@Interested
Interested schrieb:@Scipper
Der GESCHÄFTSFÜHRER leitet das Geschäft bereits! In welche Leitung soll er denn noch aufsteigen?
Desweiteren ihr redet vom Volljurist mit Staatsexamen...kann man das aus ohne werden? Die Frau hatte ein paar Millionen - wohl nicht verwunderlich, dass Anwälte ihre Geschäfte betreuten!
Was wollt ihr immer mit diesen komischen Fragen nach dem abgeschlossenen Studium?
Ich kenne Einrichtungen, in denen der Geschäftsführer nur die zweite oder die dritte Geige spielt. Frau Böhringer hatte sogar zwei Geschäftsführer. Ob dies Ganztagstellen waren, weiß ich nicht. Es fragt sich, wo da noch eine leitende Stelle für den Neffen Bence übrig war, zumal die Tante (59 Jahre alt) gewiss nicht demächst in den Ruhestand treten wollte, wie der Normalbürger, der mit 63 oder 65 Jahren in Rente geht, sofern er denn das Rentenalter erreicht hat und einen Rentenanspruch hat. Was bitte sollte denn der Bence in diesem Betrieb werden? Wollte er den Posten des alten oder des neuen Geschäftsführers einnehmen oder wollte er dort gar "Generaldirektor" werden? Das Erbe stand nicht zur Debatte, denn wenn die Tante 89 Jahre alt geworden wäre, konnte er darauf lange warten und wäre dann bereits im Rentenalter gewesen. Was also wollte er dort werden als Jurist? Tut mir leid, aber ich verstehe nicht, wie die Berufsaussichten des Bence dort aussahen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass er keinen Bock auf das Jura-Studium hatte, denn was sollte ihm das bringen, wenn er im Prinzip allenfalls unter der Fuchtel seiner Tante in dem Betrieb einen wie auch immer gearteten Posten als Hausjurist oder Rechtsberater seiner Tante bekleiden konnte? Erwartete er dort ein Gehalt von 10.000 Euro im Monat, falls er sich gut führte bei der Tante und nicht durch Zufall in Ungnade fiel?