Nursii schrieb:Und ja, ich vermute auch eine Affekttat
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber das kommt auf die Tötungsart an, oder? Wenn er sie beispielsweise erwürgt hat, dann gilt das irgendwie als Vorsatz, weil der Vorgang doch etliche Minuten dauern kann. Ich weiss nicht wie das in Deutschland ist, aber ich glaube nicht , dass man auch bei Euch jede Tötungsart , auch als Affekt bezeichnen kann, nur weil der halt kurz mal wütend war. Zumal wünsch ich ihm das auch gar nicht, denn das wäre ja strafmildernd obendrein, nicht? Er soll ruhig einen astreinen Mord ausfassen.