Lothar schrieb:Kannst halt von den Genossenschaften, Reichskalirat und den Bürgerwehren nicht lassen, Gell
Reichstreuhandgesellschaft und Bauernrat hast du noch vergessen.
Einwohnerwehr Schrobenhausen 05.Mai1919
a) der Eintretende muss einwandfrei auf dem Boden der Regierung Hoffmann stehen
b) Altersgrenze: 22-45 Jahre (Ausnahmen möglich)
c) guter Leumund
d) er muss mit der Waffe ausgebildet und körperlich rüstig sein
Ausgeschlossen sind:
a) Personen, die zur Entfernung aus dem Heer oder der Marine verurteilt oder mit Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte vorbestraft sind.
b) Angehörige der II.Klasse des Soldatengrades, sowie Deserteure
c) Entwichenen Zöglinge der Fürsorge- oder Besserungsanstalten
Durch den bezeichnenden Bauernrat sind den Gemeinden Waffen bereits zugegangen; weiterer Waffenbedarf ist sofort hieramts oder dem Vorsitzenden des Bezirk Bauernrates Herrn Rechtskonsulenten Granvogel hier an zu fordern.
Ungesetzlicher Waffengebrauch hat neben Bestrafung die Einziehung der Waffe zur Folge.
Oberleitung der Ortswehren im Bezirk Oberleutnant Max Gandorfer (Lehrer) betraut.
Zwei Unteroffiziere des 15. Infanterie Regiments Gmelch und Schilling sind mit Werbetätigkeit betraut.
Lehrer und Oberleutnant der Reserve Max Gandorfer
Vorsitzender des Bezirk Bauernrates Rechtskonsulant Granvogel
Baumeister Jedelhauser
Bezirksamtmann Schneider alle Schrobenhausen
Mag. Sekretär Lerner in Hohenwart
Gutsbesitzer Lethmeier in Oberwengen
Bürgermeister Neumeier in Gerolsbach
Hauptlehrer Prasch in Langenmoosen
Entwaffnung der Zivilbevölkerung am 04.Juni 1921
Nortz, Ministerialrat
Ablieferung der Waffen an die Reichstreuhandgesellschaft so rechtzeitig zu bestätigen, dass die von der Militär- Kontroll-Kommission vorgeschriebenen Fristen gewahrt werden können.