WM schrieb:Ich dachte eigentlich, dass auch Angehörigen gegenüber Dinge verschwiegen werden, bei denen es sich um Täterwissen handelt. Schließlich gibt es zu Beginn einer Mordermittlung einen Generalverdacht.
Ja eigentlich ging ich auch davon aus, dass die Ermittler nicht die genauen Details der Verletzungen von Tristan der Familie erzählt haben. War ein letzter Strohhalm von mir, wie B an solche genauen Infos gekommen sein könnte. Will mir gar nicht ausmachen, dass ein 13 Jähriger durch solche Sicht noch mehr Trauma kriegt.
Meine Vermutung wie es zu so einer Aussage gekommen ist:
1. Irgendjemand von der Familie hat, irgendwie Infos über Tristans Verletzungen mitbekommen und B hat es mitgekriegt.
2. B hat die Infos die Täterwissen sind, vom Täter, Mittwisser gekriegt.
3. B war in der Nähe und hat wie im Podcast erwähnt, den Rucksack gefunden( aber wie erkennt ein 13 Jähriger so detailliert Körperteile?)
4. B hat einiges gesehn und schweigt aus Angst.
5. Die Zeugin hat sich mit den Datum B Aussage im 1999 geirrt und B hat es später erwähnt als es öffentlich wurde.
6. Die Zeugin hat sich geirrt , oder etwas durcheinander gebracht.