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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

872 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisstenfall, Allgäu ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:21
Zitat von romyhomieromyhomie schrieb:Ich würde jetzt an Valeries Stelle nicht wollen, dass meine Kinder bei den Eltern meines Mörders sind.
Wie ich gestern schon erwähnte - der 8jährige Bub hat einen Vater, mit dem sehr wahrscheinlich auch geteiltes Sorgerecht besteht.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:22
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Denkt mal an die Kinder, die nun keine Mutter mehr haben, umgebracht vom eigenen Vater und Stiefvater, und deren häusliches Umfeld von einem Tag auf den anderen zusammengebrochen ist und nicht mehr existiert. Wie kann man da über das Scheißgeld diskutieren?!
So sehe ich das auch. Es ist dermaßen geschmacklos, das jetzt so hinzustellen als würde sich die Schwester am Tod von Valerie bereichern wollen. Ihr kennt alle weder die Familie noch die finanziellen Verhältnisse und selbst wenn sie vermögend wären geht's keinen was an.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:24
Bitte mal zurück zum aktuellen Stand der Ermittlungen...

Die ALLGÄUER ZEITUNG hält uns diesbezüglich auf dem Laufenden.

Der TV verbrachte demnach die Nacht im Polizeiarrest und wird heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt um die Haftfrage zu prüfen. Er steht nicht (mehr) unter Mordverdacht, ermittelt werde wegen Verdacht auf Totschlag!

Ob die zweifache Mutter am Ort des abgestellten Fahrzeugs war, müsste noch geklärt werden, ebenfalls die Frage nach dem Geldbeutel.
Wie lautet der Vorwurf gegen den Mann?
Gegen den 38-Jährigen wird wegen des Verdachts des Mordes ermittelt, teilte die Polizei am Donnerstagnachmittag mit. Von einem Mord gehen Ermittlungsbehörden dann aus, wenn ein Mensch „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken“ getötet wurde. So lauten zumindest die sogenannten Mordmerkmale im Strafgesetzbuch. Zum Tatablauf und zum möglichen Motiv ist offiziell aber noch nichts bekannt. Am Freitag wurde dann aber klar: Entgegen der ersten Meldung der Polizei steht der Lebensgefährte nicht unter Mordverdacht. Ermittelt werde wegen des Verdachts des Totschlags.
Quelle: https://www.allgaeuer-zeitung.de/memmingen/fall-valerie-von-m-aus-lauben-eine-leiche-ein-gestaendnis-und-viele-offene-fragen-110667337#


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:26
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Wie ich gestern schon erwähnte - der 8jährige Bub hat einen Vater, mit dem sehr wahrscheinlich auch geteiltes Sorgerecht besteht.
Ja ich weiß. Aber es sind ja zwei Kinder. Ist ja nur eine Mutmaßung, wissen tut es doch keiner von uns. Und da der Vater ein ganzes Stück entfernt wohnt kann man theoretisch davon ausgehen, dass er den Bub jetzt nicht jedes Wochenende bei sich hatte - und die Kleine wohl auch keine Bindung zu ihm hat.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:31
Valerie von M. ist tot. Das bestätigt die Polizei nun offiziell. Bei der gestern im nördlichen Teil von Lauben (Unterallgäu) aufgefundenen Leiche handelt es sich um die seit über drei Wochen vermisste zweifache Mutter. Unter dringendem Tatverdacht steht der Lebensgefährte
Der 38-Jährige wurde am Freitagvormittag einer Ermittlungsrichterin vorgeführt und legte ein Geständnis ab, berichtet die Polizei. Die Ermittlungsrichterin erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags. Der mutmaßliche Täter wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht - dort sitzt er nun in Untersuchungshaft.
Quelle:

Quelle:https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/valerie-von-m-aus-lauben-vermisste-tot-polizei-und-staatsanwaltschaft-geben-neue-details-bekannt-110669375?cx_testId=19&cx_testVariant=cx_1&cx_artPos=0&wt_mc=redaktion.piano-reco.article..#cxrecs_s


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:40
Zitat von CorvusCoraxCorvusCorax schrieb:Sehe ich genauso. Ich stehe diesen gofundme-Spendenaktionen generell kritisch gegenüber, egal, um welchen Fall es sich handelt.
Das sieht übrigens Isabelle v. Medinger in ihrem Spendenaufruf ganz genauso. Sie wäre auch solche Spendenaktionen gegenüber kritisch.

Und sehr richtig. Scheißgeld. Vorallem bringen weder 16.000€ noch viele Millionen, die Mama zurück.
Und ganz ehrlich? Wenns sie das Geld auf ein Konto legen würden und wenn beide volljährig sind, das Geld einfach versaufen würden. Sollen sie! Ich will nix mit denen getauscht haben. Goar nix! Völlig egal wofür die das Geld brauchen oder nicht brauchen.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:23
Zitat von Chiara77Chiara77 schrieb:Der TV verbrachte demnach die Nacht im Polizeiarrest und wird heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt um die Haftfrage zu prüfen. Er steht nicht (mehr) unter Mordverdacht, ermittelt werde wegen Verdacht auf Totschlag!
Vor lauter Diskussion um die Spendenaktion (deren Sinn man vielleicht besser versteht, wenn der Fall restlos aufgeklärt ist) und den zukünftigen Aufenthaltsort der Kinder (der erstmal nichts mit dem Fall zu tun hat), geht dieses interessante Detail unter.

Für die juristisch geschulten Personen unter uns: Was kann das über den Tathergang aussagen, dass jetzt schon nicht mehr wg. Mordverdacht ermittelt wird? Die Leiche wurde ja erst gestern Nachmittag gefunden und danach konnte die Obduktion stattfinden. Wie kann man da so schnell einen Mord ausschließen?


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:31
Zitat von Chiara77Chiara77 schrieb:Der TV verbrachte demnach die Nacht im Polizeiarrest und wird heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt um die Haftfrage zu prüfen. Er steht nicht (mehr) unter Mordverdacht, ermittelt werde wegen Verdacht auf Totschlag!
Oje. Das hört sich nicht gut an. Ich hoffe es bleibt bei Mord. Totschlag wären glaube ich nur 5 bis 10 Jahre.

Des wäre nach so einer Tat schrecklich. Immerhin sind hier Kinderrealitäten zerbrochen....


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:34
Zitat von Akte-XAkte-X schrieb:Wie kann man da so schnell einen Mord ausschließen?
Zum Beispiel wenn der Leichnam bereits jetzt schon so sehr verwest ist, dass man die Todesursache nicht mehr eindeutig feststellen kann. Und „nur“ drei Wochen im Sommer können da bereits so einiges bewirken…


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:37
Totschlag als Anfang. Ob es zu einer Mordanklage kommt, kann man doch erst nach ausgiebigsten Ermittlungen und Vernehmungen und dann im Gerichtsverfahren klären. Nicht jetzt, wo der gerade mal heute Nacht im Arrest war und ein Geständnis abgelegt hat. Die Mühlen der Justiz mahlen halt mal langsam...


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:39
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.html
V. Besonders schwerer Fall, § 212 Abs. 2

§ 212 Abs. 2 ist eine Strafzumessungsnorm für besonders schwere Fälle. Während der Regelstrafrahmen des Totschlages eine Freiheitsstrafe von fünf (§ 212 Abs. 1) bis maximal 15 Jahren (§ 38 Abs. 2) vorsieht, kann in (unbenannten) besonders schweren Fällen auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt werden. Besonders schwere Fälle liegen vor, wenn das Verschulden des Täters so außergewöhnlich groß ist, dass es ebenso schwer wiegt wie das eines Täters gem. § 211. § 212 Abs. 2 kommt nur dann in Betracht, wenn § 211 nicht verwirklicht ist.Fischer § 212 Rn. 19. Derart besonders schwere Fälle werden z.B. angenommen, wenn der Täter planvoll berechnend und besonders brutal zu Werke geht, ohne dass das Mordmerkmal „grausam“ erfüllt ist, Absatz 2 fand auch in einem Fall Anwendung, in dem der Täter ein nicht strafbares, aber ihm unangenehmes und von ihm selbst provoziertes Geschehen verdecken wollte.BGH NStZ 91, 432.
Quelle: https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/totschlag.html.amp#v-besonders-schwerer-fall-sectnbsp212-absnbsp2



Ich tippe demzufolge auf 5-15 Jahre, aber aufgrund des recht langen an der Nase herumführens der Polizei auf eher 10-12 Jahre, je nachdem wieviel der Strafverteidiger für ihn rausholt.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:52
Zitat von InveritasInveritas schrieb:Ich tippe demzufolge auf 5-15 Jahre, aber aufgrund des recht langen an der Nase herumführens der Polizei auf eher 10-12 Jahre, je nachdem wieviel der Strafverteidiger für ihn rausholt.
Danke für die schönen Quellen.

Aber ist es die Mutter der eigenen Kinder zu töten nicht auch ,,niedrige Beweggründe,,?
Also finde ich schwierig zum einordnen.


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