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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

1.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisstenfall, Allgäu ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 00:01
Zitat von __gans.ehrlich__gans.ehrlich schrieb:Und Kind auf den Boden geworfen?
Bitte was?
Heute
11:51 Uhr
Sascha Borowski
Sascha Borowski
Am Abend der Tat habe seine Freundin versucht, die gemeinsame Tochter ins Bett zu bringen - und es habe es „wegen ihrer Störung“ nicht geschafft. Stattdessen habe sie das Kind „auf den Boden geschmissen“. Er habe sie daraufhin zur Rede gestellt - und sie habe ihn wüst beschimpft. „Wir standen im Flur beisammen. Sie hat ihre Schuhe auf mich geworfen. Ich wollte doch einfach nur wissen, warum sie das macht mit unserem Kind.“ Seine Freundin habe ihn dann gepackt und zu Boden gezerrt. Es sei zu einem Gerangel gekommen, sie habe mit einem Schuh auf ihn eingeschlagen.
Quelle: https://www.allgaeuer-zeitung.de/memmingen/lauben-im-unterallgaeu-frau-getoetet-prozess-wegen-totschlag-im-liveblog-30-4-114106128#


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 12:41
Zitat von Srecko95Srecko95 schrieb:Nicht nur die Wohnung im Wert von 2,8 Mio €, sie hat mit ihrem Erbe auch einen ganzen Bauernhof gekauft…
Ich bin gespannt ob das im Prozess thematisiert wird. Möglicherweise Streit ums Finanzielle wurde ja von der Verteidigung als Motiv erwähnt.
Zitat von romyhomieromyhomie schrieb:Sollte das tatsächlich der Wahrheit entsprechen kann ich ganz entfernt nachvollziehen, dass da "der Gaul mit einem durchgeht" - natürlich ist das niemals eine Rechtfertigung für eine solche Tat, aber dann doch eher im Affekt passiert - scheint ja komplett eskaliert zu sein an diesem Tag (wenn es denn so war und es keine Taktik der Verteidigung ist). Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt auch noch dazu befragt wird.
Ich bezweifle, dass M. die Wahrheit sagt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es V. schaffte M. umzulegen, so dass er auf den Boden fällt. Er hätte ja das Haus verlassen können. Hat er aber nicht. Stattdessen erstickt er V. mit einem Hundekissen.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 13:17
“Dann ist es einfach so passiert. Ich habe das Kissen auf sie gedrückt.“ Später räumt er ein, nicht mehr genau zu wissen, wie lange er das Kissen auf ihr Gesicht gedrückt habe, und erklärt, er habe einfach nur gewollt, dass sie aufhöre.
Da wir das Thema „Ersticken/Erwürgen“ im Gabby-Petito-Strang rauf und runter diskutiert haben: Es dauert mehrere Minuten (etwa 3-5), bis man daran verstirbt:
Wie lange dauert das Ersticken?

Wie schnell man erstickt, hängt von der Ursache des Sauerstoffmangels ab. Bei einer akuten Luftnot (zum Beispiel bei einer Strangulation) dauert das Ersticken etwa drei bis fünf Minuten. Übrigens: Herzschläge gibt es oft noch deutlich länger (bis zu 20 Minuten).

Jede Phase des Erstickungstodes dauert etwa ein bis zwei Minuten. Wann eine Person bewusstlos wird, hängt davon ab, wie schnell das Gehirn keinen Sauerstoff mehr bekommt. Ist die Versorgung beispielsweise komplett abgeschnitten, verlieren Betroffene innerhalb weniger Sekunden das Bewusstsein (bspw. beim Erhängen).

Mangelt es langsamer an Sauerstoff oder können Betroffene zwischenzeitlich Luft holen, kann die Erstickung deutlich länger dauern.
Quelle: https://www.netdoktor.de/symptome/ersticken/#wie-lange-dauert-das-ersticken

Das ist verdammt „lange“, und bei Interesse kann man ja mal die Zeit stoppen, wie sich fünf Minuten anfühlen. Quasi eine ganze Werbeunterbrechung im Fernsehen (nicht despektierlich gemeint). Heißt, so lange hätte der Angeklagte kontinuierlich auf das Opfer einwirken müssen, ohne von ihr abzulassen und sicherlich nicht ohne Abwehr oder Geräusche. Folglich passiert ein Tod durch Ersticken nicht einfach so oder nach wenigen Sekunden, einer Minute, sondern man muss da schon lange aktiv und wissentlich einwirken (und sich das Ganze auch bei vollem Bewusstsein angucken… ). Daher bringt mich die Aussage des Angeklagten echt auf Zinne und ich hoffe, die Staatsanwaltschaft beziehungsweise Nebenklage lässt sich das nicht einfach so gefallen.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 13:50
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Daher bringt mich die Aussage des Angeklagten echt auf Zinne und ich hoffe, die Staatsanwaltschaft beziehungsweise Nebenklage lässt sich das nicht einfach so gefallen
Wieso sollte sich die Staatsanwaltschaft das nicht einfach so gefallen lassen?

Am Inhalt der Aussage des Angeklagten scheint es doch keine Zweifel zu geben, sonst wäre diese ja nicht Grundlage der Anklageschrift. Der vom Angeklagten angegebene Tathergang dürfte somit in keinem Widerspruch zu den sonstigen Ermittlungsergebnissen stehen.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:09
@LackyLuke77 Das nicht, denn das Endergebnis sehen wir ja jetzt: Valerie ist tot. Aber wie ich schon sagte, der Prozess des Erwürgens dauert eine Weile und mit seiner Aussage impliziert der Angeklagte eine Tat im Affekt. Was für mich nicht dazu passt, denn er hätte ja jederzeit von ihr ablassen können. Und wieso hat er Valeries Gesicht danach mit Plastikfolie eingewickelt? War sie vielleicht noch gar nicht tot, sondern erstmal „nur“ bewusstlos? Stimmt es möglicherweise gar nicht, dass sich der Angeklagte im Anschluss an die Kissen-Aktion sogleich ins Bett zu den Kindern gelegt hat? Zumal ich dachte, dass die Tochter nicht ins Bett zu bringen war und es daraufhin doch angeblich erst zum Streit gekommen ist…

Worauf ich hinaus will, sind meiner Meinung nach etliche Ungereimtheiten. Und schließlich auch die Frage, ob es sich um Totschlag oder Mord handelt, wenngleich er „lediglich“ für ersteres angeklagt ist. Ich hoffe einfach auf eine präzise Befragung des Angeklagten im weiteren Verlauf der Verhandlung. Vielleicht ergibt sich ja doch noch ein Motiv für die Tat, die möglicherweise gar nicht so spontan war. Denn bisher kennen wir nur seine Version der angeblich psychisch angeschlagenen Valerie, die noch dazu eine schlechte Mutter gewesen sein soll. Die sich erlaubte, (von ihrem Erbe?!) ein Pferd kaufen zu wollen. Die sich zu gut mit einem anderen Mann verstand… Das passte dem Angeklagten alles nicht. Viele Gründe, die für mich gegen „es kam einfach spontan über ihn“ sprechen.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:24
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Vielleicht ergibt sich ja doch noch ein Motiv für die Tat, die möglicherweise gar nicht so spontan war. Denn bisher kennen wir nur seine Version der angeblich psychisch angeschlagenen Valerie, die noch dazu eine schlechte Mutter gewesen sein soll. Die sich erlaubte, (von ihrem Erbe?!) ein Pferd kaufen zu wollen. Die sich zu gut mit einem anderen Mann verstand…
Was, wenn sie sich trennen wollte? Das hätte vor dem Hintergrund der Erbschaft, die nur ihr zustand und nicht in die Zugewinngemeinschaft einer Ehe fällt, erhebliche finanzielle Auswirkungen gehabt, womöglich sogar zum finanziellen Ruin des geständigen TV geführt.

Wenn kein notarieller Ehevertrag geschlossen wurde, also der Normalfall, dann leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Ehegatten getrennt bleibt. Das Geld gehört nur dem Ehegatten, der es erbt.

Das Gleiche gilt, wenn in einem Ehevertrag Gütertrennung § 1414 BGB vereinbart wurde.

Nur wenn in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft § 1415 BGB vereinbart ist, wird das Geld Gesamtgut und damit Vermögen beider Ehegatten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Erblasser hat dies durch letztwillige Verfügung (z.B. Testament) anders bestimmt, § 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

War also womöglich doch Habgier im Spiel?


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:24
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Worauf ich hinaus will, sind meiner Meinung nach etliche Ungereimtheiten. Und schließlich auch die Frage, ob es sich um Totschlag oder Mord handelt, wenngleich er „lediglich“ für ersteres angeklagt ist. Ich hoffe einfach auf eine präzise Befragung des Angeklagten im weiteren Verlauf der Verhandlung. Vielleicht ergibt sich ja doch noch ein Motiv für die Tat, die möglicherweise gar nicht so spontan war.
Die Hintergründe der Tat werden bis zur Anklageerhebung durch Kripo und Staatsanwaltschaft Memmingen eingehend untersucht worden sein. Anscheinend gibt es keine Anhaltspunkte für eine geplante Tat oder dass diese durch Geld oder eine neue Frau motiviert gewesen sein könnte. Dass sich das jetzt noch im Gerichtssaal ändert, halte ich für unwahrscheinlich.

Aus dem Ticker geht hervor, dass die Nebenklage eine höhere Strafe im Blick hat - was natürlich nachvollziehbar ist. Die Strafe wird vermutlich milde ausfallen, weil der Angeklagte mit den Ermittlungsbehörden kooperiert (Geständnis abgelegt, Ermittler zur Leiche geführt) hat.


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gestern um 14:48
@LackyLuke77
Wahrscheinlich hast du Recht - leider.

@sören42
Die beiden waren nicht verheiratet, Markus G. war der Lebensgefährte von Valerie.
Ich weiß allerdings nicht, wie es sich finanziell mit dem gemeinsamen Haus und dem Hof verhält. Also, ob sie da Geld reingesteckt hat oder es ihr sogar ganz gehörte.

Interessant fand ich auch, dass sie schon nach vier Wochen Beziehung zusammengezogen sind. Klassischer Fall von „zu schnell, zu schön“?


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 14:55
Kennt sich jemand in der Kriminalpsychologie aus? Meine Frage bezieht sich darauf, ob es einen kriminalpsychologischen Unterschied gibt, zwischen dem ein Opfer erwürgen mit den bloßen Händen oder einem Opfer einen weichen Gegenstand (Kissen, Decke oder ähnliches) auf das Gesicht zu drücken?


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:01
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Die beiden waren nicht verheiratet, Markus G. war der Lebensgefährte von Valerie.
Danke, da war ich dann etwas zu schnell. Allerdings wäre der Lebensgefährte dann umso mehr finanziell von ihrem Wohlwollen abhängig, sollte er darauf angewiesen sein, wobei es auch möglich wäre, dass er darauf nicht angewiesen ist.

Die Erbschaft, bzw ihr Anteil daran, stand ihr dann prinzipiell alleine zu.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:04
@Umbranebula
Nein, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass man sich das Opfer mit dem Kissen nicht direkt anschauen muss. Die physische Barriere dürfte sicher auch psychisch von Vorteil sein. Praktisch denke ich, dass so der Prozess länger dauert, als beim manuellen Erwürgen, da das Kissen ja nicht so präzise abschließt beziehungsweise beim Erwürgen das Zungenbein gebrochen wird.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:23
Versuche mir das Ganze gerade vorzustellen und frage mich, wie groß denn der Wauzi ist beziehungsweise sein Hundekissen? Denke, damit ist sowas wie ein Körbchen zum Draufliegen gemeint, also für den Boden, nur in flach? Folglich schon größer als ein Sofakissen zum Spielen, so in etwa:

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https://www.knuffelwuff.de/Knuffelwuff-Hundekissen-Gatsby-aus-Oxford-Gewebe-75x50cm-Schwarz

Kann natürlich auch sein, der Hund ist ein Chihuahua. Aber nehmen wir mal an, ich läge unter „Knuffelwuff“ und mein Partner auf mir beziehungsweise meinem Gesicht. Ich weiß nicht, ob mich das umbringen würde, denn wie gesagt, dann müsste alles ringsum abgeschlossen sein und ich dürfte auch darunter keine Luft kriegen. Dass mir schummrig werden könnte, glaube ich schon eher…
Na ja, die Ermittlungsbehörden werden das schon überprüft haben.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:34
Darum geht es mir auch, um den Blick ins Gesicht während des Todeskampfes nicht ertragen zu müssen.

Findet noch jemand das sehr naiv? Als ob er nicht wusste was er tat?
Er sei danach hoch zu den Kindern, schildert der Angeklagte nun unter Tränen. „Ich habe gewusst, es ist etwas Schlimmes passiert, aber nicht was.“ Er habe die Tote später in einen Nebenraum getragen und sich wieder zu den Kindern gelegt.
Quelle: https://www.allgaeuer-zeitung.de/memmingen/lauben-unterallgaeu-frau-getoetet-prozess-wegen-totschlag-im-liveblog-1-5-114106128

Sollten eigentlich nicht die Kinder die Tat miterlebt haben?


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:41
@Umbranebula
Zumindest die vorher angeblich noch wache Tochter, zu der er sich dann aber ins Bett gelegt haben will, Valeries älterer Sohn daneben ebenfalls schlafend. Ich weiß nicht…

Und möglicherweise war er sich nicht sicher, ob Valerie auch wirklich tot ist oder „nur“ bewusstlos, oder er gibt dies vor. Keine Ahnung, ob er in der Lage ist, einen Puls zu fühlen, aber ein Landwirt hat bestimmt auch Tiere und für ganz so naiv halte ich ihn nicht. Kommt hinzu, dass er Valeries Gesicht später noch in Plastefolie eingewickelt hat und das klingt für mich eher nach „auf Nummer sicher gehen“. Und wie gesagt, diese Hundekissen sind starr und schließen mitnichten hermetisch ab. Das wird lange gedauert haben, nix mit „ups, und plötzlich war sie tot“…
Aber wir werden es bestimmt erfahren.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 15:46
Die ganze Geschichte klingt seltsam…

Angeblich konnte die psychisch labile Valerie ihre Tochter nicht ins Bett bringen… und warf die Kleine (?!) auf den Boden. Im Anschluss kam es zum Streit.
Hier finde ich seltsam, dass er das wahrscheinlich weinende Kind zurück ließ und es dann zum Streit und zu der Tat kam… wenn er sich aber zuerst um das Kind gekümmert hat (was doch eigentlich jeder machen würde), dann kann man das doch nicht mehr als Tat im Affekt bezeichnen?! Das Kind wird danach nicht in 5 Minuten eingeschlafen sein, sondern erst viel später.
Also allein hier finde ich die Aussage komisch…

Dann die Tat selbst… wie viele hier schon bemerkt haben, musst du einige Minuten zudrücken bis ein Mensch erstickt… dann die Plastikfolie um ihren Gesicht? Die einzige logische Möglichkeit ist um sicher zu gehen, dass sie wirklich tot ist…


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:02
Da passt so vieles nicht. Warum er danach die Tatwaffe verbrannte u. A. . Auch das er die Fragen der Verteidigung nicht beantwortet, deuten diese Fragen ja das fehlende Motiv an.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:21
Genau das kommt auch noch hinzu…
Er stellt sich selbst als Opfer dar, dabei möchte er auf die Fragen der Ankläger nicht antworten. Die Fragen sind aber berechtigt.

Ich hoffe, dass der Richter und die Ankläger doch noch den Mord herausholen…
Es spricht für mich zumindest vieles dafür…


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:22
Zitat von Srecko95Srecko95 schrieb:hoffe, dass der Richter und die Ankläger doch noch den Mord herausholen…
Es spricht für mich zumindest vieles dafür…
Welches Mordmerkmal soll denn hier vorliegen?


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:29
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Welches Mordmerkmal soll denn hier vorliegen?
Vielleicht Habgier, wenn sie finanziell in Haus und Hof mit drin steckte? Heimtückisch finde ich die Vorgehensweise allemal, denn man könnte annehmen, dass Valerie arg- und wehrlos war. Letzteres bestimmt, wenn sie unter so einem riesigen Hundekissen festgehalten wurde. Und niedere Beweggründe ließen sich bestimmt auch finden. Denn dass Kinder schreien, kommt nunmal vor… Aber das ist alles von mir laienhaft und aus dem Ärmel geschüttelt, ich vertraue auf die Expertise der Profis.


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Der Fall Valerie v. M. aus Lauben

gestern um 16:40
@CurlySue_
Genau der Meinung bin ich auch. Habgier, wegen ihrem Erbe im Millionenbereich, das Haus (wenn es ihres ist) und der gekaufte Bauernhof. Wenn sie sich trennen wollte (wegen dem anderen Mann), dann hatte er vielleicht Angst um seinen finanziellen Stand.
Heimtücke: Wenn Valerie wirklich psychisch krank war, dann war sie definitiv arg- und wehrlos. Rein körperlich gesehen, ist fast jede Frau dem Mann unterlegen. Anatomisch gesehen und den Bildern nach zu urteilen, sieht der TV so aus als ob er es mit einer Frau - mit normaler Körperlicher Statur aufnehmen könnte. Vor allem, wenn er ihren Kopf auf ein Hundekissen drückt.


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