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Mordfall Hinterkaifeck

51.738 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

31.10.2015 um 14:50
Zitat von HathoraHathora schrieb:Dr. Au
Ich sollte mit dem Handy nicht posten oder wenigstens die Worterkennung deaktivieren.gnah
Warum? Doktor Au ist doch schön!! :)

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Mordfall Hinterkaifeck

31.10.2015 um 17:41
@margaretha
Danke für die Info. Ich bin nämlich demnächst beruflich in der Gegend und dann wär ich mal an der ehemaligen Hofstelle vorbei gefahren und über Laag zurück.


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Mordfall Hinterkaifeck

31.10.2015 um 18:55
Ich hatte gestern ja geschrieben das ich mit einer OCR Software die Bschwerde des Gabriel´schen Rechtsanwalt scannen werde, da wusste ich noch nicht das auch das beste Programm mit den alten Schrteibmaschinentypen überfordert is und ich überflüssige Satzzeichen raus und Leerzeihen rein machen mußicon rolleyes


Gleich vorweg, die weiteren Beschwerden sind nahezu gleich begründet also einen Beweis das Cäzilia länger lebte hatte er nicht.


Nun denn 'et voilà



Hier die Erste Beschwerde des Rechtsbeistandes von Gabriel senior
(Archivsignatur: Staatsarchiv München AG Schrobenhausen NR 1922/41-43)


Neuburg a D., den 14. Juni 1922

Zum Amtsgerichte Schrobenhausen.
B e s c h w e r d e
des Rechtsanwalts Justizrats Graf in
Neuburg a, D.
namens
des Gütlers Karl Gabriel im Laag,
in der Nachlassache
betreffend den Nachlass der Gütlers-
witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck,
(Gröbern)

Gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts Schrobenhausen vom7.Juni 22 erfolgteAusstellung eines .Erbscheines für die in demselben aufgeführten gesetzlichen Erben der Bauerswitwe Viktoria Gabriel von Hinteekaifec klege ich hiemit unter Vorlage 'meiner Vollmaht namens des Gütlers Karl Gabriel in Laag Beschwerde zum Landgericht Neuburg a.D.ein .und stelle den Antrag eine Entscheidung dahin zu erlassen,

die Ausstellung .des Erbscheines vom 7.Juni 22 wird als un-
zuiässig aufgehoben. Sollte die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die ,Erteiling des Erbscheines nicht anerkannt werden, so stelle lch:den Antrag,den, Erbschein von amtswegen einzuziehen un wenn derSelbe schon erteilt sein ,sollte und nicht sofort verlangt werden kann durch BesehIuss für kraftlos zu erklären evtl. das Nachlassgericht anzuweißen, den Erbschein
einzuz iehen oder, wenn ,er, nicht sofortr erlangt. werden kann, aber . schon erteiltt.Sein sollte für kraftlos zu erklären,
Zu Protokoll des Amtsgerichts Schrobenausen vom 10-.4.22 beantragte .Cäzilie Starringer,die SchweSter der Erblasserin Viktoria Gabriel bezaglich des Nachlasses:der-Letzteren die
Ausstellung eines Erbscheines zu den Akten und die übrigen gesetzlichen Erben der Viktoria Gabriel,Wie sie im Falle Viktbria Gabriel nach ihrer Tochter Cäzilie Gabriel gestorben. sein sollte zur Erbschaft berufen sind, haben sich den von den Beteiligten abgegebenen Erklärungen und Anträgen,und damit. auch dem Antrage der Cäzilie Starringer auf Ausstellung eines Erbscheines angeschlossen. Das Nachlassgericht hat am 7.Juni 22 dann zu den Akten den dortselbst befindlichen Erbschein ausgestellt und. zwar für alle gesetzlich zur Erbfolge berufenen Erben der Viktoria Gabriel, wobei es davon ausging, das die Tochter der Viktoria Gabriel namens Cäzilie Gabriel gemäss § 20 BGB.als gleichzeitig mit ihrer Mutter verstorben zu erachten ist,
daher fiir die Erbfolge der Viktoria Gabriel-auszuscheiden hat.Dieser Standpunkt des Nachlassgerichtes.ist meines. Erachtens unrichtig.

1.Ein mehrfacher Raubmord ist nicht ein Ereignis, vielmehr liegen darin mehrere Ereignisse, wenn sie auch zeitlich nicht erheblich auseinanderliegen. Eine gemeinsame Gefahr im Sinne des §20 setzt aber voraus, dass das Ereignis, ob welches die Gefahr herbei geführt hat, ein und dasselbe sei. Diese Vorraussetzung trifft nicht zu wenn mehrere Personen, sei es auch ohne erheblichen zeitlichen Unterschied, nacheinander ermordet wurden.

2.) Im übrigen sprechen ganz erhebliche Umstände dafür, dass das 7 jährigie Kind Cäzilie Gabriel seine Mutter Viktoria Gabriel überlebte und' erst nach dieser getötet wurde. Nach meiner Information soll bei der. Entdeckung dieses Raubmordes das Kind Cäzilie Gabriel im Hemd, seineMutter Viktoria Gabriel und deren Mutter.Cäzilie Gruber vollständig angekleidet,dagegen der Vater der Viktoria Gabriel,der AusträglerAndreas Gruber,mit:der Unterhose bekleidet aufgefunden worden sein. Es ist deshalb-wohl anzunehmen, dass das Kind schon im Bette lag und wohl erst auf den Spektakel oder auf Hilferufe herausgelaufen ist, während Viktoria Gabeiel und ihre Mutter Cäzilie Gruber, noch auf waren. und der alte Gruber,wie es scheint eben-im Begriffe war,in das Bett zu gehen. Dazu liegt die menschliche Vermutung nahe, dass der oder die Mörder in erster Linie die erwachsenen Personen töteten, die ihm oder ihnen als Hindernis bei Ausübung des Verbrechens im Wege standen und das erst dann um der Gefahr der Entdeckung noch zu entgehen auch noch das Kind ermordete wurde. Bei der Nachlassbehandlung darf also doch nicht davon ausgegangenwerden, als ob feststünde dass Viktoria. Gabriel ihre, Tochter Cäzilia Gabriel überlebte vielmehr muss aüsserstenfalls angenommen werden, dass :d.i.eses zur Zeit, nicht festgestellt werden kann. Zur Ausstellung des Erbescheines vom, 7. Juni-22 konnte das Nachlassgericht nur gelangen, wenn es als feststehend erachtete,dass Viktoria Gabriel von ihrer Tochter Cazilie. Gabriel nicht überlebt wurde.für diese Feststellung aber fehlt, jeder Anhaltspunkt.


3. Selbst Wenn man. annimmt dass nach § 20 BGB Mutter und Tochter 'in- einer gemeinsamen Gefahr .umgekommen s•ind,und daher vermutet wurde das sie gleichzeitig :gestorben. ;seien ist die Ausstellung des Erbscheines auch unbegründet , denn nach §2354 BGB hat derjenige,derdie Ausstellungdes Erbscheines als gesetzlicher Erbe beantragte anzugeben, in welcher Weise die Personenen durch die der Antragsteller von der der Erbfolge ausgeschlossen würde, in Wegfall gekommen sind und er .hat. die Richtigkeit dieser Angabe nach § 2356
nachzuweisen und zwar in erster Linie durch öffentliche Urkunden und Ausnahmsweise durch Angabe anderer Beweismittel. Die Annahme einer gemeinsamen Gefahr im Sinne des § 20 BGB berechtigt noch lange nicht zur Ausstellung des Erbscheines weil auch bei einer gemeinsamen Gefahr bis auf weiteres nicht fest steht, dass Cäzilia Gabriel durch die Antragstellerin Cäzilie Starringer und ,die übrigen im-Erbschein aufgeführten gesetzlichen Erben der Viktoria Gabriel von der Erbfolge ausgeschlossen würde weggefallen.ist.
Mit der Vermutung des gemeinsamen Todes ist Cäzilie Gabriel noch nicht weg gefallen als Erbin vielmehr muss jederzeit damit gerechnet werden,dass die Reihenfolge der Ermordung der einzelnen.Personen festgestellt werden kann und je nachdem Cäzilie Gabriel als leibliche Tochter der Viktoria •Gabriel diese überlebte und zür Erbschaft derselben berufen ist.
Die Vermutung des § 20 BGB;wenn dieser den gegegeben Fall selbst zutreffen sollte,gilt für.und gegen die Antragsteller; diese Vermutung geht nicht blos dahin daß das Kind nicht nach seiner Mutter gestorben ist- sondernauch dahin daß die Mutter nicht vor dem Kinde gestorben ist.
Aus diesem Grunde kann davon, dass Cäzilie Gabriel durch welche die Cäzilie Starringer und die übrigem im Erbsehein aufgeführten angeblich gesetzlichen Erben von der Erbfolge an den Nachlass dar Viktoria Gabriel ausgeschlossen würde, im Sinne des § 2354 Abs.2 in Wegfall gekommen ist,keine Rede sein. Mit demselben Rechte, mit dem Cäzilie Starringer und ihre Genossen darauf Aufbauen dass nicht feststeht dass das Kind die Mutter überlebt hat kann Karl Gabriel sagen,dase4iel.:im Erbschein aufgeführtem Erben nicht :feststellen können, dass das Kind die Mutter nicht überlebt hat Die Rechtslage ist daher für die gesetzlichen Erben
der Mutter nicht anders als für jene des-Kindes. Dass durch das Kind Cäzilie Gabiel die im Erbshein aufgeführtenErben von der Erbfolge ausgeeschlossen sein würden ist ohne weiteres klar (§1924 BGB) Der Gütler Karl Gabrie ist.der.leibliche Vater des im Jahre 1914 gefallenen.leibilchen Vaters der Cäzilie Gabriel, des Gütlers Karl Gabriel von Gröbern.
Die im Erbschein aufgeführten Verwandten der Viktoria Gabriel kommen im Falle das Kind Cäzilie Gabriel seine Mutter überlebt hat,überhaupt nicht zur Erbfolge,vielmehr ist in diesem Falle gemäss § 1925 BGB der alleinige Erbe der Cäzilie Gabriel ihr Großvater Karl Gabriel, Gütler in Laag, dem der gesamte Nachlass der Viktoria Gabriel Gütlerswitwe in Gröbern als Erbe der Cäzilie Gabriel zufallen würde, Karl Gabriel verwahrt sich, daher mit Recht dagegen,dass jetzt davon ausgegangen wird als ob feststünde dass Cäzilie Gabriel für die Erbfolge als weggefallen erachtet wird.

4.Was nun die Frage anlangt, ob gegen die Ausstellung eines Erbscheines Beschwerde zulässig ist, so steht allerdings das Reichsgericht in einer Entscheidung Bd.614.273 u.ff. auf dem Standpunkt, dass die Anordnung der Erteilung eines Erbscheines nicht zum Gegenstand einer Beschwerde gemacht werden kann, wenn der Erbschein
tatsächlich erteilt worden ist. Es ist dies damit begründet, dass an der geschehenen Erteilung des Erbscheines im Bürgerlichen Gesetzbuche Rechtsfolgen geknüpft sind. Allein in dem gegebenen Falle ist ein Erbschein an die Beteiligten nach den mir vorliegenden Akten nicht erteilt, er ist vielmehr nur- zu den Akten ausgestellt.

Die in § 2365 BGB mit der Erteilung des Erbscheines an einen Erben verbundenen Wirkungen kommen daher noch nicht in Frage. Es muss demnach diesem Falle die Beschwerde gegen die Zulässigkeit der Ausstellung des Erbscheines zu den Akten angenommen werden. Die Legitimation des Beschwerdeführers Karl Gabriel ergibt sich ohne weiteres aus § 20 Abs.1 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit.
Würde man aber annehmen,dass die Beschwerde gegen die Ausstellung des Erbscheines zu den Nachlassakten nicht zulässig ist,so richtet sich die Beschwerde gegen diese Ausstellung des Erbscheines dahin, daSS derselbe eingezogen wird.
Nach den Akten ist eine Aushändigung des Erbscheines an einen der aufgeführten Erben bis jetzt nicht erfolgt. Sollte dies aber inzwischen geschehen sein und der Erbschein nicht sofort erlangt werden können, so wäre er durch das Nachlassgericht für kraftlos zu erklären.

Für die Zulässigkeit der Beschwerde auf Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheines verweise ich auf die erwähnte Entscheidung des Reichsgerichtes, wonach es für zuIässig erklärt ist, sogar im Wege der weiteren Beschwerde ohne das vorher das Nachlassgericht den Antrag auf Einziehung abgelehnt hätte , sofort die Entscheidling des Beschwerdegerichtes herbeizuführen.

Justizrat
Graf (Unterschrift)
Rechtsanwalt


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Mordfall Hinterkaifeck

31.10.2015 um 19:06
@margaretha
Danke!


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Mordfall Hinterkaifeck

31.10.2015 um 19:11
@margaretha

Vielen Dank margaretha!



Ich frage mich, warum die Anwälte nichts von Dr. Aumüllers Einschätzug wussten, Cilli hätte noch 2-3 Std. nach dem Angriff auf sie gelebt.

Warum haben sie keine Akteneinsicht verlangt?
Warum haben sie sich nicht an Aumülle direkt gewandt und ihn nach seiner Einschätzung gefragt?

Kann man davon ausgehen, dass Aumüller keine Auskunft geben durfte - damit kein Täterwissen preisgegeben wird?


Mir kommen die Erberei und der Abriss des Hauses sehr übestürzt vor. Da brauchten wohl einige schnell Geld - oder konnten es nicht abwarten.

So, wie man sich geeiget hat, war der Kreis der Erbenden ja sehr vergrößert worden.

Hatte Grubers Bruder resigniert aufgegeben und gedacht: mehr kommt für mich nicht raus- da kann ich auch jetzt einschlagen?

War vielleicht das Abgebot der anderen Sippe, er könne das Haus erwerben an die Bedingung geknüpft, dass er sofort einverstanden ist?


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31.10.2015 um 19:13
@margaretha
Prima gemacht. Sehr aufschlussreich. Für mich selbst jetzt nicht wegen der juristischen Seite - davon verstehe ich sowieso nix - sondern hier steht ausdrücklich, dass die beiden Frauen noch vollständig angekleidet waren und der Gruber sich in Unterhose befand.
Endlich eine Aussage über den Bekleidungszustand der Grubers eines Zeitzeugen. (Dazu eines ernst zu nehmenden). Gruber war also definitiv in Unterwäsche und im Begriffe, ins Bett zu gehen. Das weist deutlich (unter anderem) auf eine tatzeit nach dem Abendessen hin.


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31.10.2015 um 19:20
@Hathora
Vom Bekleidungszustand der Toten habe ich schon auf HK-Wiki gelesen.
Dabei steht auch, dass Viktoria ohne Schuhe war und Frau Gruber nur einen Pantoffel anhatte.

Nun kan man sich überlegen, wie genau nach Schuhen im Stadel gesucht wurde. Vielleicht waren die von den Füßen gefallen und lagen irgendwo unter dem Stroh/Heu.

Vielleicht schienen die Schuhe/Pantoffeln nicht wichtig zu sein und wurden darum nicht gesucht? - Oder sie waren wirklich nicht da?


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31.10.2015 um 19:32
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich frage mich, warum die Anwälte nichts von Dr. Aumüllers Einschätzug wussten, Cilli hätte noch 2-3 Std. nach dem Angriff auf sie gelebt.
Der Rechtsanwalt hatte nur die Nachlassakten angefordert.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich frage mich, warum die Anwälte nichts von Dr. Aumüllers Einschätzug wussten, Cilli hätte noch 2-3 Std. nach dem Angriff auf sie gelebt.
RA Graf wurde von Gabriel ja nur wegen der Erberei beauftragt und legte sein Hauptaugenmerk wie mir scheint auf die Paragraphen aber da geht´s mir wie @Hathora - ich versteh davon nix!
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Kann man davon ausgehen, dass Aumüller keine Auskunft geben durfte - damit kein Täterwissen preisgegeben wird?
Standard ist und war das Mediziner ihre Handlungen dokumentieren, sprich auch der Pathologe wird damals einen Obduktionsbericht angefertigt haben (der halt leider zu den nicht erhalten gebliebenen Akten gehörte)
Die Telefonnotiz über die Verletzungen vom 7.4.22 wurde mit Sicherheit vom Obduktionsbericht abgelesen und durchgegeben. http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Berichte:_1922-04-07_Fernspruch_zur_Leichen%C3%B6ffnung

Ich persönlich glaube schon das Gabriels Anwalt auch dort Akteneinsicht bekommen hätte, aber das mus ein Jurist beantworten. Ich denke nur das Dr. Aumüller damit nicht hausieren gehen durfte weil er an die ärztl. Schweigepflicht gebunden war.


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31.10.2015 um 20:14
@margaretha
auch ich sage danke für die Ausführungen

meiner Meinung nach kann laut Erbrecht nur jemand erben der noch lebt.

vorweg---laut Gericht gab es kein Testament,also ging es nach der Erbfolge

also nehmen wir den Karl Gabriel der die Viktoria Gruber geheiratet hat Der Hof wurde überschrieben an die beiden

Karl Gabriel übergab vor seinem Einsatz den Hof an Viktoria und an sein noch ungegorenes Kind Cäzilia zu den bekannten Teilen

das heißt---- der Hof gehörte nicht Grubers sondern den Gabriels allein,während alle auf dem Hof in Gütergemeinschaft lebten.

in der Folge der Tat war nicht Entscheidend wer wann noch lebte um den anderen zu beerben ,sondern wer zum Zeitpunkt bis zum Ableben "was" gehörte.Und das war nun mal Viktoria und Cäzilia und sonst niemand.

Selbst der Josef Gruber,der im Kinderwagen lag, gehörte nichts,denn er hätte vielleicht mal erben können.
Selbst dem alten Gruber und seiner Frau gehörte auf dem Hof nichts,denn die Gütergemeinschaft wäre dann zu teilen gewesen wenn die Viktoria das bestimmt hätte.

Da es kein Testament gab ,war die ganze Linie der Grubers raus,oder anders, die Sippe der Gabriels ist der einzig berechtigte Erbe des Hofes


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Mordfall Hinterkaifeck

31.10.2015 um 20:30
@margaretha
Vielen Dank für Deine Mühe.

Schwer nachvollziehbar.

1.) Der Anwalt hat so viel vorgetragen - dann hätte er es ja auch mit diesem zusätzlichen taatsächlichen Argument (wenn er es überhaupt kannte) wenigstens auch noch versuchen können. Und wenn es gar kein Obduktionsprotokoll gab (kaum anzunehmen), wäre es doch immerhin möglich gewesen, Dr. Aumüller dazu vor Gericht als Sachverständigen zu hören.

2.) Daß Ney sich bei der Obduktion schlicht verhört hat mag ich nicht glauben, denn so eine schlimme Feststellung des Obduzenten, daß das Kind noch stundenlang gelebt habe, dazu kann es doch eigentlich keinen Übermittlungsfehler geben.

3.) Einstweilen suche ich persönlich für mich den hypothetischen Ausweg darin, daß ich für möglich halte, daß Prof. Dr. Merkel in München (eine Koryphäe auf seinem Gebiet), die Ersteinschätzung von Dr. Aumiller, das Kind habe seine Verletzungen noch um Stunden überlebt, aufgrund seiner überlegenen Erfahrung und Sachkenntnis zur Kenntnis aller Beteiligten damals schon korrigiert gehabt haben könnte.


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31.10.2015 um 20:43
Zitat von pensionärpensionär schrieb:2.) Daß Ney sich bei der Obduktion schlicht verhört hat mag ich nicht glauben, denn so eine schlimme Feststellung des Obduzenten, daß das Kind noch stundenlang gelebt habe, dazu kann es doch eigentlich keinen Übermittlungsfehler geben.
Ney wurde 1953 erneut befragt und gab zu Protokoll:

Am nächsten Tage wurde dann die Sektion der Leichen auf dem Anwesen vorgenommen. Bemerken möchte ich zu dieser Sektion folgendes: Herr Landgerichtsarzt Dr. Aumüller erklärte bei der Sektion der 11-jährigen Viktoria Gabriel, dass das Kind hätte bei rechtzeitiger Tatentdeckung noch hätte gerettet werden können, nachdem durch den Schlag eine Halsverletzung herbeigeführt worden war, die erst 2- 3 Stunden nach dem Schlag den Tod herbeiführte.


(Er verwechselt die Namen. Aus Cilli wird Viktoria)


http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Aussagen:_1953-01-19_Ney_Heinrich


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31.10.2015 um 20:47
Zitat von zweiteGeigezweiteGeige schrieb:Karl Gabriel übergab vor seinem Einsatz den Hof an Viktoria und an sein noch ungegorenes Kind Cäzilia zu den bekannten Teilen
Das verstehe ich nicht ganz. Meinst du mit "Einsatz" seine Mitgift, die er in die Ehe einbrachte? Der Hof wurde ja vor ihrer Hochzeit (Viktoria Gruber u. Karl Gabriel) von den alten Grubers auf die Tochter überschrieben.
Oder meinst du mit "Einsatz" seine Einziehung als Soldat in den Krieg?


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31.10.2015 um 20:51
@zweiteGeige
Der Hof gehörte wie Du richtig schriebst Viktoria und Karl Gabriel zu gleichen Teilen, da im Ehe-und Erbvertrag vom 11.03.1914 keine Vereinbarung über eheliche Nachkommen festgelegt, deshalb fand bei seinem Tod die gesetzliche Erbfolge Verwendung. Cilli war da zwar noch nicht geboren aber bereits gezeugt und da stand im BGB
§. 1923. Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits erzeugt war, gilt als vor dem Erbfalle geboren.
Der Gesetzestext der bei seinem Tod Cilli betreffend gültig war lautete:
§. 1931. Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist
neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertheile,
neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben
Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe
berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von
Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der
anderen Hälfte den Antheil, der nach §. 1926 den
Abkömmlingen zufallen würde.Sind weder Verwandte der
ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern
vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze
Erbschaft
Somit gingen ¾ seines Nachlasses an die Tochter Cäzilia und ¼ an die Witwe
Viktoria.

Durch einen Fehler des Nachlassgerichts Schrobenhausen wurde am 09.02.1915 ein
falscher Erbschein ausgestellt, der Viktoria Gabriel zur Alleinerbin machte, sie
erklärte sich jedoch bereit den 3/4-Reinnachlass ihres Mannes der Tochter als
Vatergut einzutragen.
Allerdings: Die erstgemachten Angaben zum ehelichen Vermögen und der daraus verbliebene Reinnachlass waren falsch.
Sie gab am 09.02.1915 ein eheliches Gesamtvermögen von 2 450 M an.

Ihr Schwiegervater Gabriel senior gab allerdings dem Nachlassgericht einen Tipp das da was nicht stimmt/ stimmen kann und daraufhin wurde V. Gabriel erneut vorgeladen. Am 19.03.1915 korrigiert sie ihre erstgemachten Angaben und das eheliche Gesamtvermögen betrug nun 5 330 M.

Sprich die Hälfte davon war Karls Reinnachlass und ¾ davon wurden Cilli als Vatergut eingetragen (2000 M)


@pensionär
Zitat von pensionärpensionär schrieb:2.) Daß Ney sich bei der Obduktion schlicht verhört hat mag ich nicht glauben, denn so eine schlimme Feststellung des Obduzenten, daß das Kind noch stundenlang gelebt habe, dazu kann es doch eigentlich keinen Übermittlungsfehler geben.
Ney war bei der Obduktion Mitte 20 und das dürfte wohl das Übelste gewesen sein was er bis dato in seinem Beruf gesehen hat- einen Verhörer mag ich da auch nicht glauben.
Zitat von pensionärpensionär schrieb: daß Prof. Dr. Merkel in München (eine Koryphäe auf seinem Gebiet), die Ersteinschätzung von Dr. Aumiller, das Kind habe seine Verletzungen noch um Stunden überlebt, aufgrund seiner überlegenen Erfahrung und Sachkenntnis zur Kenntnis aller Beteiligten damals schon korrigiert gehabt haben könnte.
Hoffentlich! Laut Telefonnotiz war bei dem Kind die Schädeldecke zertrümmert- das mal unabhängig von der Halsverletzung. Eine rechtzeitige Rettung fordert da 2015 schon ne ganze Armee Schutzengel!


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31.10.2015 um 20:52
@zweite Geige

guck mal hie: http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Sachverhalte:_Wem_geh%C3%B6rte_Hinterkaifeck%3F


Das ist sehr übersichtlich gemacht. Ein Ausschnitt:


Erbanteile für die Erbengemeinschaft nach den Morden von Hinterkaifeck

Zunächst wurden die möglichen gesetzlichen Erben der Opfer festgelegt. Hier beerben die Geschwister von Andreas Gruber ihn zu gleichen Teilen. Frau Gruber wird nur von ihrer zweiten Tochter beerbt. Viktoria Gabriel hingegen vererbt an beide Familienseiten, an ihre Stiefschwester und an ihre Tanten und Onkel.

Entgegen dem Erbvertrag von 1914 wurden auch die Eltern von Viktoria als Mitbesitzer von Hinterkaifeck festgelegt. Diese drei Personen teilten sich die 5/8 des Hofes untereinander auf, während Cäzilia Gabriel die durch den frühen Tod ihres Vaters auf sie verfallenen 3/8 vertrat.

Letzten Endes wurden 8 Erben bestimmt, die sich wie im unteren Teil der Grafik zu sehen, das Erbe teilten. An Stelle der damals schon verstorbenen Geschwister des Andreas Gruber traten deren gesetzliche Erben.


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31.10.2015 um 20:53
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ney wurde 1953 erneut befragt und gab zu Protokoll:

Am nächsten Tage wurde dann die Sektion der Leichen auf dem Anwesen vorgenommen. Bemerken möchte ich zu dieser Sektion folgendes: Herr Landgerichtsarzt Dr. Aumüller erklärte bei der Sektion der 11-jährigen Viktoria Gabriel, dass das Kind hätte bei rechtzeitiger Tatentdeckung noch hätte gerettet werden können, nachdem durch den Schlag eine Halsverletzung herbeigeführt worden war, die erst 2- 3 Stunden nach dem Schlag den Tod herbeiführte.

(Er verwechselt die Namen. Aus Cilli wird Viktoria)
@frauZimt das darf er doch nach 30 Jahren, oder ? Er spricht ja von dem Kind! ;)


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31.10.2015 um 20:55
@margaretha

Klar darf er das. Ich habe ihn nicht kritisiert.
Ich wollte das vorsorglich anmerken. Es könnte sonst jemand auf die Idee kommen, die Viktoria hätte sich die Haare ausgerissen und noch 3 Stunden überlebt :)


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31.10.2015 um 21:40
Wenn es ihre Haare waren ;)


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31.10.2015 um 22:06
@margaretha
Cilli war da zwar noch nicht geboren aber bereits gezeugt und da stand im BGB

§. 1923. Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits erzeugt war, gilt als vor dem Erbfalle geboren.



damit sind Cilli sowie Viktoria Erbberechtigt weil Cilli vor dem Erbfall als geboren gilt.Viktoria 1/4 und cilli 3/4 vom Nachlass des Vaters.
damit hat Viktoria und Cilli 100% am Hof--------beide hießen Gabriel

nehmen wir jetzt den § 1931 kommen nur in der Erbfolge die Gabriels als erbberechtigt vor,nämlich nach der gesetzlichen Erbfolge --lehnt also ein Erbberechtigter ab,kommt von den Gabriels der nächste Erbberechtigte zum Zuge.

Am 19.03.1915 korrigiert sie ihre erstgemachten Angaben und das eheliche Gesamtvermögen betrug nun 5 330 M.Das zeigt uns das die Summe korrigiert wurde und gleichzeitig Cilli bedacht bzw eingetragen wurde.

weil beide ,Viktoria und Cilli den Hof zu 100% gehalten haben und beide gleichzeitig untergegangen sind spielt die Summe des Vermögens und der Anteile am Hof nicht unbedingt ne Rolle.Aber die Erbfolge der Gabriels ist damit eröffnet.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Entgegen dem Erbvertrag von 1914 wurden auch die Eltern von Viktoria als Mitbesitzer von Hinterkaifeck festgelegt. Diese drei Personen teilten sich die 5/8 des Hofes untereinander auf, während Cäzilia Gabriel die durch den frühen Tod ihres Vaters auf sie verfallenen 3/8 vertrat.
genau das ist der Fehler des Gerichtes ,oder hat da jemand dran gedreht der jemanden kannte der wieder einen kannte,denn Erbberechtigt wären nur die Gabriels gewesen---------

Ja ich meinte seine Einziehung als Soldat


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31.10.2015 um 22:17
Zu den Verfahrensfragen betr. Erbscheinserteilung und möglichen zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten in diesem Zusammenhang nach dem Ableben der HKler, hat sich @DerGreif schon fachkundig geäußert. (vgl. DerGreif am 22.01.2015)


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31.10.2015 um 22:20
@ zweiteGeige

Ich glaube nicht, dass das Gericht einen Fehler gemacht hat.
Das Gerricht hat sein Urteil gesprochen. Wer mit dem Urteil nicht einverstanden war, hätte die nächste Instanz anrufen können.

Ich weiß nicht, ob das der Hintergrund war - ich denke es mir.

Grubers waren zwar eigentlich raus aus der Nummer, aber sie saßen noch nicht auf dem Altenteil.
Viktoria hatte ja keinen Ehemann und zwei kleine Kinder an der Schürze.

Der Hof lief also mit der tatkräftige Hilfe ihrer Eltern.
Die Alten haben voll mitgearbeitet. Sie brachten also Monat für Monat ihre Arbeitskraft ein, hatten somit einen großen Anteil am Wert des Hofes, an den eingebrachten Früchten , den Verkaufserlös.

Ich könnte mir vorstellen, dass aus diesem Grund der Richter gesagt hat: Die Alten haben Werte erwirtschaftet und damit ihrerseits ein Erbe hinterlassen.


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