Peggy Knobloch
11.04.2014 um 19:21Anzeige
-9- schrieb:Wenn man die Berichte über die Videos von heute betrachtet, waren Ulvi die Antworten ziemlich stark von den Ermittlern vorgegeben worden.Wenn du dir das nicht selber ausgedacht hast, bitte eine Quellenangabe posten. bei Zitaten immer!!
„Waren die Augen offen oder zu?“
„Zu.“
„Haben Sie die Augen zugemacht?“
„Nee.“...
lawine schrieb:Wenn du dir das nicht selber ausgedacht hast, bitte eine Quellenangabe posten. bei Zitaten immer!!
ramisha schrieb:Willst du von mir wissen, was ich zu dem Stein sage?Ja, klar!
Bayreuth - Zum Auftakt des Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Peggy Knobloch erhob der Verteidiger des Angeklagten schwere Vorwürfe gegen die Ermittler. Der geistig behinderte Ulvi K. sei bei Befragungen unter Druck gesetzt und gefoltert worden. Nun hat der ehemalige Chefermittler Wolfgang Geier die Vorwürfe vor dem Landgericht Bayreuth zurückgewiesen.http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-knobloch-verteidiger-von-ulvi-k-hat-versagt-a-963969.html
"Wir haben sehr viel Wert darauf gelegt, eine angenehme Verhörsituation zu schaffen", sagte Geier. "Der einzige, der ihn bei den Verhörterminen angeschrien hat, war sein eigener Rechtsanwalt."
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Ex-Chefermittler Geier sagte nun, es sei keine harte Vernehmung gewesen. "Wir wussten: Ein lautes Schimpfwort an den Angeklagten, und er senkt den Kopf und sagt kein Wort mehr." Geier war damals Leiter der Soko "Peggy 2". "Wir haben Ulvi K. zu den Verhörterminen von einem Beamten fahren lassen, der nicht zur Soko gehörte, den Ulvi aber aus dem Ort kannte. Es war uns wichtig, dass ihn eine Person zu den Terminen bringt, die er kennt."
Geier verteidigte die Ermittlungen gegen den 36-Jährigen: K. habe zuvor bereits Kinder sexuell missbraucht. "Und der Tatverdächtige hielt sich nachweislich in der Nähe des Marktplatzes auf, was er vorher bestritten hatte." Dass es keine Aufzeichnung seines Geständnisses im Beisein seines Verteidigers gab, sei nicht die Schuld der Ermittler: "Es wurde versucht, das Geständnis im Beisein seines Rechtsanwalts zu wiederholen, die Termine wurden aber alle vom Rechtsanwalt abgesagt."
Was in Hof seinerzeit unangenehm auffiel - der Eindruck, hier habe ein Gericht schon vor Prozessbeginn eine unumstößliche Überzeugung von Tat und Täterschaft gefasst -, ist in Bayreuth nicht zu spüren. Die 1. Jugendkammer mit dem Vorsitzenden Michael Eckstein behandelt den Wiederaufnahmefall nach allen Seiten offen. Ihrem Urteil werden am Ende des Prozesses, der einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, wohl sehr viel weniger Zweifel begegnen als dem Gericht in Hof.
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Es ist wohlfeil, bei der Frage nach dem oder den Schuldigen an einem Urteil zuallererst auf die Polizei einzuschlagen. Natürlich werden Hypothesen aufgestellt, wenn ein Kind verschwindet. Werden Ideen entwickelt, was passiert sein könnte und wer mit dem Verschwinden am ehesten etwas zu tun haben könnte. Eine Neunjährige mag weglaufen von zu Hause; im Normalfall tauchen solche Kinder innerhalb kürzester Zeit wieder auf. Verunglücken sie, werden sie im Normalfall bald gefunden. Werden sie entführt, erhalten die Eltern im Normalfall einen Erpresserbrief. Verschwinden Kinder im Alter zwischen neun und zwölf Jahren, denkt die Polizei immer auch an ein Sexualverbrechen. Das ist alles andere als vorwerfbar.
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"Zu 75 Prozent überzeugt, dass mein Mandant der Täter ist"
Das hat einen Grund. Nach zwei Verhandlungstagen in Bayreuth scheint festzustehen, dass sich ohne die katastrophalen Fehler des damaligen Verteidigers von Ulvi K. die ganze Causa anders entwickelt hätte. Ulvi K. gestand 2002 die Tat, just nachdem sich sein Verteidiger wegen eines anderen Termins entfernt hatte. Ein Tonband lief nicht mit. K. öffnete sich überdies jenem Polizisten, der offenbar ganz gezielt ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihm aufbauen sollte - eine zulässige List der Polizei. Der Verteidiger hielt es nicht für nötig, gegen die Verwertung dieses undurchsichtigen Geständnisses etwas zu unternehmen.
Als die Polizei weitere Vernehmungen K.s sowie Tatrekonstruktionen für nötig hielt, verabschiedete sich der Verteidiger in den Urlaub mit dem Hinweis an seinen Mandanten, der Polizei alles zu sagen und zu zeigen.
Die Ermittler versuchten zu erreichen, dass K. das Geständnis nochmals in Anwesenheit seines Verteidigers wiederholt - vergeblich. Beide Termine, die die Polizei vorschlug, sagte der Anwalt ab. Die Ermittler fragten den Verteidiger sodann, ob er Einwände gegen weitere Vernehmungen in seiner Abwesenheit habe. Er hatte keine. Wörtlich habe der Anwalt gesagt, so der Chefermittler als Zeuge vor Gericht: "Ich bin jetzt auch zu 75 Prozent überzeugt, dass mein Mandant der Täter ist."
Wer will der Polizei vorwerfen, das weit geöffnete Tor zu ausgiebigen Vernehmungen des geistig beschränkten Mannes genutzt zu haben? Wer will sich darüber empören, K. allerlei vorgeredet zu haben an Stellen, an denen dieser nicht weiterwusste oder sich in Widersprüche verwickelte? Aufgabe seines Verteidigers wäre es gewesen, seinen Mandanten, dessen geistigen Horizont er kannte, vor der List und den Vernehmungstricks der Ermittler zu schützen. Doch er gab ihn preis - mit der Folge, dass potentielle andere Verdächtige möglicherweise aus den Augen verloren wurden.
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-9- schrieb:z.B. "Ist das der Stein, den man da sieht?" [Fingerzeig des Beamten] >> "Ja!").Da isser ja, der Stein, um den es mir im Posting von 19:21 Uhr ging!
jaska schrieb:Wer will der Polizei vorwerfen, das weit geöffnete Tor zu ausgiebigen Vernehmungen des geistig beschränkten Mannes genutzt zu haben? Wer will sich darüber empören, K. allerlei vorgeredet zu haben an Stellen, an denen dieser nicht weiterwusste oder sich in Widersprüche verwickelte?Ist WAHRHEITSFINDUNG nicht auch Aufgabe der Polizei oder doch eher die Überführung eines