nortsyd schrieb:Dazu müsste man allerdings wissen wie ungewöhnlich es war, dass sie einen Tag lang nicht erreichbar war.
Das wäre natürlich schon auch immer für den jeweiligen Einzelfall relevant oder anders gesagt interessant, hinsichtlich Wahrscheinlichkeit, auf Freiwilligkeit oder nicht.
SomertonMan schrieb:Ich erinnere nur an den Fall R. Reusch. Da mussten sie ihn auch laufen lassen, obwohl für die Kripo alles gegen ihn sprach
Ganz am Anfang war er auch nur Zeuge. Ob intern bzw. in den Gedanken der EB oder auch nur einzelner schon verdächtig erschienen, mag ich nicht beurteilen.
Zum offiziellen Tatverdächtigen und Beschuldigten wurde er dann auch erst im weiteren Verlauf.
Mrsteriös schrieb:Ich gehe seitdem heraus gekommen ist, dass der Bekannte ihr Schwager ist auch von Mord aus!
Muss auch nicht immer gleich Mord im juristischen Sinne sein oder versuchter Mord.
Tatverdacht, nicht in Stein gemeißelt, lautet vorläufig auf versuchten Totschlag und aus dem auch mal, was man natürlich egal wie unwahrscheinlich immer noch nicht hoffen will, auch mal Tatverdacht wegen vollendeten Totschlags werden könnte, der dann aber auch nicht in Stein gemeißelt sein muss.
Mrsteriös schrieb:Dass ihr Handy schon seitdem 9.3 aus war könnte daraufhin hin deuten, dass er Sie schon an diesem Abend „unter seine Kontrolle gebracht und ruhig gestellt hat
Würde ich auch annehmen und würde besser auch besser zu den objektiven Ermittlungsergebnissen (Blut) passen.
Würde ich annehmen, so fern er kein wasserdichtes Alibi für diesen Zeitraum hätte.
Mrsteriös schrieb:Ich finde es im Nachhinein irgendwie auch extrem merkwürdig, dass der Schwager nicht von Anfang an verdächtig/verhaftet wurde.
Das kann ich mir auch nur wie folgt siehe unten so erklären, gebe aber offen zu, dass ich auch so meine vorverurteilenden Gedanken auf Klischees beruhend schon von Anfang an gehabt hätte, aber die EB müssen objektiv bleiben:
rhapsody3004 schrieb:Weil das eine ja nicht pauschal das andere begründet haben muss und die EB werden kein Strafermittlungsverfahren, auch nicht gegenüber einer konkreten Person einleiten, nur auf bloßem Klischeedenkens beruhrend - nur der Klischeevorstellung wegens.
Also nur aus dem Umstand, junge Frau, nachts alleine, mit fast doppelt so altem Mann und Frau läuft dann blutend, mit offener Wunde am Hals aus dem Haus und gilt seitdem als vermisst - nur das dürfte keinen Anfangsverdacht begründet haben.
Dass er selber die Polizei alamiert hat, könnte dann auch wirklich zunächst für ihn gesprochen haben und auch seine Schilderungen zunächst, was seinen Angaben zufolge vorgefallen sein soll, auch als glaubwürdig eingestuft worden sein.
Nur so könnte ich es mir erklären.
Und weiter dann:
rhapsody3004 schrieb:Na ja, irgendwas muss den EB dann aber im Verlauf schon nicht ganz koscher vorgekommen sein.
Und Ermittlungsergebnisse im Detail könnten die Schilderungen zum Ablauf dann auch unglaubwürdiger erschienen lassen haben.
Zum angeblichen geschilderten Ablauf seitens des Schwagers.