Nightrider64
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
beschäftigt
dabei seit 2014
dabei seit 2014
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Der Yogtze-Fall
04.04.2025 um 14:04Das wiederum ist schlichtweg falsch.OnkelEde schrieb:es zuvor schon andere Interpretationen gab, tut da erst einmal überhaupt nichts zur Sache. Es ist nicht ungewöhnlich, dass z.B. ein Richter mit verschiedenen sich widersprechenden Gutachten zu kämpfen hat. Nicht zuletzt deshalb, weil es auch nicht besonders ungewöhnlich ist, dass Gutachten beauftragt werden, deren Ergebnis in der Beauftragung enthalten ist. Versicherungen machen das in schönster Regelmäßigkeit.
Es muss zweifelsfrei feststehen, das seinerzeit falsche Schlüsse gezogen wurden.
Ansonsten bliebe der Fall offen.
Das kann man auch nicht mit zwei sich widersprechenden Gutachten vor Gericht vergleichen.

