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Peggy Knobloch

98.135 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

31.10.2014 um 09:58
Danke @jaska für den Link

Das heisst ja jetzt mal nur dass das Gericht dieses Jahr keinen Termin mehr vergibt für die Anhörung. Im Januar findet dann die alljährliche Routine Anhörung statt.
Auch die Möglichkeit einer Entlassung auf Bewährung gibt es.

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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:13
"Das Gericht sieht keinen Anlass für eine vorzeitige mündliche Anhörung, erklärte ein Sprecher des Landgerichts dem Bayerischen Rundfunk."

Interpretiere ich so- da geht Sorgfalt vor Eile...


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:25
danke @jaska für den link.
@sigbert
es gibt im jährlichen Turnus eine Überprüfung ob die Unterbringung von UK in der Psychiatrie weiter gerechtfertigt ist.

das Gericht sieht keinen Grund für eine außerturnusmäßige Überprüfung. Das entspricht dem, was man erwarten konnte, wenn man kein Anhänger der BI ist.

Unterbringungsgrund sind die Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern durch UK und diese Begründung ist durch die Aufhebung des Urteils (Mord an Peggy) nicht entfallen.

Also logische Konsequenz: Überprüfung im Turnus.



eines sticht mir ins Auge:
Im Falle einer Freilassung würde Kulac in eine Wohnanlage für Menschen mit geistiger Behinderung umziehen, in der er umfassend betreut würde.
also mal nicht eben nur bisschen Betreuung durch Rödel....

tja, hätten das mal die Eltern ebenso gesehen und ihrem Sohn nicht ne eigene Wohnung und ein ungeregeltes Leben "gegönnt".

Dann wäre vielen Menschen, darunter UK, einigen Kindern in Lichtenberg- auch Peggy -viel erspart geblieben und vielleicht würde Peggy noch leben.


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:34
Umfassende Betreuung heisst auch nicht betreutes Wohnen und das ist auch gut so!

Ich frage mich nur warum man ein Gutachten in Auftrag gibt, dass dann nicht berücksichtigt wird. Wenn man am jährlichen Turnus festhalten wollte, hätte man sich dieses "Zwischengutachten" doch sparen können?
Die Frage ist auch was sich in ein paar Monaten so derartig verändern sollte?


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:36
@Frau.N.Zimmer
Umfassende Betreuung heisst für mich, er könnte da bleiben, wo er ist :)


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:39
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:Umfassende Betreuung heisst für mich, er könnte da bleiben, wo er ist :)
Bleibt er ja auch erstmal. ;)


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:40
@Redjune
Direkt nach dem Urteil gab es folgende Pressemitteilung des Landgerichts:


Landgericht Bayreuth, Pressemitteilung, 14. Mai 2014:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/14_05_14_pressemitteilung.pdf (Archiv-Version vom 20.05.2014)
...
Am heutigen Tag wurde der Untergebrachte Ulvi K. von der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf des Mordes an Peggy K. freigesprochen. Herr K. befindet sich derzeit wegen anderer Taten auf Grund eines Urteils des Landgerichts Hof vom 30. April 2004 in der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Fortdauer dieser Unterbringung ist von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Strafvollstreckungskammer hatte die weitere Fortdauer der Unterbringung im Einvernehmen mit dem Verteidiger zuletzt mit Beschluss vom 3. April 2014 angeordnet.
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth von Amts wegen beschlossen, ein psychiatrisches Sachverständigengutachten einzuholen. Der Sachverständige soll dabei die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.
Die Kammer trägt damit umgehend dem Umstand Rechnung, dass sich mit dem Freispruch vom Vorwurf des Mordes wesentliche Gesichtspunkte für die Gefährlichkeitsprognose geändert haben können.
Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.
Damals war offensichtlich der Wunsch da, die Sache VOR dem regelmäßigen Turnus im Januar zu klären.

Zwischen Anfang Juli und Anfang September wurde das Gutachten erstellt und verfasst.
Am 4. September dann gab es die Ankündigung, dass das Gutachten auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist und dass die 3 Wochen Zeit hätten, eine Stellungnahme abzugeben.
Dann würde noch im Oktober eine nicht-öffentliche Anhörung stattfinden, in der eine Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung gefällt wird.

Das war bis vor 8 Wochen so konkret, dass man sich schon fragt, warum jetzt plötzlich das Abwarten bis Januar keine Rolle mehr spielt.
Theoretisch war ja dann das ganze Procedere seit Mai völlig umsonst, wenn nur organisatorische Dinge eine Rolle spielen.
Es sei denn, der Inhalt des Gutachtens bringt Anlass zur Verzögerung. Das können Einsprüche beider Seiten sein oder eben doch so konkrete inhaltliche Dinge, dass die Option einer vorzeitigen Entlassung erst mal nicht so schnell entschieden werden kann.


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:46
Jetzt wird auch etwas klarer warum man wieder auf die Missbrauchsopfer zielen muss. Den Unterstützern scheint es egal zu sein welche Taten folgen könnten, Hauptsache er ist erstmal draussen.
Widerwärtiger gehts kaum noch.


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Es sei denn, der Inhalt des Gutachtens bringt Anlass zur Verzögerung.
Wenn nicht, wäre das Gutachten, zumindest Teile davon, schon online, denke ich. Scheint nicht zu Veröffentlichung geeignet zu sein.


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:52
@jaska
darf sich UK denn ohne GR überhaupt zur Begutachtung stellen? darf er ohne ihre Erlaubnis sprechen? sie ist doch auch in Gesundheitsfragen sein Vormund.

möglicherweise ist man überfordert, dass Doppelpack Rödel/Kulac oder Kulac/Rödel?? zu begutachten ;) Ironie off


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:58
@lawine

Wie ich das verstanden habe, ist das Gutachten ja fertig. Man will nur nicht drüber reden ;)


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 10:59
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:darf sich UK denn ohne GR überhaupt zur Begutachtung stellen?
Ob er darf weiß ich nicht, aber sie war bei den Gesprächen dabei, zumindest teilweise:

BR online, 03. Juli 2014
http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Der-lange-Weg-in-die-Freiheit;art2388,3443035
Sie sei sehr zuversichtlich, sagt Gudrun Rödel. Die Münchbergerin hat jahrelang für die Freiheit von Ulvi Kulac gekämpft und steht nun kurz vor dem Ziel. Gestern hat ein Würzburger Psychiater im Beisein von Rödel mit dem 36-Jährigen gesprochen. Der Facharzt hat die Aufgabe, ein Gutachten über ihn zu erstellen. Davon hängt ab, wo der Lichtenberger in Zukunft leben wird.
...
"Das Gespräch war sehr angenehm", sagt Gudrun Rödel über den Termin. "Der Gutachter hat Fragen gestellt, die zum geistigen Niveau von Ulvi passen." Erneut sei auch klar geworden, dass er ein geistig behinderter Mensch sei und das auch bleiben werde. Beispielsweise habe er auf die Frage, was der Unterschied zwischen einem Fluss und einem See sei, keine Antwort gewusst.

Was die Vorwürfe angeht, Ulvi habe Kinder sexuell missbraucht, sagt Gudrun Rödel, dies treffe nicht zu. Er habe vor Kindern onaniert - "etwas anderes liegt nicht vor". Das habe er auch nie bestritten. Sie habe mit den damals betroffenen Kindern gesprochen, und die sähen sich nicht als Opfer. "Er hat gelernt, dass das damals nicht richtig war, und er kann jetzt damit umgehen." Auch die Beurteilung im Krankenhaus sei positiv. Er genieße bereits zahlreiche Lockerungen und habe auch Ausgang.
...



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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 11:09
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Sie habe mit den damals betroffenen Kindern gesprochen, und die sähen sich nicht als Opfer. "
keine Opfer - kein Täter namens UK : eine BI typische, falsche Schlussfolgerung.


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 11:28
Wenn sich ein Gericht nicht traut.

Letztendlich reit sich dieses Urteil in die Reihe derer in Sachen Mollath bzw. Rupp.

Dieser Fall zeigt es wieder deutlich: Wenn es Gerichten eine positive Entscheidung abverlangt wird, will man die Verantwortung gerne weiterschieben.

Wäre das Kulac-Gutachten zu seinem Nachteil ausgefallen, hätte das Gericht vermutlich nicht gezögert, die Freilassung abzulehnen. So hat man den Eindruck, dass man sich vor einer Entscheidung drückt und rein formelle Gründe vorschützt. Es mag berechtigt sein, dass ein weiteres Gericht und ein weiteres Gutachten angefertigt werden sollten, weil natürlich die möglichen Folgen hier eine Rolle spielen könnten. Aber die veröffentlichte Begründung ist letztendlich mit großer Wahrscheinlichkeit eine reine Lüge, das wird hier schon deutlich.
Zitat von jaskajaska schrieb: Das können Einsprüche beider Seiten sein oder eben doch so konkrete inhaltliche Dinge, dass die Option einer vorzeitigen Entlassung erst mal nicht so schnell entschieden werden kann.
Das dürfte kaum der Fall sein. Läge dies an dem Gutachten, wäre das Gericht verpflichtet gewesen, einen anderen Gutachter mit einem neuen zu beauftragen. Was soll das zuwarten bis Januar – mit evtl. einem neuen Gutachten – dann noch bringen? Nein hier liegt es schlicht und einfach an dem Gericht selber, dass die Entscheidung nicht alleine treffen will (wozu es rein vom formellen Recht aber verpflichtet wäre)

Im Januar muss es dann eine Entscheidung geben, da kann sich das (vermutlich andere) Gericht dann nicht mehr vor drücken.


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 11:30
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Sachen Mollath bzw. Rupp.
du scheinst ein Fan dieser zu sein, kaum ein post, in denen du die beiden nicht erwähnst.

trotzdem sind sie hier fehl am Platz!


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 11:30
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das dürfte kaum der Fall sein. Läge dies an dem Gutachten, wäre das Gericht verpflichtet gewesen, einen anderen Gutachter mit einem neuen zu beauftragen.
Und das solange bis einer mal zum "richtigen" Ergebnis kommt oder was?


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 11:36
klar. ein "unrichtiges" Ergebnis wird die BI nicht akzeptieren.


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 11:39
@jaska
@lawine

vielleicht sollten sich Frau Rödel und Co. mal überlegen,
ob in Lichtenberg viel Unheil hätte vermieden werden können,
wenn man Ulvi´s Verhalten nicht beständig als Lausbubenstreiche
angesehen hätte.

Und damit meine ich nicht das Verschwinden von Peggy.


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 11:56
Zitat von jaskajaska schrieb:Und das solange bis einer mal zum "richtigen" Ergebnis kommt oder was?
Gutachter-Lotto! Das wird noch in die Geschichte eingehen. Gleich gefolgt von dem Gerichts-Lotto.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Im Januar muss es dann eine Entscheidung geben, da kann sich das (vermutlich andere) Gericht dann nicht mehr vor drücken.
Schade, das Leben ist kein Wuschkonzert...

@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:trotzdem sind sie hier fehl am Platz!
Danke!


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Peggy Knobloch

31.10.2014 um 12:11
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Schade, das Leben ist kein Wuschkonzert...
Warum meinen Sie, dass sich das Gericht im Januar erneut um eine Entscheidung drücken wird? Hier wird ihm nichts anders übrig bleiben, den Inhalt eines Gutachtens zu bewerten und eine Entscheidung zu fällen (positiv oder negativ). Nochmal drum drücken - so wie jetzt - geht nicht.


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