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Todesdrama am Großglockner

1.232 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Sterbehilfe, Fahrlässige Tötung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 00:22
Zitat von watnuwatnu schrieb:u. g. Blockade im Seil ist gemeint
ah, danke. Verstehe jetzt.

Die arme Frau. Sie wurde nicht nur vom Partner überfordert. Ihre Mutter hat die Situation auch nicht ganz richtig eingeschätzt.
Mein erster Gedanke (Hausverstand) bei der Geschichte war: Warum muss man so eine Tour auch unbedingt im Winter und nachts machen...


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 00:52
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Warum muss man so eine Tour auch unbedingt im Winter und nachts machen...
Nachts haben sie die Tour ja nicht wirklich gemacht. Aber ich gebe zu, dass ich den ganzen zeitlichen Ablauf auch nicht logisch zusammen bekomme;
Die beiden laufen morgens um 06:30 Uhr circa los und brauchen dann round about 18 (?!) Stunden
bis zu der Stelle, an der K. später aufgefunden wird. Für welche die Retter dann ungefähr fünf Stunden benötigen?! Das ergibt doch ein unfassbar großes Zeitfenster, was sich den Tag über abgespielt haben könnte. Oder täusche ich mich? Kann mich da bitte jemand aufklären diesbezüglich?


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 00:56
Ja, schon klar, dass sie morgens aufgebrochen sind, Aber 18h, und in die Nacht hinein - da hätte es eine Übernachtung geben müssen.
Ich weiß nicht, ob die Bergrettung nicht woanders gestartet ist?


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20.02.2026 um 01:10
Zitat von SchulzSchulz schrieb:Das ergibt doch ein unfassbar großes Zeitfenster, was sich den Tag über abgespielt haben könnte. Oder täusche ich mich? Kann mich da bitte jemand aufklären diesbezüglich?
Sie sind ca. 2h zu spät gestartet und haben eine neuralgische Stelle um 3h verspätet erreicht. Da waren sie also rein rechnerisch nur ne Stunde langsamer als empfohlen. Auf den Webcams hat man dann gesehen das sie später, also wenige hundert Höhenmeter vorm Gipfel stundenlang fast garnicht vorangekommen sind, da war es aber dunkel (macht langsamer) und heftiges Wetter... Es hat sich also unten schon abgezeichnet das die nicht lineare Leistungskurve oben zu heftigen Problemen führen wird. Sie haben also nicht 18h netto benötigt sondern haben wahrscheinlich in Summe mehrere Stunden damit verbracht um auch nur kleine Passagen zu überwinden (falsches Wetter, falsche Uhrzeit, falsche Ausrüstung, falsche Erfahrung bei ihr und wahrscheinlich konditionell auch bei ihr nicht ausreichend).
Bergsteiger im Podcast würdigte ihre Leistung, fast unglaublich das sie es überhaupt bis dahin geschafft hat wo sie gestorben ist.


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20.02.2026 um 01:23
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es würde auf jeden Fall zu seinem Charakter passen. Ähnliches Verhalten wie bei seiner Ex. Er zieht durch, ohne Rücksicht auf Verluste. MMn ist das Urteil viel zu mild.

Dass er ihr, einer Sterbenden (!) noch nicht mal den Rucksack etc abgenommen hat, spricht doch Bände.

Für mich wird spätestens durch das erste Telefonat klar, dass es ihm nicht um Rettung für sie ging.
Ich halte das Urteil ebenfalls für zu milde, aber zumindest wurde er verurteilt. Mal sehen, ob von seiner Seite oder von der Seite der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt wird: das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig.
Zitat von SchulzSchulz schrieb:Kann mich da bitte jemand aufklären diesbezüglich?
Ich kann das Video empfehlen, es ist sehr aufschlussreich in Bezug auf die zeitlichen Abläufe.

https://www.servustv.com/natur/v/aag0d81s5v2il1en43g3/


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 01:34
Zitat von KarloSamtKarloSamt schrieb:Ich halte das Urteil ebenfalls für zu milde,
Ich auch, aber der Richter hat ja deutlichen Abschlag gegeben für das Leid des Verlustes was er inkauf nehmen musste (häää???) sowie die teilweise grenzwertigen Auswüchse auf Socialmedia ("Mörder").
Zitat von KarloSamtKarloSamt schrieb:Ich kann das Video empfehlen, es ist sehr aufschlussreich in Bezug auf die zeitlichen Abläufe.
Danke, schau ich mir an.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 01:39
Mir wurde jetzt erst klar, dass mit „bedingte Haft“ gemeint ist: auf Bewährung. Kannte den Ausdruck nicht oder vielleicht sagt man das so in Österreich.
Also 5 Monate Haft auf Bewährung und knapp 10k Geldstrafe sind mir persönlich auch zu wenig, da ich dem Angeklagten nicht glaube, aber um mich gehts hier ja nicht. Offenbar gab es keine stichhaltigeren Beweise.

Was mich allerdings richtig ärgert ist, wie er (mutmaßlich) versucht hat, dem Polizisten die Schuld in die Schuhe zu schieben, der ihm bis spät in die Nacht (!) aus eigenen Stücken bildlich gesprochen hinterherlaufen ist und mehrfach versucht hat, ihn anzurufen und ihm auch eine WhatsApp geschrieben hat. Da das Telefonat aber nicht aufgezeichnet wurde, steht nun Aussage gegen Aussage. Muss man sich mal vorstellen! Jemand versucht in seiner Freizeit zu helfen (denn nach Mitternacht war der Polizist zu Hause) und dann wurde ihm von der betreffenden Person nachträglich noch ein Strick draus gedreht! Der Polizist überlegt sich doch in Zukunft bestimmt auch, ob er zu seiner Sicherheit nicht alle Telefonate aufzeichnet (was er rechtlich nicht darf).
Ich kenne solche Leute wie den Angeklagten: wollen es nicht gewesen sein, haben sie so nicht gesagt, gemeint war doch dieses oder jenes, bla. Von diesem Menschen würde ich in Zukunft grundsätzlich deutlich Abstand halten, denn so kommuniziert der nicht zum ersten Mal.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 02:45
Zitat von KarloSamtKarloSamt schrieb:Ich kann das Video empfehlen, es ist sehr aufschlussreich in Bezug auf die zeitlichen Abläufe.

https://www.servustv.com/natur/v/aag0d81s5v2il1en43g3/
Dieser Empfehlung möchte ich mich unbedingt anschließen.

Es werden folgende Anklagepunkte dargestellt:

- Schlechte Planung
- Unzureichende Ausrüstung
- kein Notruf
- keine Notversorgung

Zwei Rettungsbergsteiger gehen bei Tageslicht, begleitet von Kameras, die Strecke nochmal ab.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 07:44
Zitat von CurlySue_CurlySue_ schrieb:Was mich allerdings richtig ärgert ist, wie er (mutmaßlich) versucht hat, dem Polizisten die Schuld in die Schuhe zu schieben, der ihm bis spät in die Nacht (!) aus eigenen Stücken bildlich gesprochen hinterherlaufen ist und mehrfach versucht hat, ihn anzurufen und ihm auch eine WhatsApp geschrieben hat. Da das Telefonat aber nicht aufgezeichnet wurde, steht nun Aussage gegen Aussage
Ich frage mich die ganze Zeit, wieso er überhaupt angerufen hat. Das passt überhaupt nicht zu dem restlichen Verhalten. Für mich macht das eigentlich nur Sinn, wenn er tatsächlich um Hilfe gebeten hätte. Der Polizist sagt allerdings etwas anderes.
Danach bleibt er noch ca. 1,5 Stunden bei ihr, bevor er gegen 2 uhr alleine aufbricht. Wozu? Vielleicht doch auf Rettung gewartet? Aber warum reagiert man dann nicht mehr auf Anrufe oder WhatsApp?

Hinten und vorne ergibt das für mich alles keinen Sinn. Und wusste er jetzt, dass sie einen Biwaksack dabei hatte oder wusste er es nicht? Da hat er sich in seinen Aussagen widersprochen.

Meine Meinung ist auch eher, dass sie bereits tot war, als er sie zurück gelassen hat.

Wie auch immer, das Urteil halte ich für viel zu mild angesichts der vielen leichtsinnigen Fehlentscheidungen.
Man kann nur erahnen, wie dieser Mensch tickt.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 07:54
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Danach bleibt er noch ca. 1,5 Stunden bei ihr, bevor er gegen 2 uhr alleine aufbricht. Wozu? Vielleicht doch auf Rettung gewartet? Aber warum reagiert man dann nicht mehr auf Anrufe oder WhatsApp?
Vielleicht spontan seine Meinung geändert als ihm klar wurde, dass sich seine Story nicht ausgeht? Denn bis dahin gab er ja vor, keine Hilfe zu brauchen, nun hoffte er plötzlich, dass im Winter spontan Leute auf der Hütte sind… Aber wie man es dreht und wendet, das Urteil ist gesprochen und wird wahrscheinlich bald rechtskräftig. Denke nicht, dass der Angeklagte Revision einlegt bei diesem milden Ausgang.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 09:35
Ich glaube die Frau war nicht mehr richtig bei sich da oben am Berg. Und nur er hätte helfen können. Es gab doch so viele Möglichkeiten die nicht ausgeschöpft worden. Sie hatten Taschenlampen, hätten Morsezeichen machen können. Sie hatten Empfang und hätten mit der Rettung in Kontakt bleiben können. Ich hätte vermutlich alle 15 min gefragt wann Sie kommen , ob sie schon los sind oder was ich machen kann.
Wenn ich einen Menschen am Berg alleine lasse, dann würde ich alles probieren um ihn vor der Kälte irgendwie zu schützen. Ich als Laie hätte den Rucksack ausgeräumt und die Füße rein getan. Was war alles drin in seinem Rucksack? Man findet doch bestimmt irgendwas womit man noch zudecken kann. Was hat er die 1,5 h bei ihr da oben gemacht? Warum konnte sie nicht mehr sagen, dass sie Biwak und rettungsdecke dabei hat?
Ich war noch nie in so einer Situation aber das schlimmste war doch sicher die Kälte und man überlegt nur noch wie man sich schützen kann.
Warum man so eine Tour macht, im Winter und am Ende ja auch im Dunkeln, das ist für mich eh unerklärlich, aber das schiebe ich einfach auf die liebe an diesem Sport. Schlechte Vorbereitung und Planung das sind dann vermutlich wirklich beide dran Schuld.
Was wurde denn in diesen Gesprächen mit der Rettung gesagt? Die geben doch bestimmt auch Anweisungen wie man sich verhalten soll. Die kennen doch solche Situationen am besten und wissen dass man da oben vielleicht nicht mehr klar denken kann.
Vielleicht hätte das alles das Unglück nicht verhindert aber ich finde es trotzdem befremdlich dass da Rettungsausrüstung war die nicht benutzt wurde.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 10:51
Die Erfrorene wurde unterhald des von P. geschilderten Punktes tot im Seil hängend aufgefunden. Als Alpinexperten lässt diese Auffindesituation für Richter Hofer nur den Rückschluss zu: Der Frau ging beim Klettern nach oben die Kraft aus, sie konnte nicht mehr weiter. Zudem war P. nicht imstande, sie nach oben zu ziehen. Also verließ er den Ort, in der Hoffnung, in der Schutzhütte auf der Adlersruhe Hilfe zu finden. In dieser ausweglosen Situation, so der Richter, sei es die einzig richtige Entscheidung gewesen, was dem Angeklagten nun strafmildernd ausgelegt wurde, obwohl er in diesem Punkt offenkundig die Unwahrheit gesagt hatte.
„Wissen Sie, wie sie in die Situation kommt? (…) Sie hängt frei. Jemand, der im senkrechten Fels hängt, muss offenkundig gestürzt sein“, sagte der Richter. „Ich tu mir unglaublich hart, Ihre Variante, mit dieser Situation in Einklang zu bringen.“ Die 33-Jährige sei an anderer Stelle gefunden worden, als der Salzburger beschrieben habe.
Quelle: https://www.fr.de/panorama/prozess-zum-tod-am-grossglockner-richter-zweifelt-an-version-des-angeklagten-ich-tu-mir-hart-94178018.html


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 12:45
Das Urteil ist gesprochen und der Angeklagte ist gut weggekommen, denke ich -
nach den gelesenen Berichten und vor allem nach der Aussage seiner früheren Partnerin.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 12:45
Als der Angeklagte seine Freundin allein gelassen hat, sei sie „ansprechbar“ gewesen. Fortbewegen habe sie sich nicht mehr können. Nun erkundigt sich der Richter nach der Vorgehensweise, wie der Salzburger Kerstin fixiert hat – und zeigt zugleich ein Foto der Verunglückten am Unglücksort. „Wie konnte sie in so eine Position kommen, wenn sie sich nicht mehr bewegen konnte?“, fragt der Richter. Und dann eine wichtige Aussage von Norbert Hofer: „Ich tue mir hart, Ihre Variante mit den mir vorliegenden Bildern zu vereinbaren.“
Richter Norbert Hofer hat „eine Erklärung dafür“, wie es gewesen hätte sein können. „Diese Erklärung ist in meinen Augen schlüssiger“, sagt er und wartet darauf, was der Angeklagte dazu sagt. Doch nun schreitet der Verteidiger des Salzburgers ein und bittet um eine Pause. Diese genehmigt der Richter – somit 10 Minuten Pause.
Quelle: https://www.krone.at/4049197#liveticker-entries-anchor-4049196
"Zu Ihren Gunsten"
gehe der Richter davon aus, dass die Verstorbene nicht selbst abgeklettert sei.

Eine von zwei Varianten sei eingetreten, sagt der Richter: Sie habe sich gezwungen gesehen, das Seil für den eigenen Abstieg abzurollen. Eine zweite Variante sei, dass sie zum Sturz gekommen sei und dann am Seil gesichert liegen geblieben sei.
Quelle: https://www.derstandard.de/jetzt/livebericht/3000000308718/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Das sind Zitate aus den jeweiligen Live-Ticker.
Kann mir jemand vielleicht erklären, welche Variante der Richter nun für wahrscheinlich hält bzw warum er "zu Gunsten" des Angeklagten nicht davon ausgehe, dass sie selbst abgeklettert sei? Und wieso stellen die beiden Varianten einen Gegensatz dar?
Ich habe leider keine Ahnung von Bergsteigen.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 12:47
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Die Erfrorene wurde unterhald des von P. geschilderten Punktes tot im Seil hängend aufgefunden. Als Alpinexperten lässt diese Auffindesituation für Richter Hofer nur den Rückschluss zu: Der Frau ging beim Klettern nach oben die Kraft aus, sie konnte nicht mehr weiter.
Ist ja ein ganz wichtiger Punkt.
Die Frau ist nicht einfach so erfroren, sondern weil sie mehrere Stunden gehangen hat. Wenn man hängt (irgendwo habe ich gelesen, dass sie 2 Stunden kopfüber hing und dann ist sie erfroren), dann ist das Hängen der Hauptfaktor für das Erfrieren. Ob sie auch so erfroren wäre oder ob sie vor dem Hängen völlig erschöpft war, sind Spekulationen des Richters.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Als Alpinexperten lässt diese Auffindesituation für Richter Hofer nur den Rückschluss zu: Der Frau ging beim Klettern nach oben die Kraft aus
„Wissen Sie, wie sie in die Situation kommt? (…) Sie hängt frei. Jemand, der im senkrechten Fels hängt, muss offenkundig gestürzt sein“, sagte der Richter
Quelle: https://www.fr.de/panorama/prozess-zum-tod-am-grossglockner-richter-zweifelt-an-version-des-angeklagten-ich-tu-mir-hart-94178018.html
Die ganzen Experten im Gerichtsaal und die Polizei waren der Meinung, die Frau hätte durch einen Sturz nicht in so eine Lage kommen können, zumindest war das sehr untypisch.
Hier hat der Richter wieder spekuliert und für den Angeklagten vorteilhafte Interpretation gemacht.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 12:53
Wenn sie im Seil hing, dann kann man natürlich auch kein Biwak oder Decke anlegen, aber warum lügt man bei so einem Unfall?

Warum dann nicht direkt die Rettung darüber informieren? Meine Partnerin ist gestürzt, hängt im Seil wir brauchen dringend Hilfe. Da erscheint mir die Hilfe zu holen nochmal dringlicher.

Ich habe das Gefühl, der Angeklagte ist hier sehr gut bei weggekommen…
Mich interessiert was da mit der ex am Berg war!


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 13:41
Zitat von parabolparabol schrieb:Die Frau ist nicht einfach so erfroren, sondern weil sie mehrere Stunden gehangen hat. Wenn man hängt (irgendwo habe ich gelesen, dass sie 2 Stunden kopfüber hing und dann ist sie erfroren), dann ist das Hängen der Hauptfaktor für das Erfrieren.
Das mit dem Kopfüber lese ich zum ersten Mal. Hast du dafür eine Quelle?

Beim Hängen ist die Todesursache eine andere als Erfrieren, Stichwort Hängetrauma:

https://www.eurac.edu/de/magazine/empfehlungen-haengetrauma

Und wäre sie umgekehrt gehangen, hätte sich ihr Blut ja im Kopf gestaut. Auch versagt so irgendwann die Atmung, siehe das Unglück in der Nutty Putty Höhle.


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 13:41
Zitat von trafotrafo schrieb:Mich interessiert was da mit der ex am Berg war!
https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000308718/1000400985/grossglockner-prozess-gegen-37-jaehrigen-wegen-grob-fahrlaessiger-toetung-startet

Ich stelle es wegen des Umfangs in den Spoiler

Spoiler
Nächste Zeugin
Die – wohl – Ex-Freundin des Angeklagten setzt sich in die Mitte.
72 Postings
Maximilian Werner vor 19 Stunden
"Ich habe nichts davon gewusst"
Der Richter führt aus, dass es ein Schreiben in den Akt gegeben habe, dabei könne es sich aber auch um ein Missverständnis gehandelt haben. Die Zeugin beschreibt, dass sie für wenige Monate mit dem Angeklagten zusammen war und einige alpine Touren mit ihm unternommen habe.

Außerdem hält die Zeugin eindeutig fest, dass sie von dem Schreiben im Akt nichts gewusst habe und das gegen ihren Willen geschehen sei.
33 Postings
Maximilian Werner vor 19 Stunden
Die Staatsanwaltschaft regte an, die Zeugin zu laden, wohl weil es im Akt Hinweise gegeben habe, dass sie vom Angeklagten einmal am Berg zurückgelassen worden sei.

"Wir haben sehr anspruchsvolle Sachen gemacht", sagt die Frau: Aber es sei nicht so gewesen, "dass ich sie selbst (wohl im Sinne von: alleine) nicht machen hätte können".
50 Postings
Maximilian Werner vor 19 Stunden
Angeklagte hätte dazu geneigt, "grantig" zu werden
"Er hat sich schon immer darum gekümmert", sagt die Zeugin auf eine Frage, ob der Angeklagte sich bei Touren um sie gekümmmert hätte.

Aber bei Schwierigkeiten sei er dazu geneigt, "dass er grantig wird, dass er sagt, 'Stell dich nicht so an'." Die Zeugin betont, dass das nur ihre eigenen Erfahrungen seien und nicht wisse, ob sich der Angeklagte von ihr mehr erwartet hätte.
85 Postings
Maximilian Werner vor 19 Stunden
"I woar ganz alla"
Außerdem berichtete die Zeugin von einer Situation am Großglockner, bei der sie "geplärrt" habe und "am Ende meiner Kräfte" gewesen sei. "I woar ganz alla", der Angeklagte sei bei dieser Tour dann vorangegangen.
84 Postings
Maximilian Werner vor 19 Stunden
"Durchaus bewusst gewesen"
Die Zeugin hält fest, dass der Angeklagte sie nicht zu Touren überredet hätte, ihr sei "durchaus bewusst gewesen, auf was ich mich da einlass".
23 Postings
Maximilian Werner vor 19 Stunden
Ohne Stirnlampe ganz allein
"Ich möchte nicht, dass das zur Polizei kommt, das ist etwas, was mir widerfahren ist", begründet die Zeugin, warum die Eingabe in den Akt gegen ihren Willen geschehen sei.

Noch konkreter zur angesprochenen Situation am Großglockner, von vorhin: Das sei "mitten in der Nacht gewesen", sie sei "ganz allein" gewesen, ihre Stirnlampe sei ausgegangen, habe "geplärrt".

Außerdem sagt sie, dass sie nicht darauf geachtet habe, ob der Angeklagte einen Biwaksack bei den Touren mit dabei hatte.
110 Postings
Maximilian Werner vor 19 Stunden
Die Zeugin bekräftigt, dass die Tour auf den Großglockner mit dem Angeklagten die letzte gemeinsame mit ihm gewesen sei. Laut eigenen Angaben dauerte die Beziehung mit ihm fünf Monate.

Keine Fragen der Verteidigung, die Zeugin ist entlassen und darf gehen.


Dramaturgisch brutal
Einen kleinen Eindruck aus dem Gerichtssaal: Dramaturgisch war das gerade brutal. Zuerst die stundenlange Diskussion über die Formalia bei einer Beschuldigten-oder-doch-nicht-Beschuldigtenvernehmung, dann eine de facto Überraschungszeugin, die aussagt, dass sie überhaupt nicht zur Polizei gehen wollte, aber dann uneingeschränkt festhält: Ja, der Angeklagte habe sie – während die beiden in einer Beziehung waren – ebenfalls "ganz allein" am Großglockner stehen gelassen, während ihre Stirnlampe ausgegangen sei und sie "geplärrt" habe.

Im ganzen Saal hat diese Aussage merklich Eindruck hinterlassen.




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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 13:56
Zitat von klara.verstandklara.verstand schrieb:warum er "zu Gunsten" des Angeklagten nicht davon ausgehe, dass sie selbst abgeklettert sei?
Der Verurteilte sagte, er hätte sie auf einem Plateau zurückgelasssen, 10m höher als sie tatsächlich aufgefunden worden ist. Der Richter meinte, in dem Fall müsste es ein Geschworenengericht geben. - Offensichtlich weil es sich dann um ein schwereres Verbrechen gehandelt hätte, und mehr als 5 Jahre Haft gedroht haben.

Der Sachverständige meinte ja, dass sie mit Verwendung von Biwaksack und Notfalldecke höchstwahrscheinlich überlebt hätte.
Ich verstehe es so, dass es in der tatsächlichen Auffindesituation für ihn nicht möglich war, aus ihrem Rucksack Biwaksack und Notfalldecke zu holen.

Also dürfte der Richter von einem Sturz ausgehen, wo weder die Verstorbene noch die Kraft hatte sich nochmal hoch zu ziehen, noch der Freund das konnte. Da war ja auch ein Stück weiter oben Blut im Schnee, anscheinend von aufgeschürften Händen (sie hatte dann keine Handschuhe mehr an).

Es hieß, ihr Kopf war dann nach hinten in den Nacken gefallen (über den Rucksack am Rücken, im Seil hängend). Nicht "kopfüber gehangen".


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Todesdrama am Großglockner

20.02.2026 um 14:06
In der Auffindesituation hing sie frei im Seil ohne Kontakt zum Boden.

Rein technisch gibt es 3 mögliche Szenarien wie diese Situation entstanden ist:

1. Sie ist selbst abgeklettert. Das kann man ausschließen, da der Angeklagte ausgesagt hat, sie sei bewegungsunfähig gewesen.
2. Sie wollte abklettern und dazu muss sie Sicherungen lösen und das Seil zurückholen und dabei ist sie abgestürzt, das Seil hat sie gefangen.
3. Sie wollte weiterklettern und hat mittendrin die Kraft dazu verloren, so dass sie sich nicht mehr selbst halten konnte, abrutschte und das Seil sie hielt. Das muss ja kein Sturz sein, denn für einen solche soll es laut einem der Zeugen, der sie gefunden hat, keine Spuren gegeben haben. Ich denke, der Richter meint mit "Sturz" eher "unbeabsichtigtes Abrutschen ins Seil". Das muss ja keine längere Strecke, also kein Sturz sein, wie ihn der Bergretter verstehen würde.

Der Richter geht, so verstehe ich es, am Ende von 3. aus.
Zitat von Silberstreif.Silberstreif. schrieb:Der Verurteilte sagte, er hätte sie auf einem Plateau zurückgelasssen, 10m höher als sie tatsächlich aufgefunden worden ist. Der Richter meinte, in dem Fall müsste es ein Geschworenengericht geben. - Offensichtlich weil es sich dann um ein schwereres Verbrechen gehandelt hätte, und mehr als 5 Jahre Haft gedroht haben.
Und wenn man also von 3. ausgeht, was der Richter getan hat (so wie ich es verstanden habe), passt das nicht zu der Aussage des Angeklagten.

Auf mich wirkt das in der Gesamtschau danach, dass er evtl. keine Situationen zulassen kann, in denen er nicht mehr handlungsfähig ist und Kontrolle abgeben muss. Logisch wäre dann ja gewesen: sofort telefonieren, sagen, dass die Freundin im Seil festsitzt und man weder vor noch zurück kann; das ist aber nicht gemacht worden. Stattdessen gab es nur einen unklaren Anruf und dann sein Fortgehen.

Mir ist es nur dann erklärbar, wenn man annimmt, in seinem Kopf muss immer dieser Satz Bestand haben "Ich habe richtig gehandelt / Ich kann das lösen" und er demzufolge stets alles dafür tun wird, dass das so ist. Selbst wenn er dafür die Realität komplett verdrehen muss.


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