Der Fall Valerie v. M. aus Lauben
gestern um 21:23Gerichte haben da einen gewissen Spielraum und können und dürfen sich an anderen Urteilen orientieren.LackyLuke77 schrieb:Nein, könnte es nicht. Für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ist das Legen von falschen Spuren bedeutungslos.
Die vertuschung einer Straftat ist auch strafbar nach § 258 StGB.
Es kann abgewegt werden wie lange der Tod und dessen Ursache gedauert hat.
Seine Aussage, daß er danach direkt zu den Kindern ging, sollte gegen ihn sprechen da er offenbar genau wusste was er tat. Und anschließend mutwillig und wissentlich die Tat verbarg.


