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Polizei erschießt 21-jährigen in Oldenburg
14.05.2025 um 07:19Das Spruehen von Reizgas gegen Tuersteher und gegen Polizisten ist fuer mich durchaus eine (Straf-)Tat.Marike schrieb:Eine 'Tat', wie dem Opfer hier von einigen unterstellt wird, gab es eventuell gar nicht.
Ich kann dafuer kein Verstaendnis aufbringen.
Das waere ja nur moeglich, wenn man auch die Schilderung der Ereignisse durch den Polizisten haette.Tussinelda schrieb:Vielleicht möchtest Du "seine Tat" mal ins Verhältnis setzen dazu, dass er erschossen wurde. Aber wahrscheinlich ist das zu viel verlangt
Das es ein tragischer Fall ist, ist doch unbestritten.