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PDiddy

160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Drogen, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

PDiddy

gestern um 09:53
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:An welchen Job hast Du dabei gedacht? Berater oder Counceler in der (extra f ihn eingerichteten) Abteilung: Moral und Ethik???
Wir wollen das an dieser Stelle nicht vertiefen. ;)


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PDiddy

gestern um 10:00
@Nemon
Angesichts der Anklagepunkte, sollte man es evtl tatsächlich nicht vertiefen. Denn am Ende bleibt zu hoffen, dass dieser Fall nicht doch noch zum Politikum mutiert. Die Verteidigung hat den Prozess bereits als politisch motiviert bezeichnet.
Deshalb hoffe ich auf smarte Juroren, die gut zugehört haben in all den Wochen.


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PDiddy

gestern um 11:35
Soweit noch nicht bekannt:

Bleibt der Jury eine Einigung beim RICO‑Vorwurf verwehrt, kann dieser Punkt separat abgebrochen (ein sogenannter hung charge) werden. Dann würde es möglicherweise eine Neuverhandlung (Retrial) nur zu diesem Punkt geben.

Zu den übrigen Punkten:

Falls die Jury in allen vier Punkten schuldig urteilt (was noch nicht bekannt ist!), liegt das wahrscheinliche Strafmaß zwischen 35 und 60 Jahren Gefängnis, mit einer realen Möglichkeit auf lebenslange Freiheitsstrafe – abhängig von Details wie Gewaltanwendung, Opferalter und Strafbemessung durch das Gericht.

Zudem bleibt abzuwarten, ob Falls die Richterin keine gleichzeitige Verbüßung (concurrent sentencing) anordnet, sondern die Strafen aufeinanderfolgend (consecutive) laufen lässt.


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PDiddy

gestern um 16:22
@ElvisP
Das Urteil flattert gerade herein.Bin wirklich so gespannt.
Dank Diddy und später Kohberger, ist der späte Nachmittag incl Abend heute ausgebucht.


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PDiddy

gestern um 16:47
Im Prozess gegen Sean «Diddy» Combs wegen Sexualstraftaten haben die Geschworenen den früheren Rap-Superstar teilweise schuldig gesprochen. Das teilte die Jury dem Gericht in New York übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge mit.

Die zwölf Jurymitglieder verurteilten Combs wegen Prostitution von Frauen. Im Hauptanklagepunkt – der Bildung einer kriminellen Vereinigung – sprachen sie ihn dagegen frei. Auch beim Anklagepunkt des Sexhandels lautete die Entscheidung der Jury: nicht schuldig.
Quelle: https://www.spiegel.de/kultur/musik/sean-diddy-combs-ist-teilweise-schuldig-a-fc6e1263-0c28-4e73-8447-2639b5961570


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PDiddy

gestern um 17:10
@JosephConrad
Da wird er wohl heute Nacht wieder zu Hause schlafen können. Mal abwarten, der Richter hat darum gebeten, dass Anklage u Verteidigung etwas zu Papier bringen, was für oder gegen Kaution bis zur Strafmaßverkündung spricht.
Vielleicht muss er einen Ankle Monitor tragen, den Reisepass musste er sowieso abgeben.
Die verbleibenden 2 guilty Anklagepunkte, können mit jeweils ca 10 Jahren Maximum Strafe bemessen werden. Da wird er sicher auch umgehend einen Appeal einlegen. Bin gespannt, ob hier insgesamt 20 Jahre verhängt werden. Warscheinlich gleichzeitig zu verbüßen, also 10.
am Ende wegen guter Führung usw, unter Anrechnung der bisherigen 10 Monate. Er hat Glück gehabt, smarte Juroren.
59 civil Klagen warten noch auf ihn. Das Urteil könnte sich später auf diese Zivilprozesse auswirken. Er wird gut beschäftigt sein und sicher viel $$$ loswerden.


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PDiddy

gestern um 18:50
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Er hat Glück gehabt, smarte Juroren.
Ich hätte ihm ein paar mehr weibliche Juroren gewünscht. Verstehe in so einem Fall diese Verteilung nicht.


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PDiddy

gestern um 19:31
@inala
Zu der Frage der Juroren, habe ich vorhin die Einschätzung eines erfahrenen Anwalts gehört. Diese Juryauswahl ( so der Experte) war keine Frage von Race oder Gender ( was ja oftmals so vermutet wird, wenn man nach Erklärungen sucht).
Er sagte in etwa, hier war es vermutlich der Aspekt des Alters. Personen Ü45 zb. Also eine Generationsfrage. Die gehen an manche der Fragen mit einem anderen Verständnis heran.
Die jüngeren sind mit MeToo oÄ sozialisiert worden.
Ich persönlich glaube auch nicht, dass hier das gender Verhältnis eine Rolle gespielt hat.


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PDiddy

gestern um 21:28
@calligraphie

Du bist ja wirklich extrem optimistisch. Wenn wirklich 20 Jahre Knast im Raum stehen, kann es schon sein, dass er drin bleibt. Wenn er volle 20 Jahre bekommt, die er nacheinander absitzen muss, wäre er ein Opa, wenn er raus kommt.

Ich kann allerdings so gar nicht einschätzen, wie realistisch dieses Szenario ist.


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PDiddy

gestern um 21:59
In eigen Medien wurde berichtet, dass er bis 10 oder 15 Jahren kriegen könnte.
Bin gespannt wieviel es am Ende werden.
Auch hat er schon ne Kaution gestellt, könnte sein dass er schon bald auf Kaution rauskommen könnte.


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PDiddy

um 06:41
Zitat von LadyWhiteRoseLadyWhiteRose schrieb:Auch hat er schon ne Kaution gestellt, könnte sein dass er schon bald auf Kaution rauskommen könnte.
Er hat einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution gestellt. Anders läuft das nicht. Dieser wurde aber bereits abgelehnt.
Der Antrag von Sean "Diddy" Combs auf Freilassung gegen Kaution ist abgelehnt worden. Das entschied der zuständige Richter in New York am Mittwochabend (Ortszeit). Damit muss der US-Rapper weiterhin in Haft bleiben.
Quelle: https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_100802052/sean-diddy-combs-bleibt-in-haft.html


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PDiddy

um 07:15
@ElvisP
Da hast Du wohl recht, da war ich offensichtlich etwas zu optimistisch.
Zumindest muss er nun erst mal bis zum Sentencing am 3.10 in Haft bleiben. Ich gehe nun davon aus, dass er tatsächlich eine Haftstrafe bekommt. Angesichts seines Alters, dürfte er jedes einzelne Jahr Haft, als sehr empfindlich bewerten.
Es gab gestern viele öffentliche Stimmen, die gefordert haben, dass er eben nicht auf freien Fuß gesetzt werden soll, bis zur Strafmaßverkündung. Der Richter erwähnte, dass sein Gewaltpotential, ihn zum Risikofaktor macht. Im Prozess war ja einiges dazu zu hören. Ob er die Maximalstrafen bekommt? Das muss vermutlich der Richter entscheiden. Vermutlich spielen da verschiedene Faktoren eine Rolle. Vorstrafen usw, Sozialprognose, Verhalten vor Gericht. Die verbliebenen Guilty Urteile sind nicht ohne, es wäre ein verheerendes Signal, wenn man ihn mit einem Klaps davonkommen lassen würde.
Ich denke die Anklage fordert das Maximum. Das würde für Diddy bedeuten, Schluss mit happy life und unhappy wife.


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PDiddy

um 08:25
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ob er die Maximalstrafen bekommt? Das muss vermutlich der Richter entscheiden.
Genau, das wird der Richter entscheiden. Vorher gibt es noch eine Art Gutachten, einen pre-sentencing report, in dem Sozialprognosen etc. etc. erstellt werden. Dann kann er versuchen, alle möglichen Dinge vorzubringen, die ihn bemitleiden sollen, die schwere Kindheit, dass er beim Schulessen nie sein Lieblingsgericht bekam usw. Und die Anklage bringt eben seinen kriminellen Werdegang, die Auswirkungen auf die Opfer usw. vor.

Dann schaut der Richter in einen Katalog von vorgeschlagenen Strafmassen, die das alles berücksichtigen, die "sentencing guidelines," und entscheidet dann, ob er ihnen folgt (meistens) oder nach oben oder unten abweicht und dann setzt er die Strafe fest.


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PDiddy

um 08:34
@Rick_Blaine
Vermutlich werden auch seine Kinder den Richter um „ Nachsicht“ bitten. Oder seine betagte Mutter. Aber mit welchen Argumenten? Er war immer ein guter fürsorglicher Sohn und Vater?
Mal sehen was die Verteidigung zu seinen Gunsten beim Richter vorträgt. Vielleicht hat er ja nebenher auch charity gemacht, und seiner Familie ein Leben in Luxus ermöglicht.
Dass er nebenbei Frauen verprügelt wird wohl eher kein Pro Diddy Argument sein.


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PDiddy

um 08:43
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Vermutlich werden auch seine Kinder den Richter um „ Nachsicht“ bitten. Oder seine betagte Mutter. Aber mit welchen Argumenten? Er war immer ein guter fürsorglicher Sohn und Vater?
Mal sehen was die Verteidigung zu seinen Gunsten beim Richter vorträgt. Vielleicht hat er ja nebenher auch charity gemacht, und seiner Familie ein Leben in Luxus ermöglicht.
Dass er nebenbei Frauen verprügelt wird wohl eher kein Pro Diddy Argument sein.
Genau, irgendsowas.


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PDiddy

um 10:47
Ich bin gespannt, ob nun Anklagen von einzelnen Bundesstaaten folgen, zB wegen Körperverletzung. Vlt steht dem aber teilweise ne bis idem entgegen, hier kenne ich mich im amerikanischen (dualen) Rechtssystem nicht gut genug aus.

So wirklich überrascht bin ich über die teilweisen Freisprüche nicht, wir haben ja selbst hier im Forum aus der Entfernung die Probleme bei den Hauptanklagepunkten angerissen. Ich hätte aber geglaubt, dass Emotionalität möglicherweise bei Jury dazu führt, dass man ihn für schuldig befindet, selbst wenn sie Anklage nicht ganz lupenrein "nachvollziehbar" gemacht werden konnte. Wie schon mehrmals geschrieben, störte mich auch diese Art der Beweisführung, die aus der Beschreibung grauenhafter Einzelfälle bestand. Aber es gab keinen Fokus auf das vorheworfene kriminelle System, wie es sich zB bei Epstein durchaus besser nachzeichnen lässt. Wo waren die Vorwürfe an Mitarbeiter, die Vorwürfe an Dritte, die kommerzielle oder sonstige Vorteile von Missbrauch hatten. So blieb bei mir auch der Eindruck, er ist es ein übler Mensch, der wegen seiner Machtposition Frauen benutzt und ausgenutzt hat. Ich hatte aber nicht den Eindruck, dass er erst ein System geschaffen hat, um diese Gelegenheiten zum Missbrauch zu bekommen.

Der Darsteller von "Die wilden Siebziger" , Danny Masterson, wurde wegen zweier Vergewaltigungen in den 00er Jahren zu 30 Jahren Haft verurteilt. Angeblich hat er die beiden Frauen unter Drogen gesetzt, um sie zu vergewaltigen.
Er war danach lange verheiratet, hat Kinder, ein offenbar untadeliges Leben geführt und nun ist sein Leben quasi vorbei. Im Vergleich zu dem, was P. Diddy verbrochen hat, ist das sehr viel weniger und ich bin schon sehr gespannt, welche Strafe P. Diddy erhält. Manchmal fehlen mir bei amerikanischen Strafen die Verhältnismäßigkeiten.


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PDiddy

um 12:06
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Zumindest muss er nun erst mal bis zum Sentencing am 3.10 in Haft bleiben
Oh, dass zieht sich ja wie Kaugummi. Aber ihm kann es ja egal sein.

Was mich interessieren würde:
Kommt er in einen neuen Knast, wenn die Höhe der Strafe feststeht oder vielleicht schon zeitnah, da er jetzt verurteilt ist?


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PDiddy

um 12:54
@ElvisP
Momentan ist er ja wohl im dentencion Center in Brooklyn. Es heißt, dieser Knast ist the worst of worst. Anschließend würde er warscheinlich in ein Haus kommen mit niedrigerer Sicherheitsstufe.
Ich weiß nicht ob es da nach Wunsch geht später… er selbst hat seinen Lebensmittelpunkt in Miami. Wenn dort auch seine Kinder und Familie leben, könnte ich mir vorstellen, dass man ihn da in die Nähe verlegt. Damit seine Angehörigen ihm regelmäßig Kuchen und Wein bringen können… ohne Feile versteht sich.
So etwas könnte er beantragen. Seine Verteidigung hat ja schon angedeutet, dass man von Maximum 51 bis 63 Monaten Haft ausgeht… also ca 5 Jahre… mir ist schleierhaft, wie sie das errechnet haben. Das liest sich alles so, als ob er für die beiden Anklagepunkte nur einen Ordnungsruf bekommt… only a few months. Das wäre dann wohl der teuerste Prozess ever gewesen, wg Prostitituion via Interstate…

https://nypost.com/2025/07/02/us-news/diddy-likely-to-be-sentenced-to-months-not-years-over-prostitution-conviction-expert/


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PDiddy

um 13:20
@calligraphie

Eine interessante Einschätzung, als Laie frage ich mich allerdings, ob es es vollkommen ausgeschlossen ist, dass Comps die Strafen nacheinander absitzen muss. In dem Artikel wird das gar nicht thematisiert. Theoretisch würde das die Haftzeit verdoppeln.

Vermutlich melden sich zeitnah noch andere "Experten" zu Wort, um das alles einzuordnen.


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PDiddy

um 13:41
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Vlt steht dem aber teilweise ne bis idem entgegen, hier kenne ich mich im amerikanischen (dualen) Rechtssystem nicht gut genug aus.
Der Grundsatz gilt hier zwar auch, aber es gibt hier die Theorie der doppelten Souveränität, also der unterschiedlichen zwischen Bundesrecht und Bundesstaatsrecht. Das führt zu der eher kuriosen Tatsache, dass in so einem Fall ne bis idem, oder wie es hier heisst, double jeopardy, nicht zur Anwendung kommt. auf Deutsch gesagt, man kann für das gleiche Verbrechen, wenn es in beiden Strafgesetzen vorkommt, tatsächlich zweimal angeklagt und verurteilt werden, wenn es einmal nach Bundesrecht und einmal nach Bundesstaatrecht geschieht.

In diesem Fall ist das aber nicht relevant, wie ich ja schon mal dargestellt hatte, denn die jetzt verhandelten und angeklagten Straftatbestände sind spezifisch für das Bundesrecht. Einzelne Vergewaltigungen z.B. dagegen wären ausschliesslich Sache der Bundesstaaten.
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:Was mich interessieren würde:
Kommt er in einen neuen Knast, wenn die Höhe der Strafe feststeht oder vielleicht schon zeitnah, da er jetzt verurteilt ist?
Ja, er befindet sich jetzt in Untersuchungshaft, wie man das in Deutschland nennen würde, und die wird in den USA in der Regel in eigens dafür bestimmten Gefängnissen abgesessen, und die Strafhaft dann in einem anderen. Normalerweise wird man erst nach dem Abschluss des Verfahrens, also nach dem sentencing verlegt. Er wird dann in ein Bundesgefängnis kommen. Davon gibt es mehrere, teilweise auch mit verschiedenen Sicherheitsstufen.
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:Eine interessante Einschätzung, als Laie frage ich mich allerdings, ob es es vollkommen ausgeschlossen ist, dass Comps die Strafen nacheinander absitzen muss.
Das ist nicht ausgeschlossen. Das ist eine andere amerikanische Besonderheit, es ist dem Richter überlassen. Jeder Anklagepunkt, zu dem er schuldig befunden wurde, hat sein eigenes Strafmass. Der Richter kann entscheiden, ob diese gleichzeitig abgebüsst werden (concurrently) oder nacheinander (consecutively). Beispiel: er wird wegen zwei Punkten verurteilt. Der Richter setzt für jeden Punkt 10 Jahre fest. Dann kann er entscheiden, ob daraus insgesamt 20 Jahre werden oder die Sache nach 10 Jahren vorbei ist. In den allermeisten Fällen wird allerdings auf gleichzeitigen Ablauf entschieden.


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