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Peggy Knobloch

98.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:24
Klar ist ja, dass M.S. sich zur fraglichen Zeit am Tatort aufgehalten hat (sonst hätte er U.K. nicht gesehen). Und immernoch seltsam finde ich es, dass zwischen 13.00 und 13.15 Uhr einige Personen sowohl Peggy, als auch U.K. gesehen haben, aber niemand die beiden zusammen. Für mich spricht das immer noch dafür, dass Peggy in irgendein Haus gegangen sein muss.

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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:24
@Falkenberg
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Hier wird ständig gesagt, dass man gegen ihn nicht mehr ermittelt kann. Das kann ich nicht glauben. Es gibt doch auch schon andere Fälle, wo das nicht zutrifft. Da fand man nachträglich DNA-Spuren, welche vom freigesprochenen Täter gewesen sein muss. Wenn nicht mehr ermittelt werden kann, dann wäre schon in den Fällen kein DNA-Vergleich möglich gewesen.

Hier ist so ein Fall:
https://www.derwesten.de/panorama/freispruch-trotz-dna-beweis-vater-von-mordopfer-fordert-justizreform-id10956219.html
Kann mir jemand hier mal sagen, warum das bei Kulac anders sein soll. Ich verstehe nur, dass keine Anklage mehr erhoben werden kann. Das scheint nicht für die Ermittlungen zuzutreffen.
Ich glaube, dass man das in der Kürze ausdrücken kann mit „es dürfen keine aktiven Ermittlungen“ erfolgen. Wenn an einer Toten DNA gesichert wurde und nach vielen Jahren ein DNA Abgleich in der Datenbank möglich wurde, dann wurde ja nicht aktiv gegen diese freigesprochene Person, sondern ergebnisoffen ermittelt. In deinem obigen Fall könnte der DNA Treffer vielleicht auch gar nicht von der Polizei veröffentlicht, sondern von jemanden an die Presse durchgestochen worden sein. Ich kenne deinen beschriebenen Fall zu wenig.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:27
@MaryPoppins

Und nein, Alex schrieb nicht. Das ist falsch zitiert. Aber kein Beinbruch.


Genau, vielleicht dürfen die Familien informiert werden und in dem Fall ist ja der Vater an die Presse gegangen.

Wobei ich mir das auch nicht vorstellen kann, denn dann besteht ja für den Täter eine Gefahr... Naja wer weiß.

Bin da aber einer Meinung mit dir, mit dem was da ist darf gearbeitet werden. Aber man darf den freigesprochen nicht involvieren und um Mitwirkung zwingen/bitten.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:30
@MaryPoppins
Du hast den falschen zitiert, ich habe den Beitrag geschrieben, aber wie gesagt, ich verstehe das nicht und vielleicht gibt @DoctorWho noch eine weitere Erklärung, wann die StA mit Ermittlungs-Ergebnissen gegen eine freigesprochenen Person doch an die Öffentlichkeit gehen kann.
Momentan sehe ich da kein Unterschied, wenn MS jemanden angegeben hat und es stellt sich dann als richtig heraus, warum soll das nicht veröffentlicht werden?


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:42
@Menetekel

Danke für deinen Link heute um 8:48. Daraus ergibt sich, dass UK schon in einer seiner ersten Vernehmungen nach seiner Festnahme im September 2001 MS beschuldigt hatte, weswegen dann gegen MS Ermittlungen aufgenommen wurden, welche dann im Mai 2002 eingestellt wurden.

Es war also wohl so, dass MS durch Angaben von UK in den Fokus der Ermittler geriet, nicht wegen eigenständiger damals gegen ihn sprechender Verdachtsmomente.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ich glaube, dass man das in der Kürze ausdrücken kann mit „es dürfen keine aktiven Ermittlungen“ erfolgen.
So ist es. Natürlich kann UK im Rahmen der jetzigen Ermittlungen gegen MS als Zeuge befragt werden, es darf geprüft werden, ob MS´ Angaben in bezug auf UK stimmen, soweit sie mit MS zusammenhängen, wozu dann weitere Zeugen gehört werden können etc. Es darf nur nicht wieder in Ermittlungen gegen UK als Beschuldigten zu der Frage eingetreten werden, ob UK der Täter ist.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:52
Zitat von heuldochheuldoch schrieb:Also, Lackspuren bei denSterblichen überresten , gefunden? Dann ist es doch möglich, das sie mit dem Auto einen zusammenstoß hatte ?
Bei der PK war von Lackspuren die Rede, es ist allerdings nicht ganz klar hervorgegangen, ob sich das auf das Auto oder die Renovierungsarbeiten bezog.
Was ich mir vorstellen könnte ist, dass an diesem regnerischen Nachmittag MS mit seinem goldenen Audi (der vielleicht noch etwas tiefer gelegt war) an einer Baumwurzel aufgesessen ist und beim Wegfahren dort Schleif-und Lackspuren hinterlassen hat. Nur mal so als Gedanke.
Zitat von Molle42Molle42 schrieb:Und immernoch seltsam finde ich es, dass zwischen 13.00 und 13.15 Uhr einige Personen sowohl Peggy, als auch U.K. gesehen haben, aber niemand die beiden zusammen. Für mich spricht das immer noch dafür, dass Peggy in irgendein Haus gegangen sein muss.
Hätte man Peggy mit jemanden zusammen zuletzt gesehen, wäre der Fall wohl schon längst gelöst. Warum sollte ein Tatort im Haus daher wahrscheinlicher sein, als das von UK beschriebene Szenario mit Verfolgung durch die Kleingärten?
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Und nein, Alex schrieb nicht. Das ist falsch zitiert. Aber kein Beinbruch.
Darum habe ich auch Falkenberg adressiert. Hab es nur aus deinem Text kopiert drum stehst du als Schreiber. Sorry.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:53
Bei der Pressekonferenz geht es um die Ermittlungen gegen Manuel S.
Ermittelt wird derzeit nur gegen eine Person, gegen Manuel S.
Da hilft alles Wehklagen nichts, mehr lassen die Ermittler nicht raus.

Video Spoilerhttps://www.youtube.com/watch?time_continue=11&v=6ffEPAZEB3k Minute 20:20
Diese Aussagen, die früher gemacht wurden, sind natürlich bekannt, diese Aussagen finden wir in unseren Altakten und werden natürlich in das Verfahren einbezogen, werden bewertet und werden abgeglichen. Und natürlich sind dahingehend Vernehmungen angedacht, die diese von ihnen konkreten benannten Fragestellungen beleuchten.



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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:55
@DoctorWho
Vielleicht könntest du noch eine kurze hypothetische Frage beantworten?
Wenn tatsächlich alle Spuren zu UK als Mörder führen würden und das Verfahren wegen der Leichenverbringung gegen Ms wegen Verjährung eingestellt wird, wird dann der Mordfall Peggy als „gelöst“ geführt oder darf es dann keinen Abschluss des Falles geben, weil offiziell kein Mörder angeklagt werden kann/darf?


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:57
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ich glaube, dass man das in der Kürze ausdrücken kann mit „es dürfen keine aktiven Ermittlungen“ erfolgen.
Das ist korrekt.
Zitat von FalkenbergFalkenberg schrieb:wann die StA mit Ermittlungs-Ergebnissen gegen eine freigesprochenen Person doch an die Öffentlichkeit gehen kann.
Hier ist die RiStBV http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm (Archiv-Version vom 21.10.2018) eine Hilfe. Ich verweise hier mal Nummer 23 Absatz 1:

"Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk

(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf die Nr. 129 Abs. 1, Nr. 219 Abs. 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B )."

Auch wenn diese Nummer den Beschuldigten zum Gegenstand hat, lässt sich das Ganze problemlos auf den Nichtbeschuldigten übertragen, wobei dem Persönlichkeitsrecht ein noch größeres Gewicht zukommt. Demzufolge liegt es im Ermessen der StA, ob und in welchem Umfang berichtet wird. Ein nicht ganz einfacher Spagat. Insbesondere muss berücksichtigt werden, ob durch eine entsprechende Berichterstattung die Resozialisierung oder überhaupt die Sozialisierung gefährdet wird (siehe das Lebach Urteil Wikipedia: Lebach-Urteil ).


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 09:59
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Vielleicht könntest du noch eine kurze hypothetische Frage beantworten?
Wenn tatsächlich alle Spuren zu UK als Mörder führen würden und das Verfahren wegen der Leichenverbringung gegen Ms wegen Verjährung eingestellt wird, wird dann der Mordfall Peggy als „gelöst“ geführt oder darf es dann keinen Abschluss des Falles geben, weil offiziell kein Mörder angeklagt werden kann/darf?
Der Fall wäre gelöst. Es besteht ja lediglich ein Prozesshinderniss.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 10:01
@DoctorWho
Ok danke! Dann wäre ja immerhin für die Angehörigen ein „Abschluss“ gegeben, auch wenn der nicht gerade zufriedenstellend wäre!


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 10:02
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Dann wäre ja immerhin für die Angehörigen ein „Abschluss“ gegeben, auch wenn der nicht gerade zufriedenstellend wäre!
Stimmt, zufriedenstellend wäre dieser Abschluss nicht, da ja das Urteil fehlt, dass dies als prozessuale Wahrheit feststellt.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 10:18
Ist bekannt wann M.S. die Blumen umgetopft haben soll? Ich finde immer nur die Angabe "nachmittags". Wurden also Spuren dieser Umtopfaktiion bei Peggys Knochen gefunden, müsste die Verbringung der Leiche NACH dieser Aktion stattgefunden haben. Und damit ist das Tatgeschehen wie U.K. es schildert und die Verbringung wie M.S. es schildert nicht mehr stimmig.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 10:32
Zitat von Molle42Molle42 schrieb:Ist bekannt wann M.S. die Blumen umgetopft haben soll? Ich finde immer nur die Angabe "nachmittags". Wurden also Spuren dieser Umtopfaktiion bei Peggys Knochen gefunden, müsste die Verbringung der Leiche NACH dieser Aktion stattgefunden haben. Und damit ist das Tatgeschehen wie U.K. es schildert und die Verbringung wie M.S. es schildert nicht mehr stimmig.
Wir kennen doch die Zeit der Verbringung nicht, die kann auch abends gewesen sein und wäre mit einer kurzen Lagerung trotzdem stimmig. UK sagte ja nicht explizit, dass sie sofort weg geschafft wurde, sondern mehr so wie abgeholt und weggeschaft. Was nicht zeitgleich sein muss. Er bezichtigte dessen ja auch seinen Vater, WÄRE es so kann er die Leiche ja später an MS übergeben haben. Letzterer steht ja wenigstens als Verbringer fest, also muss sie ja irgendwie, irgendwann zu ihm gekommen sein. Allein wegen dem Bushäuschen tendiere ich, falls es stimmt, zu abends.

Schlecht einzusehen ist es und wenn die Busse abends nicht mehr fahren, oder die Abstände größer werden, dann WÄRE dort Zeit. Er kann sie aber auch sofort nach der Tat bekommen haben und trotzdem erst abends weg geschafft.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 10:50
Zitat von AndanteAndante schrieb: Daraus ergibt sich, dass UK schon in einer seiner ersten Vernehmungen nach seiner Festnahme im September 2001 MS beschuldigt hatte
Zur Festnahme. Wie ist das zu verstehen? War das eine Einweisung bzw. Zwangseinweisung in die Psychiatrie des BKH Bayreuths?
Kam die Polizei? Kann schon sein oder ging er auf rund eines Schreibens?
Zitat von Molle42Molle42 schrieb: Für mich spricht das immer noch dafür, dass Peggy in irgendein Haus gegangen sein muss.
Zitat von Molle42Molle42 schrieb:Und damit ist das Tatgeschehen wie U.K. es schildert und die Verbringung wie M.S. es schildert nicht mehr stimmig.
Sie kann in ein Haus gegangen sein oder in ein Auto gestiegen sein und keiner hat es gesehen.
Gut, Peggy war ein Kind, ist spontan ausgerissen. Jeder Erwachsener in einer solchen Situation, wo er vor einem anderen Angst hat, eine Begegnung vermeiden will, würde wahrscheinlich eher in ein Haus, in ein Geschäft oder in die Bank fliehen. Wie in einigen Videos zu sehen war, war die Haustür von Peggys Haus nicht abgeschlossen. Oder irre ich da? Evtl. war das in friedlichen Kleinstädten nicht immer üblich?
Die Zeiten sind wohl nicht stimmig. In der Presse wird das unterschiedlich berichtet. Dazu hat margaretha geschrieben:
Beitrag von margaretha (Seite 3.845)
Es geht um diesen Artikel in der Welt: https://www.welt.de/print-wams/article109836/Ist-das-wirklich-Peggys-Moerder.html
Inzwischen hat man neue Erkenntnisse, auch dass M.S. damals gelogen hat-


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 11:08
Ich werde immer verwirrter, ob der zeitlichen Abläufe im Tagesgeschehen von U.K. und den gemachten Angaben durch seine Mutter dazu.
. Der korpulente Mann mit dem strubbeligen Haar soll sich auf dem Entwicklungsstand eines Acht- bis Zwölfjährigen befinden. Bevor er in die Psychiatrie kam, habe er sich, so seine Mutter, "nicht einmal die Dusche allein einstellen können".
https://www.welt.de/print-welt/article269268/Justizpanne-Peggy-Prozess-ist-geplatzt.html
Zitat von jaskajaska schrieb am 05.04.2014:Und hier noch ein Ausschnitt aus der Frankenpost, der Artikel ist nicht online:

Frankenpost, 15. Januar 2004
Doch die Frau gibt sich kämpferisch: "Ich will schon mein Zeug sagen. Ich weiß, wie sich der Tag abgespielt hat."
Es geht um den 7. Mai 2001, den Tag an dem die kleine Peggy spurlos verschwand. Um 12.30 Uhr habe sie ihren Sohn geweckt, erzählt Elsa K. Dann habe sie ihr Mann, der 57-jährige Erdal K., vom Wohnhaus in der Kirchgasse zur "Schlossklause" gefahren, wo sie das Mittagessen vorbereitet habe. Ihr Mann habe derweil die Tochter aus Issigau abgeholt, weil man – wie jeden Montag – gemeinsam die Gaststätte putzen wollte.
"So um eins rum" sei dann auch Ulvi K. in der "Schlossklause" eingetroffen. In der dortigen Küche habe man zu Mittag gegessen; es gab aufgewärmten Hasenbraten vom Tag zuvor. Viel Zeit zum Essen habe man sich wegen der Arbeit nicht gelassen: "Ich hab‘ schon angetrieben", sagt Elsa K., "15 Minuten, sowas," habe der gemeinsame Mittagstisch gedauert. "Ungefähr so gegen halb zwei" sei Ulvi K. dann gegangen, weil er mit einem Bekannten ausgemacht hatte, er werde ihm an diesem Nachmittag beim Holzaufschlichten helfen. Somit hätte der geistig behinderte Gaststättenhelfer ein Alibi, denn er hätte unmöglich um 13.14 Uhr Peggy Knobloch auf dem Heimweg von der Schule abfangen, um die halbe Burgmauer herum verfolgen und schließlich ermorden können. Doch auf Nachfrage des Gerichts räumt Elsa K. ein, ihre Zeitangaben seien nur "so auf zehn, fünfzehn Minuten" genau. Außerdem habe die Kripo festgestellt, dass die Uhr in der Gaststättenküche einige Minuten vor gehe. "Oder nach?", überlegt Elsa K., "das weiß ich jetzt nicht mehr genau."
Jedenfalls habe ihr Sohn noch eine Terrine mit Essen zu einem Nachbarn bringen müssen, sei dann, soweit sie wisse, zum Holzaufschlichten gegangen und "so etwa dreiviertel vier, vier rum" entsprechend verdreckt wieder gekommen. Gemeinsam sei man dann zu Ulvis Halbschwester nach Issigau zum Kaffeetrinken gefahren.
Elsa K. fasst zusammen: "Ich war von Anfang an überzeugt, dass er mit Peggys Verschwinden nichts zu tun hat. Erstens, weil ich weiß, wie der Tag abgelaufen ist. Zweitens, weil er ja dazu gar nicht fähig wäre."
Ausführlich hatte die Mutter zuvor den Werdegang ihres Sohnes geschildert. Etwa die schwere eiternde Hirnhautentzündung im Alter von drei Jahren, nach der Ulvi K. "nicht mehr so war wie vorher". Körperlich ungelenk sei er geworden. Und geistig langsam – bis heute. Drei Jahre später habe der Junge einen Autounfall in der Türkei, bei dem seine Schwester getötet wurde, schwer verletzt überlebt, unter dem Verlust der Schwester aber sehr gelitten.
Detailliert schildert Elsa K. den Weg ihres Sohnes durch Sonderschulen und Behindertenwerkstätten bis hin zur Hilfstätigkeit in der "Schlossklause" des TSV, wo er "schon mal eine Zeche zusammenzählen konnte". Besondere therapeutische Förderung habe der Junge zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfahren. Erst später – "nachdem dieser Vorfall war" – habe Elsa K. ihren Sohn wieder in eine Therapie geschickt.
Der Vorfall: Im Frühsommer 2000 soll sich Ulvi K. an einem damals sieben Jahre alten Jungen aus Lichtenberg sexuell vergriffen haben. Nachdem die Mutter des Kindes bei Elsa K. vorstellig geworden war, hatte sich der Angeklagte selbst angezeigt. Das Verfahren war damals jedoch eingestellt worden. Elsa K. schickte ihren Sohn dennoch in eine Therapie beim Diakonischen Werk: "Ulvi, hab‘ ich damals gesagt, wenn du irgendwas mit Kindern hast, wenn dir das gefällt, dann müssen wir dir helfen. Da kommst du sonst in Teufels Küche. Da kriegst du mit der Polizei zu tun."
Nur von diesem einen Vorfall will Elsa K. bis dahin gehört haben. Andere sexuelle Übergriffe seien ihr nicht bekannt geworden. Auf Nachfrage des Gerichts räumt sie dann aber ein, mit dem kleinen Sohn ihrer Tochter sei "auch mal was gewesen". Aber dass Ulvi K. den Jungen aufgefordert hatte, sich vor ihm auszuziehen, das habe man in der Familie nicht so ernst genommen. Dass sie schon damals, vermutlich 1996, ein Gutachten wegen mutmaßlicher pädophiler Neigungen ihres Sohnes in Auftrag gegeben hatte, wie ihr der Nebenklage-Vertreter Udo Freier vorhielt, daran konnte sich die Gastwirtin nicht mehr erinnern.
Nach dem Vorfall mit dem Buben im Jahr 2000 habe sie ihrem Sohn verboten, sich mit Kindern abzugeben. Ihr Mann habe das auch kontrolliert: "Er hat Stichproben gemacht." Von weiteren Übergriffen – Ulvi K. steht in Hof auch wegen sexuellen Missbrauchs von elf Lichtenberger Kindern in 26 Fällen vor Gericht – habe sie nichts mitbekommen. Dennoch habe sie versucht, für ihren Sohn einen stationären Therapieplatz in Bayreuth zu erhalten, der ihr für September 2001 auch zugesagt gewesen sei.
.
Sie sagte, sie habe ihren Sohn um 12.30 Uhr geweckt, danach wäre sie mit ihrem Mann in die Schlissklause gefahren .
Geduscht hat U.K. dann wohl nach dem Aufstehen nicht.
. sei dann, soweit sie wisse, zum Holzaufschlichten gegangen und "so etwa dreiviertel vier, vier rum" entsprechend verdreckt wieder gekommen. Gemeinsam sei man dann zu Ulvis Halbschwester nach Issigau zum Kaffeetrinken gefahren.
So weit sie wisse ?

Laut folgender, in diesem Fall sehr beachtenswerter ) Quelle ( ! ) stand U.K. bereits um 11 Uhr auf und war zu der Zeit, als ihn seine Mutter angab geweckt zu haben, bereits in der Gaststätte . ( Die nicht korrekt laufende Gaststättenuhr mal komplett ausser Acht gelassen, die eine zusätzliche Zeitverschiebung ergeben wurde )
Zitat von CurlysueCurlysue schrieb am 18.10.2012:Zeitfenster - Tagesablauf des Ulvi Kulac am 7.Mai 2001

11.00 Uhr steht Ulvi auf

12.30 Uhr trifft er in der Schloßklause ein und isst zusammen mit seinen Eltern Mittag

13.15/13.30 Uhr verlässt er die Schlossklause und bringt K. Essen vorbei

13.40-15.30 Uhr hilft Ulvi Dieter T. beim Holzschlichten

15.40-16.00 Uhr kehrt Ulvi zu seinen Eltern in die Schloßklause zurück

16.15 Uhr Fahrt mit seinen Eltern zur Schwester Heike nach Issigau

17.15 Uhr wieder zu Hause, stylt sich, um später nach Naila zu trampen

18.00-18.15 Uhr Ulvi trampt nach Naila, wird vom ehem. Bürgermeister mitgenommen

18.30 Uhr geht in die Gaststätte „Zur Bank“ in Naila

19.00 Uhr geht ins China-Restaurant „Goldenes Glück“ und isst dort

20.30 Uhr kehrt er in die Gaststätte „Zur Bank“ zurück

19/20.30 Uhr wird Ulvi von seinem Vater in der Gaststätte „Zur Bank“ gesucht,
er findet ihn aber nicht.

21/21.30 Uhr verlässt Ulvi die Gaststätte und trampt nach Lichtenberg zurück

22.00 Uhr geht er noch in die Gaststätte „Zwick“ in Lichtenberg und hält sich dort
bis ca. 22.15/22.30 Uhr auf.

22.30 Uhr Rückkehr nach Hause

Quelle: Ulvi-Zeitfenster: http://www.ulvi-kulac.de/00006.htm

--
Mich verwirrt das wirklich , denn

ein Aufstehen um 11 Uhr wäre , in Bezug auf die Verabredung zum Holzschichten um 13 Uhr tatsächlich sinniger .
Dadurch hätte U.K. aber bis zum Erscheinen in der Gaststätte runde 1,5 Stunden ( abzügl. nur Anziehen , denn geduscht hatte er ja wohl nicht ) Zeit gehabt, anstatt nur 30 Minuten .
Gegessen wäre, nach diesen Angaben auch nicht nur 15 Minuten worden, sondern 45 - 60 Minuten.

Wenn sich nach dem Aufstehen alle weiteren Abläufe auch weiter nach vorne verschoben haben sollten, dann hätte er um 13 Uhr schon leicht im Ort unterwegs sein können.



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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 11:20
@DoctorWho
Vielen Dank für die umfangreiche Auskunft.

Oh bin ja doch zu neugierig. Mit der Bushaltestelle Sache habe ich so meine Probleme.

Wenn sagen wir mal MS hat eine Person benannt und es ist bzgl. dieser Aussage viel zu viel unklar. Muss dann direkt ein Verfahren gegen die Person oder Personen eingeleitet oder kann man dann erstmal das anderes versuchen zu verifizieren.

Ein wirklicher Täter wird das häufiger sagen, wird denn dann gleich ein Verfahren gegen die genannte Person erhoben, wenn man das nicht glauben kann? Fände ich schon ein Hammer oder muss aus den Umständen ein gewisse Wahrscheinlichkeit sich ergeben?


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 11:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Danke für deinen Link heute um 8:48. Daraus ergibt sich, dass UK schon in einer seiner ersten Vernehmungen nach seiner Festnahme im September 2001 MS beschuldigt hatte, weswegen dann gegen MS Ermittlungen aufgenommen wurden, welche dann im Mai 2002 eingestellt wurden.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es war also wohl so, dass MS durch Angaben von UK in den Fokus der Ermittler geriet,
genau so ist es: Kulac hat Hinweise auf MS gegeben.
nimmt man die bierseelige Stimmung mit den makabren "Scherzen" zum Verbringen der toten PEggy als Grund für Kulac Angaben, dann ergibt sich zwangsläufig die FRage, warum Kulac nicht (mindestens) 2 PErsonen der Verbringung der LEiche bezichtigt hat.

er bezichtigte aber den Richtigen, nicht den der ein Verstecken der Peggy in einem Kühlschrank "gestanden" hat. Dabei werden öfter Kinderleichen in Kühltruhen versteckt....
Zitat von milli67milli67 schrieb:Sie kann in ein Haus gegangen sein oder in ein Auto gestiegen sein und keiner hat es gesehen.
dass Peggy wenige Meter vor ihrem Wohnhaus in ein Auto eingestiegen sein soll (mit Schulranzen) halte ich für extrem unwahrscheinlich.


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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 11:25
Zitat von Molle42Molle42 schrieb:Ist bekannt wann M.S. die Blumen umgetopft haben soll? Ich finde immer nur die Angabe "nachmittags".
Ich hätte da bisher keine gesicherte Uhrzeit gelesen. Rein logisch betrachtet, würde man soetwas doch eher am Vormittag machen. Die Mutter fuhr ja mittags noch um Kerzen für die Torte, da würde man annehmen, dass vielleicht auch nachmittags gefeiert wurde. Da möchte man doch, dass der Garten vielleicht schon etwas „netter“ aussieht.

@milli67 schrieb:
Andante schrieb:
Daraus ergibt sich, dass UK schon in einer seiner ersten Vernehmungen nach seiner Festnahme im September 2001 MS beschuldigt hatte

Zur Festnahme. Wie ist das zu verstehen? War das eine Einweisung bzw. Zwangseinweisung in die Psychiatrie des BKH Bayreuths?
Kam die Polizei? Kann schon sein oder ging er auf rund eines Schreibens?
UK wurde nach einer Selbstanzeige wegen Kindesmissbrauchs und dem Mordgeständnis im September festgenommen. Da für September 2001 bereits wegen der Missbräuche ein Therapiebeginn in der Forensik geplant war, kam er nicht in Haft, sondern gleich in die Forensik.
Guck mal hier:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538
Aber am 6. September 2001 wurde Ulvi Kulac festgenommen. Eine Frau hatte ihn beobachtet, wie er mit einem achtjährigen Jungen auf einer Bank saß, beide mit heruntergelassener Hose. Es stellte sich heraus, dass Ulvi Kulac im Verlauf der letzten beiden Jahre mehrere Buben sexuell missbraucht hatte.
Zitat von jaskajaska schrieb am 23.08.2018:Hier mal was zur Chronologie der (Selbst-)Anzeige, sofern es aus der Berichterstattung hervorgeht:

14. Juni 2000
Selbstanzeige Ulvi Kulacs wegen exhibitionistischer Handlungen im Mai 2000; nach dem Vorfall ging die Mutter des Opfers zu Ulvi Kulacs Mutter und versprach, sich um eine Therapie zu kümmern. Im Juni kam es dann zur Selbstanzeige ohne weitere Konsequenzen.

23. Mai 2001
1. Geständnis Ulvi Kulac bzgl. des sexuellen Missbrauchs an Peggy Knobloch

6. September 2001
Sexueller Missbrauch an einem 8-jährigen Jungen, Festnahme und Folgeunterbringung in der Psychiatrie. Ein Therapiebeginn war für September 2001 geplant gewesen.



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Peggy Knobloch

11.10.2018 um 11:34
Zitat von jaskajaska schrieb am 05.04.2014:Dann habe sie ihr Mann, der 57-jährige Erdal K., vom Wohnhaus in der Kirchgasse zur "Schlossklause" gefahren, wo sie das Mittagessen vorbereitet habe
Vielen Dank! Die Information hatte ich gesucht, also wo U.K. wohnte. Alle 3 evtl. "Tatbeteiligten" (Peggy, M. und K.) wohnten auf dichtem Raum zusammen. U.K. war schonmal in Peggys Wohnung gewesen, Peggy öfter in U.K.s Wohnung. Wissen wir eigentlich etwas über das Verhältnis zwischen Peggy und M.? (Ausser, dass er angibt, sie nicht gekannt zu haben?).

Rein spekulativ: Wenn sich der sexuelle Missbrauch am 3.5. nicht zugetragen hat. Peggy also keine Angst vor U.K. gehabt hätte, dann wären viele andere Tathergänge möglich.


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