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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:32
@1947
Zitat von 19471947 schrieb:Bei der neuen Zeugin, handelt es sich um Peggys Freundin.
Sie wird aussagen, dass sie mit Peggy nach dem 07.05.2001 noch telefoniert hat.
So wird eventuell auch H.E. entlastet
Sehe ich nicht unbedingt so wie Du.
Die Veranlagung des H.E. und eben auch die "Vergötterung" Peggys, spricht aus meiner Sicht sogar eher dagegen, dass H.E. das Kind unmittelbar nach dem 07.05.2001 getötet hat. Mich würde es nicht wundern wenn er das Mädchen noch länger irgendwo als "Sexsklavin" versteckt gehalten hat. Möglicherweise hat Peggy aus einem von H.E. gewählten Versteck diesen Anruf zu Ihrer Freundin getätigt. Wenn Sie den Anruf überhaupt getätigt hat.

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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:33
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Soweit ich weiß hätte theoretisch eine sofortige Haftentlassung angeordnet werden können, wenn es einen definitiven Entlastungsbeweis geben würde.
Das ist so nicht richtig,auch wenn du deine eigene Aussage im nächsten Satz selbst widerlegst.
Zitat von jaskajaska schrieb:Nun haben wir hier eben keine Haft, damit ist eine Freilassung erst mal keine Option.
Und was du hier für seltsame Schlussfolgerungen aufstellst
Zitat von jaskajaska schrieb:Aber da ausdrücklich eine neue Hauptverhandlung angesetzt ist darf man schon schließen, dass der Entlastungsbeweis fehlt. Damit ist auch keiner der anderen kürzlich gehandelten Tatverdächtigen überführt.

Und hierin sehe ich die Schwierigkeit der neuen Verhandlung. Lauter lose Enden.

Man müsste die beiden anderen Verdächtigen zuerst ausschließen.
Und dann den Prozess gegen Ulvi führen.
lässt sich für mich nur damit erklären
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist aber nur meine persönliche laienhafte und skeptische Einschätzung...
Was hat das WAV,welches die Verurteilung von Ulvi als Mörder behandelt,mit dem Ausschluss anderer Tatverdächtiger zu tun?


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:36
@Xtralarge

Die Frage ist eben, ob es wirklich Peggy gewesen ist bzw. ob überhaupt ein solcher Anruf stattfand.
Grausam wäre es zumindest, wenn sich jemand einen "Scherz" erlaubt hätte.


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:42
Zitat von jaskajaska schrieb:Man müsste die beiden anderen Verdächtigen zuerst ausschließen.
Und dann den Prozess gegen Ulvi führen.
Das ist der größte Quatsch, den ich auf den letzten Seiten gelesen habe.


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:42
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb:Die Frage ist eben, ob es wirklich Peggy gewesen ist bzw. ob überhaupt ein solcher Anruf stattfand.
Grausam wäre es zumindest, wenn sich jemand einen "Scherz" erlaubt hätte.
hab ich vor ein paar seiten auch mal was dazu geschrieben - nämlich, dass zB HE eines seiner jungen Mädchen die er damals schon um sich hatte möglicherweise dazu brachte bei der freundin anzurufen und sich als Peggy auszugeben. Damals war der Mordfall ja noch ein Vermisstenfall - wenn HE damals in den Kreis der Ermittlungen stieß hätte so ein Telefonat vielleicht die Spur und den Verdacht in eine andere Richtung gelenkt. Nur dass die Freundin diesen Anruf nicht der Polizei gemeldet hat (damals).
Eigentlich spielte ich mit diesem Vorschlag der Pro-Ulvi Fraktion in die Hände, aber manche beschäfitigen sich lieber damit alles von vorne rein als Unfug zu bezeichnen, ohne zu argumentieren ;)


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:46
@Redjune
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Wenn es zur endgülgiten entlassung einen entlastenden beweis für ulvi bräuchte kann man daraus schließen daraus, dass dieser offenbar nicht vorliegt.
Noch mal.Die beiden Vorgänge müssen getrennt betrachtet werden.

Für den Freispruch vom Mord braucht es entlastende Beweise bzw. die Widerlegung der belastenden Umstände,die zur Verurteilung geführt haben.

Für die Entlassung aus der Psychiatrie braucht es meines Wissens wohl psychologische Gutachten.
Dass Ulvi seine Haftstrafe bisher nicht antreten musste,werte ich als "Entgegenkommen" der Justiz,damit er im Gefängnis nicht vor die Hunde geht.


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:46
@Redjune
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Eigentlich spielte ich mit diesem Vorschlag der Pro-Ulvi Fraktion in die Hände, aber manche beschäfitigen sich lieber damit alles von vorne rein als Unfug zu bezeichnen, ohne zu argumentieren ;)
Tja, so ist das hier :P:
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:hab ich vor ein paar seiten auch mal was dazu geschrieben - nämlich, dass zB HE eines seiner jungen Mädchen die er damals schon um sich hatte möglicherweise dazu brachte bei der freundin anzurufen und sich als Peggy auszugeben.
Jetzt wo du es sagst, fällt es mir wieder ein. Ich hatte es gelesen, mich nur nicht mehr daran erinnert. Es kann natürlich sein, so eine Art Ablenkungsmanöver. Menschen kommen ja auf die unmöglichsten Ideen und wenn man eine Tat vertuschen will, erst recht.


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:49
@Waidmann
Da hast Du Dir jetzt aber Mühe gegeben, Chapeau!

@Redjune
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:für den missbrauch an kindern sind 10 jahre klinikaufenthalt schon viel, wenn man bedenkt was wir in österreich regelmäßig für Haftstrafen dafür "verschenken". irgendwie muss diese unterbringung also an das Urteil wg. Mordes verknüpft sein
Ja und nein.

Für die Missbräuche wurde Ulvi als schuldunfähig eingestuft. Allerdings stellte er eine erhebliche Gefahr für seine Umwelt dar und wurde in die Forensische Psychiatrie eingewiesen. Wohl mit dem Ziel, keine weiteren Straftaten zu ermöglichen, die Opfer zu schützen und Ulvi eine Therapie zu bieten.
Die Unterbringung in der Psychiatrie hat also erst mal mit dem Mord nichts zu tun.

Ich gehe davon aus, dass regelmäßig (?) Überprüfungen des Fortschrittes stattfinden und dann über Lockerungen bis hin zur Freilassung entschieden werden kann, je nach individuellem Therapieerfolg.

Für Ulvi hätte eine solche positive Diagnose bis gestern bedeutet, dass er umgehend seine lebenslange Haftstrafe antreten hätte müssen.
Wie das heute aussieht weiß ich nicht, gehe aber davon aus, dass keine Freilassung sondern eher Untersuchungshaft in Frage käme, weil er eben als Angeklagter geführt wird.


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:51
@Xtralarge

Das ist möglich.

Ich schrieb eventuell. Bisher ist ja der genaue Zeitpunkt des Telefonate noch nicht bekannt.

Zumindest nicht offiziell.

1%


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:52
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Das ist der größte Quatsch, den ich auf den letzten Seiten gelesen habe
Das gut mir leid!
Ich dachte das ist in Deinem Sinne. Mir kam es bei dem Satz auf die zeitliche Reihenfolge an.
Denn Ulvi im schlimmsten Fall jetzt nochmals schuldig zu sprechen ohne zuvor die beiden anderen Tatverdächtigen auszuschließen wäre doch unbefriedigend, oder?


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:54
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Da hast Du Dir jetzt aber Mühe gegeben, Chapeau!
Ich gebe mir immer Mühe,an mich gerichtete Fragen zu beantworten.


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:56
@Waidmann
Welche Frage war denn an Dich gerichtet?


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 12:58
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Was irritiert Dich denn konkret?
Das war die Frage.


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 13:03
@jaska
Danke für die Aufklärung - man muss sich schon Mühe geben um das von dir geschriebene falsch zu verstehen ;)


@1947
wenn der genaue zeitpunkt des Anrufs nicht feststeht ist es unmöglich herauszufinden ob es diesen jemals gab. Wie kann das vor Gericht standhalten?


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 13:04
@Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Was hat das WAV,welches die Verurteilung von Ulvi als Mörder behandelt,mit dem Ausschluss anderer Tatverdächtiger zu tun?
Wie soll denn ein objektiver Prozess GEGEN einen Angeklagten geführt werden, solange noch weitere Tatverdächtige im Spiel sind?


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 13:08
@Waidmann
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb:Für den Freispruch vom Mord braucht es entlastende Beweise bzw. die Widerlegung der belastenden Umstände,die zur Verurteilung geführt haben.

Für die Entlassung aus der Psychiatrie braucht es meines Wissens wohl psychologische Gutachten.
Dass Ulvi seine Haftstrafe bisher nicht antreten musste,werte ich als "Entgegenkommen" der Justiz,damit er im Gefängnis nicht vor die Hunde geht.
der erste Teil ist vielleicht missverständlich. Es braucht jetzt keinen Freispruch, sondern das Urteil ist aufgehoben. Dann wird neu verhandelt und das Ergebnis wird man sehen.

im zweiten Teil stimme ich dir zu! Sollten Gutachten jetzt zum Schluss kommen, dass er gut mit seiner Sexualität umgehen kann, die Therapie erfolgreich war, könnte er raus.


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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 13:12
Mir persönlich läuft das mit dem WAV gerade alles ein bisschen arg flüssig. Erst führt die Staatsanwaltschaft eine neue, bisher nicht bekannte Zeugin an. Jetzt ist die Aussage des mittlerweile verstorbenen V-Manns P.H. einer von zwei Gründen für die Wiederaufnahme. Ein toter Wiederaufnahmegrund muss ja für die Justiz nicht  gerade der unangenehmste sein. Der zweite Grund soll das nicht bekannt sein einer Tathergangshypothese sein. Sieht mir alles sehr nach dem zu erwartenden Eingeständnis aus, schlecht gearbeitet zu haben und möglichst niemanden dafür zur Verantwortung zu ziehen. Wo sind denn bitte die Ergebnisse zu der neuerlichen Durchsuchung im Kabelsketal. Und warum schweigt sich die Staatsanwaltschaft zum Tatverdächtigen H.E. so sehr aus? Zimmert man sich da momentan etwa eine Erklärung zurecht?


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 13:16
Ulvis gegenwärtige Unterbringung hat nichts mit Strafe zu tun. Aus juristischer Sicht.

Und ich finde, dass diejenigen, die das Urteil der Justiz als gerecht ansahen, nun auch akzeptieren sollten, dass die gleiche Justiz, welche das Urteil fällte, nun umdenken.

Ich persönlich habe grosse Hoffnung, dass dieser Prozess auch Impulse aussendet, die zur Auffindung von Peggy führen.

1%


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1947 ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 13:26
@lawine

Inwieweit Ulvi überhaupt haftfähig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Dazu müsste man alle Umstände kennen.

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Peggy Knobloch

10.12.2013 um 13:27
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie soll denn ein objektiver Prozess GEGEN einen Angeklagten geführt werden, solange noch weitere Tatverdächtige im Spiel sind?
Waren beim ersten Prozess nicht auch weitere Tatverdächtige im Spiel?

@lawine

Hast Recht.Da es ja momentan keinen verurteilten Mörder gibt,braucht es auch keinen Freispruch.


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