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Peggy Knobloch

98.145 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

08.09.2013 um 17:50
@Scipper:

Auf dem Papierbild der Printausgabe wird man wohl mehr erkannt haben. Wenn ich mir das jetzt genauer ansehe, ist im Hintergrund des Hallensers tatsächlich eine "Leuchtgirlande" zu sehen. Danke!

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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 17:52
@Vatalist

Du verwechselst hier die Ursache und die Wirkung: Ulvi hatte einen Anwalt (Pflichtverteidiger). Dieser Anwalt war nicht immer bei den Vernehmungen des Ulvi anwesend, was er auch nicht musste, denn es bestand dazu kein Grund. Aus einem Aktenvermerk geht hervor, dass dieser Anwalt angeblich damit einverstanden war, dass der Ulvi auch in seiner Abwesenheit von der SOKO befragt werden darf.

Die SOKO hatte also vom Anwalt gewissermaßen die "Erlaubnis" erhalten, den Ulvi zu befragen. Also sollte man sich nicht wundern, dass der Ulvi am 2. Juli 2002 ab 11.00 Uhr ohne seinen Anwalt von der SOKO vernommen worden ist, nachdem der Anwalt des Ulvi das Haus um 10:36 Uhr verlassen hatte.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:01
@Seethaler
Zitat von SeethalerSeethaler schrieb:Auf dem Papierbild der Printausgabe wird man wohl mehr erkannt haben.
Ich habe nicht die Printausgabe der BILD-Zeitung, sondern nur das Bild gesehen, das im Internet steht. Dort ist eine Lupe oben rechts auf dem Bild. Man kann das Bild also vergrößern und sieht dann deutlich, dass es sich um eine Lichterkette mit vielen kleinen Kerzen handelt. Das ist also keine Landkarte.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:06
Also sollte man sich nicht wundern, dass der Ulvi am 2. Juli 2002 um 11.00 Uhr ohne seinen Anwalt befragt worden ist, weil der Anwalt das Haus verlassen hatte und vielleicht in der Mittagpause war.
Der Anwalt war "weg", das Verhör wurde fortgesetzt, Anwalt kam nach Anruf "Geständnis" von Geier zurück, Ulvi bestätigte dem Anwalt das Geständnis, Anwalt zeichnete mit Ulvi eine Karte, gab sie den Ermittlern, fuhr wieder. Die Soko fährt dann mit Ulvi "Leiche suchen", ohne Anwalt und ohne dessen Wissen (?)

So wird das im Buch beschrieben. Der Anwalt sieht da recht schlecht aus.

Aber unsere Diskussion bringt nichts, da wir unsere Standpunkte bereits ausgetauscht haben. Du fokussierst vor Allem auf den Anwalt, ich mehr auf unzulässige Ermittlertricks.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:17
@Vatalist

Die Diskussion über die "Schuldfrage" bringt nichts, denn das Kind ist in dem Moment in den Brunnen gefallen, als der Ulvi am 2. Juli 2002 den angeblichen Mord an Peggy gestanden hat. Ob er dies nun im Rahmen einer geistigen Umnachtung oder einer Ermüdung oder einer Erschöpfung tat, wissen wir nicht. Seinen Worten zufolge war er mit den Nerven fix und fertig und wollte seine Ruhe haben.

PS: Die Vernehmungen strengten den Ulvi immer an und hinterher war er immer erschöpft und müde. Mich wundert es nicht, dass er am 2. Juli 2002 ohne seinen Anwalt vieleicht nur noch Unsinn redete , ohne sich dessen real bewusst sein, dass er damit eine riesige Lawine in Rollen gebracht hatte.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:26
Der Bruderonkel von Holger E. hat laut Buch eine ominöse Bemerkung gemacht:
Am 5. Juni 2002 wurde Kaiser von den Sonderermittlern zum Verhör geladen und hart rangenommen.
...

Und dann sagte Maik Kaiser einen Satz, der im wörtlichen Protokoll fehlt, weil er von der Schreibkraft versehentlich nicht mitgeschrieben wurde. Die Beamten notierten in einer Aktennotiz, was sie ihn sinngemäß sagen hörten. Demnach sagte Kaiser: »Wenn ich sie [gemeint Peggy] versteckt hätte, dann würde man sie nie finden.«


Als dann Ulvis Geständnis am 2. Juli 2002 kam, war der Fall gelöst...

Der Hinweis auf einen Helfer im Buch dürfte wohl exakt dieses Zitat sein.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:27
Nach den Buchstaben des Gesetzes hat die SOKO keinen Fehler gemacht, denn der Anwalt hatte der SOKO laut einem Aktenvermerk gewissermaßen vorab die "Erlaubnis" gegeben, den Ulvi auch ohne diesen Anwalt zu befragen oder zu vernehmen. Ob dies auch rein menschlich gesehen richtig war, da es sich beim Ulvi um einen geistig behinderten Menschen handelt, ist eine ganz andere Frage !!!


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:28
3 Vernehmungen reichen, bis Ulvi am 2. Juli 2002 ein Geständnis ablegt, genauso, wie in der Tathergangshypothese vorgegeben!

Erst ein Vierteljahr später wird die Öffentlichkeit von diesem Geständnis informiert; Ulvi habe das Geständnis abgelegt, nachdem die Vernehmung beendet war und sein Anwalt gegangen war. Es gebe aber keine Tonbandaufnahme, sondern nur ein Gedächtnisprotokoll.

Tatsächlich erklärt Soko-Chef Geier im Ermittlungsbericht an die Gutachter, Herren Kröber und Nedopil, dass Ulvi in der Tonbandvernehmung am 2.7.2002 ein Geständnis abgelegt hat!

Bei der Tonbandvernehmung am 02.07.2002 zeigte Herr Kulac erstmals äußerlich erkennbar Nervosität...


http://www.ulvi-kulac.de/ermittlungen.html

Geier spricht selbst von der Tonbandaufnahme am 02.07.2002...nur wo ist diese?


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:38
@Waidmann

Das habe ich auch schon einmal gelesen. Ich meine, dass der Chefermittler damit die Tonaufnahme meinte, die am 2. Juli 2002 im ersten Teil der Vernehmung von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr erfolgte. Bei diesem ersten Teil war der Anwalt des Ulvi anwesend und das Tonbandgerät lief angeblich mit.

Erst bei dem zweiten Teil der Vernehmung ab 11:00 Uhr bis 11:40 Uhr ohne den Anwalt, wurde angeblich keine Tonbandaufnahme gemacht. Obgleich der Chefermittler in einer Verfügung vom
2. Mai 2002 angeordnet hatte, im Fall des Ulvi immer ein Tonbandgerät mitlaufen zu lassen.

Zwar war das keine gesetzliche Vorschrift, aber es war eine Anordnung des Chefermittlers, da dieser natürlich nicht nur mit Gedächtnisprokollen und Aktenvermerken oder Notizen vorlieb nehmen wollte.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:41
@Scipper

...dann lies weiter:

...im Rahmen dieser Vernehmung legte der Beschuldigte dann ein Geständnis ab.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:46
@Waidmann

Ich kenne den ganzen Werdegang auswendig: Nachdem der Anwalt weg war, gestand der Ulvi und dabei machte ein im Nebenzimmer sitzender Ermittler sich Notizen, die er später in einem Vermerk im Sinne eines Gedächtnisprotkolles festhielt. Das Tonbandgerät lief dabei angeblich nicht mit, so dass er also nur aus seiner Erinnerung heraus dieses erste Mord-Geständnis zu Papier bringen konnte. Ob das Tonbandgerät defekt war oder nicht, steht in den Sternen. Die Justizministerin hat sich aufgrund der Anfrage eines Abgeordneten bereits 2012 mit der Tonband-Frage befasst und weiß es auch nicht !!!


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:51
@Waidmann

Die Berichte sind leider auch oftmals sehr unklar und verwirrend geschrieben. Um das Ganze zu verstehen, muss man viele Berichte beiziehen und am besten auch amtliche Schriftstücke, wie das Schreiben der Justzministerin aus dem Jahre 2012, in dem es um diese Tonband-Frage etc. geht.

PS: Die Wahrheit kennen nur die Insider, also die Ermittler, die das Geständnis am 2. Juli 2002 aufnahmen oder zu Papier brachten oder dieses Schriftstück dann auch unterschrieben haben !!!

PPS: Wenn diese Insoder sagen: es gab keine Tonaufzeichn ung, so sind das immerhin drei Zeugen. Und es heißt: "Aus dreier Zeugen Mund, tut sich die Wahrheit kund." Also muss ich es glauben oder hinnehmen.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:52
@Scipper

Und nochmal:

Tatsächlich erklärt Soko-Chef Geier im Ermittlungsbericht an die Gutachter, Herren Kröber und Nedopil, dass Ulvi in der Tonbandvernehmung am 2.7.2002 ein Geständnis abgelegt hat!


Mir liegt der Ermittlungsbericht an die Gutachter nicht vor und ob diese Aussage so stimmt,kann nur der belegen,der sie gemacht hat...aber wenn sie stimmt,gibts daran nichts falsch zu verstehen.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:57
Es sei denn, es ist die Wiederholung des Geständnisses mit Tonband am Nachmittag gemeint.

Denn in dem Schreiben an Herrn Strobel heißt es ausdrücklich, dass nach Aktenlage eine Tonbandaufzeichnung nicht gemacht wurde,


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:57
@Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Tatsächlich erklärt Soko-Chef Geier im Ermittlungsbericht an die Gutachter, Herren Kröber und Nedopil, dass Ulvi in der Tonbandvernehmung am 2.7.2002 ein Geständnis abgelegt hat!
Wer ist der Verfasser dieses Satzes? Aus welchen Akten oder Dokumenten stammt der Satz? Woher will jemand denn wissen, wie es war, wenn er nicht sebst damals beim Geständnis daneben gesessen hat? Wenn es eine Tonbandaufnahme gab, dann kann das nur der Kreis der Insider wissen, die dieses Geständnis aufnahmen - also zu Papier brachten. Woher stammt der Satz? Steht das so in einer Akte?

PS: Im Ermittlungsbericht soll das also stehen, aber dieser Bericht liegt uns hier leider nicht vor.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 18:59
Das Tonband lief, war aber kaputt, zeichnete nichts auf, und "schwupps" hat Geier die Wahrheit geschrieben, aber anhören kann man sich trotzdem nichts.

Es war aber eine Tonbandvernehmung. Genau das schrieb Geier ja auch.

(bitte nicht schlagen)


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 19:03
@Scipper

Ich habs jetzt zweimal zitiert und die Quelle angegeben...was soll ich noch machen?


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 19:06
@Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:"Tatsächlich erklärt Soko-Chef Geier im Ermittlungsbericht an die Gutachter, Herren Kröber und Nedopil, dass Ulvi in der Tonbandvernehmung am 2.7.2002 ein Geständnis abgelegt hat!"
Die Brisanz dieses Satzes ist mir klar. Noch nicht mal die Justizministerin wusste etwas was von einer angeblichen Tonbandaufzeichnung über das erste Geständnis am Vormittag des 2. Juli 2002. Es ist daher wichtig, dass man die Quelle prüft, ob dieser Satz wirklich so in einem Bericht steht !!!


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 19:11
@Waidmann

Der Satz stammt von der BI-Pro-Ulvi - denn genau so sieht das aus. Also ist eine gewisse Skepsis angebracht. Du hast den Satz aus der BI-Wenbseite oder aus diesem Forum - aber der Bericht, in dem dieser Satz stehen soll, liegt dir nicht vor. Stimmt denn der Satz wirklich so? Was ist denn damit gemeint? Nehmen wir mal an, der Satz bezieht sich auf den Nachmittag des 2. Juli 2002. Was dann? Nachmittags wurde ja aufgezeichnet.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 19:25
@Waidmann

In einem Schreiben des bayrischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 27. September 2012 zur Anfrages eines Abgeordneten steht klar und eindeutig dies:

"Eine Tonbandaufnahme über das erste Geständnis wurde nach Aktenlage nicht erstellt."

Dieser Satz steht also dem von dir erwähnten Satz dem Sinn nach eindeutig entgegen !!!

Siehe: http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/wahlperiode_1/frage226.pdf (Archiv-Version vom 17.12.2015)

Der von dir erwähnte Satz stammt von der Webseite der BI-Pro-Ulvi und nicht aus Akten !!!

Zumindest sit dort keine Ablichtung des Aktenblattes beigefügt, sofern man dies denn hatte.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 19:38
Unter dem Satz auf der BI-Webseite befindet sich eine Grafik mit einem Text, der aussieht, als sei er aus einer Akte. Dort steht was von einem Tonbandgerät. Aber ob das alles stimmt, das ist die Frage. Es mag ja in einem Vermerk so drin stehen, als sei ein Tonband mitgelaufen, aber das muss ja nicht sein, wenn sich einer vertan hat. Denn es hieß ja immer, es lief kein Tonbandgerät mit. Also stimmt der Vermerk nicht. Denn wenn ein Tonbandmitschnitt erfolgte, müsste dieser Tonbandmitschnitt auch dem Gericht bekannt sein. Wir reden hier vom ersten Geständnis am Vormittag des 2. Juli 2002. Also nicht vom Nachmittag oder sonstigen Tagen. Speichelfäden rannen herab. Steht in dem Vermerk. Wann rannen diese herab? Am Vormittag als der Anwalt noch zugegen war oder nachher als er weg war? Wann lief das Tonbandgerät mit? Die Uhrzeit (von/bis) steht in dem Vermerk nicht dabei.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 19:55
Der Vermerk mag so lauten, aber meines Erachtens ist maßgebend, was die Justizministerin schrieb: "Eine Tonbandaufnahme über das erste Geständnis wurde nach Aktenlage nicht erstellt."

Diese Aktenlage dürfte die Aktenlage der Justiz oder des Gerichtes sein, das also gar nichts von einer Tonbandaufnahme von dem ersten Gestänbdnis am Vormittag des 2. Juli 2002 weiß. Denn wenn es eine solche Tonbandaufnahme gäbe, müsste sie ja dem Gericht als Beweis vorgelegt worden sein. Und Beweismittel oder Tonbänder verschwinden sicher nicht einfach.


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 20:08
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Wir reden hier vom ersten Geständnis am Vormittag des 2. Juli 2002. Also nicht vom Nachmittag oder sonstigen Tagen.
Am 02.07.02 gab es nur ein Geständnis sowie eine Tatrekonstruktion (Bild und Ton)


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 20:18
@Waidmann

Ich weiß, denn das steht ja alles haargenau im Schreiben der bayrischen Justizministerin drin !!!


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Peggy Knobloch

08.09.2013 um 20:25
@Scipper

Wie erklärst du dir dann diese Passage aus dem Schreiben:

Noch am selben Tag erfolgten zwei Bild- und
Tonaufzeichnungen mit dem erneuten Geständnis des Beschuldigten



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