Der Fall Valerie v. M. aus Lauben
gestern um 16:44Heimtücke würde beispielsweise vorliegen, wenn der Angeklagte einer schlafenden Valerie das Kissen aufs Gesicht gepresst hätte. Die Tötung entwickelte sich aber anscheinend aus einem sich immer höher schaukelnden Streit - arg- und wehrlos war sie in dem Fall nicht.CurlySue_ schrieb:Heimtückisch finde ich die Vorgehensweise allemal, denn man könnte annehmen, dass Valerie arg- und wehrlos war. Letzteres bestimmt, wenn sie unter so einem riesigen Hundekissen festgehalten wurde. Un
Und zur Habgier: die Staatsanwaltschaft kennt doch die Vermögensverhältnisse der beiden. Wenn der Angeklagte sich durch die Tat hätte bereichern wollen, wäre das doch bestimmt im Rahmen der Ermittlungen rausgekommen.





