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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.11.2019 um 23:16
@WyattE
Zitat von WyattEWyattE schrieb:Kann das leider hier nicht reinkopieren.
Woran scheitert es denn?
Und eine korrekte Quelle angeben ist auch nicht möglich?

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Peggy Knobloch

18.11.2019 um 23:16
Wenn nun die Frankenpost die Rödel zitiert: "Nun will ich Akteneinsicht!", der Oberstaatsanwalt in der SZ aber sagt:
Freilich richte sich die Maßnahme nicht gegen Ulvi K. Die Überwachung sei vielmehr "im Rahmen des Ermittlungsverfahrens" gegen Manuel S. eingerichtet worden. Die Maßnahmen hätten sich seit 2016 über einen "längeren Zeitraum erstreckt".
dann bin ich mal gespannt, ob man ihr die Akteneinsicht gewähren wird.


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Peggy Knobloch

18.11.2019 um 23:18
@jaska
http://www.ulvi-kulac.de/ermittlungen.html


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Peggy Knobloch

18.11.2019 um 23:41
@emz

Akteneinsicht kann sie ja haben wollen, die bekommt sie für ihr Aktenzeichen vielleicht

telefoniert am ..... um .... mit Anschluß .... Dauer.... blablabla
telefoniert am ..... um .... mit Anschluß .... Dauer.... blablabla
telefoniert am ..... um .... mit Anschluß .... Dauer.... blablabla
telefoniert am ..... um .... mit Anschluß .... Dauer.... blablabla

Um den nächsten Skandal zu vermeiden sollte man ihr die Akteneinsicht geben.


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 07:10
@WyattE
Wo steht das mit dem Herrn H.? Kannst das mal zitieren?
Und wenn Du eine Quelle gefunden hast, die Du als gut empfindest, warum dann die Nachfrage hier?

@margaretha
Es wird definitiv um die Akteneinsicht bzgl. der durchgeführten Abhörmaßnahmen gegen sie gehen.
An dem Anspruch Frau Rödels auf Akteneinsicht bzgl. des Strafverfahrens gegen Manuel S. ändert das rein gar nichts und ebenso an dem Anspruch wegen der Spurenakten im Fall Peggy.
Der Wunsch, diese Akten endlich sehen zu können, bleibt natürlich bestehen und wird in solchen Momenten der Wut und der Kampfansagen eben immer wieder an die Oberfläche durchbrechen.


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 12:58
"Auf Anfrage von nordbayern.de sagte Martin Dippold, der neue Leitende Oberstaatsanwalt in Bayreuth, man habe Gudrun Rödel ab dem Fund der Leichenteile der kleinen Peggy im Jahr 2016 telefonisch überwacht. Dazu habe es einen richterlichen Beschluss gegeben. Wie lange die Maßnahme dauerte, wollte er nicht sagen. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, könne er keine weiteren Angaben machen. Jedoch seien alle Betroffenen, die in dieser Zeit in die Abhörung geraten seien, inzwischen benachrichtigt worden"

Sehr gut, witzig daran ist besonders, dass Frau Rödel damals in einem Interview (irgendwann mal von mir eingestellt) betonte, dass UK so aufgeregt war und Angst hatte wieder weggesperrt zu werden, als man Peggy fand. Hoffentlich hat er darüber mit Papi am Telefon geredet...

Man zähle mal 1 und 1 zusammen, die hören erst ab, dann wird S. festgenommen, dann läuft man mit dem ach so unglaubwürdigen Mitschnitt von damals durchs Dorf... Das produziert neuen Stoff zum abhören. Im Endeffekt fehlt vielleicht der juristisch korrekte Beweis noch, aber ich wette die wissen längst, dass es tatsächlich UK und MS waren.


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 13:14
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Man zähle mal 1 und 1 zusammen
Jeder der das halbwegs kann, der kommt zu einem Ergebnis!
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:dass Frau Rödel damals in einem Interview (irgendwann mal von mir eingestellt) betonte, dass UK so aufgeregt war und Angst hatte wieder weggesperrt zu werden
Der muss ja jetzt ein Deja-Vu gehabt haben... :ghost:

Nach dem Fund der Knochen hatte er Angst nun doch ins Gefängnis zu kommen, und jetzt reagierte er wieder mit Angst und Schrecken...
Sein Mandant, der in einem Heim lebende Ulvi K., sei stark verängstigt seit dem Anschreiben der Staatsanwaltschaft.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayreuth-abhoermassnahmen-im-fall-peggy-1.4686306

Öhm, also wenn man völlig unbeteiligt ist, sollte einen das doch nicht tangieren, oder?


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 13:31
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Öhm, also wenn man völlig unbeteiligt ist, sollte einen das doch nicht tangieren, oder?
da stimme ich Dir zu, wäre ein stinknormales Verhalten für einen vollkommen Unbeteiligten, dem die Aufklärung des Falles doch so sehr am Herzen liegt.

Aber wie heißt es so schön?

Betroffene Hunde bellen :D


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 13:47
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:"Auf Anfrage von nordbayern.de sagte Martin Dippold, der neue Leitende Oberstaatsanwalt in Bayreuth, man habe Gudrun Rödel ab dem Fund der Leichenteile der kleinen Peggy im Jahr 2016 telefonisch überwacht. Dazu habe es einen richterlichen Beschluss gegeben. Wie lange die Maßnahme dauerte, wollte er nicht sagen. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei , könne er keine weiteren Angaben machen. Jedoch seien alle Betroffenen, die in dieser Zeit in die Abhörung geraten seien, inzwischen benachrichtigt worden"
"Verfahren" ? Blick grad nicht durch, ist das eine allgemeine Bezeichnung nach Abhörmassnahmen? Oder heisst das, dass im Zuge der Abhörmassnahmen ein Verfahren gegen GR wegen zB Verdeckung einer Straftat oder Missbrauch ihrer Betreuungsfunktion eingeleitet wurde?...


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 14:00
Also ich hätte das hübsch für mich behalten und ganz bestimmt nicht an die große Glocke gehängt, wenn die Behörden es für notwendig erachtet hätten, mich abzuhören. Hat schon irgendwie ein Gschmäckle.

https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Kriminalitaet-OBERFRANKEN-Bayern-Fall-Peggy-Betreuerin-von-geistig-Behindertem-abgehoert;art155371,4392090
Betreuerin Gudrun Rödel zeigte sich im Gespräch mit den „Nürnberger Nachrichten“ wenig überrascht von den jetzt bekanntgewordenen Abhörmaßnahmen. „Dass sie gegen mich eine Überwachung geschaltet haben, ist sonnenklar!“,
Da frage ich mich aber schon, warum sie sich da jetzt erst so drüber aufregt. Vor allem wäre es doch angebracht gewesen, potentielle Telefonpartner in einem persönlichen Gespräch vorsorglich darauf hinzuweisen.

Was hätte sie doch da ihrem Betreuten an Ängsten ersparen können, und sein Handy hätte er auch behalten dürfen, hätte sie ihn bei einem ihrer Treffen darauf hingewiesen, worüber er am Telefon besser nicht redet. :troll:


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 14:16
@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:"Verfahren" ? Blick grad nicht durch, ist das eine allgemeine Bezeichnung nach Abhörmassnahmen? Oder heisst das, dass im Zuge der Abhörmassnahmen ein Verfahren gegen GR wegen zB Verdeckung einer Straftat oder Missbrauch ihrer Betreuungsfunktion eingeleitet wurde?...
Damals in 2016 lief doch nur ein Verfahren gegen Unbekannt oder? Es gab ja noch kein Verfahren gegen MS.
Von daher ist es in der Tat verunsichernd, welches Verfahren eigentlich gemeint sein könnte.


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 14:17
Wer den Schaden hat, braucht nicht für Hohn und Spott sorgen... mag so sein, dennoch finde ich andere Aspekte interessanter, als die Schadenfreude darüber.

Da die Überwachung von Telefongesprächen richterlich angeordnet werden muss und diese Anordnungen nur bei begründeten Notwendigkeiten, z.B. Strafverfolgung, erteilt werden, ist das an sich schon mal ein Hammer. Nahm man an, dass GR mehr weiß, als sie vorgibt zu wissen? Nahm man an, dass sie die Spur zum „richtigen“ Täter sein könnte? Wie kam man auf irgendeinen Verdacht, der diese Maßnahme rechtfertigen würde?
Strafverfolgung von UK hat es nicht sein können, nach dem Freispruch. Stellt sich für mich also die Frage, welche Verbindungen es zwischen MS und GR gab, wenn es um die Strafverfolgung in Richtung MS ging.

Ansonsten wäre es natürlich absolut ätzend, wenn die Maßnahmen keine Erkenntnisse geliefert haben.


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 14:20
@der_wicht
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Stellt sich für mich also die Frage, welche Verbindungen es zwischen MS und GR gab, wenn es um die Strafverfolgung in Richtung MS ging.
Aber wenn die Abhörmassnahmen gegen GR schon 2016 begannen? Auf welchem Ermittlungsverfahren kann denn dann dieser richterl. Beschluss basieren?


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 14:26
@Blaubeeren
Genau das ist doch die große Frage. Abhörmaßnahmen sind ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte eines Menschen. Daher müssen sie richterlich angeordnet werden und ein Richter wird nicht einfach nur so Abhörmaßnahmen anordnen, weil er gerade lustig ist. Es müssen Hinweise existieren/existiert haben, die diesen Schritt gerechtfertigt haben


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 15:04
@der_wicht
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Nahm man an, dass GR mehr weiß, als sie vorgibt zu wissen?
Oder aber dass sie genau das weiß, was sie vorgibt zu wissen...

Ich finde wie @Blaubeeren den Zeitpunkt spannend. Auf dem von ihr veröffentlichen Ausschnitt ist ausdrücklich von einem "Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Peggy Knobloch" die Rede.

Schauen wir mal nach:
Da gab es zunächst wieder eine juristische Niederlage, die Einsicht in die Spurenakten wurde verweigert.
Robert E. klagte auf Schadensersatz. Ihm war wegen eines anonymen Hinweises Haus und Garten aufgegraben worden.
Dann der Skelettfund samt den Aussagen von Frau Rödel, dass das gar nicht Peggy sein könne.
Umfangreiche Suchmaßnahmen schlossen sich an.
Dann klagte Frau Rödel noch beim Verwaltungsgericht Bayreuth, um doch noch an die Spurenakten zu kommen.
Ein Brief an Justizminister Dr. Bausback folgt, in dem Frau Rödel ihre Bedenken äußert, dass die Ermittlungen nur einseitig geführt werden.
RA Henning übernimmt das Mandat.
Die DNA-Trugspur von Bönhardt schlägt hohe Wellen.
Im Dezember 2016 dann die Ankündigung, eine Millionenentschädigung einzuklagen.

Gibt diese Liste einen Hinweis für ihrendjemanden von Euch?


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 15:32
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Ihm war wegen eines anonymen Hinweises Haus und Garten aufgegraben worden.
Zitat von jaskajaska schrieb:Dann der Skelettfund samt den Aussagen von Frau Rödel, dass das gar nicht Peggy sein könne.
Zitat von jaskajaska schrieb:um doch noch an die Spurenakten zu kommen.
Zitat von jaskajaska schrieb:, in dem Frau Rödel ihre Bedenken äußert, dass die Ermittlungen nur einseitig geführt werden.
Hoch spekulativ, aber man könnte schon meinen, dass Fr. R. hier die Ermittlungen stark zu beeinflussen versuchte.
Die erste Frage (eine unter vielen) wäre doch die, warum sie sich so sicher war/ist, dass das nicht Peggy sein könne.
Man (wir die Öffentlichkeit) weiss ja noch nicht, ob das tatsächlich der erste Ablegeort ihrer Leiche war. Hatte sie einen anderen "vermutet"? Und warum?
Aufgrund ihrer Aussagesicherheit könnte man als Ermittler schon hellhörig werden und ihrem von ihr stets betonten "Wissen" näher auf den Grund gehen wollen. Das könnte unter Umständen so einen richterlichen Beschluss schon begründen.
Die Frage bleibt für mich im Raum, ob dieses damals auf dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt basieren konnte.


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 15:46
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Die Frage bleibt für mich im Raum, ob dieses damals auf dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt basieren konnte.
Nun ja, UK war ja rechtskräftig freigesprochen. Ermittlungstechnisch hieß das also, dass derjenige, der für Peggys Tod (jetzt wusste man ja endlich sicher, dass Peggy tot und keines natürlichen Todes gestorben und nicht entführt oder sonstwas war) immer noch frei herumläuft. Die Ermittlungen gegen unbekannt im Fall Peggy liefen also ab dem Fund der Leiche natürlich. Irgendetwas muss die Ermittler darauf gebracht haben, dass GR als Zeugin evtl. etwas zur Aufklärung in dem Todesermittlungsverfahren beitragen kann, dass sie also etwas weiß. Vielleicht waren es nicht zuletzt öffentliche Äußerungen der GR wie die, dass die Tote auf keinen Fall Peggy sein kann


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 15:47
Um den Knoten noch etwas zu verkomplizipieren:
Warum hat man im August 2019 UKs Handy konfisziert?

Alles was mir dazu einfallen würde, ist mehr als verwegen.


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 16:05
@Andante
Ich bin mir nicht sicher, ob man bei Zeugen einfach mal so eine Abhöraktion rechtfertigen kann. Es muss schon irgendwas aufgekommen sein, dass die Ermittler eventuell nicht auf dem Schirm, bzw. nicht mehr auf dem Schirm hatten. Das ist kein kleiner Eingriff, sondern ein deutlicher Eingriff in die Grundrechte.
Könnte natürlich auch am Leichenfund liegen, nur dann spricht der Freispruch von UK dagegen und dass gegen ihn im Grunde nicht mehr ermittelt werden kann. Das beißt sich natürlich mit Strafverfolgung als Abhörgrund. Kann man eine Strafverfolgung gegen jemanden starten, der strafrechtlich nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann?

Edit:
@jaska
Dich will ich nicht unterschlagen :D


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Peggy Knobloch

19.11.2019 um 16:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Ermittlungen gegen unbekannt im Fall Peggy liefen also ab dem Fund der Leiche natürlich. Irgendetwas muss die Ermittler darauf gebracht haben, dass GR als Zeugin evtl. etwas zur Aufklärung in dem Todesermittlungsverfahren beitragen kann, dass sie also etwas weiß.
Das reicht aber nicht. Einen mutmaßlichen Zeugen kann man nicht auf diese Art und Weise anzapfen. Das Gesetz scheint mir da relativ eindeutig:

§ 101 Abs. 3 a StPO:

"Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss oder ihr informationstechnisches System benutzt."

Mithin muss es damals einen konkreten Beschuldigten gegeben haben. Dieser kann nicht U.K. gewesen sein und es wird auch nur schwerlich Frau Rödel selbst gewesen sein. Also muss man sie in einer Position gesehen haben, in der "sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegen ... [nimmt] oder weitergeben [hat] oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss oder ihr informationstechnisches System benutzt.""


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