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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

872 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisstenfall, Allgäu ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:56
Also, was "niedrige Beweggründe" genau sind ist eigentlich genau definiert. Findet man in einem Kommentar zum Strafgesetzbuch beispielsweise. So konkret wie " die Mutter der eigenen Kinder zu töten" wird das nicht aufgelistet. Das ist die Arbeit der Juristen.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:15
Zitat von sevenheartseassevenheartseas schrieb:Oje. Das hört sich nicht gut an. Ich hoffe es bleibt bei Mord. Totschlag wären glaube ich nur 5 bis 10 Jahre.
Ob es zu einer Mordanklage reichen würde, ist fraglich. Dazu muss man erst genaueres zum Tathergang wissen. Wie sie getötet wurde, ist auch ausschlaggebend. Wenn Mordmerkmale eben nicht gegeben sind, dann bleibt es bei Totschlag.

Dass man eine Frau umbringen kann und der Täter dann mit Körperverletzung mit Todesfolge davonkommt, zeigt der Fall der vermissten Jasmin Münzer. Ohne Leiche war es ein reiner Indizienprozess; Robert S. hat die Tat nie gestanden; wie Jasmin M. genau getötet wurde, konnte aufgrund der fehlenden Leiche nicht festgestellt werden. So kam er mit 8 1/2 Jahren davon.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/urteil-im-fall-jasmin-m-rechtskraeftig-102.html


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:45
Also ich bin kein Jurist und ich wohne auch nicht vor Ort und auch nicht in der Nähe.

Das Wort "Totschlag" impliziert und bedeutet jedoch laienhaft ziemlich eindeutig, dass es einen Grund gegeben haben muss, der für 0815 BürgerInnen irgendeinen Grund und irgendeinen Sinn ergibt, bzw es einen Grund dafür gibt, dass der Täter sein Opfer getötet hat.

Selbstverständlich gibt es keinen (einzigen) Grund eine zweifache Mutter zu töten, egal was vorgefallen ist. Aber es gibt - wie soll ich sagen - Gründe die in irgendeiner Form nachvollziehbar sind und den Täter ggf auf die Palme hätten bringen können

Zum Beispiel Trennungsabsichten mit erheblichen Nachteilen für den Täter und diese auch aus Sicht des Täters nicht nachvollziehbar.


Deshalb ist dieser Post aus meiner Sicht korrekt:
Zitat von MifrafeMifrafe schrieb:Totschlag als Anfang. Ob es zu einer Mordanklage kommt, kann man doch erst nach ausgiebigsten Ermittlungen und Vernehmungen und dann im Gerichtsverfahren klären. Nicht jetzt, wo der gerade mal heute Nacht im Arrest war und ein Geständnis abgelegt hat. Die Mühlen der Justiz mahlen halt mal langsam...
Mord sind dann eben die bekannten niederen Beweggründe,. sexuelle Befriedigung und Verdeckung einer Straftat etc etc

Aber das herauszufinden ist Aufgabe der Behörden und das ist nicht leicht, hat aber.noch Zeit


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:49
Zitat von ForesterForester schrieb:Verdeckung einer Straftat
Naja Verdeckung einer Straftat wäre ja gegeben oder ?


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:54
@sevenheartseas

...mit "Verdecken einer Straftat" ist gemeint....es geschieht erst eine Straftat (z.B. Raub, Vergewaltigung, sonstwas)
und danach geschieht der Mord, UM die Straftat zu verdecken...
alternativ die "niederen Beweggründe", die definiert sind StGB und Kommentare dazu, diese nachzuweisen ist halt wie alles in dem Bereich akribische juristische Arbeit...


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:58
@Mifrafe
So sieht's aus 👍

"Verdeckung einer Straftat" dürfte hier wohl NICHT in Frage kommen, es sei denn der LG hat VORHER eine Straftat begangen bei der das Opfer ihn z. Bsp. gefilmt hat

Danach sieht es bei der aktuellen Faktenlage nicht aus.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:59
Ich
Zitat von MifrafeMifrafe schrieb:mit "Verdecken einer Straftat" ist gemeint....es geschieht erst eine Straftat (z.B. Raub, Vergewaltigung, sonstwas)
und danach geschieht der Mord, UM die Straftat zu verdecken...
Ahhhh ok. Man lernt nie aus.

In meinem Hirn wäre Todschlag ja eher:
Ich streite - komme in einen Konflikt. Es entsteht eine Affekthandlung die ich sofort bereue. Sofort wird die Rettung und Polizei verständigt. Wiederbelebungsmaßnahmen etc. sofortiges Geständniss.

Aber 3 Wochen die Ermittler im Dunklen tappenlassen. Geldbörse weit weg gefunden. Auto steht auf Koppel....


Aber ja. Ich bin kein Jurist. Gott sein Dank für so manchen Sträfling.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 17:38
Zitat von sevenheartseassevenheartseas schrieb:In meinem Hirn wäre Todschlag ja eher:
Ich streite - komme in einen Konflikt. Es entsteht eine Affekthandlung die ich sofort bereue. Sofort wird die Rettung und Polizei verständigt. Wiederbelebungsmaßnahmen etc. sofortiges Geständniss.
Das wirkt mir eher nach "Körperverletzung mit Todesfolge".


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 17:54
@Raspelbeere
Das ist echt ein kompliziertes Thema im Strafrecht. Da ist jeder Einzelfall anders. Man muss einige Punkte abprüfen, Kausalität, Fahrlässigkeit...etc.etc. das kann man so allgemein leider nicht sagen, fürchte ich. Da gibt es ein Schema dafür...


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 17:56
Ich glaube, das heisst jetzt mal alles noch gar nix. Zuerst sprach die Polizei von Mordermittlungen. Dann haben sie Valerie gefunden und offenbar hat ihnen der Tatverdächtige ein Geständnis abgelegt, das zunächst auf Totschlag hindeutet. Folglich wird nun dahingehend ermittelt. Ob das Urteil dann auf Mord oder Totschlag oder whatever lautet, wird sich nehm ich an im Prozess noch ergeben.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 22:28
Zitat von ForesterForester schrieb:Aber es gibt - wie soll ich sagen - Gründe die in irgendeiner Form nachvollziehbar sind und den Täter ggf auf die Palme hätten bringen können

Zum Beispiel Trennungsabsichten mit erheblichen Nachteilen für den Täter und diese auch aus Sicht des Täters nicht nachvollziehbar.
Du sprichst von Femizid.


Nochmal zum Fund, es gab "einen konkreten Verdacht"::
Wie es in einer Mitteilung des Präsidiums heißt, durchsuchten Ermittler am Donnerstag aufgrund von richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen das Wohnanwesen des Verdächtigen, einen landwirtschaftlichen Betrieb sowie ein Freizeitgrundstück. Daran waren auch mehrere Diensthundeführer mit Leichenspürhunden beteiligt. Nach Angaben des Präsidiums wurde außerdem ein Waldstück abgesucht. Offenbar dort wurde schließlich der Leichnam entdeckt.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/vermisste-frau-im-allgaeu-leichenfund-partner-unter-verdacht,UvBJH0i
Die Polizei wollte nicht nur Beweismittel sicherstellen, sondern hatte offenbar auch den konkreten Verdacht, einen Leichnam finden zu können.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/lauben-vermisste-frau-tot-verdacht-femizid-li.3304738
Die Ermittler stützen ihre Nachforschungen auf die „sehr umfangreichen Ermittlungen“ der Ermittlungsgruppe „Koppel“ von der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen.
Quelle: https://www.schwaebische.de/regional/allgaeu/leiche-bei-suche-nach-vermisster-mutter-aus-dem-allgaeu-entdeckt-3877461


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 23:05
Ich versteh das mit diesem Wort "Femizid" immer nicht, Mord ist Mord, Totschlag ist Totschlag, ok., im Englischen "homicide" (homo , der Mensch);aber Mann und Frau sind doch gleichermaßen Menschen...wieso wird da jetzt so unterschieden...


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 23:15
Gibt es dann auch einen Maskuzit?


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 23:25
Nach einem Geständnis: Was Kripo und Spurensicherung wirklich tun – der Fall Lauben (Unterallgäu)

https://www.new-facts.eu/blaulicht/polizei/2025/08/29/nach-einem-gestaendnis-was-kripo-und-spurensicherung-wirklich-tun-der-fall-lauben-unterallgaeu/691695/


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 23:41
Zitat von saalmann85saalmann85 schrieb:Gibt es dann auch einen Maskuzit?
Da müsste man mal nach Beispielen suchen. Fällt mir im Moment keiner ein (also dass ein Mann aus dem Grund umgebracht wurde, weil er eben Mann ist), bei Femizid gleich eine ganze Reihe. Genauso auch bei Morden an sog. "Randgruppen", z.B. Obdachlosen, Homosexuellen, Trans-Menschen etc. Um es mal - leicht vereinfacht - auszudrücken: der "normale Mensch" ist männlich, weiß, möglichst europäisch, möglichst unter 45 Jahre, nicht behindert; alle anderen sind Frauen, Ethno, Senioren, Beeinträchtigte, und nicht zu vergessen: Kinder, also Problemgruppen. Sieht man ja an dem unsäglichen Ministerium BMBSFSJ, Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Warum gibt es eigentlich kein Ministerium für Männer im besten Alter? Das sind doch die, die die meisten Probleme verursachen. Sorry, bin heute zynisch drauf.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 23:45
Wir driften hier ab. Allerdings finde ich die Bezeichnung Femizid nur dann zutreffend, wenn der Grund für den Mord jener ist, dass das Opfer eine Frau ist. Also Frauenhass.

In diesem Fall hat jemand seine Partnerin wohl ermordet, was aber wohl nicht spezifisch auf das Geschlecht bezogen sein wird.
Anderenfalls wäre ja jede Beziehungstat unter Homosexuellen weniger wert - was blödsinn ist.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 23:50
Zitat von sevenheartseassevenheartseas schrieb:Ahhhh ok. Man lernt nie aus.

In meinem Hirn wäre Todschlag ja eher:
Ich streite - komme in einen Konflikt. Es entsteht eine Affekthandlung die ich sofort bereue. Sofort wird die Rettung und Polizei verständigt. Wiederbelebungsmaßnahmen etc. sofortiges Geständniss.

Aber 3 Wochen die Ermittler im Dunklen tappenlassen. Geldbörse weit weg gefunden. Auto steht auf Koppel....


Aber ja. Ich bin kein Jurist. Gott sein Dank für so manchen Sträfling.
Wiederbelungsmaßnahmen machen keinen Unterschied zwischen Mord und Totschlag, es sei denn das Opfer überlebt es.
https://dejure.org/gesetze/StGB/24.html

Das Nachtatverhalten verändert die Tat auch nicht und es würde dem Gedanken zuwider laufen, dass man sich nicht selbst belasten muss. Es sei denn er hätte beschimpfenden Unfug mit der Leiche getrieben.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__168.html
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Das wirkt mir eher nach "Körperverletzung mit Todesfolge
Auch die Körperverletzung mit Todesfolge hat wenig damit zu tun, was man danach macht, oder ob es geplant abläuft. Wie @Mifrafe schon gesagt hat, hängt es vom Einzelfall ab.

Eine KV mit Todesfolge beinhaltet sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit. Vorsatz bezüglich der Körperverletzung, Fahrlässigkeit bezüglich der Tötung.

Wenn ich jemanden spontan drei Minuten lang würge, ist es in der Regel ein Tötungsdelikt. Weil ich entweder den Tod der Person will oder ich mich zumindest damit abfinde. Ob Mord oder Totschlag hängt von den Mordmerkmalen ab.

Wenn ich jemanden mit voller Wucht die Faust ins Gesicht schlage und er stirbt, ist es in der Regel eine KV mit Todesfolge. Weil ich mich mit dem Tod der Person nicht abgefunden habe, aber ich damit rechnen kann, dass eine Person daran sterben könnte.

Wenn ich jemandem Schubse und er stößt blöd gegen eine Kante, könnte es auch theoretisch eine Fahrlässige Tötung sein.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

um 02:14
Neueste Erkenntnisse zum Fundort:
Wochenlang suchten Familie, Freunde und Polizei nach Valerie M. (36). Am Donnerstag entdeckten Ermittler einen Leichnam in einem Erdloch, nur 1,3 Kilometer von ihrem Wohnhaus in Lauben entfernt. Am Freitag bestätigte die Polizei nach der Obduktion: Es handelt sich um die vermisste Valerie.

Lebensgefährte gesteht die Tat

Valeries Lebensgefährte Markus G. (38) führte die Polizei zum Erdloch und gestand die Tötung. Ein Richter erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags. Der Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Warum Markus G. seine Partnerin tötete, ist noch unklar.

Mögliche Hintergründe der Tat

Nach Informationen aus dem Umfeld plante Valerie, mit ihren beiden Kindern auszuziehen und suchte bereits nach einer neuen Wohnung. Auch Streit um Geld, Grundbesitz und den Bauernhof könnte eine Rolle gespielt haben. Die Ermittler prüfen, welche Konflikte letztlich zur Eskalation führten.
Quelle: https://blaulichtmyk.de/valerie-36-tot-in-lauben-gefunden-lebensgefaehrte-gesteht-toetung/#google_vignette

1,3 km vom Wohnhaus entfernt. 15-20 min zu Fuß. Und damit wollte der TV bis ans Ende seiner Tage leben?

Leider ist der Artikel im Gegensatz zu einem anderen, der textlich gleich, aber kostenpflichtig ist, nicht bebildert. Jedenfalls würde ich gerne noch was zu dem „Erdloch“ sagen, das explizit und aus Gründen so genannt wird. Ein Erdloch ist keine Grube, weshalb anzunehmen ist, dass die Aushebung nicht sehr groß ist. Folglich hat der TV möglicherweise nicht allzuviel Zeit und/oder Kraft gehabt, eine tiefe Grube zu graben. Möglicherweise war der Boden Anfang August auch zu hart.

Für mich deutet dies und die Nähe zum Wohnhaus auf eine nicht im Vorfeld geplante, schnelle Aktion hin, den Leichnam zu verbringen. Und wie hatte sich der TV das langfristig vorgestellt? Dass kein Tier dort mal anfängt, zu scharren? Oder sich die Erde nie mal aufgrund von Erosion, bedingt durch Wind und Regen, abträgt? Er mit den Kindern dann einfach eine andere Runde zum Spazieren gegangen wäre? Unbegreiflich!


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