Origines schrieb:Aber Rücksichtslosigkeit zeichnet die meisten schweren Straftaten aus, zumindest § 225 StGB ist ja auch ein Verbrechen, wobei es da im Detail dann spannend wird, ob ihr die konkrete gewalttätige Tatbegehung durch die unmittelbaren Täter zugerechnet werden kann. Sie wird alles tun, das von sich zu weisen.
Na ja, Rücksichtlosigkeit gegenüber einer Person, die einem geschadet hat und gegen die man dann Selbstjustiz verübt ist eine Sache. Aber gegen die eigenen Kindern, die ihr nichts getan hatten und die sie einfachnur wie Gegenstände gerne wiederhaben wollte, egal zu welchen Preis für die Kinder, ist eben noch mal eine andere Liga.
Eltern haben gegenüber den minderjährigen Kindern eine Garantenstellung. D.h. sie werden sogar wegen der Unterlassung von Hilfe gegenüber den Kindern juristisch strenger bewertet als fremde Personen. Sie haben also eine besondere Führsorgepflicht gegenüber den Kindern. Dieses Garantenstellung wird auch nicht einfach aufgehoben, nur weil die Kinder beim Vater leben.
Diese Frau hat ihre Kinder aber sogar aktiv Gefahren ausgesetzt und sie gegen ihren ausdrücklichen Willen verschleppen lassen. Sie hat in kauf genommen, dass sie zumindest psychische Schäden davon tragen.
Was denkst Du denn, was die Kinder gedacht haben, als der Vater niedergeschlagen war und sie bei den Vermummten im Auto saßen?! "Ach, dass wird wohl nur so einen Aktion von Mama sein, sie uns unbedingt bei sich haben will!"
Oder haben sie als Sprößlinge einer wohlhabenden Familie viellleicht eher gedacht, sie würden von Löäsegelderpressern entführt und sich geängstigt, ob sie das ganze lebend überstehen?
KTG schrieb:Klar, kommt es auf Hamburg an, aber es kann ja sein, dass man ähnliche Schlüsse wie Dänemark zieht. So ganz abwegig wäre das auch nicht.
Zumal die dänischen Behörden diesen Aufwand sicher nicht aus reinem Bauchgefühl betrieben haben, sindern es dafür ermittelte Indizien gab. Ich kann mir schon vorstellen, dass diese Begründung in das Verfahren eingehen kann, wenn es um die Frage der "kriminellen Energie" geht.
behind_eyes schrieb:Man müsste ihnen das Gegenteil beweisen.
Ne muss man nicht. Es reicht, wenn es Indizien gibt, die darauf hinweisen und die Richter überzeugen, dass es so gewesen ist.