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Todesdrama am Großglockner

120 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

um 14:17
Zitat von IslandbeeIslandbee schrieb:sagen, dass die Freundin im Seil festsitzt und man weder vor noch zurück kann
Zitat von IslandbeeIslandbee schrieb:in seinem Kopf muss immer dieser Satz Bestand haben "Ich habe richtig gehandelt / Ich kann das lösen"
Ja, seltsam stur ist das. (Ich frage mich gerade, was er in seiner Kindheit wohl erlebt hat, dass es zu so einer Haltung führt? ob das eine Rolle spielt...).

In der Servus-Doku wurde gesagt, dass es in jener Nacht am Stüdlgrat Sturmböen bis zu 100km/ gab bei bis zu minus 20 Grad Kälte. Und der Verurteilte sagte, sie war bewegungsunfähig. Das ist ja Wahnsinn. Und er konnte doch gar nicht wirklich davon ausgehen, dass er in der Hütte dann bei diesen Verhältnissen jemand nachts antrifft, der irgendwie helfen könnte.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:18
Zitat von IslandbeeIslandbee schrieb:Mir ist es nur dann erklärbar, wenn man annimmt, in seinem Kopf muss immer dieser Satz Bestand haben "Ich habe richtig gehandelt / Ich kann das lösen" und er demzufolge stets alles dafür tun wird, dass das so ist. Selbst wenn er dafür die Realität komplett verdrehen muss.
Das ist für mich momentan die EINZIGE Erklärung für das ganze Szenario. Selbstüberschätzung, überzogener Ehrgeiz und kein Scheitern seinerseits akzeptieren können.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Und er konnte doch gar nicht wirklich davon ausgehen, dass er in der Hütte dann bei diesen Verhältnissen jemand nachts antrifft, der irgendwie helfen könnte.
Richtig. Ein Notruf wäre deutlich logischer gewesen. Es macht einfach alles keinen Sinn. Entweder er hat wirklich seine eigene Haut retten wollen oder sie war schon tot, oder beides. In beiden Fällen hat er sich sinnbefreit verhalten.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:30
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Das mit dem Kopfüber lese ich zum ersten Mal. Hast du dafür eine Quelle?

Beim Hängen ist die Todesursache eine andere als Erfrieren, Stichwort Hängetrauma:
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Es hieß, ihr Kopf war dann nach hinten in den Nacken gefallen (über den Rucksack am Rücken, im Seil hängend). Nicht "kopfüber gehangen".
Das habe ich dann falsch verstanden mit dem Kopf nach hinten fallen.

Wenn man hängt, dann kann man sich nicht mehr bewegen, ist Wind und Wetter ausgesetzt, der Blutkreislauf ist erschwert, das alles begünstigt das Erfrieren. Und ihre Decke konnte sie auch nicht mehr anlegen.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:33
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:oder sie war schon tot
Die Ärztin der Forensik sagte, wegen der Totenflecken muss sie ca. 2 Stunden im Seil gehängt sein bis sie starb. Ich kann mir nicht ganz vorstellen, dass er diese Zeit lang ein Stück über ihr gewartet hat, wenn er doch sah oder gesehen hätte, dass nichts mehr zu bewegen war. Oder hat er gehofft, sie kommt eine Zeitlang im Seil hängend wieder zu Kräften?
Daher glaube ich eher nicht, dass er wusste, dass sie tot war, sondern früher weiterstieg, auf Hilfe in der Hütte hoffend. - Oder alternativ dann doch per Helikopter, was nicht so schnell ging wie er gehofft hat.
Wahrscheinlich war er auch längst nicht mehr klar im Kopf vor Kälte und Erschöpfung, und Psychostress-Blockade.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:45
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Oder alternativ dann doch per Helikopter, was nicht so schnell ging wie er gehofft hat.
Er als erfahrener Bergsteiger hätte wissen müssen, dass ein Rettungshubschrauber nicht immer einfach so nachts starten kann. Dafür muss er mit Nachtsichtgeräten ausgestattet und die Crew entsprechend geschult sein. Der Polizeihubschrauber gegen 22:00 war schon ein Glücksfall. Zu dumm, dass er diesen Strohhalm nicht ergriffen hat. Wenngleich ich nicht weiß, ob der Hubschrauber auch hätte retten können, also zum Beispiel über eine Winde verfügt hat.
Am nächsten Morgen konnte ja dann aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht geflogen werden.


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Todesdrama am Großglockner

um 14:50
Weil die Frage mehrfach auftauchte:
Zuvor sagte der Sachverständige übrigens, dass er an "mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ausschließe, dass die Verstorbene selbständig rückwärts abkletteterte.
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000401265/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet
Auch ein anderer Gutachter äußerte sich so.
Ich durchsuche aber jetzt nicht den ganzen Live-Ticker nach der Formulierung.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:04
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Das ist für mich momentan die EINZIGE Erklärung für das ganze Szenario. Selbstüberschätzung, überzogener Ehrgeiz und kein Scheitern seinerseits akzeptieren können.
Wäre auch mein Gedanke.

Das dann bei einem Egomanen, der einerseits "unterlegene" Begleitung sucht und auf die Touren mitnimmt und aber gleichzeitig genervt reagiert, wenn diese dann eben nicht mitkommen. Klingt ziemlich nach power play. Es wäre doch absolut verständlich, wenn er diese Touren mit gleichgesinnten und vor allen Dinge gleich fitten und erprobten Begleitern gemacht hätte.

Sein Ziel wird der Gipfel gewesen sein, komme was da wolle. Und irgendwann gab es den Punkt, wo das Ziel für ihn aufgrund ihrer Situation definitiv nicht mehr erreichbar war und da ist er umgekehrt. Und das sicher nicht erfreut, deswegen wird er sie genauso zurückgelassen haben, wie sie zu diesem Zeitpunkt war. Ich vermute, dass er einfach tatsächlich dachte, sie stellt sich an, übertreibt und es ist schon nicht so schlimm. Wenn sie dann tatsächlich beim Seilen die Kraft verließ und dann eben gar nichts mehr ging - auch er sie da nicht mehr rausholen konnte, weil ihm dazu die Kraft fehlte - erst da musste er sein Ziel aufgeben.

Moralisch sehe ich hier eine klare Verantwortung, was die Verurteilung angeht, bin ich tatsächlich unschlüssig. Hier würde dann bei jeder Freizeitaktivität eine evtl. "erfahrenere" Begleitung eine Verantwortung übernehmen, die kaum noch zu überblicken ist. Ab wann war die erwachsene Frau nicht in mehr in der Lage eigenständige Entscheidungen zu treffen? In einer ungesunden Partnerschaft trifft der "unterlegene" Partner nicht immer gesunde Entscheidungen - der Klassiker hier, sich zum alkoholisierten Fahrer ins Auto als Beifahrer setzen.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:46
Zitat von BohoBoho schrieb:In einer ungesunden Partnerschaft trifft der "unterlegene" Partner nicht immer gesunde Entscheidungen
Und oft wäre es praktisch, wenn in solchen Beziehungen eine geeignete Person klärend eingreifen würde, und fortgesetztes Leid gemildert oder vermieden werden könnte. - Nicht nur in Partnerschaften zu zweit. Mir fällt gerade ein, dass zur Zeit im katholischen Kirchenrecht der geistliche Missbrauch als Straftatbestand verankert wird.
Beim alpinen Klettern ist man recht abhängig voneinander, und da geht's halt dann bald mal um Leben und Tod, und da finde ich schon gut, WENN das Niveau in einer Seilschaft offensichtlich recht unterschiedlich ist, dass dieses rücksichtslose Verhalten in dem Fall hier geahndet wurde.


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Todesdrama am Großglockner

um 15:47
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:
Zitat von IslandbeeIslandbee schrieb:Mir ist es nur dann erklärbar, wenn man annimmt, in seinem Kopf muss immer dieser Satz Bestand haben "Ich habe richtig gehandelt / Ich kann das lösen" und er demzufolge stets alles dafür tun wird, dass das so ist. Selbst wenn er dafür die Realität komplett verdrehen muss.
Das ist für mich momentan die EINZIGE Erklärung für das ganze Szenario. Selbstüberschätzung, überzogener Ehrgeiz und kein Scheitern seinerseits akzeptieren können.
Ja, das dachte ich gestern am Ende der Verhandlung auch, was du geschrieben hast, @sunrise2008 .

Das ist kein Einzelfall und wohl in allen Lebensbereichen anzutreffen, dass jemand so selbstsicher bzw. von seinem Wissen und Können überzeugt auftritt. Solange alles glatt läuft, fällt anderen die Selbstüberschätzung nicht auf. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass K. sich auf ihn verlassen hat, da er mehr Erfahrung als sie hatte.

Vermutlich ist es für ihn auch eine große Strafe, dass sein (Social-Media-)Image und sein Selbstbild nun auf brutalste Weise erschüttert wurden. In einem der ersten Artikel, die ich nach der Tragödie gelesen habe, stand, dass er in seiner Sport-Szene kein Unbekannter ist.

Der Richter und erfahrene Alpinist dazu in seiner Urteilsbegründung:
„Der Grat im alpinen Gelände ist ein schmaler Grat“, sagt der Richter. „Wenn ihnen die Tour gelingt, dann sind sie der Hero.“
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343
Edit: o. g. ist zu kurz zitiert:
Wenn es ihm nicht gelinge, falle die Härte des Gesetzgebers auf den Mann ein. „Es ist unglaublich tragisch, was da passiert ist. Kein Urteil der Welt bringt Ihnen Ihre Freundin zurück.“
Quelle: https://www.sn.at/panorama/oesterreich/gehen-um-jeden-preis-so-begruendet-der-richter-den-schuldspruch-im-glockner-prozess-art-636343
@Islandbee
Mit o. g. "in seinem Kopf …" meinte ich auch:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Beide waren wohl nicht für alle Gefahren gerüstet. Was ist das? Verdrängung? Zweckoptimismus – und wenn es dann nicht abläuft, wie der Film, den man im Kopf hat, wird er grantig und haut ab (s. Aussage der Exfreundin)?



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Todesdrama am Großglockner

um 16:03
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Beim alpinen Klettern ist man recht abhängig voneinander, und da geht's halt dann bald mal um Leben und Tod, und da finde ich schon gut, WENN das Niveau in einer Seilschaft offensichtlich recht unterschiedlich ist, dass dieses rücksichtslose Verhalten in dem Fall hier geahndet wurde.
Wie gesagt, moralisch bin ich absolut bei Dir.

Rechtlich müsste es dann schon irgendwie klar sein, ab wann ich in diese Verantwortung komme und wann nicht. Beim Bergsteigen mag das ja noch klar abgrenzbar sein, aber wie sieht es bei z.B. bei Skitouren aus? Wir sind in der EU zum Glück nicht in den USA, wo sich ab sofort jede Freizeitcompo in egal welcher Zusammensetzung gegenseitig Waver ausstellt und unterschreibt.


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Todesdrama am Großglockner

um 17:24
Habe das Urteil und die Urteilsbegründung aus dem Live-Ticker vom Standard zitiert und der besseren Lesbarkeit halber ein bisschen neu formatiert.
Mir scheint die Zusammenfassung recht aussagekräftig.
Grob fahrlässige Tötung
Freiheitsstrafe für die Dauer von fünf Monaten, 240 Tagessätze zu je 40 Euro, Geldstrafe beträgt 9600 Euro.
Freiheitsstrafe wird für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehen.


Die Urteilsbegründung


Die mediale Berichterstattung sei "gelinde gesagt außergewöhnlich" gewesen – und es habe"sicher eine mediale Vorverurteilung" gegeben, hält der Richter fest. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts "irgendein Exempel zu statuieren", oder "irgendwo die Zügel anzuziehen" – es gehe nur um ein möglicherweise strafrechtliches Fehlverhalten.

"Mit massiven Abstrichen des Strafantrages" habe er das Urteil gefällt, sagt der Richter. Er spricht den Angeklagten direkt an: "Sie sind ein ausgezeichneter Alpinist." Aber "Sie sind offenkundig jemand, der sich hart tut, den Switch zu schaffen von eigenen Fähigkeiten, die Sie haben, zu einem anderen."

Der Eindruck des Richters
"Ein Weitergehen um jeden Preis."
"Ein Weitergehen, bis man, gelinde gesagt, tot umfallt."

Die Verstorbene sei "Galaxien" vom Angeklagten entfernt gewesen. Sie sei jemand gewesen, "die sich in Ihre Obhut begeben hat". Die Verstorbene habe Vertrauen in den Angeklagten gesetzt.

"Sie haben zwingend davon ausgehen müssen, dass [die Verstorbene] niemals in der Lage ist, diese Touren alleine zu gehen, unbegleitet zu gehen, sondern darauf vertraut, dass der Partner sie sicher hinauf, aber auch wieder hinunter" bringt.
Die Verstorbene habe sich "über Dinge täuschen lassen, über die Sie nicht aufgeklärt haben, aber über die Sie hätten aufklären müssen".
Die Verstorbene "hätte durchaus den Eindruck haben können, wir kommen gut voran".

Am Frühstücksplatzl sei es dann "eskaliert". Dort seien dann tatsächlich "markante Schwierigkeiten aufgetreten".
Am "Frühstücksplatzl" sei "definitiv der Punkt erreicht gewesen, wo man hätte umkehren müssen", hält der Richter fest. "Mit Ihrer alpinen Erfahrung hätten Sie erkennen müssen, dass die "Fähigkeiten der Verstorbenen nicht ansatzweise ausreichen".
Und dass der weitere Aufstieg für die Verstorbene "unglaublich, unglaublich kräftezehrend" gewesen war.

Zu den Abänderungen des Strafantrags:
Dass er den Start der Tour um zwei Stunden zu spät angesetzt hätte, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sieht der Richter nicht als gegeben. Die Verstorbene sei eine "starke Sportlerin" gewesen. "Sie haben offenkundig mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit gerechnet (...), um in weiterer Folge den Gipfel zu erreichen." Dem Angeklagten sei ein zu spätes Ansetzen der Tour nicht anzulasten.

Zum Biwaksack
Dass er einen solchen nicht selbst mitgehabt habe, sei dem Angeklagten nicht anzulasten. Es sei zwar nicht die perfekte Ausrüstung vorhanden gewesen, aber Ausrüstung in dem Maße, dass man in einer Notsituation "wieder runterkommen und überleben kann", sagt der Richter.

Zu den Sicherungsmethoden
"Ich gehe davon aus, dass es so war, dass man am laufenden Seil gegangen ist, wann immer das der [Verstorbenen] möglich war."
Die Verstorbene habe allerdings nicht um die Fähigkeiten verfügt, das immer zu tun.

Notruf sei um 3 Uhr 30 abgesetzt worden "Nicht früher."
Anders sei die Vorgangsweise des Polizisten nicht zu erklären: "Er versucht Sie durchgehend anzurufen, er versucht, Kontakt aufzunehmen."

Aber: Der Angeklagte habe glauben müssen, dass der Polizist auf den – aus seiner Sicht – Notruf um 0 Uhr 35 reagiert und die Rettungskette in Gang setzt: "Die grundsätzliche Erreichbarkeit" sei eine Empfehlung, dadurch, dass das nicht passierte, habe sich der Angeklagte beispielsweise die Möglichkeit genommen, "Tipps zu holen."

Die Bestrebung des Mannes sei gewesen, so schnell wie möglich, in eine Schutzhütte zu kommen. "Nicht, um sich selbst zu retten, das unterstelle ich Ihnen beim besten Willen nicht." Der Angeklagte habe vielmehr versucht, Menschen zu finden, die helfen könnten.

"Zu Ihren Gunsten" gehe der Richter davon aus, dass die Verstorbene nicht selbst abgeklettert sei.

Eine von zwei Varianten sei eingetreten, sagt der Richter: Sie habe sich gezwungen gesehen, das Seil für den eigenen Abstieg abzurollen. Eine zweite Variante sei, dass sie zum Sturz gekommen sei und dann am Seil gesichert liegen geblieben sei.

Weiters gehe der Richter davon aus: "Sie haben [die Verstorbene] bis zu einem Punkt gebracht, der relativ safe ist, was Absturz betrifft."

Es wäre dem Angeklagten aber "ohne Weiteres möglich gewesen", die Verstorbene so zu versorgen, dass sie überlebt (etwa mit den Notfalldecken). Sie sei aber in einem Bereich zurückgelassen worden, "in dem man den Lebenswillen verliert" – was dazu führen könne, dass man nicht mehr den Willen zu Leben aufbringen kann. Und verstirbt.

Der Richter habe sich dagegen entschieden, den Akt der Staatsanwalschaft zurückzugeben, und anzuregen, einen Strafantrag wegen Aussetzung (mit höherem Strafmaß) einzubringen. "Zu Ihren Gunsten"

Vielmehr geht der Richter davon aus, dass es dem Angeklagten nicht mehr möglich gewesen wäre, die Verstorbene in eine noch sichere Position zu verbringen. Er begründet das, dass die Frau "de facto blockiert" gewesen sei – also nicht mehr weiter gekommen sei.

"Ich glaube, dass Sie [der Verstorbenen] gut vermittelt haben, dass es nicht mehr allzu weit ist; dass man nicht mehr gut umkehren kann; dass keine schnelle Hilfe kommen kann."

"Aber es hätte niemals so weit kommen dürfen." Der Richter kommt damit zu den belastenden Punkten im Strafantrag.

"null Ahnung"
Der Angeklagte hätte "null Ahnung" gehabt, ob die Verstorbene dazu in der Lage gewesen sei, die Tour zu bewältigen: "Das, was sie im Vorfeld gegangen ist, gibt das nicht her."

Nur der Hohe Dachstein könne "annähernd" – der Richter betont das Wort – daran kommen; der Klettersteig dort sei aber eine "relativ kurze Stelle" und "nicht ansatzweise" mit dem Stüglgrat am Großglockner zu vergleichen.

Für die Verstorbene sei das definitiv die falsche Tour gewesen. Jedenfalls "an diesem Tag, zu dieser Zeit, mit ihrer Ausbildung, bei diesen Verhältnissen":

Das hätte sich auch daran gezeigt, dass andere Seilschaften ihre Tour abgebrochen hatten. Der Wind am Stüglgrat erschwere das Fortkommen, reduziere die Leistungsfähigkeit, "noch dazu, wenn man so ausgerüstet ist, wie es [die Verstorbene] war".

"Sie sind nicht verurteilt worden, weil Sie besser sind"
Die Urteile zum "Führen aus Gefälligkeit" verlangten das "Übernehmen von Führungsverantwortung", ein "eklatantes Misverhältnis zwischen dem Führenden und dem, der geführt wird".
Die Verstorbene habe die Tour mit dem Angeklagten absolviert, weil sie sich gedacht habe: "Mit dem geh ich, weil der kanns."

Zur Ausrüstung
Die Steigeisen, die vom Angeklagten zur Verfügung gestellt wurden, seien für das Schuhwerk der Verstorbenen "nicht das geeignete Mittel" gewesen. Snowboard-Boots seien zwar für diese Tour "nicht per se untauglich gewesen", die Verstorbene habe allerdings eine weiche Variante gehabt. Mit mehreren Nachteilen.
Steigeisen könnten an diesen Schuhen nicht ordentlich angebracht werden. Auch wegen dieser Ausrüstungs-Zustände glaubt der Richter nicht, dass die Verstorbene selbständig abgeklettert ist.

"Es mag sein, dass ich falsch lieg",sagt der Richter, er würde sich dafür nicht die Hand abhacken lassen, aber es sei die für den Angeklagten günstigste und die wahrscheinlichste Variante.

"Wenn ich Steigeisen zur Verfügung stelle", sei es die Aufgabe, "dass dieses Material auf das Schuhwerk geeignet ist". Darauf häte der Angeklagte auch beim Gehen achten müssen. "Das können Sie. Das wissen Sie auch." Hierbei komme dem Angeklagten "eine ständige Aufklärungspflicht hinzu".

Auf Witterungseinflüsse sei "nicht reagiert" worden, sagt der Richter. Das sei "evident". Insbesondere gelte das für den Wind. "Das sind Situationen, darauf müssen Sie reagieren."

"Letzten Endes" sei eine "de-facto-Blockierung" gegeben gewesen. Der Überflug des Polizeihubschraubers hätte dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben, einen Notruf abzusetzen.

"Ich verkenne nicht das Mitverschulden von ihr", sagt der Richter in Bezug auf die Verstorbene, auch sie wäre dazu in der Lage gewesen, einen Notruf abzusetzen. "Die Neun ist verdammt nah an der Null", sagt er bezogen darauf, dass vom Handy der Verstorbenen ein Anruf an die inexistente Nummer 149 abgesetzt wurde (140 wäre die Nummer der Bergrettung).

Die grobe Fahrlässigkeit sei "aufgrund der kumulativen Umstände jedenfalls erfüllt". Der Angeklagte hätte "lange Zeit gehabt", das alpintechnische Können der Verstorbenen einzuschätzen: "Sie haben erkennen müssen und auch erkannt, dass das Material bedingt geeignet ist."

Außerdem habe der Angeklagte eine Tour gewählt, die nur wenige Optionen zulässt, "wenn es nicht funktioniert". Der Richter wiederholt nochmals die Witterungseinflüsse, außerdem habe der Angeklagte auf die "EInbrüche" der Verstorbenen "nicht reagiert".
Schwer nachvollziehbar sei die Angabe des plötzlichen Leistungsabfalls innerhalb einer Stunde.

"Sie haben, zusammengefasst, Maßstäbe, die für Sie gelten, umgelegt auf [die Verstorbene]", zu deren Nachteil. "Sie haben die Führungsverantwortung, die Sie übernommen haben, nicht so eingehalten, wie es der Gesetzgeber von Ihnen fordert."

"Sie waren schuldig zu sprechen" Milderungsgründe waren die Unbescholtenheit und der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten. Mildernd sei außerdem der Verlust einer Angehörigen einberechnet worden. Außerdem habe er die öffentliche Diskussion mit einbezogen, sagt der Richter. "Nicht einmal so sehr von den professionellen Medien, sondern vielmehr von Social Media, was Sie und Ihre Familie massiv beeinträchigt hat."

Der Richter: Der Angeklagte (und sein Vater) gehörten zu jener Kategorie Mensch, die auf solche Touren keine ausreichende Schutzausrüstung mitnehmten. Auf einer Tour mit einer anderen Person sei das ein No-Go, hält der Richter fest.



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Todesdrama am Großglockner

um 18:00
Ich verstehe leider immer noch nicht ganz, warum es für den Angeklagten die ungünstigste Variante gewesen wäre, wenn das Opfer selbständig abgeklettert wäre. Das betont der Richter ja mehrmals.
Kann das jemand schlüssig erklären?


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Todesdrama am Großglockner

um 18:10
wenn sie sich "selbständig" ins Seil zum abkletter begeben hat, statt zb. hinter einem felsen gekauert zu warten, hätte sie selbst sich "auf den Wind Präsentierteller zum sterben gelegt".
Da man das Gegenteil nicht beweisen kann - hing sie ev. schon so als er ging ? - muss man die günstige Variante annehmen.

Für mich steht seit der Aussage der Ex fest was ich von dem Herrn halte.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:13
für mich kommt noch eine Frage dazu: wenn jemand im Seil hängt, wie ein Maikäfer - kommt sie ja auch nicht mehr zu ihrem Handy, das wohl im Rucksack war ? In dem Moment (SPÄTESTENS) konnte sie nicht mehr selbst um Hilfe telelefonieren, egal ob sie die richtigen Ziffern am Display erwischt hätte (es hätte ja auch einfach 112 genügt oder manche Handy wenn man schnell den seitlichen Knopf presst für Notruf)


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Todesdrama am Großglockner

um 18:13
Zitat von bonlaybonlay schrieb:Ich verstehe leider immer noch nicht ganz, warum es für den Angeklagten die ungünstigste Variante gewesen wäre, wenn das Opfer selbständig abgeklettert wäre. Das betont der Richter ja mehrmals.
Kann das jemand schlüssig erklären?
Da geht es wohl um Kälteschutz. Es waren ja Hilfsmittel in ihrem Rucksack. Wenn sie wirklich zusammen auf diesem Plateau gewesen wären, dann wäre es vollkommen unverständlich, warum diese nicht zur Anwendung kamen. Aber wenn sie zu dieser Zeit schon im Seil hing und er nicht in der Lage war sie heraufzuziehen, dann ist es verständlich.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:26
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Der Verurteilte sagte, er hätte sie auf einem Plateau zurückgelasssen, 10m höher als sie tatsächlich aufgefunden worden ist. Der Richter meinte, in dem Fall müsste es ein Geschworenengericht geben. - Offensichtlich weil es sich dann um ein schwereres Verbrechen gehandelt hätte, und mehr als 5 Jahre Haft gedroht haben.

Der Sachverständige meinte ja, dass sie mit Verwendung von Biwaksack und Notfalldecke höchstwahrscheinlich überlebt hätte.
Ich verstehe es so, dass es in der tatsächlichen Auffindesituation für ihn nicht möglich war, aus ihrem Rucksack Biwaksack und Notfalldecke zu holen.
Das heißt, die eigene Variante des Angeklagten (er hat sie gesichert und auf einem Plateau zugerückgelassen) wäre nachteiliger für ihn gewesen? Warum? Weil ihm dann die mangelhafte Versorgung vorgeworfen werden würde? Warum sollte das aber am Delikt oder Strafmaß (grob fahrlässige Tötung) etwas ändern bzw zu einer Zuständigkeit des Geschworenengerichts führen. Oder stünde dann Mord mit Eventualvorsatz im Raum?


Aber das passt dann ja auch wieder nicht dazu:

Weiters gehe der Richter davon aus: "Sie haben [die Verstorbene] bis zu einem Punkt gebracht, der relativ safe ist, was Absturz betrifft."

Es wäre dem Angeklagten aber "ohne Weiteres möglich gewesen", die Verstorbene so zu versorgen, dass sie überlebt (etwa mit den Notfalldecken). Sie sei aber in einem Bereich zurückgelassen worden, "in dem man den Lebenswillen verliert" – was dazu führen könne, dass man nicht mehr den Willen zu Leben aufbringen kann. Und verstirbt.[/quote][/quote][/quote]
Zitat von IslandbeeIslandbee schrieb:In der Auffindesituation hing sie frei im Seil ohne Kontakt zum Boden.

Rein technisch gibt es 3 mögliche Szenarien wie diese Situation entstanden ist:

1. Sie ist selbst abgeklettert. Das kann man ausschließen, da der Angeklagte ausgesagt hat, sie sei bewegungsunfähig gewesen.
2. Sie wollte abklettern und dazu muss sie Sicherungen lösen und das Seil zurückholen und dabei ist sie abgestürzt, das Seil hat sie gefangen.
3. Sie wollte weiterklettern und hat mittendrin die Kraft dazu verloren, so dass sie sich nicht mehr selbst halten konnte, abrutschte und das Seil sie hielt. Das muss ja kein Sturz sein, denn für einen solche soll es laut einem der Zeugen, der sie gefunden hat, keine Spuren gegeben haben. Ich denke, der Richter meint mit "Sturz" eher "unbeabsichtigtes Abrutschen ins Seil". Das muss ja keine längere Strecke, also kein Sturz sein, wie ihn der Bergretter verstehen würde.

Der Richter geht, so verstehe ich es, am Ende von 3. aus.
Mit Abklettern ist der Zeitpunkt gemeint, wo der Angeklagte sie bereits verlassen hat oder wo sie noch zu zweit waren und sie wollte alleine (?) zurück Variante 2 ist ja nach dem Verlassen durch den Angeklagten aus denselben Gründen wie Variante 1 nicht möglich, wenn sie bewegungsunfähig war.
"Zu Ihren Gunsten" gehe der Richter davon aus, dass die Verstorbene nicht selbst abgeklettert sei

Eine von zwei Varianten sei eingetreten, sagt der Richter: Sie habe sich gezwungen gesehen, das Seil für den eigenen Abstieg abzurollen. Eine zweite Variante sei, dass sie zum Sturz gekommen sei und dann am Seil gesichert liegen geblieben sei.
Das ist für mich einfach weiterhin im Kontext schwer zu verstehen.

Der Richter geht also davon aus, dass die Variante des Angeklagten aufgrund der Auffindesituation nicht stimmen kann und wenn ich @Silberstreif richtig verstehe, dies ohnehin eine nachteilige Annahme für den Angeklagten wäre.

Er geht außerdem davon aus, dass die Verstorbene nicht selbst abgeklettert sei. Das wäre lt Richter auch eine nachteilige Variante für den Angeklagten. Nachteilig kann diese Annahme doch nur sein, wenn damit ("abklettern") gemeint ist, dass der Angeklagte weitergegangen ist, während sie bereits beim Aufstieg noch entschieden hat, alleine zurückzugehen.

Er geht also letztlich davon aus, dass die Verstorbene - nachdem der Angeklagte sie zurückließ - noch selbst "abklettern" wollte. Was sich wiederum damit spießt, dass sie bereits bewegungsunfähig gewesen sein soll und wieder zum Szenario führt, dass er sie beim Zurücklassen, obwohl es möglich war, nicht ausreichend versorgt hat. Damit wäre aber Silberstreifs Schlussfolgerung nicht in Einklang zu bringen.

Ich kann die ganze Entscheidung drumherum gut nachvollziehen und ohne Probleme verstehen, aber an diesem Punkt scheitere ich.

Ich stelle mir am ehesten vor, dass er sie zu stolz und zu ehrgeizig zum Weitergehen aufgefordert hat, dann ist sie hängengeblieben (konnte nicht mehr weiter gehen und auch nicht versorgt werden) und dann erst hat er Hilfe geholt oder es versucht. Lässt mich aber dennoch ratlos zurück, warum er den Notruf nicht mehrfach aktiv absetzte oder sogar ignorierte (ich bin ja, wie hier deutlich erkennbar ist Extremlaie), aber das wäre das einzige, wofür man doch nicht den Hauch von Alpinerfahrung benötigt.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:33
Zitat von bonlaybonlay schrieb:Ich verstehe leider immer noch nicht ganz, warum es für den Angeklagten die ungünstigste Variante gewesen wäre, wenn das Opfer selbständig abgeklettert wäre. Das betont der Richter ja mehrmals.
Kann das jemand schlüssig erklären?
Mir geht es genauso. Für mich macht das nur Sinn, wenn damit gemeint ist, dass sie "zurück" ging und er aber (noch) nicht.


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Todesdrama am Großglockner

um 18:37
Zitat von bonlaybonlay schrieb:Ich verstehe leider immer noch nicht ganz, warum es für den Angeklagten die ungünstigste Variante gewesen wäre, wenn das Opfer selbständig abgeklettert wäre. Das betont der Richter ja mehrmals.
Kann das jemand schlüssig erklären?
Zitat von returntosenderreturntosender schrieb:wenn sie sich "selbständig" ins Seil zum abkletter begeben hat, statt zb. hinter einem felsen gekauert zu warten, hätte sie selbst sich "auf den Wind Präsentierteller zum sterben gelegt".
Da man das Gegenteil nicht beweisen kann - hing sie ev. schon so als er ging ? - muss man die günstige Variante annehmen.
Ich verstehe es leider immer noch nicht.

Er hat doch ausgesagt, dass er sie auf dem Plateau fixiert hat?!

Wieso ist es für ihn ungünstiger, wenn sie selbst sich versucht hätte, abzuseilen?
Ungünstig ist es doch eher für ihn, wenn man sie auf dem Plateau gefunden hätte, ohne Kälteschutz. Wie soll sie da also hingekommen sein?

Wenn, ja wirklich WENN sie dort schon hing und er ihr nicht mehr helfen konnte, dann hat er doch gelogen über den Ablauf.

Ich verstehe den Richter so oder so nicht. Er geht zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass er Hilfe holen wollte. Das kann ich nicht nachvollziehen. Er hätte sehr viel einfacher einen Notruf absetzen oder auf die vielen Kontaktversuche reagieren können. DAS wäre logisch gewesen.
Noch dazu hat er sich öfter widersprüchlich geäußert.
Für mich ist das Urteil überhaupt nicht nachvollziehbar.

@emz
Danke für die Zusammenfassung!


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Todesdrama am Großglockner

um 18:49
Noch ein Punkt, den ich nicht verstehe: wenn sie bereits um 17 Uhr vermeintlich den Notruf wählen wollte, wieso hat sie um 21 Uhr dem Hubschrauber kein Zeichen gegeben? Hat er sie unter Druck gesetzt? Das passt einfach vorne und hinten nicht. Zu dem Zeitpunkt muss sie doch schon gewusst haben, dass die Situation alles andere als günstig ist.
Ihrer Mutter schrieb sie um ca 18 uhr, dass sie bereits wieder unten seien... wahrscheinlich zur Beruhigung.

Aber wir wissen nicht, wie ehrgeizig sie vielleicht auch selber war und sich dann doch vielleicht entschlossen hatte, weiterzumachen.


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Todesdrama am Großglockner

um 19:22
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:wenn sie bereits um 17 Uhr vermeintlich den Notruf wählen wollte, wieso hat sie um 21 Uhr dem Hubschrauber kein Zeichen gegeben? Hat er sie unter Druck gesetzt?
Ja, das dachte ich mir auch. War die 149 wirklich bereits um 17 Uhr und nicht um 19 Uhr? Das wären ja 5 Stunden bis zum Hubschrauber. Wahrscheinlich dachte sie dann, dass der Notruf aus irgendeinem Grund nicht funktioniert, und sie hat nicht gecheckt, dass sie sich vertippt hat.
Es ist auch seltsam, dass sie so widersprüchlich der Mutter schreibt, sie wären schon wieder unten zurück. Irgendetwas stimmt da gar nicht zusammen. Offensichtlich wollte sie selbst nicht wahrhaben, wie die Situation wirklich war.
Die Hubschrauber- Besatzung sagte ja, immer wenn der Lichtkegel auf die Bergsteiger gerichtet war, haben sie sich zum Hang gedreht und sind weiter geklettert. Das klingt als hätte sie sich neben dem Freund nicht getraut, dem Hubschrauber Zeichen zu geben.

Für mich klingt das alles danach, dass sie an Höhenkrankheit litt, nicht nur am langsamen Erfrieren, die kann sich ab einer gewissen Höhe recht schnell entwickeln. Vielleicht hatte sie etwas von einem Höhen-Hirnödem. Da kann es passieren, dass man sich und die eigene Situation völlig falsch einschätzt und deshalb nicht umkehrt.
Der Dachstein als ihr bisher höchster Berg ist um 800m niedriger. Und vielleicht war sie dort nicht zusätzlich Wind, Kälte, und Dehydrierung ausgesetzt.


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