Der Fall Valerie v. M. aus Lauben
26.08.2025 um 18:06Eventuell waren die Aufnahmen der Überwachungskameras auch schon wieder gelöscht, falls es überhaupt welche gibt.
Ich würde zumindest vermuten, dass sie nicht vorhatte, sich kurzfristig weiter vom Auto zu entfernen und dann wiederzukommen.Akte-X schrieb:Der stecken gelassene Schlüssel kann auf freiwilliges Verschwinden hindeuten, um den Angehörigen weniger Arbeit mit dem zurückgelassenen Auto zu machen. Oder aber sie wurde vor Ort überrascht und kam dann nicht mehr dazu, das Auto zu schließen. Mit der Frage, ob es normal ist, dass man den Schlüssel stecken lässt oder nicht kommt man daher erstmal nicht weiter.
Öffentliche Parkplätze dürfen nicht videoüberwacht werden.ichhier schrieb:Darüber haben wir nichts erfahren und auch nicht, ob nicht evtl. der Parkplatz videoüberwacht ist
Wenn du mir Beispiele von öffentlichen Parkplätzen nennst, die videoüberwacht werden, dann glaube ich dir das.Zaubersund schrieb:Wenn ein entsprechendes Schild an den Zufahrten steht, geht das selbstverständlich. Der Bauhausparkplatz wird auch nicht öffentlich sein.
Für die Polizei ist der Fund ein Rätsel. Die Ermittler vermuten, dass die Frau dort in ein anderes Auto gestiegen ist. Ob freiwillig, ist unklar.Quelle:
Hm, das wäre ja schon eine James-Bond-artige Flucht mit mindestens drei Autos (ihrem eigenen bis zur Koppel, von der Koppel muss sie auch irgendwie motorisiert weggekommen sein und dann am Baumarkt). Wenn es unfreiwillig war, würde man doch außerdem kaum einen öffentlich zugänglichen und zumindest am Tag belebten Baumarkt-Parkplatz zum Fahrzeugwechsel auswählen. Da wäre doch die Gefahr viel zu groß, dass es Zeugen gibt.charliesangel schrieb:Darin steht, dass die Polizei vermutet, dass sie am Fundort des Geldbeutels in ein anderes Auto gestiegen sein könnte.
Vermutlich passierte dann alles bereits am 5. August im Laufe des AbendsAkte-X schrieb:würde man doch außerdem kaum einen öffentlich zugänglichen und zumindest am Tag belebten Baumarkt-Parkplatz zum Fahrzeugwechsel auswählen. Da wäre doch die Gefahr viel zu groß, dass es Zeugen gibt.
Ich hab's gedacht, du hast es geschrieben. Trotz der Unterschiede hatte ich auch den Gedanken. Eine Mutter im mittleren Alter, familiär eingebunden (Hier die Taufe, dort das Osterfest), das verlassene Auto, verstreute Gegenstände. Alles in allem eine Frau, bei der kein Motiv erkennbar ist...Felix80 schrieb:Grundsätzlich wäre noch die Frage, ob sie überhaupt selbst mit dem Auto zu den Pferden gefahren ist. Ein zurückgelassenes Auto und eine verschwundene Frau, da denkt man auch an Fall Birgit Ameis. Da stand bis zum Leichenfund auch das Thema Suizid im Raum.
Vielleicht gab es zu viele Anfeindungen dem Partner gegenüber, so dass man das nun anders formuliert hat, weil man gar keine Anhaltspunkte hat, dass er irgendwie involviert sein könnte. Familie ist er letztlich aber ja trotzdem.Nala-Nyna schrieb:Spannend fand ich die Formulierung "nach einem Streit, wohl in der Familie...". Bisher wurde ja kommuniziert, dass es um einen Streit mit dem Lebensgefährten ging. Normalerweise läuft es ja eher anders herum: Man spekuliert vage, dann wird man konkreter. Hier war man aber direkt sehr konkret und scheint jetzt zurück zu rudern?
Am Ende gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste: Es gab zu viele Anfeindungen. Das kann ich mir leider vorstellen. Die Menscheit ist so.Maifalter schrieb:Vielleicht gab es zu viele Anfeindungen dem Partner gegenüber, so dass man das nun anders formuliert hat, weil man gar keine Anhaltspunkte hat, dass er irgendwie involviert sein könnte. Familie ist er letztlich aber ja trotzdem.
Polizeiliche Suchaktionen nach Vermissten sind Teil der staatlichen Gefahrenabwehr und für die Betroffenen in der Regel kostenfrei – auch wenn sie freiwillig verschwunden sind. Nur wer absichtlich falsche Angaben macht oder den Einsatz täuscht, kann zur Kasse gebeten werden. Anders ist es bei Berg- oder Rettungseinsätzen: Die gelten als individuelle Hilfeleistung und können dem Geretteten in Rechnung gestellt werden.megavolt schrieb:Nehmen wir mal an, jemand verschwindet einige Wochen freiwillig. Die Polizei sucht, es laufen Kosten auf. Dann taucht man wieder auf. Bekommt man da eine (anteilige?) Rechnung von der Polizei? Analog dazu, wie man an einem Rettungseinsatz in den Bergen beteiligt werden kann?
Wenn das "Freizeitgrundstück" identisch ist mit der "Koppel", die in dem Fernsehbeitrag gezeigt wird, sicher nicht. Das ist ne Wiese mit einem kleinen Schuppen. Da ist nichts. Ich hab ja auch am Anfang eine Art kleinen Reiterhof vor Augen gehabt... der schrumpfte dann immer weiter und weiter. Aber die "Koppel" ist halt wirklich.. ernüchternd schlicht.Isa88 schrieb:Auf dem Freizeitgrundstück?
Ich nehme an, dass das dann jemand auch selbst bezahlen muss, wenn er freiwillig verschwindet. Das sind ja immense Kosten, die da auflaufen. Ein Unfall in den Bergen ist ja nicht wirklich freiwillig, muss aber auch bezahlt werden.megavolt schrieb:Nehmen wir mal an, jemand verschwindet einige Wochen freiwillig. Die Polizei sucht, es laufen Kosten auf. Dann taucht man wieder auf. Bekommt man da eine (anteilige?) Rechnung von der Polizei? Analog dazu, wie man an einem Rettungseinsatz in den Bergen beteiligt werden kann?