CurlySue_ schrieb:Vielleicht ergibt sich ja doch noch ein Motiv für die Tat, die möglicherweise gar nicht so spontan war. Denn bisher kennen wir nur seine Version der angeblich psychisch angeschlagenen Valerie, die noch dazu eine schlechte Mutter gewesen sein soll. Die sich erlaubte, (von ihrem Erbe?!) ein Pferd kaufen zu wollen. Die sich zu gut mit einem anderen Mann verstand…
Was, wenn sie sich trennen wollte? Das hätte vor dem Hintergrund der Erbschaft, die nur ihr zustand und nicht in die Zugewinngemeinschaft einer Ehe fällt, erhebliche finanzielle Auswirkungen gehabt, womöglich sogar zum finanziellen Ruin des geständigen TV geführt.
Wenn kein notarieller Ehevertrag geschlossen wurde, also der Normalfall, dann leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Ehegatten getrennt bleibt. Das Geld gehört nur dem Ehegatten, der es erbt.
Das Gleiche gilt, wenn in einem Ehevertrag Gütertrennung § 1414 BGB vereinbart wurde.
Nur wenn in einem Ehevertrag Gütergemeinschaft § 1415 BGB vereinbart ist, wird das Geld Gesamtgut und damit Vermögen beider Ehegatten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Erblasser hat dies durch letztwillige Verfügung (z.B. Testament) anders bestimmt, § 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
War also womöglich doch Habgier im Spiel?