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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

14.01.2019 um 19:57
@jada
Kann mir nicht vorstellen, das es keine Videoüberwachung bei solch einem Parkhaus in München gegeben hat, da das Geld ja dafür vorhanden war und für die Sicherheit diente. Sogar kleinere Parkhäuser in Hamburg haben Videoüberwachung.

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14.01.2019 um 20:42
@curt
Ich bin anderer Meinung.


Es gibt (glaube ich) keinen gesetzlichen Zwang, im Betrieb Überwachungskameras zu installieren. In diesem Fall muss man auch über 10 Jahre zurück denken.
Zitat von curtcurt schrieb:da das Geld ja dafür vorhanden war und für die Sicherheit diente.
Ob Geld da war, wissen wir nicht. Ob es für die Sicherheit für die Kunden ausgegeben wurde auch nicht.

Da es keine Hinweise im Urteil dazu gibt oder von der Verteidigung aufgegriffen wurde, gehe ich davon aus, dass keine Videoüberwachung gab oder diese irrelevant gewesen ist.



Ich frage mich:

Lt. Gerichtsurteil musste der Verurteilte, zumindest bei Tatbeginn, die Tür mit der linken Hand aufhalten, um auf das Opfer einzuschlagen.



Gibt es Blutspuren an der Haustür?


- auf der äußeren Türseite (Tatbeginn)

- auf der inneren Türseite



Ich bin der Meinung, dass nicht nur festgestellte Spuren Anhalte geben, sondern auch, dass nicht festgestellte Spuren relevant sind.


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14.01.2019 um 22:40
@jada

Von Blutspuren an der Außenseite der Tür weiß ich nichts.
Wären die nicht aufgefallen, als die Tüte an die Tür gehängt wurde?
Irgendwo meine ich erst kürzlich gelesen zu haben, dass es bei den ersten Schlägen gar nicht zu Blutspritzern gekommen sein muss.


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14.01.2019 um 22:53
@emz
Daher meine Unterscheidung zwischen der äußeren Türseite und der inneren Türseite.
Zitat von emzemz schrieb:Irgendwo meine ich erst kürzlich gelesen zu haben, dass es bei den ersten Schlägen gar nicht zu Blutspritzern gekommen sein muss.
Das ist auch nachvollziehbar, weil bei den ersten Schlägen evtl. keine offene, blutende Wunde vorhanden war, die beim Zuschlagen und damit dem Ausholen der Tatwaffe, Blutspuren veranlassen würde.

Aber an der Innenseite der Tür wurden auch keine Spuren, bei Gericht, zur Sprache gebracht.

Ob Blutspuren an der Außenseite von der Tür aufgefallen wären, zumal ein MA eine Routineaufgabe erfüllt hat, würde ich -für mich- verneinen.


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14.01.2019 um 22:59
Zitat von jadajada schrieb:Aber an der Innenseite der Tür wurden auch keine Spuren, bei Gericht, zur Sprache gebracht.
Die Spuren an den Wänden wurden aber auch nicht eigens erwähnt. Dem würde ich deshalb keine Bedeutung beimessen.

Wer hat die Zeitungen an die Tür gehängt?
War das die Mitarbeiterin, die bei ihr auch schon mal geputzt hat?
Einer Putzfrau wäre das aber bestimmt sofort aufgefallen.


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14.01.2019 um 23:03
Zitat von emzemz schrieb:Die Spuren an den Wänden wurden aber auch nicht eigens erwähnt. Dem würde ich deshalb keine Bedeutung beimessen.
Den Spuren an den Wänden wurden sogar ganz erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn nur aufgrund der Spuren ließ sich die mutmaßliche Abfolge der Tat rekonstruieren.


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14.01.2019 um 23:07
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Den Spuren an den Wänden wurden sogar ganz erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn nur aufgrund der Spuren ließ sich die mutmaßliche Abfolge der Tat rekonstruieren.
Stimmt, da habe ich was durcheinandergebracht.


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14.01.2019 um 23:08
Zitat von emzemz schrieb:Wer hat die Zeitungen an die Tür gehängt?
War das die Mitarbeiterin, die bei ihr auch schon mal geputzt hat?
Einer Putzfrau wäre das aber bestimmt sofort aufgefallen.
Die Tüte mit den Zeitungen wurde nicht von der Putzfrau, sondern einem anderen Mitarbeiter an die Tür gehängt. Wiederum ein anderer Mitarbeiter hat die Zeitungen in die Tüte gepackt, dabei gab es aber widersprüchliche Aussagen dieses Mitarbeiters, da er sich nicht mehr sicher war, ob er zwei oder drei Zeitungen eingetütet hatte (mit oder ohne die Süddeutsche Zeitung), da sich die Lesevorlieben von CB wohl manchmal veränderten.


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14.01.2019 um 23:12
@panta_rhei

Ob nun zwei oder drei Zeitungen, beim Anhängen der Tüte wären Blutspritzer in Kopfhöhe sicher aufgefallen.


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14.01.2019 um 23:30
Zitat von jadajada schrieb:Gibt es Blutspuren an der Haustür?


- auf der äußeren Türseite (Tatbeginn)

- auf der inneren Türseite



Ich bin der Meinung, dass nicht nur festgestellte Spuren Anhalte geben, sondern auch, dass nicht festgestellte Spuren relevant sind.
Von Blutspuren an der Tür steht nichts. Das ahnungslose Opfer öffnete die Tür und wich wohl beim ersten Schlag in den Flur zurück.
Bei den ersten Schlägen spritzt wohl nicht sofort das Blut.

Im Urteil steht folgendes:

(7.)
Die Feststellungen zum Tatgeschehen an sich, zur Todesursache und zum Geschehen unmittelbar nach der Tat beruhen auf den glaubhaften Angaben des Spurensicherungsbeamten KK F. zur festgestellten Spurenlage sowie auf den überzeugenden Ausführungen der gerichtsmedizinischen Sachverständigen Dr. P, Sr. S. und Prof. Dr. P. sowie Chemiesachverständigen Dr. F.
(a.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F. berichtete glaubhaft, das Opfer sei ausgehfertig bekleidet im Eingangsbereich seiner Wohnung tot aufgefunden worden. Die Handtasche des Opfers sei ausgeleert neben der Leiche gefunden worden. Am Tischchen neben der Leiche sei ein in Blut gesetzter Abdruck eines Handschuhs (Spur: 2.2.0.11) gesichert worden. Auch an der rechten Seite des vom Opfer getragenen Sakkos seien in Blut gesetzte Handschuhspuren (Spuren: 4.3.04.04, 4.3.04.05, 4.3.04.06) gefunden worden. An der Wand rechts vor der Treppe im Kopfbereich der Leiche habe man an der Tapete eine Lackan- (S. 73) tragung (Spur: 2.2.0.34) sichern können. An einem Schädelknochen des Opfers seien ebenfalls schwarze Antragungen gesichert worden (Spuren: 4.2.0.21 bis 4.2.0.23). KK F. erläuterte weiterhin die örtlichen Gegebenheiten des Tatortanwesens, der Wohnung des Opfers und die des unmittelbaren Tatorts. Dabei führte er aus, dass die Wohnungstüre der Opferwohnung von aussen gesehen nach links innen zu öffnen sei.
(b.)
Der gerichtsmedizinische Sachverständige Dr. P führte überzeugend aus, er habe am Tatort das Blutspurenbild analysiert. Dabei sei zunächst festzuhalten, dass sich der Ort der ersten Gewalteinwirkung auf ein Opfer anhand von Blutspritzern nicht feststellen lasse, da es bei einem Schlag auf ein unverletztes Opfer noch nicht zu Spritzspuren komme. Betrachtet man von der Wohnungstüre her den Flur, in dem es zur Tat gekommen sei, seien an der rechten Wand in einer Raumtiefe von 1.7 m drei ineinander übergehende und sich teilweise überlagernde Spritzzentren festzustellen. Diese seien etwa 120 – 150 cm über dem Niveau des Bodens und seien daher einer entweder aufrechten oder gering gebückten Haltung des Opfers zuzuordnen. An der linken Flurwand mehr stirnseitig sei mindestens ein weiteres Spritzerzentrum festzustellen. Unmittelbar vor der Treppe an der stirnseitigen Wand seien ausgedehnte, einander überlagernde Spritzzentren mit fächerförmig verteilten Spritzmustern erkennbar gewesen. Damit korrespondierend seien Abschleuderspuren an dem dort befindlichen Deckenträger aufgefunden worden. Aufgrund des Spurenbildes sei plausibel, dass es sich um ein sehr rasch ablaufendes Geschehen gehandelt habe. Der Angriff auf das Opfer sei unmittelbar nach der Türe begonnen worden. Es sei dann, worauf die Spritzerzentrenlage hinweise, zunächst zu Schlägen nahe der rechten Wand und dann zu Schlägen nahe der linken Wand gekommen. Weitere Schläge seien dann erneut an der rechten Wand gesetzt worden. Im Bereich der Leichenendlage sei, was sich aus der Massivität der Blutspuren ergeben, der Grossteil der Schläge gegen das Opfer geführt worden. Hinweise für ein „Hin-und Her“-Gehen der Kampfbewegungen hätten sich aus dem Spurenbild nicht ergeben.



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14.01.2019 um 23:51
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:emz schrieb:
Wer hat die Zeitungen an die Tür gehängt?
War das die Mitarbeiterin, die bei ihr auch schon mal geputzt hat?
Einer Putzfrau wäre das aber bestimmt sofort aufgefallen.
Die Tüte mit den Zeitungen wurde nicht von der Putzfrau, sondern einem anderen Mitarbeiter an die Tür gehängt. Wiederum ein anderer Mitarbeiter hat die Zeitungen in die Tüte gepackt, dabei gab es aber widersprüchliche Aussagen dieses Mitarbeiters, da er sich nicht mehr sicher war, ob er zwei oder drei Zeitungen eingetütet hatte (mit oder ohne die Süddeutsche Zeitung), da sich die Lesevorlieben von CB wohl manchmal veränderten.
@panta_rhei
@emz

Das mit den Zeitungen stimmt so nicht. Der Mitarbeiter P. Versicherte vor Gericht
3 Zeitungen in eine weiße Tüte gepackt zu haben...
Der Mitarbeiter, der die Zeitungen an die Tür hängte, könnte nicht sagen wieviel Zeitungen in der Tüte waren...

Im Urteil steht folgendes:

(i.)
Am Morgen des 16.05.06 packte der Tankstellenangestellte P. eine Tüte mit drei Zeitungen, die für das Opfer bestimmte waren. An diesem Tag erhielt das Opfer – wie zu dieser Zeit üblich – jeden Tag die Bildzeitung, die Abendzeitung und die Süddeutsche Zeitung.
(1.)
Der Tankstellenangestellte P. führte glaubhaft aus, er habe am 16.05.06 um 07.00 Uhr mit der Arbeit begonnen und eine Tüte mit drei Zeitungen für das Opfer gepackt. In der letzten Zeit vor dem Tod des Opfers sei es üblich gewesen, dass Frau Böhringer die Bildzeitung, die Abendzeitung und die Süddeutsche Zeitung erhalten habe. Die Bildzeitung und die Abendzeitung habe er auf die Rechnungsnummer des Opfers im Kassensystem verbucht. Für die Süddeutsche Zeitung sei dies allerdings unterblieben, da diese Zeitung von Frau Böhringer ohne (S. 130) Bezahlung und damit ohne Einbuchung gelesen und dann wieder in den Shop zur Rückleitung an den Pressegrossisten zurückgebracht worden sei. Die Tüte mit den Zeitungen habe dann sein Kollege T.S. etwa gegen 08.00 Uhr hinauf zur Wohnungstüre des Opfers gebracht.
(2.)
Die Angaben des Zeugen P. sind glaubhaft.
(a.)
Er trug seine Wahrnehmungen ruhig und sachlich in der Hauptverhandlung vor. Sie stimmen mit den Angaben im Ermittlungsverfahren, die er auf Vorhalt bestätigte überein. Der Vernehmungsbeamte KHK P. bestätigte glaubhaft, der Zeuge P. habe die drei Zeitungen, welche das Opfer täglich gelesen habe, flüssig und ohne zu Zögern bei der durch ihn durchgeführten Vernehmung bereits am 18.05.06., also kurz nach der Tat, genannt.
(b.)
Der Umstand, dass das Opfer im Mai 2006 regelmässig drei Zeitungen erhielt, wurde bestätigt durch die glaubhaften Angaben des Zeugen R. sowie die Spurenlage.
(i.)
Der Zeuge R. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft aus, das Opfer habe die drei genannten Zeitungen täglich erhalten. Sie seien ihr vom Angestellten immer an die Wohnungstür gehängt worden.
(ii.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F. führte glaubhaft aus, bei der Tatortarbeit sei festgestellt worden, dass im Schlafzimmer des Opfers eine sauber zusammengelegte SZ vom 15.05.06 – also dem Tattag – auf dem Bett gelegen habe. Diese Ausführungen des Spurensicherers belegen zunächst, dass das Opfer auch am Tag ihres Todes die SZ bezogen hatte. Zudem war die SZ „sauber zusammengelegt“, wovon sich die Kammer auch durch den Augenschein von Lichtbild Nr. 176 und Nr. 179 überzeugte. Dies spricht dafür, dass diese Zeitung bereits gelegt war, als „ungelesen und nicht-verkauft“ wieder in den Grossistenrücklauf gelegt zu werden. Beide Umstände untermauern die Angaben des Zeugen P. Der Zeuge KHK Z. ergänzte hierzu glaubhaft, in der Wohnung des Opfers seien neben der Süddeutschen Zeitung vom 15.05.06 auch die Bildzeitung vom 15.05.06 und die (S. 131) Abendzeitung vom 15.05.06 sichergestellt worden. Diese Spurenlage stützt ebenfalls die Aussage des Zeugen P. der von einem täglichen Bezug von drei verschiedenen Zeitungen spricht.
(iii.)
Die Ausführungen des Zeugen M.T. widersprechen diesen Feststellungen nicht. M.T. gab an, dem Opfer seien immer nur 2 Zeitungen geliefert worden. M.T. war aber in der Zeit vor der Tat regelmässig nur im Nachtdienst tätig. Er hatte daher mit der Belieferung seiner Tante mit Zeitungen in der Regel nichts zu tun. Es ist daher naheliegend, dass er über die aktuellen Zeitungsbezugsgewohnheiten seiner Tante gar nicht informiert war.
(iv.)
Auch die Angaben des Zeugen S. widersprechen diesen Feststellungen nicht. Der Zeuge führte glaubhaft aus, er habe am Tattag eine Plastiktüte mit Zeitungen zur Wohnungstür des Opfers gebracht. Wie viele und welche Zeitungen sich in der Tüte an diesem Tag befunden hätten, wisse er nicht. Es habe sich um eine (…)Tüte gehandelt. Die Tüte sei weiss und nicht durchsichtig gewesen. Soweit er wisse, beziehe das Opfer die Bildzeitung und die TZ. Hinsichtlich des Auffindetages hat der Zeuge ohnehin keine konkrete Kenntnis, welche Zeitungen er, verpackt in einer Tüte, an der Wohnungstür des Opfers anbrachte. Sein Kenntnisstand hinsichtlich des üblichen Zeitungsbezugs des Opfers ist nicht zutreffend. Dass das Opfer die TZ bezog, wurde von keinem der in diesem Zusammenhang gehörtem Zeugen vorgebracht. Wenn der Zeuge schon hinsichtlich der bezogenen Zeitungen falsch informiert war, lässt sich aufgrund dieses Kenntnisstandes auch nichts Tragfähiges zur Anzahl der bezogenen Zeitungen schliessen. (S. 132)
(ii.)



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15.01.2019 um 08:38
Beim Zivilprozess gab es allerdings schon Zweifel bezüglich der Zeitungen - „Richtig Zoff im Gerichtssaal gab es, als der Mann erklärte, an diesem Tag drei Zeitungen in eine Tüte gepackt zu haben, die ein anderer Angestellter der Böhringer an die Wohnungstür hängen sollte. Diese Zeitungen waren ein Punkt in der Indizienkette, die zur Verurteilung von Benedikt T. geführt hatte. Ob er sich sicher sei, drei Zeitungen eingepackt zu haben, fragte der Anwalt. In der Kasse seien doch nur zwei gebucht. "Meiner Meinung nach ja", beantwortete der Tankwart die Frage des Anwalts. Auf Nachfragen wurde der Zeuge zusehends nervöser. "Warum haben Sie das in dem Prozess damals anders erzählt als heute?", fragte Witting. "Das kann ich nicht sagen", antwortete der Tankwart.“
https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/muenchen/millionaerin-boehringer-prozess-um-erbe-zeuge-widerspricht-eigener-aussage-1.1082667!amp


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15.01.2019 um 08:51
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Beim Zivilprozess gab es allerdings schon Zweifel bezüglich der Zeitungen
Der Zivilprozess war allerdings auch mehr oder weniger eine Showveranstaltung, in der sich keine gegnerischen Parteien gegenüberstanden. Die Zeugen waren darüber hinaus zwischenzeitlich einer massiven Öffentlichkeitskampagne ausgesetzt, viele von ihnen dürften aufgrund ihrer Nähe zur Familie auch mehr oder weniger offenen Druck verspürt haben. Das soll nicht heißen dass Zeugen bewusst gelogen haben - man kann aber eben auch nicht ausschließen, dass der ein oder andere seine Aussage an die Version anpasste, die von der Kampagne propagiert wurde. Bei Diskrepanzen zwischen den Aussagen ein und desselben Zeugen im ursprünglichen und im Zivilverfahren, ist die erste Variante aus den genannten Gründen daher weitaus zuverlässiger und belastbarer.

In dieser Hinsicht stellen sich derartig massive Öffentlichkeitskampagnen leider selbst ein Bein und dürfen sich nicht wundern, wenn spätere, variierende Zeugenaussagen unter dem Verdacht einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung stehen. Zeugenaussagen sind von vorneherein unzuverlässig und das wird nicht besser, wenn Zeugen über Monate hinweg von einer Partei beeinflusst werden.


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15.01.2019 um 09:42
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Beim Zivilprozess gab es allerdings schon Zweifel bezüglich der Zeitungen - „Richtig Zoff im Gerichtssaal gab es, als der Mann erklärte, an diesem Tag drei Zeitungen in eine Tüte gepackt zu haben, die ein anderer Angestellter der Böhringer an die Wohnungstür hängen sollte. Diese Zeitungen waren ein Punkt in der Indizienkette, die zur Verurteilung von Benedikt T. geführt hatte. Ob er sich sicher sei, drei Zeitungen eingepackt zu haben, fragte der Anwalt. In der Kasse seien doch nur zwei gebucht. "Meiner Meinung nach ja", beantwortete der Tankwart die Frage des Anwalts. Auf Nachfragen wurde der Zeuge zusehends nervöser. "Warum haben Sie das in dem Prozess damals anders erzählt als heute?", fragte Witting. "Das kann ich nicht sagen", antwortete der Tankwart.“
Nur solltest Du eben alle Fakten in diesem Zusammenhang zitieren:

Das Gericht, das den Wiederaufnahmeantrag behandelte, schrieb nämlich in diesem Kontext u. a. Folgendes:

"Im Lichte der aus dem Protokoll der Verhandlung vor dem Zivilgericht
ersichtlichen Art und Weise der Befragung durch den Beklagtenvertreter
(etwa geprägt durch irreguläre Vorhalte) lässt sich
auch eine – womöglich gezielte – Verunsicherung des Zeugen unschwer
entnehmen, was das Wiederaufnahmegericht bei der Bewertung
der Aussage im Rahmen der Prüfung der Geeignetheit natürlich
nachhaltig zu berücksichtigen hat.


Das hört sich so an, als RA Witting offenbar durch irreguläre Vorhalte die Zeugen verunsichern wollte. Abgesehen davon, war dieser Zeuge immer noch der Auffassung, dass er drei Zeitungen in die Tüte verpackt hat, nur dass er ca. fünf Jahre später dies nicht mit 100%iger Sicherheit bezeugen wollte.


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15.01.2019 um 10:22
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das hört sich so an, als RA Witting offenbar durch irreguläre Vorhalte die Zeugen verunsichern wollte. Abgesehen davon, war dieser Zeuge immer noch der Auffassung, dass er drei Zeitungen in die Tüte verpackt hat, nur dass er ca. fünf Jahre später dies nicht mit 100%iger Sicherheit bezeugen wollte.
Das erinnert fatal an Babenhausen: Da waren die ehemaligen Horrornachbarn 5 Jahre nach ihrer Ermordung plötzlich auch nicht mehr so schlimm und die Zeugen und Nachbarn der Kampagnenchefin fühlten sich von den Richtern reihenweise falsch verstanden. Und das reicht dann für mehrere Auftritte bei Stern TV, wo man solche Fälle natürlich mit Handkuss nimmt weil sie spektakulär sind und die Inhalte bereits schön von den Kampagnen aufbereitet wurden.


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15.01.2019 um 10:31
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Und das reicht dann für mehrere Auftritte bei Stern TV, wo man solche Fälle natürlich mit Handkuss nimmt weil sie spektakulär sind und die Inhalte bereits schön von den Kampagnen aufbereitet wurden.
Das scheint mir wirklich ein Problem zu sein, dass die Medien hier häufig wirklich völlig unkritisch das Narrativ der Verteidigung oder der Unterstützer des Angeklagten wiedergeben.
Es gibt ja nicht umsonst den Begriff der Litigation-PR, was man natürlich auch als Propaganda-Instrument bezeichnen könnte.

Wikipedia: Litigation-PR


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15.01.2019 um 10:33
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Es gibt ja nicht umsonst den Begriff der Litigation-PR, was man natürlich auch als Propaganda-Instrument bezeichnen könnte.
Es gibt mittlerweile fast so etwas wie einen parallelen, medialen Instanzenweg, der in irgendwelchen Lokalblättern beginnt und bei Stern TV als "Supreme Court" endet. Wer dort einen überzeugenden Auftritt hinlegt, gilt in Teilen der Bevölkerung fürderhin als unschuldig.


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15.01.2019 um 14:42
Ich verstehe eure steten Wiederholungen bezüglich der Zeitungen nicht. Habe ich damals schon nicht verstanden in dieser Diskussion.

Fakt ist, dass Bence himself erst das Augenmerk auf die Zeitungen und Schlüssel lenkt.^^ Das wird ja konkrete Gründe haben, warum er diese überhaupt erwähnt - weil er sie weggenommen hat, um zu suggerieren, dass bei Tantchen alles Tutti ist, er selbst nicht zugegen war (die tolle Augsburgfahrt) - und die wichtigen Schlüssel^^ benötigt.
Er habe einen Kontrollgang durch das Parkhaus gemacht und dabei festgestellt, dass die Tüte mit den Zeitungen seiner Tante nicht mehr am Türknauf zu ihrer Wohnung gehangen hätten. Er habe vergeblich versucht, seine Tante zu erreichen. Er habe ihr auf die Mailbox ihres Handys gesprochen, dass der Büroschlüssel benötigt werde, weil Bestellungen abzugeben seien. Gegen 16.00 Uhr sei er nach Hause gefahren. Er habe telefonisch von seinem Bruder erfahren, dass sich die Tante immer noch nicht gemeldet habe.
gab der Angeklagte selbst und über seinen Verteidiger an, ein Vernehmungsbeamter habe ihn dazu aufgefordert, alle Schlüssel der Parkgarage, die sich in seinem Besitz befunden hätten, zur Vernehmung mit zubringen. Auf die Frage, warum er trotz seiner gegenteiligen Angaben in der polizeilichen Vernehmung dann doch im Besitz von Schlüsseln für Schlösser im Tatortanwesen gewesen sei, habe der Angeklagte gemeint, er habe auf Aufforderung eines Beamten zuhause alle Schlüssel zusammengesucht. Die Tante habe immer wieder Schliesszylinder austauschen lassen, so dass er den Überblick über Schlüsselbestand und welche Schlösser diese gesperrt hätten, verloren habe. Die Schlüssel seien bei ihm und auch bei der Tante in Vergessenheit geraten.
Quelle: Urteil

Er will also nach seiner angeblichen Aussprache mit der Tante, die GF vertreten. Kommt in Freizeitkluft in der Parkgarage an, mit dem Fahrrad, woran er sich auch nicht erinnern konnte, haut dann einfach ab, obwohl kein GF vorhanden ist, unternimmt eine hohle Fahrt nach Augsburg, die er am Zielort unverrichteter Dinge abbricht, fährt zurück (in Freizeitkluft) und will Bestellungen machen und hat keinen Schlüssel, warum er "vergeblich" die Tante kontaktiert. Fährt dann aber einfach wieder nach Hause.

Zeitungen findet man bei ihm, Schlüssel sind plötzlich auch vorhanden. Der hilflose Versuch hier in der laufenden und auch damaligen Diskussion, die Zeitungen ins Spiel zu bringen, die der Bence woanders bezogen haben will, aber nicht benennen kann, wo überhaupt - mutet seltsam an. Die Zeitungen, die "plötzlich" fehlten, werden von Bence selbst erst ins Spiel gebracht - das Fehlen hat ja seinen Zweck erfüllt. Sie suggerierten Normalität, niemand sah nach Charlotte und er war in Augsburg. ;)


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.01.2019 um 16:31
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ich verstehe eure steten Wiederholungen bezüglich der Zeitungen nicht. Habe ich damals schon nicht verstanden in dieser Diskussion.
Die seelischen Abgründe des Menschen sind tief und unergründlich! ;-)


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15.01.2019 um 17:08
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:An der linken Flurwand mehr stirnseitig sei mindestens ein weiteres Spritzerzentrum festzustellen. Unmittelbar vor der Treppe an der stirnseitigen Wand seien ausgedehnte, einander überlagernde Spritzzentren mit fächerförmig verteilten Spritzmustern erkennbar gewesen. Damit korrespondierend seien Abschleuderspuren an dem dort befindlichen Deckenträger aufgefunden worden. Aufgrund des Spurenbildes sei plausibel, dass es sich um ein sehr rasch ablaufendes Geschehen gehandelt habe. Der Angriff auf das Opfer sei unmittelbar nach der Türe begonnen worden. Es sei dann, worauf die Spritzerzentrenlage hinweise, zunächst zu Schlägen nahe der rechten Wand und dann zu Schlägen nahe der linken Wand gekommen. Weitere Schläge seien dann erneut an der rechten Wand gesetzt worden.
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Von Blutspuren an der Tür steht nichts. Das ahnungslose Opfer öffnete die Tür und wich wohl beim ersten Schlag in den Flur zurück.Bei den ersten Schlägen spritzt wohl nicht sofort das Blut.
An drei Seiten des (kleinen) Raumes wurden Blutspritzer festgestellt. An der Tür (vierte Wand) nicht. Der Täter muss mit dem Rücken zur Tür gestanden haben. M.M.n. hätten - vom Ausholen der Tatwaffe - auch Blutspritzer an der Tür gefunden werden müssen.


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