Mordfall Charlotte Böhringer
26.03.2019 um 09:05Anzeige
Lichtenberg schrieb:Das denke ich nicht. Wie kommst Du auf die hohe Summe?Beim Kachelmannprozess geht man ja schon davon aus, dass die Millionengrenze angekratzt wurde und dort war der Prozess 44 Tage.
Mark_Smith schrieb:Beim Kachelmannprozess geht man ja schon davon aus, dass die Millionengrenze angekratzt wurde und dort war der Prozess 44 Tage.Das ist eine wenig valide Grundlage. Man sollte nicht den einen Fall mit dem anderen Fall vergleichen und dann seine Schlüsse ziehen.
Lichtenberg schrieb:Das ist eine wenig valide Grundlage. Man sollte nicht den einen Fall mit dem anderen Fall vergleichen und dann seine Schlüsse ziehen.Doch, genau das sollte man! Der Vergleich kann eine gute Grundlage sein.
Lichtenberg schrieb:Valide Grundlage ist das GKG und das RVG. Ob RA Wittig auf Stunden- Honorar- oder RVG-Basis arbeitet, weiß ich nicht. Anzunehmen, dass er nicht der "billigste" Verteidiger sei, ist wieder so eine unbestimmte Behauptung. Wenn ich mir die Interviews in seiner Kanzlei anschaue, dann sieht es nicht danach aus, dass er in repräsentativen Räumen arbeitet.Auch das sagt nicht viel aus. Wenn wir dem Focus glauben wollen und dem glaube ich gerne, dann gilt halt Folgendes:
Lichtenberg schrieb:Abschließend: Die Prozesskosten im Fall Kachelmann beliefen sich nicht auf eine Million Euro.Was dann noch genau zu prüfen wäre. wie hoch die Kosten (Verteidigung, Gutachten etc.) bei Kachelmann waren.
meermin schrieb:Es bedarf auf jeden Fall fast immer eines Anwaltes, wenn es vor Gericht gehtGanz so schlimm ist es gottlob nicht.
Mark_Smith schrieb:Doch, genau das sollte man! Der Vergleich kann eine gute Grundlage sein.Eine Behauptung. Wo ist das dazugehörige Argument?
Mark_Smith schrieb:Auch das sagt nicht viel aus. Wenn wir dem Focus glauben wollen und dem glaube ich gerne, dann gilt halt Folgendes:Ok, der Focus. Prüfen wir mal:
Kachelmanns tatsächliche Kosten dürften ein Vielfaches betragen.Ein Vielfaches von was?
Mark_Smith schrieb:Denn so mancher Promi-Anwalt verlangt von seinen Mandanten Stunden-Sätze, die die gesetzlich festgeschriebenen Tages-Honorare bei weitem übersteigen.Es gibt keine gesetzlich festgeschriebenen Tages-Honorare im RVG. Kann man nachschlagen. Aber das ist so manchem Journalisten wieder zu viel "Recherche". Wenn ein RA einen Stundensatz vereinbart, dann muss(!) aufgrund dieser Vereinbarung der RA am Ende des Mandats mehr verdienen, als es die RVG vorschreibt. Der Grund dafür ist, dass ein RA nicht zu Dumpingpreisen tätig werden soll.
Mark_Smith schrieb:Wenn ein Anwalt nur das bekommt, was ihm gesetzlich zugesichert ist, dann wird das für ihn ein Verlustgeschäft bzw. er wird einen Mandanten m.E. nicht seriös vertreten können.Das ist keine Frage von Meinungen, sondern schlicht falsch. Das deutsche RVG ist so gestaltet, dass ein RA so vergütet wird, dass er jedes Mandat seriös bearbeiten kann. Dies ist möglich, weil es am Ende eine Art von Mischkalkulation ist. Die Vergütung richtet sich dabei nach dem Gegenstands- und Streitwert in Zivilsachen und nach festen Gegenstandswerten in Strafsachen.
Mark_Smith schrieb:Man sieht das übrigens gut hier in der Schweiz. Ein Pflichtverteidiger wird mit den Ansätzen, die er bekommt, ein Verlustgeschäft machen, wenn er seinen Mandaten ordentlich verteidigen will.Ich weiß nicht, wie das in der Schweiz geregelt ist. Ich halte die Behauptung dennoch für ein Gerücht.
Lichtenberg schrieb:Eine Behauptung. Wo ist das dazugehörige Argument?Das dürfte man bei Dir auch fragen! Also bring Du mal zuerst ein Argument.
Lichtenberg schrieb:Ein Vielfaches von was?„Das Gesetz sieht zwar durchaus eine Entschädigung für Anwaltskosten vor, wenn ein Angeklagter freigesprochen wird“, so Rechtsprofessor Satzger. Die luxuriösen Stundensätze, die die Promi-Anwälte in Rechnung stellen, werden von der Staatskasse aber nicht erstattet. Vielmehr bemessen sich die Summen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das sieht für ein Verfahren vor dem Landgericht einen Tageshöchstsatz von 356 Euro vor – bei 44 Verhandlungstagen sind das 15 664 Euro."
Lichtenberg schrieb:RA Wittig wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nach Stundensätzen vergütet worden sein. Das wäre am Ende kaum kalkulierbar. Er wird maximal ein Festhonorar erhalten haben, dass die RVG-Vergütung übersteigt, aber gewiss nicht wesentlich.Was einfach mal eine Behauptung bzw. Vermutung ist ohne irgendwelche Belege.
Lichtenberg schrieb:Das ist keine Frage von Meinungen, sondern schlicht falsch. Das deutsche RVG ist so gestaltet, dass ein RA so vergütet wird, dass er jedes Mandat seriös bearbeiten kann. Dies ist möglich, weil es am Ende eine Art von Mischkalkulation ist. Die Vergütung richtet sich dabei nach dem Gegenstands- und Streitwert in Zivilsachen und nach festen Gegenstandswerten in Strafsachen.Doch, doch, das ist selbstverständlich auch eine Frage von Meinung. Du darfst sonst gerne mal eine Kalkulation aufmachen, wie lange es geht, um 10.000 Seiten Akten seriös zu studieren und dann bei einem komplexen Verfahren noch angemessene schriftlichen Eingaben zu machen plus Abklärungen, Gutachten, Zeugenbefragungen etc., usw, usf. Da wird ein Anwalt, wenn er seriös arbeiten will, mit irgendwelchen gesetzlichen Ansätzen nie auf einen grünen Zweig kommen. Du darfst Dich ja sonst fragen, weshalb gut betuchte Unternehmen und sonstige Millionäre gutbetuchte Anwälte und Gutachter bezahlen. Also, Deine Argumentation ist m.E. ein Witz.
Lichtenberg schrieb:Ich weiß nicht, wie das in der Schweiz geregelt ist. Ich halte die Behauptung dennoch für ein Gerücht.Was Du für ein Gerücht hältst, halte ich wiederum für ein Gerücht. :-)
Jamegumb schrieb:Pro Bono wird er nicht gearbeitet haben und wenn man sieht, dass Jörg K. allen an den mittlerweile verstorbenen RA Reinhard B. fast 300000 Euro gezahlt hat, dann kann man sich leicht ausrechnen, was in fast 13 Jahren an reinen Anwaltskosten für BT angefallen ist. Eine Viertelmillion ist ja allein für die die Belohnung blockiert, bis man endlich den wahren Täter gefunden hat. T-Shirts, Ansteck-Buttons, Medienberater, Gutachten. Das läppert sich.Du kannst mal vergleichen zwischen Markus Mundo (Doppelmord Kelkheim) und Bence Toth. Da dürfte der Aufwand für Anwälte und Gutachter bei Bence Toth im Vergleich mit Markus Mundo mindestens das zwanzigfache betragen. Und ich denke, Markus Mundo hat vermutlich auch gut und gerne 60.000 EUR bezahlt.
Mark_Smith schrieb:Du kannst mal vergleichen zwischen Markus Mundo (Doppelmord Kelkheim) und Bence Toth. Da dürfte der Aufwand für Anwälte und Gutachter bei Bence Toth im Vergleich mit Markus Mundo mindestens das zwanzigfache betragen. Und ich denke, Markus Mundo hat vermutlich auch gut und gerne 60.000 EUR bezahlt.Genaugenommen nicht er, sondern Familie der Verlobten eines seiner Opfer...
falstaff schrieb:Genaugenommen nicht er, sondern Familie der Verlobten eines seiner Opfer...Und ich plaudere mal aus dem Nähkästchen: MM sagt in einer Eingabe an das Landgericht Folgendes:
Mark_Smith schrieb:Das sieht für ein Verfahren vor dem Landgericht einen Tageshöchstsatz von 356 Euro vor – bei 44 Verhandlungstagen sind das 15 664 EuroEinen solchen "Tageshöchstsatz" kann ich in der Anlage 1 zum RVG bei Strafsachen vor den Landgerichten nicht erkennen. Kannst Du mir die dazugehörige Nummer nennen? Kann es womöglich der Prof?
Lichtenberg schrieb:Der Unterschied zwischen Kachelmann und Toth: Kachelmann war(!) im Zeitpunkt der Mandatierung seiner RAe tatsächlich vermögend. Bence Toth war tatsächlich vollkommen unvermögend. Wann und ob er erbt oder seine Familie erbt, oder das Vermögen von CB eingefroren und wann wieder freigegeben wird, konnte B.T. bei Mandatierung seines RA gar nicht wissen. Seriöserweise konnte er also gar nicht einen RA mit horrenden Stundensätzen mandatieren.Es geht nicht nur um Anwälte und Gerichtskosten, sondern um Gutachter, zusätzliche Anwaltsspezialisten, PR-Berater und das durch alle Instanzen: