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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

29.11.2019 um 17:11
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Nicht ganz - wenn man mit einem sozialversicherungspflichtigen Job mehr als um die 55000 Euro verdient, hat man die freie Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenkasse.
Stimmt, da gibt es Einkommensgrenzen...das vergaß ich zu erwähnen. ;)

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29.11.2019 um 17:13
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ist es nicht so, dass man, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, sich gesetzlich versichern muss?
Genauer gesagt besteht dann Versicherungspflicht in der GKV. Das heißt: der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse anmelden und dorthin die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberanteile zu allen Zweigen der Sozialversicherung (GKV, RV, PflegeV und ArbeitslosenV) abführen. Die Krankenkassen sind die Einzugsstellen für den gesamten Sozialversicherungsbeitrag.

Wird beim Einkommen des Arbeitnehmers aber die sog. Beitragsbemessungsgrenze überschritten, erzielt der Arbeitnehmer also mehr als ein bestimmtes Jahreseinkommen, ist er, wie @falstaff schrieb, nicht versicherungspflichtig in der GKV. Er kann sich privat versichern oder aber freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Wie @falstaff auch richtig schrieb, dürfte das aber bei BT nicht der Fall gewesen sein.

Bei BT vermute ich eher, dass er, solange er Student war, in der studentischen KV war bzw. als Student über seine Eltern mitversichert in der GKV war. Diese KVen wollen aber immer die sog. Immatrikulationsbescheinigung des Studenten sehen, also einen Beweis, dass der Betreffende tatsächlich Student ist.

Nachdem BT nicht mehr studierte, hatte er keine Immatrikulationsbescheinigung der Uni mehr.

Die studentische KV bzw. die der Eltern warf ihn daraufhin hinaus. Ihm blieb, da er der Tante ja weismachte, noch Student zu sein und er daraufhin nicht von der Tante als Arbeitnehmer bei der GKV angemeldet wurde, nur noch eine private KV übrig.


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29.11.2019 um 17:15
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Aber die Angriffe gegen diesen Herrn Brießmann, einem renommierten Richter, die sind ganz sicher nicht in Ordnung und vor allem respektlos.
Von welchen Angriffen ist hier eigentlich die Rede? Der Herr renommierte Richter hat eine Meinung zu dem Urteil. Wenn es schon als ein Angriff, als respektlos und nicht in Ordnung bezeichnet wird, wenn man sagt, das ist schön, dass der Herr renommierte Richter eine Meinung hat, das sagt aber mal so gar nichts aus, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.


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29.11.2019 um 17:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei BT vermute ich eher, dass er, solange er Student war, in der studentischen KV war bzw. als Student über seine Eltern mitversichert in der GKV war. Diese KVen wollen aber immer die sog. Immatrikulationsbescheinigung des Studenten sehen, also einen Beweis, dass der Betreffende tatsächlich Student ist.
War BT denn damals noch keine 25 Jahre alt, oder galt die 25 Jahre Regel damals noch nicht?


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29.11.2019 um 17:28
Zitat von meerminmeermin schrieb:War BT denn damals noch keine 25 Jahre alt, oder galt die 25 Jahre Regel damals noch nicht?
Selbst wenn damals noch die Grenze von 27 Jahren für die beitragsfreie Mitversicherung von Studenten in der GKV der Eltern galt: Schau dir an, wie als BT war, als die Tante starb. Er war da schon ein bissle über die 27 hinaus.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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29.11.2019 um 17:28
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Auf welcher Grundlage soll er denn privatversichert gewesen sein?

Ist es nicht so, dass man, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, sich gesetzlich versichern mus
Als Student hätte er die Möglichkeit gehabt sich in der PKV zu versichern.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei BT vermute ich eher, dass er, solange er Student war, in der studentischen KV war bzw. als Student über seine Eltern mitversichert in der GKV wa
Ähm war sein Vater nicht mit der Schwummschule selbstständig? Wir wissen doch gar nicht wie die Familienversicherung aussah.
Zitat von AndanteAndante schrieb:nur noch eine private KV übrig.
Nee - er hätte sich freiwillig in der GKV versichern, abhängig von der Vorgeschichte ob GKV, oder PKV, können - ca. +-, round about 150-170EUR monatlich. Eventuell kam noch was für die Pflegeversicherung hinzu.
Genau Zahlen stehen im Urteil.


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29.11.2019 um 17:29
@Negus
Dein Beitrag mit dem alternativen Urteil, nach dem kürzlich jemand gefragt hatte, ist mega interessant. Vielen Dank dafür!


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29.11.2019 um 17:36
Zitat von TihoTiho schrieb:Ähm war sein Vater nicht mit der Schwummschule selbstständig? Wir wissen doch gar nicht wie die Familienversicherung aussah.
Das ist richtig. Aber selbst wenn der Vater als Selbstständiger sich und jedes Familienmitglied extra in der PKV hätte versichern müssen, hätte die PKV irgendwann gesagt, dass das erwachsene Kind ab einem bestimmten Alter nicht mehr zum Kindertarif versichert wird.

So oder so: spätestens ab 27 wäre BT bei jeder Art von FamilienKV herausgeflogen. Ob er sich danach freiwillig in der GKV hätte versichern können, hängt in der Tat von der Versicherungsvorgeschichte, dh der Art der Familienversicherung ab.

Eins ist aber klar: die Beiträge für freiwillige Mitglieder in der GKV sind recht happig. Als junger Mensch steht man sich da öfter mit einer PKV besser, und das wird auch BT gemacht haben. Im Alter wiederum langt die PKV beitragsmäßig heftig zu, weshalb die Politik ja damals eingreifen und die sog Basistarife einführen musste. Aber das ist eine andere Geschichte.


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29.11.2019 um 17:40
@Cassandra71
Als Student musst du halt auch krankenversichert sein und zwar auch schon vor 2009. Das bist du, wie ich schon geschrieben habe, über die Familienversicherung, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind. Da aber auch nur bis 25 Jahre. Sind die Eltern nicht gesetzlich versichert oder du älter als 25, musst du dich privat versichern, was bis 30 Jahre kostengünstig über die studentische Krankenversicherung geht, danach nur in Sonderfällen, Kindererziehung oder Beginn der Studiums später, da Abi etc über zweiten Bildungsweg bis 37 Jahre. Ansonsten musst du eine ganz normale private Krankenversicherung haben, die in der Regel auch günstig ist, weil du wenig oder kaum Einkommen hast.

Und deine Frage, muss man nicht sich bei sozialversicherungspflichtigemJob gesetzlich versichern, bringt mich ja gerade dazu zu fragen, warum war nicht mit angeblichen 1. Examen schon mal die Frage nach steuerlichen und versicherungstechnischen Dingen etc aufgekommen. BT konnte nicht mehr als studentische Hilfskraft geführt werden, da Studium angeblich abgeschlossen und Referendar.
Wenn die Parkgarage offiziell als Nebenjob lief, kein Problem, da Beamtenstatus, kvfrei, und daher private KV im Nebenjob bei Nachweis kein Problem. Er haette nur das Problem des Nachweises Beamtenstatus gehabt. Bei Deklaration als Hauptjob, da er im Referendariat weniger verdient, auch nicht das Problem, weil man bei Übergang Student in Job damals noch bei bereits vorhandener privaten KV bleiben konnte. Ich weiß, dass mir damals die privaten KV die Türe eingerannt und das Telefon haben heiss laufen lassen, inklusiv der eigenen Versicherung, weil du konntest sogar von privater zu privater wechseln und die behalten beim Einstieg in den Job. Da kam es nicht auf die sog Bemessungsgrenze an.

Das ist ja auch einer der Gründe, warum die Versicherungspflicht für die KV eingeführt wurde.
Warst du früher einmal im Leben privat KV versichert, kammst du nur ganz schwierig wieder in die gesetzliche KV zurück und das hatte zur Folge, dass die Leute, bei denen es dann mal nicht mehr so lief, a), mit Schulden bei der privaten KV da saßen, weil sie die wegen Krankheit, einkommensverlust etc nicht mehr zahlen konnten und b) nicht mehr krankenversichert waren, weil die private KV den Vertrag kündigte und sie auch bei versicherungspflichtigem Job doch nicht mehr in die gesetzliche KV rein kamen.

Dh aber gleichwohl, dass bei angeblichen Abschluss Studium Übergang Referendariat mal nachgefragt werden musste und da wären ja unter Umständen Stolpersteine für ihn gewesen. Nur bei Übergang Referendariat / bestandene Examen war da nichts zu klären, weil es änderte sich nichts.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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29.11.2019 um 17:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:hätte die PKV irgendwann gesagt, dass das erwachsene Kind ab einem bestimmten Alter nicht mehr zum Kindertarif versichert wird.
Ja und dann ga b es den günstigen Studententarif in der PKV - hatte ich auch lag bei +-140 EUR. mit 400EUR SB p.a.
Natürlich abhängig von der Versicherungsgesellschaft.

Nein freiwillig in der GKV ist nicht so teuer, wenn kein Einkommen...etc. bei ca 145EUR.


Hier irgendwo liegt der Hund schon begraben, dass die Tante und die GF (schon länger?) Becsheid wussten.


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29.11.2019 um 17:58
Zitat von TihoTiho schrieb:Hier irgendwo liegt der Hund schon begraben, dass die Tante und die GF (schon länger?) Becsheid wussten.
Nein, die Tante wusste eben nicht Bescheid. Man kann der Toten nicht, nur weil es so schön passt, unterstellen, sie habe vom nicht vorhandenen ersten Staatsexamen des BT gewusst und im fröhlichen augenzwinkernden Einverständnis mit diesem die "Examensfeier" absolviert und sodann fortlaufend aller Welt weisgemacht, dass der Neffe jetzt Referendar sei.

Man kann der Tante auch nicht unterstellen, sie habe wider besseres Wissen den BT nicht zur SV angemeldet und für ihn keine Beiträge oder Steuern angeführt. Es ist ein starkes Stück, dem Opfer so etwas anhängen zu wollen.

Dass das Opfer eben NICHT Bescheid wusste, ergibt sich bereits daraus, dass sie noch kurz vor ihrem Tod sich nach dem Stand der Ausbildung von BT erkundigte. Aus dem Urteil:
Noch etwa Anfang Mai 2006 liess C.B. über den Zeugen R. beim Angeklagten nach dem Stand seiner juristischen Ausbildung nachfragen. Dieser erhielt vom Angeklagten die Auskunft, er sei bei der Justiz – Staatsanwaltschaft oder Gericht – tätig, mache im Juli 2006 sein Zweites Staatsexamen und sei dann mit seiner Berufsausbildung fertig. Diese Informationen gab R. an das Opfer weiter. Nichts davon entsprach der Wahrheit.



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29.11.2019 um 18:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass das Opfer eben NICHT Bescheid wusste, ergibt sich bereits daraus, dass sie noch kurz vor ihrem Tod sich nach dem Stand der Ausbildung von BT erkundigte.
Daraus dass sie dazu einen Dritten eingespannt hat ergibt sich vor allem auch, dass das Thema ein extrem heißes Eisen für sie gewesen sein muss.


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29.11.2019 um 18:38
Ob die Tante ihn wirklich enterbt hätte wenn er das Studium nicht geschafft hätte ?

Ich meine er sollte ja keine Kanzlei von der Tante übernehmen sondern nur ein Parkhaus, welches jetzt sein Bruder ohne Jura Studium führt. So gesehen hätte Bence das Parkhaus auch mit dem Wissen was er durch das Jura Studium hätte leiten können, ohne Examensabschluss. Die Tante hätte sich schon damit zufrieden gegeben auch wenn sie 5 Tage ausgetickt wäre


Jeder kennt das doch, jemand hat etwas erwartet von einem, dann gabs halt Theater und irgendwann hat die Sache sich beruhigt.


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29.11.2019 um 18:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist ein starkes Stück, dem Opfer so etwas anhängen zu wollen
Sehr richtig. Mancher User scheint nicht zu kapieren, dass das alles keine Schnitzeljagd oder Ratespiel ist, sondern ein Mensch brutal und Leben gekommen ist.
Die Bemerkungen über das Opfer sind unerträglich.


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29.11.2019 um 18:43
Zitat von fantomiasfantomias schrieb:Ob die Tante ihn wirklich enterbt hätte wenn er das Studium nicht geschafft hätte ?
Das ist doch aber völlig unerheblich, was hätte sein können und was vernünftig gewesen wäre oder was der gesunde Menschenverstand oder sonst irgendwas. Wichtig ist, was BT dachte, was passieren könnte.
Zitat von fantomiasfantomias schrieb:Ich meine er sollte ja keine Kanzlei von der Tante übernehmen sondern nur ein Parkhaus
Auch da ist es völlig unerheblich, was Aussenstehende für vernünftig halten, wichtig ist, was die Tante wollte. Und sie wollte, dass der Lieblingsneffe sein Jurastudium abschliesst. Sie fühlte sich sowieso konsequent hintergangen und misstraute alles und jedem. Dass ein Familienmitglied sie sowieso schon konsequent betrog, hatte sie wohl eher nicht vermutet.


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29.11.2019 um 18:52
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wichtig ist, was BT dachte, was passieren könnte.
Ja kann natürlich auch sein, daß er es anders gesehen hat als wie ein anderer in so einer Situation.

Wenn er es wirklich war und dann das Unschulds Geschreie vor Gericht einschließlich Hungerstreik, muss er wirklich gestört gewesen sein.


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29.11.2019 um 18:56
Zitat von fantomiasfantomias schrieb:Wenn er es wirklich war und dann das Unschulds Geschreie vor Gericht einschließlich Hungerstreik, muss er wirklich gestört gewesen sein.
Er war ja ein verhinderter Schauspieler und hatte jetzt Gelegenheit, sich als Held eines Dramas zu gebärden.


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29.11.2019 um 18:56
Zitat von fantomiasfantomias schrieb:dann muss er wirklich gestört gewesen sein.
Es reicht dafür völlig aus, dass er sich (wie auch schon vorher) einfach für viel zu intelligent gehalten hat, als dass so niederes Fussvolk wie Richter und Staatsanwälte einfach so hinter sein Märchengebäude schauen dürfen.

Zumal auch der Support seiner Freunde eher weniger geworden wäre, hätte er nicht konsequent die verfolgte Unschuld gespielt.


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29.11.2019 um 18:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er war ja ein verhinderter Schauspieler und hatte jetzt Gelegenheit, sich als Held eines Dramas zu gebärden.
Wahrscheinlich und die Peinlichkeit vor der eigenen Familie, Freundeskreis im Gerichtsaal der Mörder zu sein.


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29.11.2019 um 19:01
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:einfach für viel zu intelligent gehalten hat
Mag schon sein.
Rein von der Persönlichkeit, wie in den Dokus kam er mir sehr merkwürdig vor, ohne ihn des Mordes zu bezichtigt zu haben.


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