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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:03
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Man wird ihn dennoch nicht befragen.
Das wurde auch nie, auch nur angedeutet. Deswegen ist es ja so seltsam, dass seitens der Verteidigung schon vorgebaut wird.

Das ist doch Gackern um ungelegte Eier :)

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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:07
Seafood12 schrieb (Beitrag gelöscht):Kann es sein das der TV auch hier im Thread unterwegs war/ist? Ich meine mich erinnern zu können, dass es hiess, er hätte im Internet in Foren über den Fall mit ermittelt.
Ich glaube , da trügt Dich Deine Erinnerung bezgl. eines Berichts. Hier hatte ein user vor ein paar Tagen seine Annahme geäußert, M.S. hätte sich Infos zu Entwicklungen / Aussagen usw eventuell auch hier aus dem thread geholt.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:11
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Peggy Knobloch
heute um 10:46
@FadingScreams

Doch, das wissen wir. Der Name ist längst aus Ermittlungskreisen an die Medien durchgesickert.
Da muss ich einhaken. Meines Wissens wurde in keinem der Artikel, in dem behauptet wurde, das MS UK schwer belastet habe, die Quelle dieser Information genannt. Die journalistische Sorgfaltspflicht wäre es gewesen, die Quelle zu nennen, mindestens mit "wie aus Kreisen der Ermittler unserer Zeitung mitgeteilt wurde". Da frage ich mich dann allerdings, wie es sein kann, dass es den Ermittlern so wichtig ist, dass kein Name genannt wird, und dann doch von jemanden etwas durchgestochen wird. Da müssten sie mal in den eigenen Reihen schauen, wer so etwas tut und warum. Aber vielleicht kam diese Information ja aus einer anderen Ecke. Die Quelle wurde meines Wissens ja nicht genannt.

Wie auch immer. Auf jeden Fall dürfte es für die Ermittler jetzt interessant sein, wer jetzt aus Gier auf die 30.000 EUR Belohnung, oder um entweder MS oder UK zu be- oder entlasten, sich an bestimmte Dinge am Tattag erinnern will. Am Ende könnte auch MS sich noch Hoffnung auf die Belohnung machen. Es dürfte auch interessant sein, wer sich ganz ruhig verhält, obwohl die Person aus Sicht der Ermittler etwas wissen müsste.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:17
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Bis vor kurzem musste überhaupt niemand im Ermittlungsverfahren als Zeuge erscheinen oder gar aussagen.
Bitte was? Seit Einführung von StGB und StPO so um das Jahr 1890 herum, war es schon immer und ist nach wie vor die Pflicht eines jeden, als Zeuge auszusagen. Bei Weigerung droht im ärgsten Falle Beugehaft:
https://www.koerperverletzung.com/erzwingungshaft-beugehaft/

Was Du vielleicht meinst ist, dass sich bisher niemand mit der Polizei reden musste, eine Vorführug nur duch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden konnte und Beugehaft - natürlich - nur durch einen Richter. Da gibt es in der Tat einige Änderungen, die man hier nachlesen kann:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-rechtslage-zeugen-muessen-ab-sofort-zur-aussage-bei-der-polizei-erscheinen-und-aussagen_069447.html

Das ändert doch aber nichts daran, dass natürlich auch bisher eine Aussagepflicht bestand.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:23
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Bitte was? Seit Einführung von StGB und StPO so um das Jahr 1890 herum, war es schon immer und ist nach wie vor die Pflicht eines jeden, als Zeuge auszusagen.
Bitte das. Eine Vorladung als Zeuge erfolgt in 99,9% der Fälle durch die Polizei. Dieser musste bis zur Gesetzesänderung niemand Folge leisten, auch 1890 nicht. Eine Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Richter kam in der Praxis allenfalls im Promillebereich vor und stellte eine exotische Ausnahme dar.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:26
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Meines Wissens wurde in keinem der Artikel, in dem behauptet wurde, das MS UK schwer belastet habe, die Quelle dieser Information genannt.
Quellenschutz ist integraler Bestandteil der Pressefreiheit. Wenn in einem seriösen Medium wie dem Nordbayerischen Kurier steht, die Zeitung habe erfahren, Ulvi K. sei genannt worden, genügt dies vollkommen, dies als Tatsache anzunehmen.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:27
@OpLibelle

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein, heißt es bei Juristen.

Zur Pflicht einer Zeugenaussage bei der Polizei findest du etwas in § 163 Abs. 3 und 4 StPO.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:27
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Es kommt in der Praxis aber selten vor, dass der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Wobei ich mir aber gut vorstellen könnte, wenn man der Staatsanwaltschaft gleich mal meint, ein "Hausverbot" aussprechen zu müssen, dann könnte die sich vielleicht veranlasst fühlen, ihre Kompetenzen darzustellen.

Ich hatte mir aus diesem Brief der Rechtsanwältin, an wen er konkret gerichtet war, war abgedeckt worden, die §§ herausgesucht, die sie anführt zur Begründung, warum jegliche Terminabsprachen ausschließlich über sie zu laufen hätten. Weit bin ich hierbei allerdings nicht gekommen. Der Grund ist, dass sie zwar drei Paragraphen benennt, aber nicht ausführt, auf welche Abs. sie sich hierbei bezieht. Da ist dann für mich als Nichtsjuristin Schluss, weil ich nicht mal ansatzweise ahne, was sie angespricht.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1004.html
§ 1004 - Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Spoiler(1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.


https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__161a.html
Strafprozeßordnung (StPO) - § 161a Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft
Spoiler(1) Zeugen und Sachverständige sind verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des sechsten und siebenten Abschnitts des ersten Buches über Zeugen und Sachverständige entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Richter vorbehalten.
(2) Bei unberechtigtem Ausbleiben oder unberechtigter Weigerung eines Zeugen oder Sachverständigen steht die Befugnis zu den in den §§ 51, 70 und 77 vorgesehenen Maßregeln der Staatsanwaltschaft zu. Jedoch bleibt die Festsetzung der Haft dem nach § 162 zuständigen Gericht vorbehalten.
(3) Gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft nach Absatz 2 Satz 1 kann gerichtliche Entscheidung durch das nach § 162 zuständige Gericht beantragt werden. Gleiches gilt, wenn die Staatsanwaltschaft Entscheidungen im Sinne des § 68b getroffen hat. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a und 473a gelten jeweils entsprechend. Gerichtliche Entscheidungen nach den Sätzen 1 und 2 sind unanfechtbar.
(4) Ersucht eine Staatsanwaltschaft eine andere Staatsanwaltschaft um die Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen, so stehen die Befugnisse nach Absatz 2 Satz 1 auch der ersuchten Staatsanwaltschaft zu.
(5) § 185 Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.


https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__162.html
Strafprozeßordnung (StPO) - § 162 Ermittlungsrichter
Spoiler(1) Erachtet die Staatsanwaltschaft die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge vor Erhebung der öffentlichen Klage bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren Sitz hat. Hält sie daneben den Erlass eines Haft- oder Unterbringungsbefehls für erforderlich, so kann sie, unbeschadet der §§ 125, 126a, auch einen solchen Antrag bei dem in Satz 1 bezeichneten Gericht stellen. Für gerichtliche Vernehmungen und Augenscheinnahmen ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk diese Untersuchungshandlungen vorzunehmen sind, wenn die Staatsanwaltschaft dies zur Beschleunigung des Verfahrens oder zur Vermeidung von Belastungen Betroffener dort beantragt.
(2) Das Gericht hat zu prüfen, ob die beantragte Handlung nach den Umständen des Falles gesetzlich zulässig ist.
(3) Nach Erhebung der öffentlichen Klage ist das Gericht zuständig, das mit der Sache befasst ist. Während des Revisionsverfahrens ist das Gericht zuständig, dessen Urteil angefochten ist. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Nach einem Antrag auf Wiederaufnahme ist das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht zuständig.



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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:28
@Deus_ex_Machin
Wir reden aneinander vorbei. Natürlich musste bisher niemand einer polizeilichen Vorladung Folge leisten und natürlich bestand schon immer eine Aussagepflicht. Das widerspricht sich doch gar nicht.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:34
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Quellenschutz ist integraler Bestandteil der Pressefreiheit. Wenn in einem seriösen Medium wie dem Nordbayerischen Kurier steht, die Zeitung habe erfahren, Ulvi K. sei genannt worden, genügt dies vollkommen, dies als Tatsache anzunehmen.
Nein, das genügt eben nicht. Es gibt einzelne Fälle, wenn das Leben des Informanten bedroht wäre, da verzichtet man auf die Nennung der Quelle. Das ist hier wohl kaum der Fall. So wird hier der Eindruck erweckt, die Information käme aus Ermittlerkreisen, und dabei wurde sie vielleicht von jemandem anderen lanciert. Andere Medien greifen diese Information dann noch ungeprüft auf.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:34
Seafood12 schrieb (Beitrag gelöscht):Ich meine mich erinnern zu können, dass es hiess, er hätte im Internet in Foren über den Fall mit ermittelt.
das solltest du belegen können.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:der Name der Person, die Peggy dem MS angeblich übergeben haben soll, ist der Polizei aber bekannt, den hat MS bei seiner Vernehmung genannt. Um wen es sich handelt wissen nur wir hier nicht..
wir wissen , dass nur gegen MS wegen Mordverdachtes ermittelt wird. Der Verbringung des Leichnams der Peggy K. wurde er mittels eigenem GEständnis, welches zum derzeitigen Kenntnissstand der Ermittler passgenau ist, überführt.

dass gegen den "Übergebende" nicht ermittelt wird hinsichtl Mordverdacht kann dreierlei bedeuten:
- der "Übergebende" ist tot - gegen Tote wird nicht ermittelt *
- der "Übergebende" wurde rechtskräftig freigesprochen, Strafklageverbrauch ist eingetreten, was ein Ermittlungshindernis darstellt
- die Ermittler glauben die story des ES nicht und halten ES für den alleinigen Täter. Sie konzentrieren ihre Ermittlungen ausschließlich auf ihn

* das lässt sich leicht herausfinden, wer in Lichtenberg in den 17 Jahren seit Peggys Tod aus dem Leben geschieden ist und mit dem Todesfall Peggy in Verbindung stehen könnte


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:38
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Nein, das genügt eben nicht. Es gibt einzelne Fälle, wenn das Leben des Informanten bedroht wäre, da verzichtet man auf die Nennung der Quelle. Das ist hier wohl kaum der Fall. So wird hier der Eindruck erweckt, die Information käme aus Ermittlerkreisen, und dabei wurde sie vielleicht von jemandem anderen lanciert. Andere Medien greifen diese Information dann noch ungeprüft auf.
Der Umstand, dass die Polizei die Meldung nicht zurückgewiesen hat, spricht für ihren Wahrheitsgehalt.

Außerdem ist Ulvi K. anwaltlich ja gut versorgt. Wenn zu seinem Nachteil unwahre ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden wären, hätte die Anwältin längst eine einstweilige Verfügung gegen den Kurier erwirkt.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:38
Zitat von emzemz schrieb:Ich hatte mir aus diesem Brief der Rechtsanwältin, an wen er konkret gerichtet war, war abgedeckt worden, die §§ herausgesucht, die sie anführt zur Begründung, warum jegliche Terminabsprachen ausschließlich über sie zu laufen hätten.
War denn der Brief an die Polizei und an die StA gerichtet oder erst mal nur an die Polizei? Sorry, ich habe das nicht mehr auf dem Schirm....


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:41
Zitat von lawinelawine schrieb:dass gegen den "Übergebende" nicht ermittelt wird hinsichtl Mordverdacht kann dreierlei bedeuten:
...
- die Ermittler glauben die story des ES nicht und halten ES für den alleinigen Täter. Sie konzentrieren ihre Ermittlungen ausschließlich auf ihn
Die Einlassungen des M.S. sollten aber zumindest einen Anfangsverdacht gegen die von ihm benannte Person begründen. Es dürfte daher theoretisch auch im Bereich des Möglichen liegen, dass man (kurz) ermittelt hat aber sich der Anfangsverdacht bis zur PK schon wieder zerstreut hatte. Z.B. weil die Person ein felsenfestes Alibi hatte (war im Gefängnis zu der Zeit oder ähnl.).


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:45
Zitat von lawinelawine schrieb:dass gegen den "Übergebende" nicht ermittelt wird hinsichtl Mordverdacht kann dreierlei bedeuten:
- der "Übergebende" ist tot - gegen Tote wird nicht ermittelt
- der "Übergebende" wurde rechtskräftig freigesprochen, Strafklageverbrauch ist eingetreten, was ein Ermittlungshindernis darstellt
- die Ermittler glauben die story des ES nicht und halten ES für den alleinigen Täter. Sie konzentrieren ihre Ermittlungen ausschließlich auf ihn
Die Ermittler müssen aber nicht nur be- , sondern auch entlastendes zu einem Tatverdächtigen ermitteln . Somit fällt die 3.Option m.E. weg , denn sie müssten auch wenn sie ihm erstmal nicht glauben, ergebnisoffen gegen die von ihm genannte Person ermitteln
Da dies nicht geschieht bleiben ja nur noch Option 1. und 2. .


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:47
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Der Umstand, dass die Polizei die Meldung nicht zurückgewiesen hat, spricht für ihren Wahrheitsgehalt.

Außerdem ist Ulvi K. anwaltlich ja gut versorgt. Wenn zu seinem Nachteil unwahre ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt worden wären, hätte die Anwältin längst eine einstweilige Verfügung gegen den Kurier erwirkt.
Das kann gut sein, dass MS UK schwer belastet sein, das kann ich mir sehr gut vorstellen. Ich stelle das ja gar nicht in Frage, sondern ich wundere mich, dass die Ermittler erst in der PK betonen, dass Sie die andere Person nicht benennen wollen, weil es kontraproduktiv für de Ermittlungen wäre. Und dann wird die Information, wer es war, möglicherweise aus Ermittlerkreisen durchgestochen, sofern es denn durchgestochen wurde und nicht eine Behauptung ist, die irgendjemand lanciert hat. Auf mich macht das überhaupt keinen guten Eindruck, was die Ermittlungsbehörden und die Medien, die das aufgegriffen haben, angeht. War das jetzt schon schädlich für die Ermittlungen, dass diese Information schon bekannt wurde? Denn die Ermittler sagten ja in der PK, dass es nicht gut wäre, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt den Namen bekanntgeben würden.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:47
Wie lange schätzt Ihr eigentlich, hat die Verbringung des Leichnams mindestens gedauert, wenn wir von "günstigen" Umständen für den Täter ausgehen (Klappspaten im Auto, kein Stau irgendwo).


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:52
Nach der PK auf NTV gab es noch einen Kommentar von dem Reporter.
Dieser hat in seinem Kommentar doch den Namen von UK und Holger E. erwähnt.
Gut möglich das sich daraus einige Medien ihre Meinung gebildet haben gegen wen ermittelt wird usw.
Allerdings war es seine Einschätzung und er hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das nur eine Vermutung ist und reine Spekulation und dass man die weiteren Ermittlungen abwarten muss.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 11:56
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Wie lange schätzt Ihr eigentlich, hat die Verbringung des Leichnams mindestens gedauert, wenn wir von "günstigen" Umständen für den Täter ausgehen (Klappspaten im Auto, kein Stau irgendwo).
Ich denke ab dem vorgeblichen, gescheiterten Wiederbelebungsversuch mit allen Komponenten wie Einwickeln , Fahrt , in die Dickung bringen, Vertiefung ausheben. Leiche einlegen. Abdecken , zurück zum Auto , Schuhe verstecken, wieder zurück zum Auto und Rückfahrt irgendwas zwischen 2, 5 bis 3 Stunden


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 12:01
Zitat von MisetraMisetra schrieb:. Und dann wird die Information, wer es war, möglicherweise aus Ermittlerkreisen durchgestochen, sofern es denn durchgestochen wurde und nicht eine Behauptung ist, die irgendjemand lanciert hat.
Sorry, aber da musste doch keiner mehr eine irgendwie geartete Information durchstechen. Das war doch klar wie Kloßbrühe, wer gemeint war, besonders nachdem Lemmer dreimal nach dem Namen fragte, immer in der Hoffnung, er würde jetzt doch endlich genannt.

Kontraproduktiv für die Ermittlungen wäre es allein schon deshalb gewesen, weil dann ein Aufschrei durch gewisse Medien gegangen wäre. Warum soll man sich diesen Ärger antun.
Zitat von MissRedfordMissRedford schrieb:Dieser hat in seinem Kommentar doch den Namen von UK und Holger E. erwähnt.
Wo auch immer das gewesen sein mag, hier dürfte es mittlerweile mehr als bekannt sein, dass der Zweitgenannte komplett raus ist, und zwar sowas von raus, dass das sogar in einem roten Balken festgehalten ist.


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