sevenheartseas schrieb:Ahhhh ok. Man lernt nie aus.
In meinem Hirn wäre Todschlag ja eher:
Ich streite - komme in einen Konflikt. Es entsteht eine Affekthandlung die ich sofort bereue. Sofort wird die Rettung und Polizei verständigt. Wiederbelebungsmaßnahmen etc. sofortiges Geständniss.
Aber 3 Wochen die Ermittler im Dunklen tappenlassen. Geldbörse weit weg gefunden. Auto steht auf Koppel....
Aber ja. Ich bin kein Jurist. Gott sein Dank für so manchen Sträfling.
Wiederbelungsmaßnahmen machen keinen Unterschied zwischen Mord und Totschlag, es sei denn das Opfer überlebt es.
https://dejure.org/gesetze/StGB/24.htmlDas Nachtatverhalten verändert die Tat auch nicht und es würde dem Gedanken zuwider laufen, dass man sich nicht selbst belasten muss. Es sei denn er hätte beschimpfenden Unfug mit der Leiche getrieben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__168.html
Raspelbeere schrieb:Das wirkt mir eher nach "Körperverletzung mit Todesfolge
Auch die Körperverletzung mit Todesfolge hat wenig damit zu tun, was man danach macht, oder ob es geplant abläuft. Wie
@Mifrafe schon gesagt hat, hängt es vom Einzelfall ab.
Eine KV mit Todesfolge beinhaltet sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit. Vorsatz bezüglich der Körperverletzung, Fahrlässigkeit bezüglich der Tötung.
Wenn ich jemanden spontan drei Minuten lang würge, ist es in der Regel ein Tötungsdelikt. Weil ich entweder den Tod der Person will oder ich mich zumindest damit abfinde. Ob Mord oder Totschlag hängt von den Mordmerkmalen ab.
Wenn ich jemanden mit voller Wucht die Faust ins Gesicht schlage und er stirbt, ist es in der Regel eine KV mit Todesfolge. Weil ich mich mit dem Tod der Person nicht abgefunden habe, aber ich damit rechnen kann, dass eine Person daran sterben könnte.
Wenn ich jemandem Schubse und er stößt blöd gegen eine Kante, könnte es auch theoretisch eine Fahrlässige Tötung sein.