_Salzbrezel schrieb:@Rick_Blaine versteht da sicher viel, viel mehr von als ich.
:) Ich hatte da schon kurz etwas zu gesagt. Es geht hier um die getrennte, duale Strafgerichtsbarkeit, die in den USA in Bundesrecht und Bundestaatsrecht geteilt ist. Derzeit ist er vor einem Bundesgericht angeklagt, das nur bei Verstössen gegen Bundesrecht zuständig ist. Und dieses enthält normalerweise keine, ich will sie mal "Allerweltsdelikte" nennen, die üblicherweise örtlich genau definiert in einem Bundesstaat vorkommen. Die sind dann dort unter Strafe gestellt und Verfahren werden dort gesondert verhandelt. In etwa ist das hier richtig:
klara.verstand schrieb:Ich glaube tatsächlich, allerdings jetzt nur kurz recherchiert, dass für andere Delikte (Körperverletzung etc) einfach die Staatsanwaltschaft des einzelnen Bundesstaats zuständig wäre. Die Bundesstaatsanwaltschaft, die hier aktuell Ankläger ist, greift nur "universeller" Delikte wie eben Menschenhandel, kriminelle Vereinigung etc auf.
Bundesrecht beschäftigt sich eben in der Regel mit die Grenzen eines Bundesstaates überschreitenden Straftaten. Beispiel:
Victor vergewaltigt am Dienstag Abend in Xtown im Bundesstaat Y ein Mädel. Am nächsten Tag zwingt er zwei andere Mädels mit ihm von XTown nach ZCity zu fahren, im Bundesstaat Z, da er sie dort der Zwangsprostitution aussetzen will.
Wer ist zuständig? Für die Vergewaltigung am Dienstag die Justiz und die Polizei des Bundesstaates Y.
Für den Transport gegen ihren Willen der beiden Mädels von Bundesstaat Y nach Bundesstaat Z hätten wir es jetzt mit einer konkurrierenden Gerichtsbarkeit zu tun: Victor wird in Z verhaftet, nun will Y die Auslieferung, aber auch die Beweise seines Verhaltens in Z, Z will aber erst mal das Verfahren in Z durchführen usw. usw.
Das ist alles möglich, auch heutzutage noch. Aber das Bundesrecht bietet hier eine Alternative an: Da die Tat ihren Beginn in Y hatte und vollendet wurde in Z, kann man Victor in einem Verfahren vor dem Bundesgericht anklagen und die Sache verhandeln und das FBI kann ihn festnehmen. Es ist also viel effizienter.
Ich hoffe, das erklärt es ein wenig. Um die Bundesgerichte aber nicht mit Arbeit zuzudröhnen, kann man nicht beide Verfahren vor dem Bundesgericht verhandeln: Den Transport der Zwangsprostituierten und die Vergewaltigung. Letzterer fehlt das Merkmal der Tatbegehung im "zwischenstaatlichen Verkehr." Das nimmt freilich der Sache wieder Effizienz, ist aber so gewollt, damit die Bundesgerichte nicht von "Allerweltstaten" überschwemmt werden.
Es fällt aber keine Tat unter den Tisch: Victor in unserem Beispiel kann zweimal angeklagt und verurteilt werden: Im Bundesgericht, und in einem Gericht des Bundesstaates Y (hier für die Vergewaltigung).