ich dem Ausschlussverfahren gefolgt.
Kielius schrieb:Der Mann wurde also damals, nachdem er zunächst unter Tatverdacht geriet, später ausgeschlossen. Das heißt aber nicht, dass er als potenzieller Täter ausscheidet. Genauso wie viele andere Personen, die in der Tatnacht auf dem Kasernengelände waren, nicht ausscheiden dürften, auch wenn es keinerlei Verdachtsmomente gegen sie gab oder gibt.
Hervorhebung von mir.
Das ist der Punkt. Den "Weber" und den Diensttauschpartner als potenziell naheliegenden ( um die Tatzeit nachweislich im Gebäude befindlichen ) Täter und Opfer ( Verwechslung ) konnte man nicht übersehen. Den
Rest hat der Staatsanwalt durch seine Einmischung zu einem frühen Zeitpunkt der Ermittlungen aus dem Spiel genommen. Wie sollten da Verdachtsmomente aufkommen?
Kielius schrieb:
Dew schrieb:Bei der Betrachtung der Tatsituation könnte man einen bestimmten Schwerpunkt setzen. Man könnte die Tat so verstehen, dass es dem Täter darum ging, den Fluss von Information zu unterbinden. Das zeigt sich für mich nach längerer Betrachtung darin, dass das Telefon als Hilfsmittel zur Informationsweitergabe unbrauchbar gemacht wurde.
Diese Interpretation finde ich hochspekulativ.
Damals war es gang und gäbe, dass Straftäter jeden Typs bei ihren Taten das Festnetztelefon ihrer Opfer unbrauchbar machten, indem sie kurzerhand das Kabel zerschnitten.
Ich denke, dass es hier genauso war, und sehe zumindest keine Anzeichen, dass in diesem Fall mehr dahinter stecken könnte.
Dein Einspruch kommt m. E. hier zu früh und nicht differenziert genug. Ich gehe nochmal ins Detail:
Nicht
jeder Fall ( Straftäter
jeden Typs ), bei dem das Telefon als Mittel zur Informationsweitergabe unbrauchbar gemacht wurde, war ein Mord oder mündete in einen solchen. Weil es für die Täter nicht immer nötig war. Ohne jetzt über konkrete Zahlen zu verfügen konnte es den Tätern reichen, irgendwelche Opfer/Zeugen einzusperren und das Telefon zu kappen, weil a.) die Tat ohnehin bekannt werden würde und b.) die Opfer/Zeugen auch nicht mehr konnten, als bei ihrer Auffindung auszusagen, dass da z. B. drei Maskierte, die sich Tick, Trick und Track nannten, den Safe geknackt haben. In dem Beispiel ging es den Tätern darum, die Auffindung der Tat und damit den Ermittlungsbeginn zu verzögern um Zeit für die Flucht zu haben.
Dem Mörder von N.S. genügte es nicht, das Telefon lahmzulegen. Ihm musste klar sein, dass der Mord schnell entdeckt werden würde. Spätestens am nächsten Morgen, wie es dann ja auch passiert ist. Ich denke nicht, dass das Telefon
nach dem Mord unterbrochen wurde. Der Zeitgewinn für den Täter hätte sich zwischen einer Entdeckung des toten N.S. in der Kaserne im Sekundenbereich bewegt. Nämlich die Zeit, die der Entdecker brauchte, um am Fenster "Alarm" zu brüllen. Bei gut geschulter Kommandostimme hätte das der komplette Standort gehört.
Daraus schließe ich, dass die Information, an die N.S. gelangt war, dem Täter auch geschadet hätte, wenn ein niedergeschlagener oder gefesselt und geknebelt zurückgelassener zu sich gekommen bzw. befreit worden wäre.
Kielius schrieb:
Dew schrieb:Das einzig ungewöhnliche, kurzfristig eingetretene und von N.S. nicht selbst eingeleitete Ereignis, von dem wir wissen, waren die außerplanmäßigen Verladetätigkeiten, zu denen er herangezogen worden war.
Deshalb gehe ich persönlich bei einer Theorie, die das durchschnittene Telefonkabel und die aushilfsweise Verladetätigkeit von NS zu einer "Erzählung " zu verknüpfen versucht, nicht mit.
Einspruch stattgegeben, hier gibt es ein paar Probleme. Ich war auch noch gar nicht so weit. Trotzdem nochmal:
Das einzig ungewöhnliche, kurzfristig eingetretene und von N.S. nicht selbst eingeleitete Ereignis ( außer dem Mordanschlag ),
von dem wir wissen, waren die außerplanmäßigen Verladetätigkeiten, zu denen er herangezogen worden war.
Gehen wir den Aspekt nochmal Punkt für Punkt durch:
N.S. tauscht den Wochenend-G.v.D mit einem Kameraden. Hätte der Kamerad etwas von dubiosen Verladetätigkeiten gewusst, für die am Nachmittag Staplerfahrer gesucht werden würden, hätte er nicht getauscht. Für mich ein Indiz dafür, dass der Kamerad nichts mit dem eventuell illegalen Vorgang zu tun hatte.
Während N.S. also in seinem Dienstzimmer sitzt oder Rundgänge macht, trifft im Standort ein Transport ein, der sofortige Verladetätigkeiten nötig macht. Soweit ich die bisherige Diskussion über diesen Vorgang verstanden habe, war das keine allzu ungewöhnliche Situation. Der erste Gedanke, der mir ursprünglich kam war, dass sich was Illegales am Wochenende ganz gut macht, wenn der Standort leer ist.
Mittlerweile denke ich etwas anders darüber. Wenn da jemand oder eine Kleingruppe was am Laufen hatte, dann mussten gerade diese Transporte von Sender und Empfänger gut geplant sein.
Dazu passt das hier überhaupt nicht:
Der zuständige Dienstgrad stellt fest, dass dafür ihm ein Staplerfahrer fehlt und macht sich auf den Weg, ob er einen findet. Er findet N.S. und gleich auch noch passend den Arrestanten "W.", den er kurzerhand zum G.v.D. vertretungshalber befördert.
N.S. gabelstaplert also eine Zeitlang und kehrt dann auf seinen ursprünglichen Dienstposten zurück. Bei einer vorsätzlichen und geplanten illegalen Aktion hätte man den Staplerfahrer des Vertrauens dabeigehabt. "Sie trugen seltsame Gewänder und irrten planlos umher", sagte man der BW der 80er Jahre oft nach. Im Gesamtbild rückt das die Verladeaktion etwas zurück ins normale Chaos, das da mitunter herrschte.
Wenn N.S. nun wiederum dabei etwas gewahr geworden wäre, das so daneben war, dass er es melden musste, hätte er gleich zur Wache gehen können. Oder den O.v.Wa. anrufen, sobald er zurück an seinem Platz war.
D.h., wenn man nicht eine sehr komplizierte Geschichte daraus machen will, dann fällt diese Verladenummer als Motivgeber aus. Da nichts unmöglich ist, kommt die als nächstes, sie hat einige Aspekte, die funktionieren könnten. Bin gespannt, was Ihr darüber denkt.
Melde mich ab.
MfG
Dew