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Christina Block verliert Sorgerecht

288 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinder, Entführung, Dänemark ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Christina Block verliert Sorgerecht

12.07.2025 um 13:03
Hier eine ausführliche Übersicht über die Angeklagten sowie die zeitliche Abfolge der Ereignisse:
https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_100815226/block-delling-und-die-frage-wer-sind-die-mossad-agenten-.html
In Folge 5 oder 6 des Podcasts kam außerdem eine Jugendamtsmitarbeiterin zur Sprache, die nach kurzer Begutachtung im Januar 2024 zu Protokoll gab, dass es den Kindern gut gehe und sie fröhlich spielen würden. Hier stellte sich hinterher heraus, dass diese Mitarbeiterin Christina Block nahe stand.
Ein weiteres Puzzleteil aus dem Podcast: ein möglicher Grund, warum die dänischen Gerichte eine Rückführung nach Deutschland nicht vollstreckt haben, war die Tatsache, dass der Antrag auf Rückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen erst ein Jahr nachdem Hensel sie nach Dänemark brachte, gestellt wurde.


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Christina Block verliert Sorgerecht

12.07.2025 um 13:15
Zitat von mrs_beeblebroxmrs_beeblebrox schrieb:Hier wurde ja schon darüber spekuliert, warum sie sich nicht äußert - was auch ihr gutes Recht und am besten für sie ist.
Warum sollte sie sich denn überhaupt äußern? Sie ist nicht Teil des Sorgerechtskonfliktes und sie ist auch nur eine Randfigur in der Enführungscausa.
Sie wird vermutlich im Strafverfahren als Zeugin geladen, da die Mutter sie mitgeschleppt hat, als sie die beiden Kinder bei den Entführer abgeholt hat. Auch eine außerordentlich fragwürdige Aktion. Warum nimmt man ein minderjähriges Kind mit, nachdem man von irgendwelchen windigen Entführern angerufen wurde, die mitgeteilt haben, dass sie die anderen Kinder entführt haben?
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Sie hatte die ganze Zeit, als sie Kinder dann beim Vater waren, ein Umgangsrecht. In dem Podcast https://open.spotify.com/show/4ffR7UZYrwYIsWU5YZTAIZ?si=FNx8TtNBSIC9GAUwF7DQZQ (eine der ersten Folgen, wahrscheinlich Folge 1 oder 2) wird gesagt, dass man bisher keinerlei Erkenntnisse dazu hat ob, in welchem Umfang oder ggf warum nicht der Umgang in Dänemark stattgefunden hat. Es wird dort geäußert, dass es zumindest möglich ist, dass sie ein Umgangsrecht aus Prinzip nicht wahrgenommen hat, weil es ihr nicht genug war und sie wollte, dass die Kinder wieder bei ihr leben.
Ah, das ist interessant, das wusste ich auch nicht. Es müsste in der ersten Folgen sein. Alle anderen habe ich gehört. Die erste hatte ich mir nicht angehört, da ich davon ausgegangen war, dass es sich um eine Zusammenfassung handelt und ich dort nichts neues hören werde.
Ich bin bislang auch davon ausgegangen, dass der Vater den Umgang unterbunden hat.
Zitat von antheanthe schrieb:dass der Antrag auf Rückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen erst ein Jahr nachdem Hensel sie nach Dänemark brachte, gestellt wurde.
Das ist etwas, worüber ich mich schon die ganze Zeit wundere. Frau Block hat hochkarätige Anwälte in ihrem Team, da erstaunt es umso mehr, dass das nicht sofort passiert ist.


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12.07.2025 um 13:32
Zitat von antheanthe schrieb:Ein weiteres Puzzleteil aus dem Podcast: ein möglicher Grund, warum die dänischen Gerichte eine Rückführung nach Deutschland nicht vollstreckt haben, war die Tatsache, dass der Antrag auf Rückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen erst ein Jahr nachdem Hensel sie nach Dänemark brachte, gestellt wurde.
ist das sicher? Bisher wurde angezweifelt, dass der überhaupt gestellt wurde, denn dann wäre ja - theoretisch - alles erst einmal zum Stillstand gekommen. Hatte ich hier schon verlinkt


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12.07.2025 um 13:54
@abgelenkt
Ich weiß ja nicht, ob du Kinder hast, aber du glaubst doch nicht im ernst, dass ein 12-Jähriger mit seinen Anwalt eine andere Agenda verfolgt, als die die Zuhause indoktriniert wird.

Grundsätzlich finde ich richtig, dass Kinder mitentscheiden, aber da geht es um andere Verfehlungen, als schlecht geputzte Zähne und dreckige Schuhe.

Dieser ganze Vorgang ist unterirdisch. Mag sein, dass die Medien und Foren Freude daran haben, für die Kinder ist es eine Katastrophe.

Ich kann in der ganzen Situation keine reife menschliche Entscheidung erkennen.

Der Prozess ist schon verloren - für alle


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12.07.2025 um 14:02
Zitat von vernon2vernon2 schrieb:Ich weiß ja nicht, ob du Kinder hast, aber du glaubst doch nicht im ernst, dass ein 12-Jähriger mit seinen Anwalt eine andere Agenda verfolgt, als die die Zuhause indoktriniert wird
Die Tochter, die angeblich aus eigenem Entschluss, unbedingt aussagen will, ist inzwischen immerhin 14. Der jüngere Bruder sagt vermutlich nicht aus. Aber ja, man weiß nicht, ob es gut für sie sein kann. Ich verstehe aber schon, dass man in einer Sache, in der Alle über einen reden auch mal die eigenene Sichtweise darstellen will und sich zB die Darstellung der Mutter nicht unkommentiert anhören will. Klüger wäre dennoch vielleicht ihre Sichtweise nur durch den eigenen Anwalt vortragen zu lassen, selbst wenn einer persönlichen Schilderung größeres Gewicht zukommen könnte. Aber wir alle kennen das Mädchen nicht persönlich. Ihr Anwalt kennt sie inzwischen hoffentlich ein bisschen, wenn er ein guter Anwalt ist.


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Christina Block verliert Sorgerecht

12.07.2025 um 14:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist das sicher? Bisher wurde angezweifelt, dass der überhaupt gestellt wurde, denn dann wäre ja - theoretisch - alles erst einmal zum Stillstand gekommen. Hatte ich hier schon verlinkt
Ich habe noch einmal nachgegoogelt, weil ich die Stelle im Podcast auf die Schnelle nicht wiedergefunden habe - die Quellenlage ist widersprüchlich. Angeblich habe sie den Antrag kurz vor Ablauf der einjährigen Frist am 22.08.2022 gestellt:
https://wirklichverlag.de/nachrichten/entfuehrung-mit-ansage-teil-3/
Aber zur Validität der Quelle kann ich nichts sagen.
Bei Zeit.de habe ich in einer Vorschau gelesen, dass der Antrag gestellt wurde, aber der eigentliche Artikel ist hinter Paywall.
Laut diesem Artikel hat sie wohl keinen gestellt:
https://www.n-tv.de/panorama/Auf-daenischem-Boden-kann-er-machen-was-er-will-article24667470.html


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12.07.2025 um 15:03
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Klüger wäre dennoch vielleicht ihre Sichtweise nur durch den eigenen Anwalt vortragen zu lassen, selbst wenn einer persönlichen Schilderung größeres Gewicht zukommen könnte.
Nein, sie muss wohl in der Strafsache persönlich aussagen. Üblich ist aber, dass die Aussagen von Kindern aus unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Meist in einem anderen kleineren und weniger einschüchternden Raum. Und unter Umständen kann es auch so gehandhabt werden, dass das Kind in einem anderen Raum sitzt, als die anderen und per Video dazu geschaltet wird.
Hier aber will die Tochter offenbar, dass die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wird.
Dass eine 14-jährige, die brutal entführt wurde, das Bedürfnis hat, sich öffentlich zu äußern, kann ich total gut nachvollziehen. Das hatte ich oben auch schon geschrieben. Ich sehe es trotzdem sehr kritisch.
Da gebe es sicherlich andere Möglichkeiten, die besser wären.


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12.07.2025 um 15:16
In diesem Beitrag klingt es so, als hätte@Tussinelda recht.
Es wurde von der Mutter offenbar gar kein HKÜ Verfahren beantragt, sondern der Vater hat nach 6 Monaten in Hamburg ein Hauptsacheverfahren beantragt, was von dem Familienrechtsanwalt in dem Link als ungewöhnlich benannt wird.
Wie gesagt, sehr seltsam, weil Frau Block hochkarätige Anwälte und Anwältinnen hat und sicher auch derzeit hatte.

Ab ca Min 6:45


https://www.welt.de/vermischtes/video256385932/der-fall-christina-block-bei-internationalen-familienrechtsfaellen-ist-die-eskalationsgefahr-hoch.html


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Christina Block verliert Sorgerecht

12.07.2025 um 20:51
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Nein, sie muss wohl in der Strafsache persönlich aussagen
Muss sie nicht, da die Angeklagte ihre Mutter ist (Zeugnisverweigerungsrecht). Wenn es ihr aber wichtig ist, dass die Sache aufgeklärt wird und die Mutter auf zutreffender Grundlage verurteilt, wird ihre Aussage wohl wichtig sein.


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12.07.2025 um 20:53
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Wie gesagt, sehr seltsam, weil Frau Block hochkarätige Anwälte und Anwältinnen hat und sicher auch derzeit hatte.
Ihre Anwälte haben sie offenbar sehr, sehr, sehr schlecht beraten. Fragt sich warum/mit welcher Motivation? Einer ist ja nun auch als Mittäter angeklagt.


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Christina Block verliert Sorgerecht

12.07.2025 um 21:18
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ihre Anwälte haben sie offenbar sehr, sehr, sehr schlecht beraten
warum gehst Du davon aus, dass die Anwälte sie schlecht beraten haben? Ist es nicht naheliegnder, dass CB nicht auf ihre Anwälte hören wollte oder sich gezielt solche Anwälte ausgesucht hat, die ihr nicht widersprechen?


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Christina Block verliert Sorgerecht

12.07.2025 um 22:09
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Ist es nicht naheliegnder, dass CB nicht auf ihre Anwälte hören wollte oder sich gezielt solche Anwälte ausgesucht hat, die ihr nicht widersprechen?
Naja, der mitangeklagte Anwalt ist der langjährige Anwalt der Familie, ihn hat sie also nicht neu ausgesucht. Jedenfalls wäre sicher eher in ihrem objektiv wohlverstandenen Interesse gewesen, früher einen Antrag nach dem Haager Übereinkommen zu stellen, sie zu motivieren ihre Umgangsrechte wahrzunehmen, ggf. durchzusetzen (auch wenn es ggf nur zeitlich begrenzter Umgang in Dänemark gewesen wäre) und eben ihr nicht die fragwürdigen Sicherheitsleute als "Lösung" zu vermitteln und keine Einschätzung dahingehend abzugeben, dass eine private Durchsetzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch Rückführung in Eigenregie (quasi Selbsthilfe) auch gegen die dänischen Entscheidungen und den erklärten Willen der Kinder (auch wenn dieser ggf durch Manipulationen zu Stand gekommen sein könnte) "legal" wäre (so wohl die Einschätzung des angeklagten Anwalts laut dem Podcast).

Schlechtere Beratung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn sie sich, was ich nicht ausschließen will, gegen bessere Beratung komplett resistent gezeigt haben sollte, so hätte man das Mandat trotz des vielen Geldes niederlegen MÜSSEN.


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12.07.2025 um 22:26
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:der langjährige Anwalt der Familie
...
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:so hätte man das Mandat trotz des vielen Geldes niederlegen MÜSSEN
ich denke, da besteht ein Zusammenhang. Opa Block hat den schon ausgesucht, weil auch Opa Block keinen Widerspruch duldet. Und der Anwalt vergrauelt doch keinen langjärigen Kunden, solange der gut zahlt, nur weil der Kunde beratungsresistent ist...


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12.07.2025 um 22:35
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Muss sie nicht, da die Angeklagte ihre Mutter ist (Zeugnisverweigerungsrecht).
Ach natürlich, du hast Recht. Das hatte ich gar nicht bedacht. Alles andere gilt aber trotzdem. Üblicherweise würde das unter Ausschluss der Öffentlichkeit passieren.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ihre Anwälte haben sie offenbar sehr, sehr, sehr schlecht beraten. Fragt sich warum/mit welcher Motivation? Einer ist ja nun auch als Mittäter angeklagt.
Der Angeklagte ist aber kein Anwalt für Familienrecht.
Ist die Frage, ob sie damals direkt eine/n Fachanwalt/-anwältin für Familienrecht beauftragt hat oder den "Hausanwalt" mandatiert hat.
Ihre aktuelle Fachanwältin für Familienrecht lässt sich ergoogeln. Das ist eine sehr versierte, erfahrene Anwältin, die hat sie aber erst seit 2024.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Jedenfalls wäre sicher eher in ihrem objektiv wohlverstandenen Interesse gewesen, früher einen Antrag nach dem Haager Übereinkommen zu stellen,
Auf jeden Fall. Vor allem da auch Dänemark dieses Abkommen im Gegensatz zu "Brüssel 2" ratifiziert hat.


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13.07.2025 um 10:47
Wurde hier eigentlich schon der Roman von Delling thematisiert? Schade, dass der noch nicht veröffentlicht ist......
Delling hat sogar ein Buch geschrieben über den „nervenaufreibenden Kampf einer Mutter, deren Ex-Mann die gemeinsamen Kinder zu entfremden versucht“. Es ist ein Roman, also eine fiktionale Geschichte, 300 Seiten lang. Aber schon die Verlagsankündigung erklärt, dass es „teilweise auf Recherchen und wahren Begebenheiten“ beruhe.
Quelle: https://uebermedien.de/91517/die-medienschlacht-um-die-block-kinder/

Hauptsächlich geht es in dem Artikel aber darum:
Öffentlicher Sorgerechtsstreit
29. Januar 2024 2 Kommentare
Die Medienschlacht um die Block-Kinder
Ein privater Sorgerechtsstreit wird seit Monaten auch in Medien ausgetragen. Für die ist die Sache verlockend, weil es um eine Hamburger Millionärsfamilie geht, um einen ehemaligen Sportmoderator und um Entführung. Doch wäre es nicht geboten, die Kinder vor Öffentlichkeit zu schützen? Ein Gerichtssprecher spricht von einer „schlimmen Grenzüberschreitung“ – auch in einer großen Wochenzeitung.
Quelle: s.o.

sehr interessant zu lesen.


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13.07.2025 um 12:59
Zum anwaltlichen Vorgehen, wobei ja der Sachverhalt noch nicht einmal genau nachvollziehbar ist. Hier wurde erwähnt, dass die Chancen mutmaßlich höher gewesen wären, wenn man früher einen Antrag nach dem HKÜ gestellt hätte. Ich gehe davon aus, dass einer gestellt wurde. Hier der Versuch einer Einordnung bzw ein Erklärungsversuch:

Ich schließe wirklich aus, dass das ein handwerkliches Versehen des Anwalts war, sondern dem Erhalt zweier unterschiedlicher Rechtsmittel galt, wenn ein Weg scheitert. Man hätte die Anträge auch parallel einbringen können, aber möglicherweise wäre dasselbe Gericht zuständig gewesen oder die Verfahren zusammengelegt worden oder ein Verfahren bis zur Rechtskraft des anderen unterbrochen worden.
Der Weg über die nationale Gesetzgebung betreffend Anerkennung und Vollstreckung war der erste Weg, der probiert wurde (und scheiterte). Der Anerkennung und Vollstreckung steht entgegen, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Das hat das dänische Gericht so gesehen. Der Vorteil in so einem Anerkennungsverfahren, mit dem auch gleichzeitig die Vollstreckung angeordnet wird, liegt darin, dass es zu keinem neuerlichen Verfahren "in der Sache" kommt. Anzuerkennen ist es, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Je nachdem, wie man eine "Gefährdung" des Kindeswohls interpretiert, fällt das Ergebnis aus. Das ist so bei juristischen Begriffen, die einer Interpretation bedürfen und nur im Einzelfall beantwortet werden. An der Stelle sollte man klarstellen, dass auch bei der Brüssel II VO, der Dänemark nicht beigetreten ist, das Kindeswohl berücksichtigt wird und eine blinde Anerkennung nie erfolgt. Mitnichten ist daher gesagt, dass Dänemark bei Ratifizierung der VO eine andere Entscheidung zu treffen gehabt hätte.

Das HKÜ verpflichtet zur Rückstellung bei Kindesentführungen und vollstreckt wird es nicht gegen den erklärten Willen von als dazu reif genug erachteten Kindern oder bei Gefährdung des Kindeswohls. Das heißt, man hat als Antragsteller zunächst die rechtliche Hürde zu nehmen, dass eine Entführung im Sinne des Abkommens vorliegt. Das hat das dänische Gericht offenbar schon bejaht, obwohl es strittig ist, ob bei Kindern, die nicht entgegen ihren Willen verbracht wurden und nicht entgegen ihren Willen dort verbleiben, eine Entführung im Wortsinn des Abkommens darstellen. Aber einer der beiden Ausschlussgründe hat dennoch gegriffen, entweder der erklärte Wille eines reifen Kindes oder das Kindeswohl.

Zusammengefasst ist das HKÜ mit mehr rechtlichen Hürden verbunden und war deshalb strategisch der erst zweite Schritt. Meine Interpretation.


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13.07.2025 um 13:01
Zitat von kirschbluete78kirschbluete78 schrieb:Generell ist meine Meinung, dass Kinder beide Elternteile sehen sollten und kein Elternteil das Recht hat, das zu unterbinden.
Das ist nicht nur deine Meinung, das sehen Psychologen, Jugendamt und Familiengerichte generell auch so zum Glück


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13.07.2025 um 19:57
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Ich schließe wirklich aus, dass das ein handwerkliches Versehen des Anwalts war, sondern dem Erhalt zweier unterschiedlicher Rechtsmittel galt, wenn ein Weg scheitert.
also ein Anwalt hätte wissen müssen, dass EU Recht bezüglich Familienrecht in Dänemark keine Anwendung findet. Da hätte man sich sämtliche Verfahren vor deutschen Gerichten gleich sparen können und hätte eben gleich das HKÜ anwenden sollen und in Dänemark eine Rückführung beantragen sollen. Das würde man nur dann nicht machen, wenn man davon ausgeht, dass dies:
Ungeachtet des Artikels 12 ist das Gericht oder die Verwaltungsbehörde des ersuchten Staates nicht verpflichtet, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn die Person, Behörde oder sonstige Stelle, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist,

a)
dass die Person, Behörde oder sonstige Stelle, der die Sorge für die Person des Kindes zustand, das Sorgerecht zur Zeit des Verbringens oder Zurückhaltens tatsächlich nicht ausgeübt, dem Verbringen oder Zurückhalten zugestimmt oder dieses nachträglich genehmigt hat, oder
b)
dass die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringt.
Das Gericht oder die Verwaltungsbehörde kann es ferner ablehnen, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn festgestellt wird, dass sich das Kind der Rückgabe widersetzt und dass es ein Alter und eine Reife erreicht hat, angesichts deren es angebracht erscheint, seine Meinung zu berücksichtigen.

Bei Würdigung der in diesem Artikel genannten Umstände hat das Gericht oder die Verwaltungsbehörde die Auskünfte über die soziale Lage des Kindes zu berücksichtigen, die von der zentralen Behörde oder einer anderen zuständigen Behörde des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes erteilt worden sind.
Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/1694_1694_1694/de

der Fall sein könnte. MMn ist CB davon ausgegangen, dass a und b eintreten könnte, deshalb hat sie keine Rückführung beantragt.


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13.07.2025 um 23:09
Zwar kommt Brüssel II nicht zur Anwendung, aber es gibt natürlich dänische Rechtsvorschriften über Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Sie ist davon ausgegangen, dass sie damit besser fährt als über das HKÜ. Es ist garantiert rechtliches Kalkül. Gescheitert sind ja beide Verfahren. Das deutsche Hauptverfahren fand ja vorher statt, als die Kinder in Deutschland waren. Konnte dann aber in Dänemark nicht vollstreckt werden.
HKÜ setzt ja voraus, dass eine rechtswidrige Kindesentführung vorliegt. Und das wiederum setzt eine entsprechende Entscheidung über die Obsorge voraus, der zuwider gehandelt wurde.


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14.07.2025 um 08:25
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Das deutsche Hauptverfahren fand ja vorher statt, als die Kinder in Deutschland waren.
:ask: wann und welches? Kannste da ma etwas verlinken bitte? Die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Hamburg fiel, als die Kinder in Dänemark waren.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:aber es gibt natürlich dänische Rechtsvorschriften über Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.
ja aber beim Familienrecht hat Dänemark eben eine besondere Stellung.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:HKÜ setzt ja voraus, dass eine rechtswidrige Kindesentführung vorliegt.
exakt.
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:Und das wiederum setzt eine entsprechende Entscheidung über die Obsorge voraus, der zuwider gehandelt wurde.
äh ja, das wissen wir doch.


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