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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

25.08.2012 um 19:00
@hopingfortruth du hast unter anderem um 12:01 Uhr diesen Satz geschrieben:
Zitat von hopingfortruthhopingfortruth schrieb:Für mich spielt da der konstruierte Tatablauf und das drumherum keine Rolle mehr.
Für mich spielt das aber eine Rolle, denn bisher ist nicht bewiesen, dass das Geständnis des Ulvi falsch ist oder dass die Tathergangsrekonstruktion vom Ulvi und/oder von der Polizei erfunden wurde.

Im Gegenteil sieht es sogar so aus, dass alles zusammenpasst, nachdem wir jetzt wissen, dass die
Peggy ihr Haus auch durch das Gartentörchen (Hintereingang) hätte betreten können und aus dem Grund den Fluchtweg "Hinter den Gärten" bis zu dem Treppenabsatz eingeschlagen haben könnte.

Zwar mag der Fluchtweg auf den ersten Blick konstruiert errscheinen, denn sie hätte auch in die Bäckerei am Henri-Marteau-Platz laufen können, aber dem ist entgegenzuhalten, dass das Kind vielleicht in Painik war, und daher nicht viel zeit hatte zu überlegen wohin es laufen soll.

Man könnte einwenden: Warum ist das Kind denn nicht durch das Gartentöchen ins Haus rein gelaufen? darauf wäre zu antworten: Weil der Ulvi dem Kind dicht auf den Fersen war. Oder weil das Kind nicht so schnell das Gartentörchen aufbekam, sofern dieses Türchen verschlossen war.

Für mich ist es keineswegs klar, dass der Ulvi unschuldig ist, auch wenn es mit nicht gefällt, dass man ihn teilweise ohne seinen Rechtsbeistand befragt hat oder dass sein Anwalt der Kripo erlaubt hat, den Ulvi auch in seiner urlaubsbedingten Abwesenheit (Juli bis August 2001) zu befragen.

Das ist zwar bedauerlich, aber das ist eine reine Formsache, die an dem Geständnis des Ulvi
und an der Tathergangsrekonstrutkion nichts ändert, zumal der Ulvi ein Aussageverweigerrecht hatte. Er hätte also, wenn er gewollt hatte, ohne seinen Anwalt absolut gar nichts aussagen müssen !!!

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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 19:10
konnte ulvi überhaubt begreifen,was ihm erzählt worden ist?
wie die befragungen stattgefunden haben,wissen wir nicht!auf alle fälle zählt es seit 2003 unter
den sogenannten folderparagraphen der un.die brd hat ja 2003 einsolches vorgehen gegen
personen wie ulvi radifiziert.das gericht musste es also wissen!und nur auf ein zweifelhaftes
gutachten(auf grund der ermittlungen)ihn zu verurteilen ,ist nicht nur gewagt,sondern eine frechheit!
das sieht der dtsch.justiz wiedereinmal ähnlich.


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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 19:30
Nach den Berichten flüchtete Peggy vor dem Ulvi bis zum Treppenabsatz und wurde dort erstickt. Nach der Tat legte Ulvi das Kind an der nahegelegenen Mauer ab. Und deckte das Kind mit Zweigen ab. Dann - so die Theorie - lief er zum Vater in die Schlossklause, weil er nach der Tat vermutlich in Panik war.

Laut @Curlysue ist dieser Treppenabsatz nicht gut einsehbar oder einsichtig. Angeblich kann man mit dem Auto fast bis an den Treppenabsatz fahren, also von der oberen Plattform des Berges aus. Oder kann man vielleicht auch auf dem Gartenweg "Hinter den Gärten" bis zum Treppenabsatz fahren?

Wenn Ulvi der Täter ist, wie das Gericht meinte, dann muss man über die Frage nachdenken, wer die Leiche vom Tatort "Treppenabsatz" abtransportiert hat, also wer ihm nach der Tat geholfen hat. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, auch wenn ich denke, dass die Theorie mit dem Müllcontainer reiner Unsinn ist, denn das wäre doch sehr dumm und höchst riskant gewesen. Denn jederzeit hätte ein Müllwerker durch einen dummen Zufall in den Müllcontainer reinschauen und den Inhalt sehen können.


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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 20:46
@Curlysue
Um Deine Frage zu beantworten:
Aus meiner Sicht hatte der Vater des Ulvi kein Alibi. Die Schwester soll in einem Telefongespräch bekundet haben, sich an besagten Tag nicht erinnern zu können...


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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 20:46
Ich nehme an, dass die Kripo dem Ulvi zahlreiche kurze Einzelfragen stellte, ob es so oder so gewesen sein kann, und dass er diese Fragen auch beantwortet hat. Vielleicht hat er nur Ja oder Nein gesagt, also keinen riesigen Roman erzählt, sondern auf die Fragen nur kurz und bündig geantwortet?

Aufgrund der geistigen Behinderung des Ulvi nehme ich an, dass er die vielen einzelnen Fragen zwar verstand, aber den Zusammenhang nicht überblickte. Aus diesem Grund war es verkehrt, ihn ohne seinen Anwalt zu befragen, auch wenn das nach der Strafprozessordnung (StPO) nicht verboten ist.

Das spricht zwar gegen das Verfahren der Befragungen, ändert aber nichts daran, dass der Ulvi in Etappen ein Geständnis ablegte, dass schlussendlich logisch und plausibel aussah. Ob jedoch das Geständnis tatsächlich der Realität und der Wahrheit entsprach, ist eine zu untersuchende Frage.

Der Richtigkeit und Wahrhaftigkeit des Geständnisses stehen unter anderem die Angaben von vielen Zeugen entgegen, die das Kind Peggy nach dem vermeintlichen Mord noch lebend sahen. Es muss also untersucht werden, ob diese Zeugen das Kind Peggy wirklich sahen und sich nicht geirrt haben.

Wenn das Kind Peggy nach dem vermeintlichen Mord noch lebend auf den Straßen in Lichtenberg von Augenzeugen gesehen wurde, dann ist die Tathergangsrekonstruktion natürlich falsch und man müsste sich sodann fragen, welche Art von Straftat voriegt und wo sich Peggy derzeit aufhält oder befindet.

Denn in diesem Fall wäre nicht unbedingt gesagt, dass ein Mord oder Totschlag vorliegen muss, da z.B. eine Entführung oder Verschleppung des Kindes ins Ausland vorliegen kann. Das wäre also ein ganz anderes Tatgeschehen, das in keinster Weise im Einklang mit dem Geständnis des Ulvi stehen kann.


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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 21:18
Um vom Tathergangsszenario im Fall Ulvi wegzukommen, wäre es von großem Interesse, sich das
Peggy-Zeitfenster anzuschauen, das auf der BI-Webseite vorzufinden ist. Nach diesem Zeitfenster wurde Peggy zuletzt von zwei Zeugen um 18:30/18:45 Uhr mit dem City-Roller fahrend gesehen:
18.30/18.45 Uhr: Sperberweg-Carlsgrüner Weg R. und G. haben Peggy mit ihrem City-Roller gesehen.

Quelle: Peggy-Zeitfenster: http://www.ulvi-kulac.de/00006.html
Unabhängig von der Frage, welche Farbe der City-Roller hatte, wäre es wichtig, ob die Zeugen wirklich das Kind Peggy oder vielleicht ein anderes Peggy-ähnliches-Kind gesehen haben könnten. Denn die Farbe des Rollers ist zunächst mal unwichtig. Wichtig ist, ob sie das Kind Peggy gesehen haben !!!

PS: Falls diese 2 Zeugen Peggy sahen, kann das Kind erst nach 18:45 Uhr spurlos verschwunden sein.


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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 21:30
@aufdecker1955

Wo steht das mit dem oder den Folterverbotspragraphen, die von der UNO ratifiziert wurden? Das Zwicken in die Schulter des Ulvi (sofern es stattfand) ist meines Erachtens keine Folter. Oder ist es verboten, einen geistig Behinderten ohne seinen Rechtsanwalt zu befragen? Versteht man darunter Folter? Um zu wissen was Folter ist, müsste man die genaue Begriffsdefiniton im Gesetz lesen.


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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 21:46
@aufdecker1955

Ich habe auf die Schnelle die "Paragraphen" gefunden, welche die Folter weltweit verbieten.

Siehe diese Ausarbeitung: Wikipedia: Folter[/quote]

Im glaube nicht, dass der Ulvi von der Polizei in irgendeiner Form "gefoltert" wurde, es sei denn, man würde das angebliche Zwicken in die Schulter des Ulvi als Folter ansehen, falls dem wirklich so war.


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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 22:19
Am 18. Dezember 2002 hat die UN-Generalversammlung ein Protokoll zur UN-Antifolterkonvention angenommen. Laut Artikel 1 bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“

Quelle: Wikipedia: UN-Anti-Folter-Konvention

Nach dem Berichten hat niemand den Ulvi gefoltzet oder ihm "große Schmerzen" zugefügt. Er hat das Geständnis am 2. Juli 2002 von sich auf aus freien Stücken abgelegt, angeblich auf dem Parkplatz nach einer Vernehmung - ohne dass jemand ihn dazu genötigt, gedrängt oder gezwungen hat !!!


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Peggy Knobloch

25.08.2012 um 22:26
Korrektur: Nach den Berichten hat niemand den Ulvi gefoltert oder ihm "große Schmerzen" zugefügt.

Noch nicht mal der neue Anwalt, der das Urteil anfechten will, hat jemals irgendwas von einer angeblichen oder vermeintlichen "Folter" erwähnt. Denn das wäre reiner Unsinn. Fakt ist, dass Ulvi von seinem Recht auf Aussageverweigerung keinen Gebrauch machte. Es war sogar sein gutes Recht, seine Sicht der Dinge vorzutragen. Niemand hat ihn zu einem Geständnis gezwungen. Er wollte auspacken.


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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 01:12
@Scipper: zusätzlich zu Deinen absolut richtigen Worten: sofern sein Anwalt zugegen war, hat er die Fragen der Polizisten sogar noch in kindliches Deutsch übersetzt und ihn ermuntert, sie zu beantworten. Darüber hinaus gab er den Ermittlern die explizite Erlaubnis, Ulvi während seines Urlaubs ohne sein Beisein zu befragen. Ich habe den Eindruck, dass Ulvis Schicksal nur einer der aktuellen Kanzleifälle war und ihm schlichtweg sch...ön egal war.

@hopingfortruth: Du nennst Dich "Hoffen auf Wahrheit". Ich habe leider auch manchmal tatsächlich diesen Eindruck. Warum suchst Du nicht nach Wahrheit, so wie es ziemlich alle hier tun? Bringe Dich doch mit neuen Sichtweisen und Belegen ein, es würde Dir über alles gedankt werden. Statt dessen lese ich häufig nur, was eben nicht gewesen sein könnte.

Ich nehme mal Dein Post vom Ermittlungsbeamten auseinander:

(Polizeisprecher) Czerner bezeichnete die Unterbringung des Mannes in der Psychatrie als ,,Nebenprodukt der Nachforschungen in Sachen Peggy''. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Verschwinden der Neunjährigen habe sich nicht ergeben. Allerdings habe der Beschuldigte von sich aus eingeräumt, er habe auch sexuelle Kontakte zu Peggy Knobloch gehabt und sich auch vor ihr selbst befriedigt. ,,Dafür gibt es aber keinerlei Zeugen oder Sachbeweise'', betonte Czerner.""

Aha, also ein Geständnis des Missbrauchs weit vor dem des angeblichen Mordes. Und wenn ein (körperlich) Erwachsener "sexuelle Konakte" mit einer Neunjährigen einräumt, ist der Auslegungsspielraum aber arg gering.

"Auch Leitender Staatsanwalt Dr. Heinz-Bernd Wabnitz machte deutlich, dass es keine konkreten Hinweise darauf gebe, ,,dass der Beschuldigte etwas mit dem Verschwinden von Peggy zu tun hat''.

War zu dem Zeitpunkt ja auch noch nicht so.

"Die Aussagen des 23-Jährigen seien ,,mit größter Vorsicht zu genießen'', sagte der Chef der Hofer Staatsanwaltschaft. Auf Grund des psychischen Zustands des Mannes und seiner wechselnden Einlassungen müsse der Wahrheitsgehalt seiner Äußerungen besonders sorgfältig geprüft werden."

Stimmt. Hat das Gericht ja auch gemacht.

"Einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten zufolge hat der Mann die ihm vorgeworfenen Taten - zu denen nicht der angebliche Kontakt zu Peggy Knobloch gehört - wahrscheinlich im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Er ist derzeit in einem Bezirkskrankenhaus auf der geschlossenen Station untergebracht. Der Unterbringungsbefehl der Hofer Staatsanwaltschaft war bereits am 5. September ergangen."

Auch richtig. Die sexuellen Belästigungen hat Ulvi im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Gerichtlich festgestellt und besiegelt.

"Dr. Heinz-Bernd Wabnitz sagte, es gebe keine Hinweise darauf, dass der 23-Jährige den von ihm belästigten Kindern gegenüber jemals gewalttätig geworden sei. Von einer Aufklärung des Schicksals der kleinen Peggy seien die Ermittler nach wie vor weit entfernt: ,,Das war nicht der große Wurf.''"

In dem Stadium der Ermittlungen auch richtig, vollkommen unwidersprochen.

Und noch mal meine persönliche Meinung zu den Missbräuchen: entweder ist Ulvi ein 8 bis 10jähriger im Körper eines 23jährigen, oder er ist reif genug, um Alkohol zu trinken und Sex zu haben. Beides war mir im Alter von neun Jahren nicht vergönnt. Wir - und die Gutachter, möglicherweise aus Gründen der Political Correctness, auch - schmeißen hier die geistige und moralisch-soziale Entwicklung eines Menschen in einen Topf. Auch jemand, der 13 Jahre lang auf dem Bildungsstand eines 10jährigen stehengeblieben ist, ist im Bezug auf zwischenmenschliche und andere interaktive Beziehungen in der Gesellschaft entwicklungsfähig. Ansonsten könnten wir jeden Ansatz in der forensischen Psychiatrie vergessen und zur Euthansie zurückkehren. Gott bewahre uns vor solchen Ideen.


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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 03:08
Ich habe einen Bericht gefunden, in dem der angebliche oder vermeintliche Tathergang geschildert ist:
Minute für Minute rekonstruierte die Polizei danach, was wirklich geschehen sein könnte an jenem diesigen Mai-Tag. Peggy soll auf dem Nachhauseweg gewesen sein, als sie zwischen 13.14 Uhr und 13.20 Uhr mit dem 24-Jährigen zusammentraf. Aus Schreck, ihrem Peiniger zu begegnen, der sie erst vier Tage zuvor sexuell missbraucht haben soll, flüchtete das Kind ins unwegsame Waldgebiet unterhalb des Lichtenberger Burgberges. Erst am Treppenaufgang zum Plateau auf dem Burgberg, wo die Eltern des Tatverdächtigen ein Lokal gepachtet haben, soll der Mann sie dann zu fassen bekommen haben. „Sie hat geschrien, ihm gedroht, alles ihren Eltern zu sagen“, rekonstruierte Geier den Tatablauf: „Da hat er ihr Mund und Nase zugehalten, bis sie sich nicht mehr rührte.“ Danach soll er zu seinem Vater gelaufen sein, um ihn um Hilfe beim Beseitigen der Leiche zu bitten.

Half der Vater bei Beseitigung der Leiche?

„Der Vater war seine Bezugsperson, er war im Gegensatz zu seinem Sohn mobil - und am Burgberg haben wir trotz mehrfacher Suchaktionen keine Spuren mehr gefunden“, sagte Geier. Was für die These spreche, dass der mutmaßliche Mörder Hilfe gehabt haben muss. Zudem habe der Vater für den fraglichen Zeitraum kein Alibi. Der bereits mehrmals vernommene Vater bestreitet die Tat. Nicht nur deshalb sind die Ermittlungen mit der Überführung eines mutmaßlichen Täters noch lange nicht abgeschlossen.

Quelle: FAZ-Bericht vom 22.10.2002
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/fall-peggy-ein-mord-mit-vielen-fragezeichen-180145.html
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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 03:27
Der Vollständigkeit halber auch dieser Bericht, aus dem hervorgeht, dass der reale Faktenbeweis fehlt:
Geständnis. Vergangene Woche präsentierte die Sonderkommission in Hof – nach 17 Monaten vergeblicher Suche – den mutmaßlichen Mörder Peggys: Ulvi K., so die Ermittler, habe ihnen detailliert geschildert, wie er an jenem regnerischen Frühlingstag Peggy auf dem Weg von der Schule abgepasst, verfolgt, zu Boden geworfen und ihr Mund und Nase zugehalten habe, bis sie sich nicht mehr rührte. Anschließend habe er seinen Vater, der mit der Frau die nur wenige Meter vom Tatort entfernte „Schlossklause“ bewirtschaftet, verständigt. Dieser habe die Leiche in eine Decke gewickelt und in seinem Opel Astra fortgebracht. Ulvi K.s Motiv: Er soll Peggy vier Tage zuvor vergewaltigt haben und wollte das Kind, das ihm mit einer Anzeige drohte, offenbar zum Schweigen bringen.

Zwar muss Oberstaatsanwalt Ernst Tschanett zugeben, dass es „weder Sach- noch Zeugenbeweise für die Tat“ gebe. Doch ein Gutachter habe festgestellt, dass „das Geständnis mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Erlebnis begründet“ sei. „Es gibt keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte der Täter ist“, so der Ankläger.

Quelle: FOCUS Magazin | Nr. 44 (2002), Montag, 28.10.2002
http://www.focus.de/politik/deutschland/fall-peggy-unser-sorgenkind_aid_203917.htmlText



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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 03:36
Dem obigen Bericht (FOCUS Magazin, Nr. 44 (2002), Montag, 28.10.2002) ist zu entnehmen, dass das Geständnis des Ulvi nur "mit hoher Wahrscheinlichkeit" in einem Erlebnis begründet sei. Somit verbleibt zumindest ein gewisser Restzweifel an der Richtigkeit und Wahrhaftigkeit des Geständnisses.


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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 03:36
@hopingfortruth
Könntest Du bitte belegen, wie Peggys Mutter "weit vor dem Geständnis" gegen Ulvi gearbeitet hat? Mir ist soetwas, vor allem "in den Medien" nicht bekannt.
Was mir hingegen bekannt ist , das ist das Gegenteil, nämlich daß Peggys Mutter auf Internetseiten (sie selbst betreibt keine, in denen sie Ulvi zB verunglimpft) und in diversen Beiträgen auf youtube niedergemacht wird. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, bis dahin bewerte ich das was ich sehe.


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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 03:41
Peggys Mutter nahm anfangs an, dass ihr Kind Peggy entführt worden ist, wie dieser Bericht sagt:
Lichtenberg - Vor laufenden Kameras appellierte die 28-jährige Mutter von Peggy an den oder die möglichen Entführer. Sie sollten das Mädchen freilassen oder zumindest ein Lebenszeichen von ihr geben, sagte die Frau unter Tränen. Sie wolle um alles in der Welt ihre "Schnecke" wieder haben, sagte die Frau unter Tränen. Verzweifelt rief sie die Bevölkerung auf, auch jeden noch so kleinen Hinweis der Polizei mitzuteilen.

Quelle: Spiegel-Onine, vom 11.05.2001
http://www.spiegel.de/panorama/vermisste-peggy-erste-heisse-spur-a-133285.html



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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 03:47
@Scipper
Ich weiss nicht, was Peggys Mutter glaubte. Tatsache ist aber: Wenn ein Kind verschwunden ist und es jemanden gibt, der in sexueller Hinsicht nicht ganz koscher ist und mit dem Kind Kontakt hatte, dann würde wohl jede Mutter darauf hinarbeiten, daß derjenige gründlich in die Mangel genommen wird. Ich seh da absolut nichts verwerfliches.


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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 03:50
Peggys Großvater nahm 2002 an, dass Peggy noch am Leben ist, wie aus diesem Bericht hervorgeht:
Peggys Großvater will das alles nicht gelten lassen. Die Indizien überzeugen ihn nicht. „Es wäre doch möglich, dass sie noch lebt“, sagt er in die vielen bunten Mikrofone, die ihm nach der Pressekonferenz vor das Gesicht gehalten werden. „Keinen Fingernagel, kein Haar haben sie von ihr gefunden.“ Und überhaupt, was sei das schon für eine Aussage — „die eines Verrückten“. Alle in der Familie würden sich „hundeelend“ fühlen. „Für uns ist gar nichts geklärt. Es ist nicht zu Ende“, sagt Hartmut Schwenk und bittet dann um Verständnis, dass er nicht mehr kann.

Quelle: Nürnberger Zeitung, vom 23.10.2002
http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nur-peggys-grossvater-glaubt-sie-ist-noch-am-leben-1.698263/alle-infos-rund-um-die-bergkirchweih-1.1291894



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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 04:25
@Mao1974

Für mich zählen nur die Zahlen, Daten und Fakten, die sich aus den Berichten ergeben. Was Laien glaubten oder mutmaßten, ist mir egal. Fakt ist, dass der Ulvi wegen Mordes verurteilt wurde. Und weiterhin ist es eine unstrittige Tatsache, dass der Sachbeweis fehlt. Das hat angeblich sogar der damalige SOKO-Chef laut Bericht der Nürnberger Zeitung vom 23.10.2002 sinngemäß gesagt !!!
Das Alibi des jungen Mannes wurde inzwischen durch neue Zeugen entkräftet, denn die wollen den 24-Jährigen am Tattag nahe der Schule gesehen haben. Geier muss dennoch einräumen, dass zwar „viele Indizien, aber keine Sachbeweise“ vorliegen.

Quelle: Nürnberger Zeitung vom 23.10.2002
http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nur-peggys-grossvater-glaubt-sie-ist-noch-am-leben-1.698263/alle-infos-rund-um-die-bergkirchweih-1.1291894
Die Zeugen, die den Ulvi angeblich in der Nähe der Schule sahen, scheinen sich geirrt zu haben, denn in dem Zeitfenster des Ulvi steht nichts von einem Aufenthalt Ulvis in der Nähe der Schule.


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Peggy Knobloch

26.08.2012 um 04:35
Der Aufenthalt in der Nähe der Schule würde auch nicht zum Tathergangsszenario passen, denn wenn der Ulvi sich nahe der Schule aufhielt, kann er nicht um die gleiche Uhrzeit sonstwo gewesen sein. Im Gegenteil wäre das ja sogar eher ein entlastendes Alibi, wenn der Mord am Treppenabsatz verübt wurde. Denn die Schule liegt "meilenweit" vom angeblichen Tatort an der Burgmauer entfernt.


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