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Peggy Knobloch

98.162 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.09.2018 um 23:11
Zitat von VentilVentil schrieb:ich hab auch grad den Artikel der Süddeutschen gelesen...danke fürs einstellen @WyattE ...
die aussage des Stadtrates hat mich erschüttert...also, dass er schon 2001 gehört hätte, das M.S. Peggy verbracht haben soll.

und da sagt er nichts?
niemand sagt etwas?
denn er wird ja nicht der einzige im Dorf gewesen sein, der das gehört hat.

unfassbar, dieser sumpf...
Das wissen wir doch gar nicht, ob er davon der Polizei erzählt hat oder nicht. Man sollte mit solchen Vorverurteilungen ein bisschen vorsichtiger sein.

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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 23:12
@Septemberlouis
Zitat von SeptemberlouisSeptemberlouis schrieb:Das war doch der Polizei bekannt. Was will er da machen. An dem Vatertagsfest war er nicht dabei. Das wurde evtl. in anderen Bierrunden erzählt.
Aber, was tun, wenn die Polizei nicht gründlich ermittelt und es abtut als "Gespinne"?
Und wenn S. bei der FFW war, ruhig war und nicht auffiel, da traute ihm das keiner zu.
Ja, man darf das sicherlich nicht auf die Goldwaage legen.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 23:18
Zitat von jaskajaska schrieb:Hinzu kommt mein schon mal geäußertes Argument, das alleine der enge Terminplan und die Beobachtungssituation in diesem eng begrenzten Bereich naheliegen, dass keine Tat geplant war.
Das frage ich mich schon die ganze Zeit. Wenn Manuel S. einen Mord, vielleicht zur Verdeckung eines vorangegangenen sexuellen Übergriffs, an Peggy geplant und ausgeführt hat oder nur einem sexuellen Übergriff geplant hat und es dann zum Mord kam, weil Peggy drohte, ihn zu verraten: Warum sollte MS das ausgerechnet an seinem Geburtstag geplant und ausgeführt haben, wo er volles Programm einschließlich Kaffee bei Mutti hatte. Jeder andere Tag hätte sich doch besser angeboten.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 23:18
Ich habe mal eine Frage an die Juristen und natürlich an alle:

Falls man dem M.S. den Mord nachweisen kann, ist eine Sicherungsverwahrung nach Absitzen der lebenslänglichen Haftstrafe 17 Jahre nach der Tat möglich ?


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 23:40
Zitat von WyattEWyattE schrieb:Falls man dem M.S. den Mord nachweisen kann, ist eine Sicherungsverwahrung nach Absitzen der lebenslänglichen Haftstrafe 17 Jahre nach der Tat möglich ?
Die Strafhaft beginnt nach der Verurteilung, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wird. Dabei ist es egal, wie lange die Tat zurückliegt.

Ist jemand wegen Mordes ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt, kann frühestens nach Absitzen von 15 Jahren die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld dauert es sehr viel länger.

Sicherungsverwahrung im Anschluss an die abgesessene Strafhaft muss vom Gericht extra angeordnet werden. Sie setzt u.a. eine besondere Gefährlichkeit des Täters voraus. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Täter ja seine Strafe voll abgesessen hat und deshalb eigentlich in die Freiheit entlassen werden müsste. Wenn das trotzdem nicht geschieht, braucht es für diese „Freiheitsberaubung“ besondere Gründe, hier die bestehende Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit.

Wenn jemand sich in 17 Jahren oder mehr, die er bis zur Verurteilung unerkannt gelebt hat, nichts weiter hat zuschulden kommen lassen, ist schon die Frage, ob das ein Fall für die Anordnung von Sicherungsverwahrung ist.


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 23:46
Hier noch etwas zu dem genannten Stadtrat Rank.

Beitrag von jaska (Seite 3.510)


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Peggy Knobloch

28.09.2018 um 23:57
Zitat von HathoraHathora schrieb:Für mich rückt in den Bereich des Möglichen, dass Peggy erst gegen Abend etwas passiert ist
Peggy war doch aber auf dem direkten Weg nachhause. Dort kam sie aber nie an. In der XY-Sendung (vor dem Leichenfund) war man sich sicher, dass sie an diesem Tag nie die Wohnung betreten hat. Wenn sie aber 50m von ihrer Wohnung entfernt war, warum sollte sie dann spontan umkehren, ohne wenigstens den Tornister zuhause abzulegen? Der stört doch nur beim Spielen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Warum sollte MS das ausgerechnet an seinem Geburtstag geplant und ausgeführt haben,
Die Verbindung habe ich so noch nie gesehen. Aber sie ergibt Sinn: Angeblich hatte M.S. zu U.K. gesagt, er hätte auch gerne mal etwas mit ihr, nachdem U.K. mit der gescheiterten Vergewaltigung geprahlt hatte. Also erfüllt er sich selbst einen Geburtstagswunsch?!
Zitat von WyattEWyattE schrieb:Falls man dem M.S. den Mord nachweisen kann, ist eine Sicherungsverwahrung nach Absitzen der lebenslänglichen Haftstrafe 17 Jahre nach der Tat möglich ?
Rechtlich ja, praktisch nein. Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor einem trotz verbüßter Haft noch als gefährlich eingeschätztem Täter. Wer aber 17 Jahre ohne strafbare Handlungen in Freihiet gelebt hat, dürfte kaum mehr als gefährlich angesehen werden, zudem ja noch 15 bis 20 Jahre wegen Mordes hinzukämen (freilich nicht in Freiheit), bevor die Sicherungsverwahrung beginnen würde.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:07
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Die Verbindung habe ich so noch nie gesehen. Aber sie ergibt Sinn: Angeblich hatte M.S. zu U.K. gesagt, er hätte auch gerne mal etwas mit ihr, nachdem U.K. mit der gescheiterten Vergewaltigung geprahlt hatte. Also erfüllt er sich selbst einen Geburtstagswunsch?!
Wenn es stimmt, was Ulvi gesagt hat. Aber das weiß man bei UK ja nie. UK hatte außer MS ja auch seinen Vater als Verbringer von Peggys Leiche genannt.

Insofern finde ich die Frage der Polizei, ob MS mal mit der lebenden Peggy gesehen worden ist, schon sehr aufschlussreich. Die Ermittler werden sich sicher auch genauer ansehen, ob MS Berührungspunkte mit Kindesmissbrauch hatte.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:07
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Peggy war doch aber auf dem direkten Weg nachhause. Dort kam sie aber nie an. In der XY-Sendung (vor dem Leichenfund) war man sich sicher, dass sie an diesem Tag nie die Wohnung betreten hat. Wenn sie aber 50m von ihrer Wohnung entfernt war, warum sollte sie dann spontan umkehren, ohne wenigstens den Tornister zuhause abzulegen? Der stört doch nur beim Spielen.
Peggy musste an dem Haus vorbei, das der Tatverdächtige zu dieser Zeit renovierte, das war 3 Häuser vor ihrer Wohnung.

bersicht klein
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Die Verbindung habe ich so noch nie gesehen. Aber sie ergibt Sinn: Angeblich hatte M.S. zu U.K. gesagt, er hätte auch gerne mal etwas mit ihr, nachdem U.K. mit der gescheiterten Vergewaltigung geprahlt hatte. Also erfüllt er sich selbst einen Geburtstagswunsch?!
Ulvi hat das tatsächlich so ausgesagt

In dem verlinkten Beitrag ist die Aussage hochgeladen:
Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.667)

Der Name ist zwar mit rot ausgestrichen aber wenn man das Bild in dem verlinkten Beitrag vergrößert, kann man schon erkennen, das es Manuel heißt. Ma___el ist erkennbar. Er, der Manuel bestritt das ja.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:10
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Peggy musste an dem Haus vorbei, das der Tatverdächtige zu dieser Zeit renovierte, das war 3 Häuser vor ihrer Wohnung.
Ja, ich weiß. Er zerrt sie in das Haus und ...

Bitte, alles nur Spekulation, keine Beschuldigung, keine Bezichtigung.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:11
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Bitte, alles nur Spekulation, keine Beschuldigung, keine Bezichtigung.
Genau deshalb schrieb ich auch
Zitat von margarethamargaretha schrieb:der Tatverdächtige
;)


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:15
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Ja, ich weiß. Er zerrt sie in das Haus und ...

Bitte, alles nur Spekulation, keine Beschuldigung, keine Bezichtigung.
Wenn er zu dem Zeitpunkt im Haus war. Leider fehlen uns so gut wie alle Infos, wo sich MS am vermuteten Tattag von wann bis wann mit wem tatsächlich aufgehalten hat. Ich denke, die Ermittler arbeiten an diesem Bewegungsprofil.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:16
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Strafhaft beginnt nach der Verurteilung, wobei die Untersuchungshaft angerechnet wird. Dabei ist es egal, wie lange die Tat zurückliegt.

Ist jemand wegen Mordes ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt, kann frühestens nach Absitzen von 15 Jahren die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld dauert es sehr viel länger.

Sicherungsverwahrung im Anschluss an die abgesessene Strafhaft muss vom Gericht extra angeordnet werden. Sie setzt u.a. eine besondere Gefährlichkeit des Täters voraus. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Täter ja seine Strafe voll abgesessen hat und deshalb eigentlich in die Freiheit entlassen werden müsste. Wenn das trotzdem nicht geschieht, braucht es für diese „Freiheitsberaubung“ besondere Gründe, hier die bestehende Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit.

Wenn jemand sich in 17 Jahren oder mehr, die er bis zur Verurteilung unerkannt gelebt hat, nichts weiter hat zuschulden kommen lassen, ist schon die Frage, ob das ein Fall für die Anordnung von Sicherungsverwahrung ist.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:21
@OpLibelle
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Rechtlich ja, praktisch nein. Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Öffentlichkeit vor einem trotz verbüßter Haft noch als gefährlich eingeschätztem Täter. Wer aber 17 Jahre ohne strafbare Handlungen in Freihiet gelebt hat, dürfte kaum mehr als gefährlich angesehen werden, zudem ja noch 15 bis 20 Jahre wegen Mordes hinzukämen (freilich nicht in Freiheit), bevor die Sicherungsverwahrung beginnen würde.
Auch dir vielen Dank für den Beitrag.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:21
@WyattE

Gerne :-) Wobei ja je nach Geschehensabauf, unabhängig von der Täterfrage, außer Mord auch Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, vielleicht auch fahrlässige Tötung in Betracht kommen. Ich beneide die Ermittler nicht um die Arbeit, die da noch zu machen ist.......


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn er zu dem Zeitpunkt im Haus war.
Immerhin stammt von ihm die Aussage, er habe irgendwann zwischen 12:30 und 13:00 U.K. auf dem H.-M.-Platz gesehen. Das kann er sich natürlich ausgedacht haben, um U.K. etwas in die Schuhe zu schieben, dann ginge das jetzt nach hinten los. Aber falls nicht, räumt er damit ja selbst ein, bestenfalls 100m von seinem Haus entfernt gewesen zu sein.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wobei ja je nach Geschehensabauf, unabhängig von der Täterfrage, außer Mord auch Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, vielleicht auch fahrlässige Tötung in Betracht kommen.
Einen Totschlag kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dann müsste der Täter ja in Tötungsabsicht gehandelt haben, ohne ein Mordmerkmal zu verwirklichen. Befriedigung des Geschlechtstriebs ist ein Mordmerkmal, Verdeckung einer anderen Straftat (also z.B. einer vorausgegangenen Vergewaltigung) ist ein Mordmerkmal. Wie soll ein Totschlag abgelaufen sein?


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:28
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Ja, ich weiß. Er zerrt sie in das Haus und ...
Ich dachte, das Haus wurde zu dem Zeitpunkt kernsaniert. Das war ja wohl eine richtige Baustelle. Kann man da so einfach jemand am hellichten Tag überwältigen, ohne dass es jemand mitbekommt? MS kann Peggy doch auch begegnet sein und Sie zu einer Mitfahrt im Auto eingeladen haben. Das ist ja auch etwas, wonach die Ermittler gefragt haben, ob Peggy im oder am Auto gesehen wurde.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:32
@OpLibelle
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Immerhin stammt von ihm die Aussage, er habe irgendwann zwischen 12:30 und 13:00 U.K. auf dem H.-M.-Platz gesehen. Das kann er sich natürlich ausgedacht haben, um U.K. etwas in die Schuhe zu schieben, dann ginge das jetzt nach hinten los. Aber falls nicht, räumt er damit ja selbst ein, bestenfalls 100m von seinem Haus entfernt gewesen zu sein.
Das bringt es auf den Punkt. Er war wohl um 12.30 Uhr im 100 m Radius von Peggy. Und das Kind ist sicherlich nicht das erste mal an der Haus-Nr. 2 vorbeigelaufen. Aber an diesem Tag hatte er zur Mittagszeit frei.


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Peggy Knobloch

29.09.2018 um 00:33
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:mmerhin stammt von ihm die Aussage, er habe irgendwann zwischen 12:30 und 13:00 U.K. auf dem H.-M.-Platz gesehen. Das kann er sich natürlich ausgedacht haben, um U.K. etwas in die Schuhe zu schieben, dann ginge das jetzt nach hinten los.
Stimmt, das könnte JETZT ein klassisches Eigentor sein.
Wie würde er denn jetzt wirken wenn er zugibt das er damals gelogen hat und seine Mutter evtl. auch?

Und was passiert wenn rauskommt, daß Mama und Sohn Schmidt die Aussagen angepasst hatten um Manuel aus dem Focus zu ziehen und den UK fälschlich um die Zeit dorthin verfrachtet hatten, immerhin war diese "Sichtung" entscheidend, (uneidliche) Falschaussage is klar, aber was kann der UK da unternehmen? Und was für Aussicht/Chancen bei evtl. Klagen?


Kürzlich gab es hier mehrfach die Frage nach der Farbe von Vatis Auto. Beim Stöbern stoplerte ich über diesen älteren Post von @jaska:
Beitrag von jaska (Seite 2.742)
Erdal K. fährt mit seinem anthrazitfarbenen Opel-Astra-Kombi weg, nachdem er seinen Sohn zum vereinbarten Holzaufschlichten bei einem Bekannten geschickt hat.



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