vorsichtfalle schrieb:Es heisst so oft bei Selbstmorden, dass man sich das bei der Person gar nicht vorstellen könne.
Ja genau.
Deshalb sind Einschätzungen der Angehörigen von Suizidenten grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen.
vorsichtfalle schrieb:ein Selbstmord ist in diesem Fall erst einmal die einfachste Möglichkeit, die die wenigsten Widersprüche mit sich bringt.
Auch das ist zutreffend.
Was am stärksten gegen einen Suizid spricht, ist nicht die Wahl der Methode - das gewählte Vorgehen wäre nämlich in sich konsistent, praktikabel und plausibel und durchaus als "rational" anzusehen -, sondern die Andeutung des Staatsanwalts bei Aktenzeichen XY, man habe weitere Indizien für einen Mord, die man aus ermittlungstaktischen Erwägungen nur nicht nennen könne. Das öffnet den Raum weit für Spekulationen.
Melman schrieb:Deine Gedankengänge sind mir nicht nachvollziehbar.
Ja, den Eindruck habe ich auch langsam...
StefanXXX schrieb:Aber die Aussage, dass sein Umfeld Suizid für grundsätzlich denkbar hielt ist so einfach falsch. Das gibt der Film definitiv nicht her.
Dass das Umfeld auf die Frage nach einem möglichen Selbstmord des Opfers im ersten Satz einen Suizid erst einmal nicht für möglich hielt, wurde im zweiten Satz schon wieder relativiert und eingeschränkt, indem man mutmaßte, welche Methode er wohl gewählt hätte, falls er sich doch hätte umbringen wollen.
Das zeigt doch eindeutig, dass das Umfeld einen Suizid eben nicht kategorisch ausschloss, sondern einen Suizid für grundsätzlich denkbar hielt.
StefanXXX schrieb:Für mich wirft ein Selbstmord mindestens genau so viele Fragen auf wie ein Fremdverschulden.
Welche Fragen hast du denn konkret?
Was genau würde sich nicht mit einem Suizidgeschehen vereinbaren lassen?
Und jetzt bitte nicht mit dem kommen, was das Umfeld sich vorstellen kann und was nicht. Die konnten auch nicht in den Kopf des Opfers hineinschauen...
Bis hier jemand ein schlagendes Argument nennen kann, weshalb ein Suizid kaum oder nur schwer vorstellbar ist, bleibt folgende Behauptung unangefochten bestehen:
Die veröffentlichten Informationen über die letzte Bootstour des Opfers lassen sich objektiv betrachtet widerspruchsfrei mit einem geplanten Suizid in Einklang bringen.