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Peggy Knobloch

98.145 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.01.2013 um 23:02
@Mao1974
Stimmt.

Wo ist der Ranzen? Wäre sie später Opfer eines Verbrechens geworden, müsste der irgendwo sein. Das Kind holt doch nicht seinen Roller und behält dabei den Ranzen auf.

Das Ding nervt doch ohne Ende. Ich erinner mich noch gut an meinen, wie er hinten am Rücken hin und herwaberte...

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Peggy Knobloch

06.01.2013 um 23:19
@LivingElvis

Hehe, "hin- und herwaberte", wie genial :-)
Aber ist doch so, da sind die Kinder heute sicher auch nicht anders als wir früher. die Dinger nerven und behindern ( unter Umständen auch beim Flüchten, das aber nur am Rande).
Peggy war kurz vor ihrem Zuhause, selbst wenn sie sich dort ev. nicht gerne alleine aufhielt, den Ranzen hätte sie abgestellt. Oder bei Bekannten, dafür gibts aber keine Anzeichen, weil sie offenbar zielgerichtet ihr Zuhause ansteuerte. Jedenfalls wäre der aufgetaucht.


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Peggy Knobloch

06.01.2013 um 23:25
:D

Welche Alternativen hätte sie eigentlich vom Henri-Marteaux-Platz ansteuern können?


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Peggy Knobloch

06.01.2013 um 23:39
@LivingElvis

Schwer zu sagen. Dazu müsste man wissen, welche Freunde sie hatte, wo die wohnten und ob sie dafür ev. das eigene Wohnhaus hätte passieren müssen .
Da hilft uns ohne Kenntnisse auch der Ortsplan wenig weiter.
Wie gesagt: Ich gehe davon aus, daß sie Nachhause wollte. Sie hatte ja auch gegenüber der Freundin auf dem gemeinsamen Stück Schulweg nichts anderes angedeutet, es deutet alles darauf hin, daß sie kein anderes Ziel hatte (wobei natürlich nicht auszuschliessen ist, daß sie von jemandem angesprochen wurde und spontan mitging).


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Peggy Knobloch

06.01.2013 um 23:47
@Mao1974
Das nicht, aber das würde dann auch wieder nicht zu den Sichtungen passen.

Es wäre schon mal interessant zu erfahren, welche Alternativen denkbar wären und ob da nach dem Ranzen gesucht/gefragt wurde.


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Peggy Knobloch

06.01.2013 um 23:58
@LivingElvis

Es würde nur dann passen, wenn derjenige sie auf dem Gewissen hätte. Ich meine ja nur, daß ein Kind vielleicht auch mit jemandem mitgehen könnte, den es vielleicht aus dem Dorf kannte, wenn derjenige mit etwas lockt zB. Ich bin als Kind auch (auf dem Dorf) ziemlich unbedarft mitgegangen, wenn mir ein Bekannter (und das ist dann in solchen Kuhdörfern fast jeder, zumindest flüchtig) zB die Sichtung eines neuen Haustiers oder sowas in Aussicht gestellt hat, da war dann schonmal ein "Umweg" drin...
Wenn der Ranzen einfach irgendwo abgestellt worden wäre, dann hätten das diejenigen sicher gemeldet, der kann eigentlich nur vom Täter entsorgt worden sein.


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 00:03
Ich verstehe schon, nur dann hätte sie ja, wie bei Ulvi, kaum nach 13:15 gesehen werden können.

Sonst hätte derjenige die doch net wieder ausgesetzt und wieder eingefangen.


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 00:07
@LivingElvis

Ach so, sorry, da stand ich grad auf der Leitung...

Nö, die Sichtungen passen meiner Meinung nach sowieso nicht, da fällt mir so garkein Szenario ein, das dazu passen könnte. Auch mit dem Auto: Eingestiegen, dann wieder ausgestiegen, Roller fahren, dann verschleppt...
Die Sichtungen KÖNNEN eigentlich nicht stimmen.


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 00:10
Zumindest nicht alle.

Was aber die BI nie zugeben würde. Man müsste sich mal die Mühe machen und aus allem, was gesichert ist UND dem was die BI vorträgt ne Hypothese bilden.

Das wär vermutlich das krudeste Verbrechen überhaupt^^


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 00:32
Ich unterbreche kurz:

@smr707: ich liebe Dich! Obwohl auch das nicht die Originalquelle meiner Info ist, nämlich dass eine Art der grünen Fasern am hinteren Rücksitzgurt gefunden wurde, ist das doch ein Durchbruch, der mir ca. zwei Jahre Seiten-Sichten erspart!

Und da bekomme ich gleich schlechte Laune: Da ich inzwischen den im Scan genannten Redakteur Rainer M. aus meinem Mail-Verkehr mit ihm bezüglich Peggy kenne, ist der Bericht offensichtlich und nachweislich aus der FP.

Warum - in Gottes Namen - stellt sich dann eine angeblich akribisch recherchierende und bestinformierte BI als so unwissend dar? Die haben alle Ermittlungsakten (selbst "außenstehende Wastls" haben nach eigenen Angaben drei beglaubigte Kopien), aber lassen uns hier einfach mit solchen Forderungen nach Quellen auflaufen! Ein einfaches: "Ok, Akt 2, Seite 1288, hat diesen Vermerk", hätte doch gereicht! Aber nein, sie versuchen trotz der Gefahr, dass es irgendjemand doch noch ausgräbt, zu leugnen, zu vertuschen und - entschuldigt - zu verleumden. Siehe das von @smr707 angesprochene andere Forum und @Frankenblicks hiesige Posts.

Zu den sehr interessanten Beiträgen bezüglich Ranzen und Sichtungen scheibe ich, wenn sich meine Schnappatmung gelegt hat...

Aber wie sagte Norbert R., einer der Sprecher der BI so schön:
Hilfe, sagt Rank, brauche man bei der Suche nach Peggy von niemandem. Auch nicht von dem Münchner Detektiv, der bereits in Lichtenberg aufgetaucht ist und Tipps geben wollte. "Der weiß ja lang nicht so viel wie wir, nein, das machen wir lieber allein."
http://www.spiegel.de/jahreschronik/a-389270.html (Archiv-Version vom 30.05.2013)


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 01:19
Mein Eindruck eines neutralen objektiven Beobachters heute:

Seite 1 des von @smr707 eingestellten Dokumentes.

"Sein Wissensstand ist nicht der des Gerichts, das bereits selbst mehr als vierzig Zeugen vernommen hat - die sich hier teilweise ganz anders äußerten als bei der Polizei."

Ich zitiere Kriminalistik-Lexikon, 3. Auflage, zum Thema Protokoll.

"Die Aushändigung einer Abschrift des Vernehmungsprotokolls an den Beschuldigten ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ist ein Mißbrauch jedoch nicht zu befürchten, so kann sie ihm auf Wunsch überlassen werden. Gleiches gilt bei Zeugen mit der Ausnahme, daß eine Abschrift des P. der polizeilichen Vernehmung nicht ausgehändigt werden sollte. Zeugen sollen später vor Gericht nur ihrer Erinnerung entsprechend aussagen."

Wenn nunmehr Mitgliedern der BI - darunter, so nehme ich an, auch Zeugen des damaligen Prozesses - die gesamte Ermittlungsakten zur Verfügung steht, wundert mich an den detailliert genau benannten Zeitpunkten, die schon den leitenden Ermittler seinerzeit in Erstaunen versetzte, nicht mehr viel.

Ich befürchte - es wurde auch schon benannt - dass das Gehirn einem manchen zwischen eigener Erinnerung und Schlussfolgerung einen Streich spielt.


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 01:38
@jerry142: hallo im Forum!

Kannst Du deinen letzten Post spezifizieren?
Geht es jetzt um das bessere Erinnerungsvermögen der Ermittler oder der Zeugen? Weil einige der Zeugen ja offensichtlich ganz knapp an "Uneidlicher Falschaussage" vorbeigeschrammt sind.


Mir ist noch etwas anderes aufgefallen: beim Fleck an Ulvis Arbeitsanzug ließen sich nach der BI: "keine zweifelsfreien Antragungen von Material 'z.B. Blut der Betroffenen' feststellen"
http://ulvi-kulac.de/prozess.html (Archiv-Version vom 22.11.2012)

Es heisst nicht: "es lassen sich zweifelsfrei keine Anhaftungen feststellen".

Nach zehn Monaten und scheinbar mehrfachen Wäschen ist da auch nichts mehr.


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 01:53
@hawo

Aktenvermerke, Gesprächsnotizen, Protokolle werden von den Behörden gefertigt, um auch als Gedächtnisstütze herzuhalten.

Und hier meine ich das Erinnerungsvermögen der Zeugen.

Ich kann zwar nicht feststellen, wer wann was ausgesagt hat, ich unterstelle auch niemandem eine wissentliche Falschaussage.

Aber ich persönlich halte es für überzogen, einer Behörde nachlässige Ermittlungen vorzuwerfen, wenn diese sich mit solchen Zeugen befassen darf. Erinnerungslücken, Vergessen, Übersehen, als zunächst unwichtig erachten - das kann ich nachvollziehen. Aber gegenteilige Äußerungen?

Das ist doch nicht erst im Prozess bei der Urteilsfindung ein ärgerliches Hindernis, das grenzt nach meinem Empfinden schon an Sabotage an der Arbeit der Ermittler.

Eben weil Spuren durch Zeitablauf verloren gehen können, weitere mögliche Zeugen nicht mehr greifbar sind.


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 07:47
Da die Seite der BI einer ständigen Bearbeitung unterliegt, hier Neuigkeiten zum Beleidigungsfall:
Man könnte meinen, es war eine

Neuauflage des Bayerisch - Königlichen - Amtsgerichts??



Ort der Handlung: Amtsgericht Hof am 21. November 2012



in Sachen ehemaliger Ermittler im Fall Ulvi und

ehemaliger Chefermittler der Soko II im Fall Ulvi

gegen

Hörteis (Mitbegründer der Bürgerinitiative „Gerechtigkeit für Ulvi)



wegen Beleidigung in Tateinheit mit übler Nachrede

Bereits die Anzahl der Zuschauer und Prozessbeobachter zeigte das große Interesse. Ein ehemaliger Polizist aus Lichtenberg fühlte sich beleidigt, weil Hörteis ihn in einem Brief u.a. als „früheren Suffkopf“ bezeichnet hatte. Der Vorfall vor Jahren ist vielen noch bekannt, als dieser Polizist in Ausübung seines Dienstes in Uniform „sturzbetrunken“ in einem Lokal einem Gast die Pistole an den Kopf hielt, dann beim Entladen der Waffe eine Patrone verlor und diese dann auf dem Boden „auf allen Vieren kriechend“ suchte.

Diesbezüglich befragt, konnte sich der Lichtenberger plötzlich in der Verhandlung an ein derartiges Vorkommnis nicht mehr erinnern bzw. erklärte er, dass so etwas nie passiert sei.

Der Wahrheitsbeweis wurde von Hörteis durch Vorlage von zwei eidesstattlichen Versicherungen geführt; der vor dem Gerichtssaal wartende Zeuge wurde durch das Gericht nicht gehört.

Auf Befragen hinsichtlich des Geständnisses von Ulvi im Prozeß konnte sich der Lichtenberger als ehemaliger Ermittler auch nicht mehr erinnern bzw. erklärte er, dass er bei dem Geständnis Ulvi nicht dabei gewesen sei, was eine Falschaussage sein dürfte, denn seine Unterschrift steht unter dem „angeblichen“ Geständnis.

Eine durch die Verteidigung beantragte Vereidigung wurde vom Gericht abgewiesen.

Der ehemalige Soko-Chef Geier - Kläger gegen Hörteis wegen Beleidigung und übler Nachrede - hätte hier als Zeuge den Lichtenberger einer Falschaussage überführen können und müssen. Doch dies wurde verhindert, indem der ehemalige Soko-Chef nach einer kurzen Verhandlungspause seine Klage gegen Hörteis zurückgenommen hat und umgehend durch das Gericht entlassen wurde.

Fazit:

Hörteis wurde mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt dafür, dass er die Wahrheit gesagt hat und auch beweisen konnte.

Staatsanwalt und Gericht ließen zu,

a) dass der Zeuge des Vorfalls in der Gaststätte nicht gehört wurde

b) das der Lichtenberger als ehemaliger Ermittler im Fall Ulvi vor Gericht eine

Falschaussage tätigen konnte und

c) der ehemalige Soko-Chef als Zeuge dazu nicht gehört wurde.

Die Vorgehensweise des Hofer Gerichts war für die Zuschauer und Prozessbeobachter skandalös; ein Ermittlungszwang für Staatsanwälte scheint in Hof nicht zu existieren.

Von der Hofer Staatsanwaltschaft wird erklärt:
http://ulvi-kulac.de/burgerinitiative.html (Archiv-Version vom 03.01.2013)

Kurze Anmerkungen:
a) Das ist auch nicht notwendig. Denn "alter Suffkopp" wäre selbst dann strafbar, wenn die Handlung in der Gaststätte stattgefunden hätte. Wie schon mal ausgeführt, selbst zu ausweislichen A***löchern, darf man nicht A****och sagen.
Der Vorwurf gegen PHM H. wäre in einem gesonderten Strafverfahren bzw. Disziplinarverfahren zu verfolgen. Warum das nicht entsprechend zur Anzeige gebracht wurde, wenn es doch "vielen noch bekannt" ist, wird wohl ein Geheimnis der BI bzw. Hörteis bleiben.

b) Schwierig nachzuvollziehen, was PHM H. wirklich gesagt hat. Da müsste man das Wortprotokoll des AG nachvollziehen. Den Angaben von Frankenblick ist leider mit gewissen Bedenken zu begegnen.

C) Kann ich nichts zu sagen.

Alles in allem sollte die BI die Gelegenheit nutzen, Herrn Euler über gewisse Abläufe in unserem Rechtssystem zu befragen. Da scheint einiges im Unklaren zu sein, was mich eigentlich verwundert, da Frau Rödel ja selbst Rechtsanwaltsgehilfin war.

Dabei geht es nicht darum, PHM H. in Schutz zu nehmen oder solche Vorkommnisse, so es sie gab, zu rechtfertigen, sondern lediglich aufzuzeigen, dass man, will man gegen so etwas vorgehen, die geeigneten Instrumente nutzen muss. Dann muss man sich auch nicht an das Königlich Bayrische Amtsgericht erinnert fühlen.

Bildlich gesprochen fummeln Rödel und Hörteis da mit dem Autoschlüssel am Haustürschloss rum und beschuldigen ABUS schlechte Schlösser zu bauen, weil diese sich nicht aufschliessen lassen.
Der Ltd. OStA Schmitt hatte wahrheitswidrig über die Medien (u.a. FRANKENPOST v. 27.10.2010) festgestellt:

„Bei der Staatsanwaltschaft Hof ist keiner mehr tätig,

der damals an dem Verfahren (Fall Peggy) beteiligt war.

Tatsache ist, dass die im Fall Hörteis tätige Richterin Frau Schattner als damalige Sachbearbeiterin den „Zeugenkauf“ (P. Hoffmann) als Zwischenglied zum damaligen Ankläger StA GL Heindl bearbeitete.

Weiter ist Tatsache, dass Staatsanwalt GL Herr Zuber bereits seit mindestens 03.01.2002 im Verfahren gegen Ulvi Kulac (als Ermittlungsrichter) und später als sachbearbeitender Staatsanwalt in mehreren diesen Fall betreffenden Verfahren tätig war.

Nach eigenem Bekunden wird Herr Hörteis diese Strafe nicht bezahlen:

„ Es wird mir eine Ehre sein, für Ulvi und für die Gerechtigkeit

diese vierzig Tagessätze abzusitzen!“

(a.a.O.)


Hier ergibt sich selbiges Bild. Herrn OStA Schmitts Aussage ist korrekt. Frau Rödel beweist hier nur elementare Dinge unserer Rechtsordnung nicht begriffen zu haben.

Denn auch wenn Staatsanwaltschaften meist bei den Gerichten angesiedelt sind, sind es doch gänzlich andere Behörden. Gerichte sind Teile der Judikative, während die StA Teil der Exekutive ist. Die gehören also nicht mal zur selben Gewalt.

Da mag es sein, dass Frau Schattner heute vielleicht nur einen Stock höher sitzt, als noch vor 10 Jahren, aber dennoch die Behörde gewechselt hat.

Auch hier will ich es an einem Beispiel deutlich machen. In vielen Supermärkten gibt es vorgelagerte Bäckereien und Metzgereien. Wenn nun die Kassierin von Rewe auf einmal 10 Meter von ihrem alten Arbeitsplatz entfernt bei der Bäckerei Kamps Brötchen verkauft, ist sie nicht mehr Angestellte der Firma Rewe, auch wenn sie nach wie vor Lebensmittel verkauft und im selben Gebäudekomplex die selben Kunden bedient.

Das ist Basiswissen. Eine ehemalige Rechtsanwaltsfachangestellte muss einem sowas nachts um 3 aufsagen können.

Ansonsten bleibt zu hoffen, dass Herr Hörteis die Haftkosten tragen kann.


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 08:22
Nachtrag:

Zu c) Wie soll denn Geier was darüber sagen, ob PHM H. durch "alter Suffkopp" beleidigt wurde oder nicht?
Hier stand Hörteis wegen Beleidigung vor Gericht.

Bezog sich die üble Nachrede eigentlich nur auf Geier oder auch auf PHM H.?


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Peggy Knobloch

07.01.2013 um 17:37
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:„Es wird mir eine Ehre sein, für Ulvi und für die Gerechtigkeit diese vierzig Tagessätze abzusitzen!“
Ja genau, das wird bestimmt der richtige Weg sein, um sich für Ulvi einzusetzen. Wohl eher ein Schuss ins eigene Knie...


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Peggy Knobloch

08.01.2013 um 00:11
@LivingElvis: Moment, Du begehst einen Fehlschluss:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Das ist Basiswissen. Eine ehemalige Rechtsanwaltsfachangestellte muss einem sowas nachts um 3 aufsagen können.
Frau R. ist Altenpflegerin, die bei dem später engagierten und wieder geschassten RA Windisch gearbeitet hat und dort wohl eher die Ablage machte.
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f18/prozess-um-mord-neunj-hrigen-peggy-knobloch-begonnen-11720/

Und schon fällt mir Wilhelm Busch ein, den ich aus "Fink und Frosch" wertfrei einfach mal zitieren muss:

Wenn einer, der mit Mühe kaum
gekrochen ist auf einen Baum,
schon meint, dass er ein Vogel wär,
so irrt sich der.

@Frankenblick: bevor die Frage nach einer Quelle kommt:
http://www.rivertext.com/frogorig.html (Archiv-Version vom 22.11.2012)

Und hier werde ich stutzig, neben den Ausführungen von @LivingElvis:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Fazit:
Hörteis wurde mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt dafür, dass er die Wahrheit gesagt hat und auch beweisen konnte.
Man hat offensichtlich nicht erkannt, wie deutsches Recht funktioniert. Es kann tausendmal die Wahrheit sagen, wenn es ehrverletzend ist, wird sich bei Bedarf ein Gericht darum kümmern.

Und schon kommt die nächste Frage: wenn schon der Bodensatz deutscher Judiskative nicht bekannt ist, wie will sich die BI effektiv in einem diffizilem Wiederaufnahmeverfahren rechtlich einwandfrei positionieren?

@jerry142: danke für die Klarstellung! Ich war mir nicht sicher, wessen Erinnerungsvermögen gemeint war. Weil offensichtlich auf beiden Seiten selektive Demenz aufgetreten ist.
Am Ende - pragmatisch gesehen - haben die Ermittlungsbehörden ihr Bestes gegeben, um den Fall aufzuklären. Und die BI tut ihr Bestes, die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu bekommen. Wobei - und das zeigt die Fasergeschichte - der Level des "Besten" ein unterschiedlicher ist.


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Peggy Knobloch

08.01.2013 um 01:50
@hawo

Gern geschehen.


Zu Deiner Frage: Dafür haben sie ja den Rechtsanwalt.

Wenn ich mir die von Dir zuerst benannte Quelle anschaue (ganz unten)

"Für eine Wiederaufnahme müsste das Lebenslang-Urteil gegen Ulvi ohnehin erst rechtskräftig werden. Doch über die laufende Revision wird der Bundesgerichtshof wahrscheinlich erst 2005 entscheiden. Weil diese noch schwebt, hält Ulvis neuer Anwalt Windisch die Aktivitäten der Bürgerinitiative sogar für kontraproduktiv. „Zu viel Publizität könnte den Unwillen des Gerichts hervorrufen.“ "

Wenn ich mir dann anschaue, seit wann die BI mit unumstößlichen Beweisen in die Öffentlichkeit tritt und angekündigt, der Antrag auf Wiederaufnahme stünde kurz bevor - glaube ich, die werden nichts Konkretes unternehmen, bevor es nicht wasserdicht ist.

Ersteres konnte ich mir nicht verkneifen, letzteres ist meines Erachtens auch in Ordnung. Es bringt nicht und niemandem etwas, wenn ein solcher Antrag aufgrund etwaiger Unachtsamkeiten zurückgewiesen wird. Oder werden müsste.

Ach ja, dazu noch aufgefallen:

"Aber ein Szenario verspricht Rettung für Ulvi: „Ganz einfach eine neue Fahndung“ und eine noch lebende Peggy. Das Hofer Gericht hatte selbst während des Prozesses jeden noch so vagen Hinweis auf das verschwundene Mädchen überprüfen lassen."

Tut halt jeder, was und soviel er kann. Und man ihn lässt. Das schlimmste für die Betroffenen dürfte doch sein, für die Familien K., aber auch alle anderen Betroffenen und Beteiligten, wenn die vorhandenen Zweifel und Ungewissheiten bestehen bleiben.


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Peggy Knobloch

08.01.2013 um 05:58
@hawo

Zum Rechtsverständnis der Frau R. muss man sich nur "Mörder ohne Mord" ansehen.
Was sie da an unbewiesenen Behauptungen raushaut ist für mich unverständlich.
Und dann heisst es: Naja, ist ja alles in Ordnung, die Mutter wehrt sich ja nicht, also haben wir recht...
Das ist ekelerregend.


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Peggy Knobloch

08.01.2013 um 14:21
@jerry142
die Revision würde verworfen und das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Wenn ich mir die von Dir zuerst benannte Quelle anschaue (ganz unten)
ist schon ein paar Jährchen her.


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