Ich denke auch, dass der Polizei für den Fall, dass in Wahrheit gar kein Knochen gefunden wurde oder ein gefundener Knochen nicht zu Corina gehört, keine Beweismanipulation vorzuwerfen wäre.
Befragt man die Google KI nach „Beweismanipulation“, erfährt man:
„Unter einer Beweismanipulation versteht man das vorsätzliche Verändern, Verfälschen, Hinzufügen oder Vernichten von Beweismitteln, um den Ausgang eines rechtlichen Verfahrens zu beeinflussen. Im deutschen Recht existiert kein eigener, isolierter Straftatbestand mit dem Namen „Beweismanipulation“; solche Handlungen werden stattdessen über verschiedene andere Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst und sanktioniert.“
Welche Paragrafen das sind, richtet sich nach der Art des Beweismittels und der handelnden Person. In Frage kommen laut Google KI unterschiedliche Straftatbestände:
• Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
• Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
• Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)
• Strafvereitelung (§ 258 StGB)
• Beweismittelbetrug (§ 263 StGB)
Diese Straftatbestände wären m.E. aber alle nicht relevant für den behaupteten Knochenfund.
Hier käme eher der Sonderfall einer „Manipulation durch Amtsträger (Polizei/Justiz)“ in Betracht. Dazu die Google KI:
„Besonders scharf [müsste heißen: schwer] wiegt die Beweismanipulation durch staatliche Akteure, da sie das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt. Hierbei sind primär zwei Tatbestände relevant:
1. Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB): Wenn einem Unschuldigen gezielt Beweismittel untergeschoben werden, um Ermittlungen auszulösen.
2. Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB): Wenn Amtsträger wissentlich auf die Bestrafung einer Person hinwirken, die bezüglich der konkreten Tat unschuldig ist.“
Aber auch diese Tatbestände würden m.E. hier nicht greifen. Die Polizei würde mit einem vorgeblichen Knochenfund weder „einem Unschuldigen gezielt Beweismittel“ unterschieben noch Unschuldige verfolgen.
Daher würde auch ich (als juristischer Laie) davon ausgehen, dass sich die Ermittler in diesem Fall nicht strafbar gemacht hätten. Vielleicht lesen hier aber auch Juristen mit, die evtl. etwas dazu sagen könnten?