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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

411 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 22:33
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Seid ihr allen ernstes der Meinung, das weder die Ermittler damals , noch die Cold Case Gruppe heute , nicht darauf gekommen wären ?
Ich persönlich bin der Meinung, dass die Ermittler nicht darauf gekommen sind! Der Fall hätte ja längst gelöst werden müssen, woran scheitert es? Der Täter ist einfach vom Radar verschwunden! Die wichtigsten Asservate, die herausgerissenen Haare sind verschwunden. Die Querverbindung zum Fall nach Fulda wurde 1998 geprüft, dann ist der Aktendeckel leider wieder geschlossen wurden.

Ein ganz wichtiger Indiz sind diese Bissspuren! Wie oft gibt es Täter in Deutschland die genau solche Spuren an einer Leiche hinterlassen? Konnte man denn die Bissspuren zwischenzeitlich mal vergleichen, an welchen Stellen an Brust oder Genital wurde mit welchem Zahnstatus gebissen? Reiner muss sich ja enorm gewehrt haben, da gab es sicher auch noch Kratzspuren, was ist mit Spuren unter den Fingernägeln? Auch die Fesslungsspuren, sind die 1:1 mit Fulda + Berlin vergleichbar?

Und wenn man die Vita von Klaus-Dieter S. mal genau verfolgt, der hat sich doch durchs Leben "Gebissen"!


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 22:33
@fcmlars
Aber es wurden schon genug Argumente gebracht ,vor allem von @OpLibelle , die genau das ausschließen:
Den Jetsetter, der im Neuköllner Kiez jemanden von der Stare weg fängt.

Auch die Polizei geht und ging wohl immer von jemanden aus, den Reiner als Nachbarn o.Ä. kannte. Jemanden, der dort im Kiez lebt.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 22:43
@HolzaugeSHK
Alles schön und gut.
Aber wenn es auszuschließen ist, das der Mann zum Tatzeitpunkt in Berlin war, oder in diesem Neukölner Kiez, dann ist dies alles hinfällig.
Und ob nun ein 19jähriger aus dem entmilitarisierten Westberlin umzieht um seine Einberufung für zwei Jahre entgegen zu sehen ?
Dann hat der Täter, wie hier gut herausgearbeitet wohl alles getan, um von seinem Wohnort abzulenken. Das schien ihm wichtig.
Im Focus stand er auch nicht.
Ich glaube eher, der hat im Tatzeitraum gar nicht in Berlin gelebt.
Das wurde dann 1978 festgestellt und damit hatte sich der Verdacht erledigt.
Ach und es hieß im Podcast, er habe kein Täterwissen preisgeben können, also wurde er wohl vernommen.

Ansonsten wäre das doch erwähnt worden, wenn es einen begründeten Verdacht gegeben hätte, den hier viele einfach so als vorausgesetzt annehmen.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 23:00
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Den Jetsetter, der im Neuköllner Kiez jemanden von der Stare weg fängt.
Neenee, die OFA hat doch schon ergeben: Kein Jet-Setter! Jemand aus der näheren Wohnumgebung, Arbeitermilieu.

Und du willst jetzt nicht ernsthaft behaupten, dazu kenne ich dich schon zu lange hier, dass die OFA falsch liegt und man wegen der Tüten einen Jet-Setter zu suchen habe? Wenn ich draußen die Kirche abmale hier im Viertel und eine bestimmte Stunde auf der Kirchturmuhr einzeichne, ist das noch lange kein Alibi für die Zeit. Die Tüten können von irgendwo her sein.

Wer sagt denn eigentlich, dass Klaus Dieter S. nicht auf dem Radar ist? Wenn Reiner und er die Mittagspausen verbrachten, nützt die DNA Spur nur bedingt.
Denn sie beweist zwar die Kontakte, aber womöglich eben nicht den Mord.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ich glaube eher, der hat im Tatzeitraum gar nicht in Berlin gelebt.
Das wurde dann 1978 festgestellt und damit hatte sich der Verdacht erledigt.
Dafür hätte ich gerne einen Beleg.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Und ob nun ein 19jähriger aus dem entmilitarisierten Westberlin umzieht um seine Einberufung für zwei Jahre entgegen zu sehen ?
Er war ja schon 1976 nicht mehr in Berlin, nachweislich, und beging den Mord an Kai Uwe Beck in Fulda, da war er 22. Das Argument zieht also nicht.

Wieso soll er mit 19 nicht mehr in Berlin sein, wenn er aus Berlin stammt? Im Podcast wird doch dargestellt, dass er erst ins Rhein Main Gebiet zog und dann nach Fulda. Außerdem verbrachte er die Mittagspausen mit Reiner Koch. Das sagt er selbst.

Nur weil er im XY Beitrag nicht "vorkommt", heißt das noch lange nicht, dass er nicht auf dem Schirm ist.

Ich erinnere an die Ablagestelle Jesse-Owens-Allee. Diese Straße führt direkt neben den S-Bahn-Gleisen entlang!


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 23:09
Zitat von sören42sören42 schrieb:Neenee, die OFA hat doch schon ergeben: Kein Jet-Setter! Jemand aus der näheren Wohnumgebung, Arbeitermilieu.
Ja sage ich doch !
Das war Teil einer Antwort, wo ich das ausschließe.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Wer sagt denn eigentlich, dass Klaus Dieter S. nicht auf dem Radar ist? Wenn Reiner und er die Mittagspausen verbrachten, nützt die DNA Spur nur bedingt.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Dafür hätte ich gerne einen Beleg.
Genau lesen. Ich glaube das... hatte ich geschrieben
und dann
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:ch glaube eher, der
liest Du meine Beiträge nicht bis zum Ende?
Schade, dann hättest Du Dir den darauf folgenden Absatzt sparen können zu schreiben
Wir sind ja diesbezüglich der gleichen Meinung.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Nur weil er im XY Beitrag nicht "vorkommt", heißt das noch lange nicht, dass er nicht auf dem Schirm ist.
Sehr nichtssagende Schlussfolgerung.
Dazu noch komplett unplausibel:
ein der kleineren Beispiele
Er will oder soll sich mit Reiner in der Mittagspause getroffen haben.
Welche Mittagspause ?
In der Schule gab es seinerzeit keine Mittagspause . Nur um 12:00 eine halbe Stunde in der überwacht wurde, das keiner das Schulgelände verlässt.
Das ist nur eine kleine der vielen Unstimmigkeiten.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 23:15
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Er will oder soll sich mit Reiner in der Mittagspause getroffen haben.
Welche Mittagspause ?
Es geht um die Mittagspause des Gleisbauers. Der 8jährige ging vielleicht in die 2. oder 3. Klasse, da hatte er schon Schulschluss. Und Gleisbauer der Deutschen Reichsbahn (Annahme! Diese aber waren für das S-Bahn-Netz zuständig) hatten hohe Arbeitszeitautonomie und andere Freiheiten, waren aber wenig beliebt in Westberlin, weil sie auf der Payroll von Berlin (Ost) standen, gleichwohl mit Westgeld bezahlt wurden.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nur um 12:00
Nirgends steht, dass er um 12:00 Mittag machte.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 23:29
Zitat von sören42sören42 schrieb:er 8jährige ging vielleicht in die 2. oder 3. Klasse, da hatte er schon Schulschluss.
Also wir hatten ab der 6. Klasse immer um, 13 :45 oder 14:25 Schulschluss. 5 oder 6 Stunden Samstags 4. Das war in ganz West. Berlin so. Aber das nur am Rande.
Der Gleisbauer, der anstatt nmit seinen Kollegen Mittach zu machen wie es sich gehört, stattdesse sich mit einem Jungen trifft ausserhalb der Baustelle, der wäre aufgefallen. Schon damals

Wie war denn das im Podcast: U.A. wurde der Täter (der anderen Tat) vernommen zu dem Fall , konnte aber kein Täterwissen offenbaren.
Also war er auf dem Schirm. Aus irgend welchen uns nicht bekannten gründen, die noch so trivial sein können zerschlug sich wohl ein Anfangsverdacht.
Vielleicht war er ja zur Tatzeit bei der Bundeswehr, wie die meisten 19jährigen gesunden Männer aus West Deutschland.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 23:43
Zitat von sören42sören42 schrieb:er 8jährige ging vielleicht in die 2. oder 3. Klasse, da hatte er schon Schulschluss.
War der nicht 12 ?
Ab 5, Klasse wurde es anders wie davor. Sowohl von den Zeiten wie von den Lehrfächern
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb am 19.10.2025:Das Opfer ist der damals 12 Jahre alte Reiner Koch. Er lebt damals mit seinen Eltern und Geschwistern in einer Mietwohnung in der Altenbraker Straße 3 in Berlin-Neukölln.



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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 23:47
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:TonyPetrocelli schrieb:
Was mir noch die ganze Zeit im Kopf rumgeistert, wenn wirklich dieser hier genannte Kindermörder auch für den Mord an Reiner in Frage kommt, müsste sich das doch feststellen lassen, oder nicht?
Aber nicht so ganz einfach. Man könnte z.B. damit zu XY gehen. Sei es, in der ernstlichen Hoffnung, noch Zeitzeugen zu finden, die etwas zu den Lebensumständen von Reiner wissen (z.B. Schulkameraden, mit denen er beim Eisenbahnbau zugeschaut hat), sei es aus ganz anderen Gründen. Ich glaube letzteres ist hier der Fall.
Die Staatsanwältin hat im Studio nach dem Filmbeitrag gesagt;" Es wurden ebenfalls weitere Personen aus dem persönlichem und räumlichen Umfeld von Reiner Koch ermittelt und vernommen.", somit gibt es doch noch Zeitzeugen. Vielleicht ist auch jemand unter diesen Personen, der noch Angaben zu den Lebensumständen von Reiner bezüglich Gleisbau machen kann.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:TonyPetrocelli schrieb:
Wohnte dieser Klaus-Dieter S. zum Tatzeitpunkt( Mord an Reiner) in Berlin
Laut Podcast ja.
Das wurde im Podcast so gesagt. Könnte man nicht anhand des Melderegister diese Antwort untermauern? wenn er in Berlin in einem Arbeitsverhältnis stand, war er doch sicher beim Einwohnermeldeamt gemeldet, oder?
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:TonyPetrocelli schrieb:
alls ja, wo hielt er sich in Berlin auf ( Wohnung/Pension nähe Altenbrakerstraße/Thomasstraße) ?
Wenn nicht, hatte er ein Fahrzeug um Reiner dann in seine Wohnung zu bringen, nachdem er ihn nach dem Fußballtraining traf?
Kann das überhaupt stimmen, das Reiner ihn in der Mittagspause besucht hat?
Warum besuchte Reiner ihn in der Mittagspause?
Lag die damalige Arbeitsstätte von S. auf dem Schulweg von Reiner oder was machte Reiner an den Gleisen (oder an der Stätte, wo die Mittagspause stattfand) ?
Das ist auch für EB nicht wirklich einfach rauszufinden, nach so langer Zeit. Ich guter Tipp ist die Rentenversicherung, weil die zwingend auch uralte Sozialversicherungs-Meldungen aufbewahrt. Aber den Tipp brauchen die Behörden von mir sicher nicht.
Auch hier könnte ich mir die Meldebehörde als hilfreich vorstellen. Auf die Rentenversicherung bin ich gar nicht gekommen, super Tipp! Und ebenfalls eventuell damalige Schulkameraden von Reiner. Wo waren denn wohl diese Gleise?

Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:TonyPetrocelli schrieb:
Hätten sie damals Vorteile für sich selber gehabt, wenn sie sowas erzählen und woher wussten sie sonst von Reiner?
Ich denke kaum. Der Punkt ist ja, woher sollen denn zwei U-Häftlinge in Fulda im Jahre 1976 etwas von einem Kindermord in Berlin von 1973 wissen?
Das ist für mich auch der springende Punkt! Zwei U-Häftlinge in Fulda, woher sollten diese Informationen zum Kindermord in Berlin haben.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:TonyPetrocelli schrieb:
Wie gesagt, man hat DNA im Fall Reiner Koch, man wird DNA von Klaus Dieter S. haben, somit könnte man diesen zweifelsfrei be- bzw. entlasten, meiner Meinung nach.
Zum einen:
sören42 schrieb:
Kann man das wirklich? Wenn er zugibt, seine Mittagspausen mit Reiner Koch verbracht zu haben, was immer sich da abgespielt hat?
Und zum anderen bin ich gar nicht so sicher, dass man seine DNA hat. Er kam 1991 frei, eine DNA-Datenbank gibt es aber erst seit 1998 in D. Ob man ihn da nachträglich zur Speichelprobe gebeten hat? Falls er Beschuldigter in dem Verfahren wg. Reiner ist, könnte man das natürlich. Vielleicht will man das vorläufig gar nicht?
Ok, wenn man natürlich keine DNA von S. hat, ich habe nur angenommen, das man die hat, kann man das natürlich nicht so einfach feststellen, ich habe auch die Jahreszahl seit wann es die DNA Datenbank gibt, außer acht gelassen. Es wurde allerdings ab 1999 nochmals gegen ihn ermittelt, vielleicht wurde diesbezüglich eine DNA Probe genommen?
Zitat von TonyPetrocelliTonyPetrocelli schrieb:Auch bei einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 1999 (Aktenzeichen: 14 Ju Js 1335/99) stellte die Berliner Staatsanwaltschaft fest, dass der „Beschuldigte soziale Kontakte zu Kindern aus der Nachbarschaft unterhält. Damals hatte ein Junge ausgesagt, dass S. ihm Pornos gezeigt und ihn bedrängt habe. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Bis 2009 wurde S. laut Staatsanwaltschaft Koblenz öfter straffällig, u.a. wegen Körperverletzungsdelikten und Bedrohung. So soll er einem Vater etwa gesagt haben: ,Pass auf und lass dein Kind nicht mehr alleine auf die Straße!’“ Dafür kassierte S. 2004 einen Strafbefehl
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:TonyPetrocelli schrieb:
dann sind das für mich zu viele Zufälle auf einmal.
Und dann kommen ja noch ein paar "Zufälle" dazu, was die Tatbegehung im Fall Kai Uwe Beck betrifft einerseits, und was die OFA (und wir) zur Tatbegehung im Fall Reiner vermuten:

- Er wohnte und arbeitete in Nachbarschaft von K.U.B., kannte die Familie und die ihn, wenn auch nur sehr oberflächlich;
- Er lockte K.U.B. mit der Bitte, er möge ihm doch beim Tragen helfen, in seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und spendierte ihm als Dankeschön eine Bohnensuppe, bevor er sich an ihm verging;
- Er verbrachte die Leiche in eine leerstehende Nachbarwohnung in seinem Wohnhaus
Jepp, das dachte ich ebenfalls. Im Fall von Kai-Uwe wohnte und arbeitete er in der Nachbarschaft, nicht mehr als Gleisbauer, sondern als Möbelverkäufer, er wollte den Eltern von Kai-Uwe eine Küche verkaufen. Kai-Uwe kannte somit den S. Es könnte im Fall Reiner Koch ähnlich gewesen sein, vermutlich hat er ihm etwas in Aussicht gestellt, vielleicht ein Fahrrad, das wünschte Reiner sich doch zum Geburtstag.
Vielleicht gab es in der Nachbarschaft von Reiner ebenfalls eine leerstehende Wohnung als "Zwischenlager" für die Leiche?

Ganz schön viele "Zufälle" !


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 23:56
Zitat von TonyPetrocelliTonyPetrocelli schrieb:Das wurde im Podcast so gesagt. Könnte man nicht anhand des Melderegister diese Antwort untermauern? wenn er in Berlin in einem Arbeitsverhältnis stand, war er doch sicher beim Einwohnermeldeamt gemeldet, oder?
Ja klar. Zudem kommt, das es sehr strenge Meldebestimmungen aufgrund des 4 Mächte Status gab. Auch Banken und Krankenkassen gab es in West Berlin, die eine Ummeldung unumgänglich machten
Das ist auch ziemlich leicht herauszufinden.
War es seinerzeit schon.
Zitat von TonyPetrocelliTonyPetrocelli schrieb:Ok, wenn man natürlich keine DNA von S. hat, ich habe nur angenommen, das man die hat, kann man das natürlich nicht so einfach feststellen, ich habe auch die Jahreszahl seit wann es die DNA Datenbank gibt, außer acht gelassen. Es wurde allerdings ab 1999 nochmals gegen ihn ermittelt, vielleicht wurde diesbezüglich eine DNA Probe genommen?
Aller Wahrscheinlichkeit nach hat man eine DNA von S.
Meine Meinung.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

gestern um 23:58
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:War der nicht 12 ?
Stimmt, er war 12, da war ich durcheinander gekommen.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 08:20
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:TonyPetrocelli schrieb:
warum ein rechtskräftig verurteilter Mörder, zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder, trotz angeordneter Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus, frei herum läuft und sich Kindern nähern kann?
Die Verfahrensabläufe kann ich Dir erklären, wobei ich vermute, der Podcast ist hier etwas unsauber:
@OpLibelle
Zuerst einmal ganz herzlichen Dank für deine Mühe und die ausführliche Antwort zu meiner Frage.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Da er ja wohl wg. Morders veruteilt wurde und zur Tatzeit auch das 21. Lebensjahr vollendet hatte, hat er dafür auch lebenslänglich bekommen, keine Frage. Und er ist auch nicht als schuldunfähig eingestuft worden, sonst hätte man ihn zwingend freisprechen müssen (und in den Maßregelvollzug einweisen)
Das heißt für mich als Laie, rechtskräftig lebenslänglich verurteilt, nicht schuldunfähig eingestuft, also Maßregelvollzug in einempsychiatrischen Krankenhaus

Definition Maßregelvollzug
Der Maßregelvollzug ist die freiheitsentziehende Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Psychisch kranke Straftäter werden nach § 63 StGB unter bestimmten Umständen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, suchtkranke Straftäter nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt. Die forensische Psychiatrie ist für die Begutachtung der Straftäter und die Umsetzung des Maßregelvollzugs zuständig.
Quelle:Wikipedia: Maßregelvollzug
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Wenn nun aber gleichzeitig mit der Verurteilung auch seine Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet wurde, dann wurde er als eingeschränkt schuldfähig eingestuft. Heißt, er hatte zwar einen an der Schüssel, aber doch nicht so sehr, dass er nun gar nicht mehr wusste was er tat, als er tat, was er tat.
Ok, habe ich auch verstanden, super erklärt .Er ist als eingeschränkt schuldfähig eingestuft worden, darum Unterbringung im Maßregelvollzug.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Maßregelvollzug geht in der Regel der Strafvollstreckung vor (nicht gesetzlich zwingend, aber in der Praxis fast immer). Maßregelvollzug ist unbefristet. Wer da ist, ist da so lange, bis von ihm keine Gefahr mehr für sich und andere ausgeht. Die Feststellung trifft die sog. Strafvollstreckungskammer (3 Berufsrichter, keine Schöffen). Die tagt zu jedem Insassen regulär einmal pro Jahr. Die Entscheidung ergeht aus Basis von Gutachten, die folglich dann auch einmal jährlich erstellt werden.
Also ist Maßregelvollzug unbefristet , wird regelmäßig geprüft, begutachtet, ok.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Hier also ist die Strafvollstreckungskammer spätestens nach 15 Jahren zu dem Ergebnis gekommen, dass er soweit therapiert ist, dass er nunmher seine lebenslange Haftstrafe antreten kann. Vielleicht war das auch schon nach 10 oder 12 Jahren der Fall und er ist dann schnurstraks aus dem Maßregelvollzug ins Gefängnis gewandert, darüber wird nichts gesagt. Entscheidend ist, dass die Zeit im Maßregelvollzug auf die anschließende Haftstrafe (mindestens teilweise) angerechnet wird.
Ok, das heißt also, der Klaus-Dieter S. war zuerst im Maßregelvollzug, weil er als eingeschränkt schuldfähig eingestuft wurde. Dort wurde dann irgendwann, spätestens aber nach 15 Jahren festgestellt, das er soweit therapiert ist, also nunmehr nicht mehr eingeschränkt straffähig ist sondern schuldfähig, und er seine Strafe bzw. seine Reststrafe absitzen muss.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Und also hat man die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetz. Das war der frühest mögliche Zeitpunkt, was aber hier auch nicht zu beanstanden ist, da er ja von Anfang an ohnehin nur als eingeschränkt schuldfähig eingestuft wurde.
Das wiederum verstehe ich als Laie nicht, warum wird dann eine lebenslange Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt? Ich habe das schon verstanden, das er zuerst nicht schuldfähig, Maßregelvollzug, nach Prüfung soweit therapiert nun schuldfähig ist und die Strafe/Reststrafe im Regelvollzug absitzen muss, aber warum auf Bewährung? Er hat einem kleinen Jungen (Kai-Uwe Beck) das Leben genommen, ermordet, verstümmelt! Das ist für mich als Laie nicht nachvollziehbar. Therapiert hin oder her, von eingeschränkt schuldfähig zu schuldfähig auf Bewährung in einem so grausamen Kindermord, verstehe ich nicht.

Wie wir jetzt in diesem Fall sehen, nähert sich S. wieder Kindern,
Zitat von TonyPetrocelliTonyPetrocelli schrieb:Auch bei einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 1999 (Aktenzeichen: 14 Ju Js 1335/99) stellte die Berliner Staatsanwaltschaft fest, dass der „Beschuldigte soziale Kontakte zu Kindern aus der Nachbarschaft unterhält. Damals hatte ein Junge ausgesagt, dass S. ihm Pornos gezeigt und ihn bedrängt habe. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
mit seiner Vorgeschichte wird das Verfahren eingestellt??? Er hat einen Jungen bedrängt und ihm Pornos gezeigt, für mich persönlich ist S. nicht therapiert. Auch diese Afrikareisen in Waisenhäuser, das macht er doch wahrscheinlich nicht aus "Nächstenliebe" oder als Reue für seine Tat(en)?

@OpLibelle Wenn ich irgendetwas nicht richtig verstanden habe oder falsch wieder gegeben habe, bitte berichtige mich.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 08:30
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:Die Querverbindung zum Fall nach Fulda wurde 1998 geprüft, dann ist der Aktendeckel leider wieder geschlossen wurden.
Das verstehe ich auch nicht. Der Fall wurde doch vom LKA Ende der 90er Jahre nochmal bearbeitet, einem Beamten fallen Parallelen auf in den Fällen Beck/Koch, warum wurde die Akte wieder geschlossen? Kam man doch zu dem Ergebnis, das es nicht das gleiche Strickmuster in den Fällen war? Es muss einen Grund gegeben haben, warum die Akte Koch nicht diesbezüglich weiter geprüft wurde. Vielleicht kamen ja im Rahmen der Neuuntersuchung der beiden Fälle die Haare im Fall Koch abhanden oder sie ergaben kein eindeutiges Ergebnis?
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:Ein ganz wichtiger Indiz sind diese Bissspuren! Wie oft gibt es Täter in Deutschland die genau solche Spuren an einer Leiche hinterlassen? Konnte man denn die Bissspuren zwischenzeitlich mal vergleichen, an welchen Stellen an Brust oder Genital wurde mit welchem Zahnstatus gebissen? Reiner muss sich ja enorm gewehrt haben, da gab es sicher auch noch Kratzspuren, was ist mit Spuren unter den Fingernägeln? Auch die Fesslungsspuren, sind die 1:1 mit Fulda + Berlin vergleichbar?
Das an beiden Opfer Bissspuren und Fesselungen mit dem gleichen Material/Knotentechnik halte ich persönlich nicht für einen Zufall, ich hoffe doch, das das dahingehend geprüft wurde.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 10:00
Mal so am Rande, man hört ja immer so viel davon, dass die Künstliche Intelligenz bei der Aufklärung von Mordfällen helfen kann.

Ich habe jetzt mal meinen Freund Chatgpt befragt und was sagt er so...
Ich kann keinen öffentlich nachvollziehbaren deutschen Mord-Fall finden, bei dem dokumentiert ist, dass der Täter sowohl die Brust als auch die Genitalien des Opfers gebissen hat.
Quelle: ChatGpt


Also, dann müssen die Beamten wohl selbst wieder ermitteln und alte Akten wälzen!? 😉


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 10:14
Zitat von TonyPetrocelliTonyPetrocelli schrieb:Das an beiden Opfer Bissspuren und Fesselungen mit dem gleichen Material/Knotentechnik halte ich persönlich nicht für einen Zufall, ich hoffe doch, das das dahingehend geprüft wurde.
Eine spezielle Knotentechnik kann schon ein starkes Indiz sein m.E.

Nur Bissspuren an Genitalien oder übrigem Körper m.E. aber nicht unbedingt. Grundsätzlich erscheint mir das bei Sexualtaten nun auch nicht so selten. Forensiker könnten aber sicher vergleichen, in wieweit die ähnlich sind. Kieferabdrücke hattet ihr ja schon als ein Kriterium genannt.

Eine Hypothese, die man zumindest in Erwägung ziehe müsste, wäre folgende.
- wenn beim Täter ein Missbrauch im Heim stattgefunden hat, dann muss man davon ausgehen, dass der oder die (!) Missbrauchende in diesem Heim nicht nur einen Zögling missbraucht hat. Sexualtäter, die sich in Heimen anstellen lassen, werden meiner Überzeugung nach dies nicht tun, um einmal zu missbrauchen, sondern um in diesem Umfeld öfter die Gelegenheit zu haben. D.h. dieser Täter im Heim wird nicht nur den Tatverdächtigen missbraucht haben. Davon bin ich überzeugt. Es ist bekannt, dass in manchen Einrichtungen sich eine regelrechte Kultur des Missbrauchens, wozu ja auch nicht nur sexuelle Übergriffe gehören, sondern auch emotionale Misshandlung, entwickelt hat mit einer Kultur des Wegschauens, Relativierens, Negierens. Nicht alle Mitarbeiter müssen alles gewusst haben. "Odenwaldschule" ist ja nur ein prominentes Beispiel für so etwas. Die Dunkelziffer ist sicher erheblich. Und Täter nutzen gerade das aus, dass Zöglinge aus z.B. Herkunftsfamilien kommen, in denen den Kindern auch schon keine normale Entwicklung möglich war.
- Dieser Täter im Heim wird möglicherweise immer nach einem ähnlichen Schema vorgegangen sein. Dazu könnten auch solche Bisse gehört haben.
- Opfer dieses Täters sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit traumatisiert. Ein Teil davon wird mit höherer Wahrscheinlichkeit, als wenn dies nicht passiert wäre, selbst eine auffällige Sexualität haben.
- ich halte es für möglich, dass ein solches Heim nicht nur einen, sondern mehrere solcher dann selbst als Täter in Erscheinung getretene Menschen ins Leben entlassen hat.
- theoretisch könnte es sich also um nicht nur einen Täter gehen, der ein ähnliches Muster benutzt, Anlocken, überwältigen, fesseln, beissen, sexuell misshandeln.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 13:00
Zitat von TonyPetrocelliTonyPetrocelli schrieb:Das wiederum verstehe ich als Laie nicht, warum wird dann eine lebenslange Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt?
Vielleicht hat er sich kastrieren lassen und auf Grund dessen die Bewährung?
Die tatsächliche Freiwilligkeit ist zugleich der Kernpunkt der Kritik, wenn der Täter nur dadurch die Haftzeit verkürzen und eine anschließende lebenslange Sicherungsverwahrung vermeiden kann.[8]
Quelle: Wikipedia: Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
Zitat von megavoltmegavolt schrieb:- ich halte es für möglich, dass ein solches Heim nicht nur einen, sondern mehrere solcher dann selbst als Täter in Erscheinung getretene Menschen ins Leben entlassen hat.
Das könnte ich mir auch vorstellen, hier wäre noch ein Beispiel
Im Alter von zehn Jahren kam Bartsch in ein Heim. Da es dort nach Meinung der Eltern nicht streng genug zuging, verlegten sie ihn am 14. Oktober 1958 in das katholische Internat der Salesianer Don Boscos im Kloster Marienhausen in A
Quelle: Wikipedia: Jürgen Bartsch#Nach der Verhaftung
Er wollte sich auch kastrieren lassen
Um dem lebenslangen Aufenthalt in der Psychiatrie zu entgehen, beantragte Bartsch seine Kastration. Zuvor hatte er diese strikt abgelehnt.[11]
Quelle: Wikipedia: Jürgen Bartsch#Nach der Verhaftung

noch ein Beispiel für Kastration
Grabowski war ein vorbestrafter Sexualstraftäter, der wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen verurteilt worden war. Während seiner Haft ließ er sich 1976 kastrieren,
Quelle: Wikipedia: Marianne Bachmeier
Ob Kastration erfolgt oder nicht ist allerdings ja für diesen Fall irrelevant


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 13:05
@321meins
Interessanter Aspekt mit der Kastration in de 70ern.

V.a. da ich es für durchaus möglich halte, dass ein solcher Täter, nachdem er etwas unter das Radar der Justiz abgetaucht ist, sich dann eine Hormonsubstitution hat verschreiben lassen. Theoretisch braucht man da nur zu einem Hausarzt gehen, sagen, man hat die Hoden im Rahmen eines Unfalls, einer Hodentorsion, einer Erkrankung oder sonstwas verloren und lässt sich mit Testosteron-Pflastern oder Spritzen versorgen. Oder man geht zum Andrologen, wenn es der Hausarzt nicht verschreibt. Dann kann man schön seinen gewohnten Tätigkeiten nachgehen. Dass man nicht mehr zeugungsfähig ist, dürfte solchen Tätern nicht so wichtig sein.
Nur eine Überlegung!


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 13:09
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:ch kann keinen öffentlich nachvollziehbaren deutschen Mord-Fall finden, bei dem dokumentiert ist, dass der Täter sowohl die Brust als auch die Genitalien des Opfers gebissen hat.

Quelle: ChatGpt
Wobei ich glaube, dass solche Detaildaten gar nicht immer veröffentlicht werden, da es sich ja um etwas handelt, was außer dem Täter nur wenige Menschen wissen (Rechtsmediziner, Ermittlungsbehörden) und wissen sollten.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 14:13
Zitat von megavoltmegavolt schrieb:Wobei ich glaube, dass solche Detaildaten gar nicht immer veröffentlicht werden
Du hast Recht, denn u.a. aus Datenschutzgründen wird die Allgemeinheit, wie wir Normalbürger und verrückte Hobby-Kriminalisten, auf diese Daten keinen Zugriff haben. Die Künstliche Intelligenz steckt ja auch noch in den Kinderschuhen, in den kommenden fünf Jahren gibt es bestimmt noch viele Entwicklungen.


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Reiner Koch in Berlin-Neukölln am 16. Januar 1973 ermordet

um 16:33
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Der Gleisbauer, der anstatt nmit seinen Kollegen Mittach zu machen wie es sich gehört, stattdesse sich mit einem Jungen trifft ausserhalb der Baustelle, der wäre aufgefallen. Schon damals
zu vielen anderen Fragen zur Klaus Dieter Annahme fällt mir dazu schon ein Ansatz zu ein, dass man vielleicht aufgrund Jugendschutzvorschriften ein minderjährigen arbeitsmäßig nicht überfordern durfte, und es daher zu einer streng abgesicherten mittagspause gekommen sein könnte.

KI sagt bis 1975 war man mit 21 volljährig und ab 1.1.1975 mit 18.

Auch kann ich mir den betrieblichen Einsatz jüngerer oder nicht so leistungsstarken Mitarbeitern so vorstellen, dass diese über eine ausgedehnte Mittagspause dann später zu Dienstschluss für leichtere "nervige" Aufräum, Reinigungs- und Sortierarbeiten "Stundentechnisch" noch zur Verfügung standen, während die anderen Mitarbeiter dann schon nach Hause konnten.

Zu beiden Gedankengängen, fehlt mir irgendwie die Altersangabe.
Ich weiß nicht wann Klaus als Gleisarbeiter arbeitete und wie alt er zu der Zeit war.

Ebenso weiß ich nicht wie alt er zur Zeit der Tat an Reiner war.

(Und auch nicht, wie alt er war, als er diese Entschädigung bekam)

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Was mir im Zusammenhang mit Klaus in Annahme als Täter und der Ablage des Leichnams und der Kleidung recht fix aufgefallen war, dass die Ablageorte plötzlich Sinn ergaben.

Ich fragte mich vorher ja, warum der Täter mit dem Leichnam nicht noch die paar Meter in den Grunewald hinter sich brachte, um die Leiche dort "für immer" loszuwerden.

Da gab es dann von euch eine recht einleuchtende Erklärung zu. Die offene Ablage verhinderte vielleicht weitere Hausdurchsuchungen/Sichtungen um den Verschwindeort rum.

Damit war auch ich erst einmal zufrieden, was die Motivation angeht, warum Reiner nicht im Grunewald verscharrt wurde, obwohl Täter bereits mit der Leiche am Stadion war.

Aber nur bis (danke) @HolzaugeSHK dann mit dem Klaus Dieter S. ankam und den Podcast zusammenfasste.

In Annahme, dass der Klaus zur Tatzeit noch in Wannsee gelebt hatte....
war der Grunewald die Möglichkeit nach der Ablage der Leiche am Olympiastation ungesehen wieder nach Wannsee zu kommen.

Und auch ohne die Annahme, er hätte noch in Wannsee gewohnt, könnte er die Ablage im Grunewald auch nur deshalb vermieden haben, da der Grunewald als Tatort für die Fesselspielchen des Klaus mindestens den Opfern und der Heimleitung bekannt gewesen sein dürfte.
So hätte eine aufgefundene Kinderleiche im Grunewald zumindest diesen Opfern und der Heimleitung den Klaus wieder in die Erinnerung gebracht.

"Sein dürfte" schrieb ich, weil nicht ersichtlich ist, dass die Tat oder Taten des Klaus im Wald tatsächlich im Grunewald geschehen waren.
Allerdings ist Wannsee rundum mit Todesstreifen versehen gewesen und man kann von Wannsee nur nach Norden 1000m gehen ohne in die damalige Langwaffendistanzen der DDR-Grenze zu kommen und von daher halte ich Fesselspiele in den anderen Wäldern um Wannsee rum für unzweckmäßig, wenn diese Spielchen unbeobachtet von statten gehen sollten und nehme deshalb den Grunewald für Klaus Dieters Fesselspiele an Kindern/Jugendlichen aus der Einrichtung in Wannsee an.


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