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Peggy Knobloch

98.148 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.12.2012 um 00:42
Zitat von lawinelawine schrieb:ich lese den so, dass es eine rechtskräftige Verurteilung des falsch Aussagenden gegeben haben muss. Für sich allein begründet eine falsche Aussage kein Wiederaufnahmeverfahren.

(denn damit wären Tor und Tür für Wiederaufnahmeverfahren geöffnet.)
Nein, nicht ganz.

Der genau Wortlaut des 364 list
§ 364

Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der auf die Behauptung einer Straftat gegründet werden soll, ist nur dann zulässig, wenn wegen dieser Tat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. Dies gilt nicht im Falle des § 359 Nr. 5.
http://dejure.org/gesetze/StPO/364.html

Natürlich sind Fälle des § 35 StGB nicht erfasst. Daneben wäre das Wiederaufnahmeverfahren aber nicht blockiert, wenn die Einleitung eines Strafverfahrens wegen zB Verjährung oder aber Schuldunfähigkeit nicht erfolgen kann.

Das wäre also der Fall, wenn meinetwegen ein 13jähriger aussagt, er habe gesehen, wie Du Deine Freundin umgebracht hast, es aber später widerruft. Der 13jährige kann nicht belangt werden, dennoch darf Dir natürlich dann der Weg zum Wiederaufnahmeverfahren nicht versperrt sein.

Bei Peter H. wäre die Straftat (uneidliche Falschaussage) verjährt, er KANN deswegen jetzt nicht mehr verurteilt werden. (Ich vermute aber dass der verurteilt wurde) In jedem Fall darf daraus kein Hemmnis erwachsen.

Macht ja auch Sinn, sonst müsstest Du fälschlich verurteilte Mörder im Knast lassen, obwohl da längst was richtig gestellt wurde.


Der Paragraph dient eher dazu zu verhindern, dass irgendwelche Behauptungen der Zeuge X oder Y habe gelogen, als Wiederaufnahmegrund genügen.
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:paar Jahre danach wurde auf einmal der Gutachter als unfähig eingestuft
Das würde mich in Ulvis Fall sehr wundern. Das LG hat da mit Kompetenzen nicht gegeizt. Gerade Kröber genießt einen erstklassigen Ruf.
Ist zwar nicht unmöglich, aber die Gutachter sind nach derzeitigem Stand extrem schwer anzugreifen.

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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 00:53
@pinkman

Dies hier finde ich interessant, also wie der Antrag zu stellen ist und wie es dann damit weitergeht:
Der in der Praxis relevanteste Fall ist der des § 359 Nr. 5 StPO, also die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet sind, ein für den Angeklagten milderes Urteil zu begründen. Unter Tatsachen im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO versteht man konkrete Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Nicht darunter fällt aber die Änderung von Rechtsnormen oder der Rechtsprechung. Auch sachlich-rechtliche Fehler können den Antrag nicht begründen, selbst wenn sie offensichtlich sind. Neue Tatsachen sind solche, die das Gericht in der Hauptverhandlung nicht berücksichtigt hat, wobei es keine Rolle spielt, ob die Möglichkeit dazu bestanden hat.

Der Antrag auf Wiederaufnahme kann von dem Verurteilten gestellt werden. Dies kann durch den Verteidiger oder einen Rechtsanwalt mit dessen Unterschrift geschehen (§ 366 Abs. 2 StPO) oder selbstständig zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts dessen Urteil angefochten wird oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts das für die Wiederaufnahme zuständig ist. Ist der Verurteilte verstorben, sind Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder oder Geschwister antragsberechtigt. Ein Antragsrecht haben auch die Staatsanwaltschaft, Privat- und Nebenkläger sowie der Einziehungsbeteiligte. Der Antrag auf Wiederaufnahme muss den gesetzlichen Grund für die Wiederaufnahme sowie die Beweismittel nennen. Dies prüft das zuständige Gericht im sog. Additionsverfahren. Bei Unzulässigkeit (z. B. Nicht-Unterschrift des Anwaltes, zu niedriges Bußgeld) des Antrags wird die Wiederaufnahme verworfen. Andernfalls ergeht ein Zulassungsbeschluss. Im anschließenden sog. Probationsverfahren wird die Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags geprüft. (Mögliche Gründe sind in § 359 StPO aufgeführt)

Der Antrag auf Wiederaufnahme wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben (§ 370 Abs. 1 StPO). Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Antrag begründet ist, so ordnet es durch den Wiederaufnahmebeschluss die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an. In der Regel folgt nun eine neue Hauptverhandlung vor dem zuständigen Wiederaufnahmegericht. Das Gericht kann jedoch auch ohne neue Hauptverhandlung den Verurteilten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise vorliegen. Andernfalls wird der Fall neu aufgerollt. Das Gericht darf jedoch das Urteil in Art und Höhe nicht zum Nachteil des Verurteilten verändern, wenn die Wiederaufnahme zu seinen Gunsten beantragt worden ist (Verbot der Verschlechterung reformatio in peius).

Quelle: http://fipsi.ameriv.de/wiki/Wiederaufnahmeverfahren



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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 01:08
Aus diesem Filmbericht geht der Grund für das Wiederaufnahmeverfahren klar und deutlich hervor:

https://www.youtube.com/watch?v=qpoCujme6K8 (Video: Wiederaufnahme des Falls der verschwundenen Peggy Knobloch?)


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 01:16
Na...da muss sich der Michael Euler aber beeilen, wenn er den Antrag bis spätestens Ende des Jahres eingereicht haben will...


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 01:38
Hier ein Radiobericht über neue Recherchen im Fall Peggy in zwei Teilen. Veröffentlicht am 03.12.2012:

https://www.youtube.com/watch?v=odGsJYgt5zo


https://www.youtube.com/watch?v=cowxGjrptLs


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 15:11
@LivingElvis

Der Bericht des ersten Videos ist aus dem Jahr 2011, so dass sich "spätestens Ende des Jahres" auf Ende 2011 bezieht, wenn ich fas richtig verstehe.

Sicherlich sind die Inhalte der 3 zuletzt geposteten Videos nicht neu, allerdings fassen sie den aktuellen Stand der Dinge sehr gut zusammen, zumal ich persönlich auch das erste Mal den Vater von Peggy sowie die Mutter von Ulvi in Bild und Ton gesehen habe.


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 17:05
Zitat von gurkentonigurkentoni schrieb:Der Bericht des ersten Videos ist aus dem Jahr 2011, so dass sich "spätestens Ende des Jahres" auf Ende 2011 bezieht, wenn ich fas richtig verstehe.
Du hast recht. Die Sprecherin bezieht sich auf den "Mai dieses Jahres, als sich das Verschwinden von Peggy zum 10. mal gejährt hat".

Also bastelt Euler seit weit über einem Jahr an dem Wiederaufnahmeantrag. Alle Wetter.


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 09:55
@LivingElvis
Ich liebe ja solche Listen, danke dafür.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Nun...zum einen ist Peggy weg und bis heute nicht mehr aufgetaucht. Wir haben also zumindest den Beweis eines realen Verbrechens.

Laut @hawo gibt es daneben
- Faserspuren von Peggys Kleidung im Auto von Ulvis Vater
- Aussagen, nach denen Ulvi verdreckt in die Gaststätte kam
(da ist hawo die einzige Quelle, die ich habe, aber so wie ich hawo kenne, würde er nichts, von dessen Wahrhaftigkeit er sich nicht überzeugt hat, angeben)

Unabhängig davon
- Die Tatsache, dass Ulvis Vater beharrlich schweigt
- hat Ulvi dem Anwalt gegenüber gestanden
- seinem Vater gegenüber gestanden
- Familie Kulac zumindest bei Hilmar K. einen Zeugen beeinflusst, evtl sogar "gekauft"
Das mit den Faserspuren war mir neu, ich hab da Hawos Beitrag nachgelesen:
Einer Spur, von der ich kürzlich erfahren hatte, nämlich Anhaftungen von Fasern der Decke, in die Peggy eingewickelt gewesen sein sollte und auch Fasern ihrer Kleidung am rechten Rücksitzgurt des väterlichen VW Golf, wurde offensichtlich nicht weiter nachgegangen.
Quelle: Beitrag von hawo (Seite 238)

Hawo berichtet hier als Einziger von den Faserspuren, die direkt Peggy zugeordnet werden können. Die anderen Berichten beschränken sich auf Fasern, die auf eine grüne Decke hinweisen, in der Ulvis Geständnis zufolge Peggy eingewickelt und weggebracht wurde. Die Decke ist wohl nicht wieder aufgetaucht.

Puh, zusammen mit der verweigerten Aussage seitens der Familie ist für mich zumindest das Urteil nachvollziehbar.

Dann ist nun die spannende Frage, welche Argumente bzw. welche Entlastungsbeweise die Wiederaufnahme bereiten sollen.
Wie lange dauert denn so ein Antrag in der Regel? Sind 1,5 Jahre da eher lang oder noch völlig im Rahmen?

Grüße


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 12:25
@jaska
Wichtige Fortführung zu diesem Eintrag:
Das ist richtig und auch wieder nicht richtig. Ich hatte gefunden, dass am hinteren Rücksitzgurt blaue Faserspuren gefunden wurden, dieser Spur jedoch nicht weiter nachgegangen worden ist. Grund war das abgetrennte Verfahren gegen den Vater, der aber wegen der Beihilfe nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte.
Leider habe ich die Quelle nicht mehr, so dass ich diese Aussage nicht beweisen kann!
Es kann schon sein, dass das stimmt, aber ohne Quelle ist prinzipiell immer sehr zweifelhaft. Wenn wir alles glauben würden, was wir irgendwo im Internet lesen...


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 13:11
Danke @pinkman für diese Ergänzung!


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 16:23
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie lange dauert denn so ein Antrag in der Regel? Sind 1,5 Jahre da eher lang oder noch völlig im Rahmen?
Ich denke, das ist je nach Fall unterschiedlich. Es gibt sicherlich Fälle, bei denen es noch wesentlich länger dauert/gedauert hat und wiederum Fälle, bei denen es evtl. schneller ging?

Mich würde bei der Sache einfach mal ein aktueller Stand interessieren. Den Thread lese ich nun seit langer Zeit und irgendwann ist dann das Wort Wiederaufnahmeverfahren gefallen, welches aktuell geprüft und dann angemeldet werden sollte.

So wie ich es verstanden habe ist bis heute nichts angemeldet worden, die Akten wurden bearbeitet, wurden zurückgegeben, es liegen Argumente für eine falsche Verurteilung vor ....

Was genau muss nun passieren, damit was passiert?


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 17:09
Zitat von gurkentonigurkentoni schrieb:Was genau muss nun passieren, damit was passiert?
wir finden Peggy!
dann ist alles klar


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 17:16
@lawine
so, nun mal Spaß beiseite und lieb auf die Frage antworten.

Also, was genau behindert momentan die Anmeldung zu einer Wiederaufnahme, wenn doch angeblich alle Fakten und Beweise vorliegen? Oder wurde dieser Antrag bereits gestellt und zur Zeit geprüft und man weiß nur nicht davon?!


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 17:25
scheint wohl doch nicht ganz so easy zu sein wie die BI vorgibt. Ich denke, RA Euler wird sich nicht die Blöse geben, einen WA zu stellen, der nicht Aussicht auf Erfolg hat.
Es hängt ja ganz erheblich sein zukünftiger "Marktwert" davon ab, wie erfolgreich/-los er sein wird.
An seiner Stelle würde ich alle notwendige Zeit in die Vorbereitung stecken und mich von niemandem drängen lassen


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 18:18
Nicht erst, seitdem ich mir Film- und Radiobericht noch- und mehrmals zu Gemüte geführt
habe, stellt sich mir die Frage, was für die Ermittler wichtiger war:
einen "Mörder" dingfest zu machen und damit einen ungeliebten Fall abzuschließen o d e r
einen "Mörder" dingfest zu machen, um einen Grund zu haben, nicht mehr nach Peggy
suchen zu müssen.


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 18:31
Zitat von jaskajaska schrieb:Hawo berichtet hier als Einziger von den Faserspuren, die direkt Peggy zugeordnet werden können. Die anderen Berichten beschränken sich auf Fasern, die auf eine grüne Decke hinweisen, in der Ulvis Geständnis zufolge Peggy eingewickelt und weggebracht wurde.
Wenn man sich hawos Beiträge hier im Forum durchliest, sieht man sehr schnell, dass der Mann durchaus kritisch vorgeht. Ich finde es auch komisch, dass ich es nicht im Urteil finde (Beweisverwertungsverbot?), bin aber trotzdem geneigt hawo zu glauben. Zumindest habe ich ihn bislang noch nicht unkritisch mit Quellen umgehen erlebt.

Er schreibt ja auch dazu, dass er da die Quelle nicht mehr hat. Ein Bayernwastl, dem ja sehr viele geneigt waren zu glauben, hätte das nicht getan.
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Es kann schon sein, dass das stimmt, aber ohne Quelle ist prinzipiell immer sehr zweifelhaft. Wenn wir alles glauben würden, was wir irgendwo im Internet lesen...
Richtig. Komischerweise - sobald es in nem Buch, ner Zeitung oder irgendner halbwegs professionell gepflegten Homepage steht, werden die Leute zunehmend unkritisch. Wenn dann noch ne Doku kommt.....ja dann MUSS es ja stimmen...
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie lange dauert denn so ein Antrag in der Regel? Sind 1,5 Jahre da eher lang oder noch völlig im Rahmen?
Sowas kann schon mal dauern. 1,5 Jahre sind schon wahrscheinlich etwas über´m Durchschnitt, aber man darf nicht vergessen, dass Michael Euler noch sehr jung und unerfahren ist.

Ein Wiederaufnahmeantrag ist so ziemlich das schwierigste, an dass man sich als Jurist ranwagen kann. Da scheitern selbst "alte Hasen" mit schöner Regelmäßigkeit.

Die Taktik sich Zeit zu nehmen und möglichst sorgfältig zu arbeiten, ist also durchaus richtig. Man darf auch die Ermittlungszeit nicht vergessen.
Zitat von gurkentonigurkentoni schrieb:Was genau muss nun passieren, damit was passiert?
Euler muss den Antrag einreichen.
Zitat von ramisharamisha schrieb:Nicht erst, seitdem ich mir Film- und Radiobericht noch- und mehrmals zu Gemüte geführt
habe, stellt sich mir die Frage, was für die Ermittler wichtiger war:
einen "Mörder" dingfest zu machen und damit einen ungeliebten Fall abzuschließen o d e r
einen "Mörder" dingfest zu machen, um einen Grund zu haben, nicht mehr nach Peggy
suchen zu müssen.
Wahrscheinlich beides. Die Bullen sind eigentlich immer geil drauf, irgendwelche Unschuldigen wegzusperren, Mörder frei rumlaufen zu lassen und irgendwelche kleinen Kinder suchen kotzt die total an. Bullen sind meistens Bullen, weil sie karrieregeile, menschenverachtende Typen sind. Oder weil sie jemanden verprügeln wollen.

(wer sie nicht bemerkt hat - da war Ironie)


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 18:37
@LivingElvis
Du musst zugeben, die "Bullen" kommen gerade bei der Recherche des Radiosenders
nicht gut weg, oder? Ich persönlich schere nicht alle über einen Kamm, aber
1. sind "Bullen" auch nur Menschen und
2. haben die meisten einen Chef und eine Order.


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 18:47
@ramisha
Fragt sich, wie gut die "Recherche" war......

Zu
1. - Ja, das ist richtig. Und da gibts dann dementsprechend auch genügend Leute darunter, die wie Du und ich sind. Die den Fall schlimm finden, denen das nahe geht und die alles tun, um den Mörder dingfest zu machen. Den Richtigen! Nicht irgendeinen.

2. Und sind Lebzeitbeamte und haben eine Remonstrationspflicht. Also die Order: "Besorgen sie mir ein Geständnis von dem, egal wie, egal ob schuld oder nicht!" wäre rechtswidrig, ihr wäre zu widersprechen und sie dürfte auch nicht befolgt werden. (Rechtmäßigkeit des Handelns)


Also ich trau denen immer noch mehr, als den Medien....


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 18:54
@LivingElvis
Nochmal speziell für dich zur Klarstellung:
Ich habe und brauche kein Feindbild, weder Frau Knobloch, noch Ermittler, noch sonstwen.
Dass manche in meinen berechtigten kritischen Äußerungen und Feststellungen
spitzfindige Anfeindungen sehen, bedauere besonders ich selbst.

Bitte erzähl mir nichts über Beamte, ihren Status und ihren Ehrenkodex.
Wir brauchen uns nur innerhalb unserer Regierung umzusehen, um festzustellen,
wie weit es mitMoral und Ehre her ist. Ich persönlich kenne aber auch kleinere
Staatsdiener, die sowas von geradlinig und geradezu pingelig sind, dass sie -
sonst vor dem Amtsschef buckelnd- sich nicht die kleinste Verfehlung zu
Schulden kommen lassen würden, auch nicht auf Order.


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Peggy Knobloch

17.12.2012 um 19:05
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: bin aber trotzdem geneigt hawo zu glauben. Zumindest habe ich ihn bislang noch nicht unkritisch mit Quellen umgehen erlebt.
Ja, ich glaube ihm auch. Ich glaube, dass er das wo gelesen hat. Das heißt aber noch lange nicht, dass das auch so stimmt und von großer Beweiskraft wäre.
Angenommen es würde genauso stimmen, dann hätte man also Fasern einer Decke und auch blaue Kleidungsfasern gefunden. Na und? Was sollte das beweisen? Garnichts. Ist ja nicht so, als hätte man Peggys DNA gefunden...

Die Erkenntniss wäre, dass darin eine Decke transportiert wurde und jemand mit blauer Kleidung mal drin gesessen hat. Beides trifft auf mein Auto, sowie auf den Großteil aller Autos auch zu ;)


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