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Peggy Knobloch

98.134 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

03.01.2013 um 23:12
@lawine
Und Du findest das nicht einen "laxen Umgang mit verbotenen Vernehmungsmethoden", wenn gegen diese Vorgaben in eklatanter Weise verstoßen wird, das aber keine Konsequenzen für das Verfahren nach sich zieht?

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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 23:20
@LivingElvis

Das erste Geständnis ist meines Erachtens rechtlich zu beanstanden, weil der Beamte mit Ulvi wie mit einem Freund sprach und zudem gezielt als väterlicher Freund (Vertrauensperson) eingesetzt war.

Das war auch kein Zufall oder eine Panne, sondern eine Maßnahme, die duchdacht war. Es war also nciht so, dass der Polizeibeamte aus eigener Machtvollkommenheit als Vernehmer tätig wurde !!!

Das geht klar und deutaschlzuchbaus dem Strategierpapier hervor, welches das Datum vom 2. Mai 2002 trägt, also dem ersten Geständnis vom 2. Juli 2002 vorausging. Darin ist die Vorgehensweise umrissen. Zudem ist darin die Tathergangshypothese des Profilers stichwortartig dargestellt.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 23:24
@Scipper
Die rechtliche Ordnungsmäßigkeit der weiteren Geständnis habe ich noch nicht nachgeprüft.
Musst Du doch auch nicht. Bzw. was bringt Dir das? Damit haben sich schon Experten auseinandergesetzt.
Und selbst wenn Du nun beweisen könntest, dass jedes einzelne Geständnis falsch war - was dann? Das Urteil steht und das deutsche Rechtssystem verlangt neue Beweise, um nochmal in diesem Fall aktiv zu werden.
Also wäre es doch zielführender, neue Anhaltspunkte zu suchen statt Verfahrensfehler, die objektiv keine sind, oder nicht?

Wie auch immer, ich bin aus der Diskussion um solche herbeigezauberten Ermittlungspannen draussen.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 23:33
@jaska

Ich prüfe alles verfahrensrechtlich nach, soweit dies anhand der Berichte möglich ist, um heraus zu finden, ob das Geständnis des Ulvi ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei zustandekam. Und zwar ohne Ansehen der Personen werde ich das nachprüfen, wobei das Ergebnis nicht vorhersehbar ist.

PS: Wenn die Rechtsexperten recht haben, war alles korrekt und ordentlich. Das werde ich nachprüfen. Wenn es so ist wie die Experten sagen, dann freut mich das, aber das werde ich selbst nachprüfen.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 23:39
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:PS: Wenn die Rechtsexperten recht haben, war alles korrekt und ordentlich. Das werde ich nachprüfen. Wenn es so ist wie die Experten sagen, dann freut mich das, aber das werde ich selbst nachprüfen.
na du bist drollig!
meinst du, du bist dem Wissen der Rechtsexperten überlegen?


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 23:43
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Das erste Geständnis ist meines Erachtens rechtlich zu beanstanden, weil der Beamte mit Ulvi wie mit einem Freund sprach und zudem gezielt als väterlicher Freund (Vertrauensperson) eingesetzt war.

Das war auch kein Zufall oder eine Panne, sondern eine Maßnahme, die duchdacht war. Es war also nciht so, dass der Polizeibeamte aus eigener Machtvollkommenheit als Vernehmer tätig wurde !!!
Das geht klar und deutaschlzuchbaus dem Strategierpapier hervor, welches das Datum vom 2. Mai 2002 trägt, also dem ersten Geständnis vom 2. Juli 2002 vorausging. Darin ist die Vorgehensweise umrissen. Zudem ist darin die Tathergangshypothese des Profilers stichwortartig dargestellt.
mal nebenbei:
aus eigener Machtvollkommenheit wird ein Beamter nie als Vernehmer tätig.

ich hätte gern von dir den Inhalt des Strategiepapiers bzw. den link dazu. ich will prüfen, ob es stimmt, was du uns hier als Faktenwissen präsendierst.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 23:50
@jaska du schreibst:
Zitat von jaskajaska schrieb:Und selbst wenn Du nun beweisen könntest, dass jedes einzelne Geständnis falsch war - was dann? Das Urteil steht und das deutsche Rechtssystem verlangt neue Beweise, um nochmal in diesem Fall aktiv zu werden.
Erstens bin ich noch nicht fertig mit meiner Nachprüfung der verfahrensrechtlichen Vorgänge und zweitens ist nicht gesagt, dass das Geständnis wegen etwaiger Verfahrensfehler falsch sein muss.

Ich gehe vorab davon aus, dass das Geständnis nicht unter Druck erfolgte, auch wenn es mir nicht gefällt, dass ein väterlicher Freund des Ulvi die Vernehmung am 2. Juli 2002 ab 10:36 Uhr vornahm.

Es geht mir um die Einhaltung der Vorschriften im Monat Juli 2002, also vom ersten Geständnis am 2. Juli 2002 bis zu den weiteren Geständnissen und der Tathergangsrekonstruktion am 30. Juli 2002.

Wenn du meinst, dass sei alles nicht wichtig, weil das Gericht ja das Urteil gefällt hat, dann ist das mir auch recht, denn ich mache diese "Nachprüfung" alleine, so gut es geht und mit Irrtumsvorbehalt.

Ich weiß, dass sich sogar die bayrische Staatsregierung mit den ganzen Verfahrensfragen befasst hat und zum Ergebnis kam, dass alles korrekt und ordentlich verlaufen ist. Wenn es so ist, um so besser.


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Peggy Knobloch

03.01.2013 um 23:57
@lawine du schreibst:
Zitat von lawinelawine schrieb:ich hätte gern von dir den Inhalt des Strategiepapiers bzw. den link dazu. ich will prüfen, ob es stimmt, was du uns hier als Faktenwissen präsendierst.
Dieses "Strategiepapier" steht hier als Grafik in der Bildergalerie des Peggy-Threads. Dort hat es ein Herr eingesetzt, der den gesamten Fall und vermutlich auch die Akten des Falles sehr gut kennt. Um das Dokument zu lesen muss man die "Bilder" durchblättern. Ich nehme an, dass das nicht schwer ist.


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 01:37
@LivingElvis du hast geschrieben:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Die "Freund"-Sache klingt unsauber, aber da ich den genauen Wortlaut nicht kenne, kann ich es nicht bewerten. Es ist ja ein Unterschied, ob der PHM gesagt hat: "Wenn Du die Peggy umgebracht hast und uns das nicht sagst, bin ich nicht mehr Dein Freund", ob er sagt: "Wenn Du uns nicht sagst, dass Du die Peggy umgebracht hast, bin ich nicht mehr Dein Freund." oder ob er gesagt hat: "Wenn Du mir nicht die Wahrheit sagst, bin ich nicht mehr Dein Freund."
Auf dem Notizzettel des Ulvi steht: Als der Rechtsanwalt weg war, habe der Polizist gesagt, dass er zugeben soll, dass er die Peggy umgebracht hat, sonst sei er nicht mehr sein Freund. Darauf hat der Ulvi das dann zugegeben. Wenn dies stimmt, dann war das eine seltsame Methode der Befragung in rechtlicher Hinsicht. Es wurde dem Ulvi also angeblich mit dem Entzug der Freundschaft gedroht !!!

Der § 136a Absatz 1 der StPO besagt: "Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten."


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 01:41
@Scipper:
Zitat von ScipperScipper schrieb:Auf dem Notizzettel des Ulvi steht: Als der Rechtsanwalt weg war, habe der Polizist gesagt, dass er zugeben soll, dass er die Peggy umgebracht hat, sonst sei er nicht mehr sein Freund. Darauf hat der Ulvi das dann zugegeben.
Aber wir wissen schon, dass Hannes W. nach angeblich eigenen Angaben nicht bei der Vernehmung anwesend war?

Zu diesem Behufe fehlt uns nun natürlich @Frankenblick.


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 02:02
@hawo

Wenn der mit Ulvi befreundete Polizeibeamte bei der Vernehmung im Vernehmungszimmer angeblich nicht anwesend war, dann stellt sich die Frage, wer die Vernehmung am 2. Juli 2002 durchführte. Es kann ja sein, dass der Freund vom Ulvi nur kurz sagte, er soll alles zugebeben und dann wegging. Ich an seiner Stelle wäre gegangen und hätte die Befragung im Dienstzimmer den Kollegen überlassen.


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 02:10
@Scipper: zum Beispiel. Aber wenn er das Ding dann noch unterschrieben hat, werden mir die Zähne stumpf.
Über allem was wir über das erste Geständnis sagen schwebt das Damoklesschwert: was, wenn er gar nicht anwesend war?

Natürlich hat das nichts mit den Wiederholungen des Geständnisses oder den Videorekonstruktionen (es sollen ja zwei gewesen sein) zu tun, aber es wirft ein diffuses Licht.

Ich würde gern vor einer abschließenden Äußerung wissen, stimmt K.-H.s Aussage oder nicht?


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 02:14
@hawo

Vielleicht hat der Freund vom Ulvi nur gesagt, er soll alles zugeben und ging dann seiner Wege? Dann muss aber ein anderer Beamter die Vernehmung am 2. Juli 2002 ab 10:36 Uhr durchgeführt haben. Das kann doch durchaus sein, egal wie viele Beamte schlussendlich das Protokoll unterzeichneten.


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 02:16
@Scipper: es soll, ohne jede Quelle, aber doch genau der Hannes W gewesen sein, oder?


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 02:40
@hawo

Wenn der Freund des Ulvi bei der Vernehmung im Dienstzimmer nicht dabei war, dann hat er dennoch das Gedächtnisprotokoll mitunterzeichnen können, sofern das Gedächtnisprotokoll als Vorspann auch den Inhalt des Vorgespräches auf dem Parkplatz um 10:36 Uhr behandelte, also die Vorgeschichte.


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 06:09
Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung hat Ulvi K. am 2. Juli 2002 folgendes "Geständnis" abgelegt:
"Er habe am Henri-Marteau-Platz auf Peggy gewartet, um sich für die "Vergewaltigung" am 3. Mai zu entschuldigen. Sie sei vor ihm weggelaufen, aber nicht in Richtung ihrer Wohnung, sondern auf einem Fußweg, der um den Schlossberg herum zur sogenannten Hermannsruh, einem Rastplatz im Wald unterhalb der Lichtenberger Burgruine führt. Er sei ihr nachgelaufen. Als Peggy über einen Stein stolperte, habe er sie eingeholt. Sie habe am Knie und am Kopf geblutet. Er habe sie aufgehoben, Peggy habe sich umgedreht und laut geschrien, er solle abhauen. Sie habe auf den Boden gestampft. Sie habe gedroht, sie wolle ihren Eltern alles erzählen. Sie habe ihn dann so heftig "in die Eier getreten", dass er Sterne sah. Dadurch sei es ihr gelungen, sich loszureißen, sie sei weiter davongerannt, aber etwa am Fuß der Treppe, die hinauf zum Schlossplatz führt, erneut hingefallen. Deshalb habe er sie wieder einholen können. Er habe ihr dann "eine geschmiert" und sie mit beiden Händen geschubst, dass sie wieder hinfiel. Sie habe laut um Hilfe gerufen. Er habe ihr dann mit einer Hand Mund und Nase zugehalten. "Dann hat sie die Augen zugemacht. Wie ich gesehen habe, dass sie sich nicht mehr rührt, habe ich aufgehört." Er habe dann erst mal eine Zigarette geraucht, den leblosen Körper an die Schlossmauer geschleift und ihn mit Zweigen abgedeckt. Anschließend habe er seinen Freund N. S. und dessen Freundin U. S. angerufen. Die beiden seien etwa nach 20 Minuten mit einem Auto gekommen. Sie hätten das Mädchen in den Kofferraum gelegt. Dann sei man nach Schwarzenbach am Wald gefahren, dort habe man Peggy in einem Waldstück unter einem Baum abgelegt und den Leichnam mit einer Plane zugedeckt."

(Die Überprüfung der beiden Personen, die angeblich bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben sollten, ergab, dass beide ein hieb- und stichfestes Alibi für die mutmaßliche Tatzeit hatten.)

Quelle: Süddeutschen Zeitung vom 18. August 2012.
Wenn man bedenkt, dass der Ulvi im Fernsehen mit dem Profiler Dr. Thomas Müller ziemlich langsam gesprochen hat und nach Worten suchte, teils sogar lange überlegen musste, ist man erstaunt, dass der Ulvi in 40 Minuten so viel ausgesagt hat. Es stellt sich die Frage, wie das denn sein kann? Wenn er die Tat nicht begangen hat, stellt sich die Frage, wie er in der Lage war, das alles so vorzutragen?


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 06:24
Selbst Mister Sherlock Holmes hat es meines Wissens niemals geschafft, einem Verdächtigen in nur 40 Minuten ein derartig genaues und umfangreiches "Geständnis" zu entlocken, so dass ich nicht umhin komme zu sagen, dass dies eine Meisterleistung war, wenn es denn wirklich genauso gewesen ist !!!


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 06:49
@LivingElvis schrieb:
Nein? Ich behaupte doch.
1. Warum sonst war Ulvis Geständnis trotz nachgewiesener Täuschung verwertbar?
2. Warum war der Leichenfund im Fall v. Metzler trotz klar rechtswidriger Erlangung der Kenntnis des Fundortes verwertbar?
3. Warum werden sonst sogar unter Hypnose erlangte Aussagen verwertet, obwohl das ganz klar eine der in § 136a StPO genannten "verbotenen Vernehmungsmethoden" ist?

Bitte um Erklärung.
1. Weil das Gericht in seiner Entscheidung frei ist?
2. Weil es eine Leiche gab?
3. Zusatzfrage: Warum wird nur in Bayern (seit 2001) und Hamburg die sonst in Deutschland verbotene Reid-Methode (http://www.forum-recht-online.de/2002/402/402rkloehr.htm) und (http://vmrz0183.vm.ruhr-uni-bochum.de/krimlex/suche_artikel.php?KL_ID=224&KL_SUCHE=reid&SEARCH_HIT_NUMBER=2&BUCHSTABE=) erlaubt und angewandt?

Vergleicht doch mal die Beschreibung der Reid-Methode mit der Tathergangshypothese,mit der Zusammensetzung der Beamten, der Täuschung mit den nicht vorhandenen Blutanhaftungen und der nachträglichen Erstellung des mysteriösen Gedachtnisprotokolls. Zuletzt Ulvis Notiz.

Auszug:
Im Wesentlichen besteht die Reid-Methode aus drei Phasen (Reid, 1999, 5):
Der Phase I - dem Benehmens-Analyse-Interview (BAI), einer Art "Vorbefragung" sowie den Phasen II, mit der in neun Stufen ablaufenden eigentlichen Vernehmung und der Phase III, der schriftlichen Protokollierung des Geständnisses.

Auszug:
Die neunstufige Vernehmung stellt nach Reid eine fortgeschrittene Vernehmungsmethode dar, die durch die Anwendung psychologischer und rationaler Theorien und Praktiken den Verdächtigen zur wahrheitsgemäßen Aussage bringen soll (Reid, 1992, 52). In Stufe eins wird der Verdächtige mit dem Tatvorwurf konfrontiert, notfalls mit der Behauptung, entsprechende Beweise seien vorhanden. Ein Unschuldiger reagiert dabei überrascht, ehrlich und geschockt, ein Schuldiger dagegen baut Barrikaden auf, vermeidet Augenkontakt und zeigt "schwache" Ableugnungen (Reid, 1992, 53). In der zweiten Stufe geht es um die so genannte Themenbildung, indem die Vernehmungsperson dem Verdächtigen in einem ca. zehnminütigen Monolog psychologische und gesellschaftliche Rechtfertigungen anbietet, welche die persönliche, moralische Verwerflichkeit seiner Tat minimieren und dabei den Geschehensverlauf verharmlosen sollen. Dabei geht es nicht darum, ob die Person die Tat begangen hat, sondern um das Warum (Reid, 1992, 54). In dieser Phase wird also bereits ein psychischer Druck bei der Aussageperson erzeugt. Die dritte Stufe beschäftigt sich mit der Handhabung der Ableugnungen. Deshalb ist es wichtig, dass die Vernehmungsperson den Einspruch des Verdächtigen in energischem aber ruhigem Ton unterbindet und mit der Themenbildung fortfährt (Reid, 1992, 55). Das Abstreiten der Tatbeteiligung und Einwände sollen in dieser Phase nicht zugelassen werden. Reid (1999, 79) unterscheidet bei diesen Ableugnungen zwischen schuldig und unschuldig. Ein Unschuldiger werde sich weigern weiterzumachen, vertrete vehement seine Meinung und gebrauche realistische Worte. Ein Schuldiger hingegen werde seine Antworten verhalten beginnen, mit Äußerungen wie "darf ich…" oder … "lassen Sie mich etwas dazu sagen…" und sich weiterer "einschränkender" Worte bedienen.
In der vierten Stufe sollen die Einsprüche, d.h. Gegenargumente der Aussageperson nicht zugelassen werden. Der Verdächtige wird in dieser Phase versuchen, Gründe zu liefern, warum die Anschuldigung falsch ist; diese Einwände werden durch die Vernehmungsperson ohne sichtbare Überraschung oder Ärger aufgenommen und für eine neue Themenbildung herangezogen (Reid, 1992, 58). Die Vernehmungsperson soll in der fünften Stufe versuchen die Aufmerksamkeit wiederherzustellen, weil die Aussageperson in dieser Phase in sich kehren werde, um über sich selbst und die Folgen ihrer Tat nachzudenken. Um dies zu verhindern, soll die Vernehmungsperson die räumliche Distanz verringern oder mit einer kurzen Berührung die Aufmerksamkeit und das Interesse wieder herstellen. Der Verdächtige soll nicht über mögliche Konsequenzen nachdenken, die ihn von einem Geständnis abhalten können (Reid, 1999, 88)
In der sechsten Stufe geht es um die Handhabung passiver Einstellungen des Verdächtigen; sie ist von der Annahme geprägt, dass dieser innerlich mit sich ringen werde, inwieweit er die Wahrheit schildern soll oder nicht. Reid (1992,58) sieht ein Anzeichen für die Aufgabe eines Verdächtigen in dessen besiegter Körperhaltung. Andere Verdächtige dürften aus Scham oder weil Schuldgefühle sie überwältigen, anfangen zu weinen und innerlich zusammenfallen. Die Vernehmungsperson sollte sich deshalb verständnisvoll zeigen und das Thema auf ein bis zwei Sätze verkürzen. In der siebten Stufe kommt nach Reid der fixe Zeitpunkt für die so genannte alternative Frage. Dem Verdächtigen werden in dieser Frage zwei Antwort-Alternativen angeboten, wobei beide Möglichkeiten das Eingeständnis der Tat beinhalten, einmal mit einer nicht akzeptablen Begründung und einmal mit einer scheinbar moralisch entlastenden Begründung (Reid, 1992, 61). Der Tatverdächtige gesteht nach Reid (1999,91) seine Schuld ein, sobald er eine von beiden möglichen Antworten akzeptiert. In dieser Phase kommt es am Häufigsten zu Geständnissen.
In der achten Stufe wird das mündliche Geständnis aufgenommen. Mit offenen Fragen und Ermutigungen wird der Verdächtige dazu gebracht, über seine Tat zu sprechen (Reid, 1992, 63). Stufe neun und damit die Phase III der Reid-Technik befasst sich lediglich noch mit der schriftlichen Protokollierung des Geständnisses.

Mit Kumpels haben wir das, hier bei uns kursierende, zweieinhalb maschinenseiten lange Ged.protokoll als Frage- Antwortspiel nachgestellt. Bei normaler Intelligenz und angenommener Überlegezeit in vierzig Minuten nicht zu schaffen.



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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 07:07
@Frankenblick

Ich nehme an, dass dir beim Zitieren von @LivingElvis ein Fehler unterlaufen ist. Der Text ab "Bitte um Erklärung" und "Reid-Methode" ist offenbar kein Elvis-Zitat. Das stammt also nicht alles vom Elvis. Die Reid-Methode hast du schon mal erwähnt. Ich habe nachgelesen was das ist. Ich nenne es: Trick 17.


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Peggy Knobloch

04.01.2013 um 07:18
@Scippers Auszug aus der Sueddeutschen:

"Er habe dann erst mal eine Zigarette geraucht, den leblosen Körper an die Schlossmauer geschleift und ihn mit Zweigen abgedeckt." ...

Verlauf der Nacht v. 7.5.01 auf 8.5.01, wie er hier in der Stadt bekannt ist:

20:00 Uhr Meldung der Mutter.
ca 21:00 Uhr erste Beamten vor Ort. Ab ca 22: Uhr Absuche mit Suchhund ab Wohnung, alle Wohnungen Haupthaus und Hinterhaus (Ausnahme Wohnung B.-verschlossen). Suche in allen Strassen des ges. Stadtgebietes nach Stadtplan, Friedhof, Schlossklause, Freizeitzentrum mit See, Schulweg, Spielplatz Ri. Zeitelweid, Anwesen und Haus eines Herrn P., der Peggy lt. Wissen eines Beamten "irgendwann mal händchenhaltend nach Haus gebracht hat" (der lt. BI aber in keiner der Akten auftaucht).

Beteiligte: 3 Beamte aus Naila, einer aus Lichtenbg., Polizist M. mit Suchhund und weitere 5 B. aus Hof.

Ende d. ersten Suche ca. 3:00 Uhr.

Ab 8:00 am 8.5. volle Besetzung mit zwei oder gar drei Hunden. Keiner der Hunde hat angeschlagen.


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