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Peggy Knobloch

98.160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.11.2019 um 17:09
@emz

Das ist auch gut so, dass Sie die von Ihnen unterstellten Fotos nicht kommentieren!

Im Übrigen kann man alle angeführten Überlegungen der zuständigen Polizei überlassen.
Zitat von emzemz schrieb:Da frage ich mich schon, wie man sich die Arbeit der Polizei so vorstellt :D
Wie Sie sich diese vorstellen, weiss ich nicht, aber ich stelle sie mir durchaus effizient vor!

Dass da von Anfang an nicht total zielführend gearbeitet werden konnte, liegt auch
daran, dass von Zeugen und Beteiligten, jeder mit seiner eigenen INTENTION
unterschiedlichst ausgesagt wurde.

Und ich möchte mich dem Vorredner anschliessen, den EB kann man keine absichtliche
Verschleierung/und oder Fehlurteilbildung zuschreiben, das ist reichlich kurzsichtig gedacht...

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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 17:17
@Ronny1603
Aus der Live-Berichterstattung aus dem WAV:


Mainpost, 11. April 2014
Wiederaufnahmeverfahren gegen Ulvi Kulac 2014 (Beitrag von Redjune)
12:00 / Carolin Muenzel
Zwei von drei Videos haben wir gesehen.
Welt am Sonntag, 02.11.2003
https://www.welt.de/print-wams/article102206/Es-wurde-einseitig-ermittelt.html
Doch es war eine düstere Szene, die das Video an jenem dritten Prozesstag zeigte.
2014 wurden also 3 Videos gezeigt.
2003 nur eines.

Was also ist da verschwunden? Und wer außer Jung thematisiert das?
Zitat von Ronny1603Ronny1603 schrieb:Warum soll sie sich sowas zum Nachteil ihres Schützling ausdenken
Vielleicht weil das gar nicht zum Nachteil war?


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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 22:44
Zitat von jaskajaska schrieb:2014 wurden also 3 Videos gezeigt.
2003 nur eines.
dann hat also 2014 keines der insgesamt 3 Videos im WAV ausgereicht UK erneut für schuldig zu befinden..


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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 22:53
In der Pressekonferenz vom 18.01.19 werden von RA`in Henning und ihrem Bürovorsteher (ab ca. 9. Min.) zwei Tatrekonstruktionsvideos genannt. Für die Präsentation zur PK hatten sie Ausschnitte aus den beiden Videos angefertigt, um den Zuschauern, die durch die Ermittler erfolgten Suggestionen zu veranschaulichen.
Von einem 3. Video ist da nicht die Rede. Möglich, dass es sich beim 3. Video um die Aufzeichnung handelt, wo Ulvi die Beamten an die Stelle im Wald führte, an der er angeblich zusammen mit MS die Leiche vergraben haben wollte, so wie er das auch in der vorangegangenen Vernehmung schilderte.

Gleich zu Beginn der PK erwähnt der Bürovorsteher, dass am 07.01.2019 die Klage gegen Dr. Kröber erhoben wurde und dass man für die Vorbereitung der Klage fast 2 Jahre gebraucht hätte. Ich erwähne das nur, weil hier Überlegungen anstanden, ob die Klage überhaupt eingereicht wurde.


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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 23:10
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Ich erwähne das nur, weil hier Überlegungen anstanden, ob die Klage überhaupt eingereicht wurde.
Auf diese hochinteressante Frage gibt es leider bis heute keine Antwort. Vielleicht fragt ja doch irgendwann mal ein Journalist beim Landgericht Berlin nach, was da Sache ist.


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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 23:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auf diese hochinteressante Frage gibt es leider bis heute keine Antwort.
Nun, die Frage, ob die Klage überhaupt eingereicht wurde wäre mit der Aussage des Bürovorstehers schon beantwortet. Er sagt ja ganz konkret, dass sie am 07.01.2019 Klage gegen den Sachverständigen Dr. Kröber erhoben hätten.

Nur die Frage über die Weiterentwicklung, bzw. den Ausgang dieser Klage, die bleibt weiterhin unbeantwortet.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht fragt ja doch irgendwann mal ein Journalist beim Landgericht Berlin nach, was da Sache ist.
Wie dürfte denn ein Journalist mit der Antwort des LG Berlin umgehen? Dürfte er die Antwort veröffentlichen, ohne von GR einen Schlag auf den Hinterkopf zu bekommen? :D


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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 23:33
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Er sagt ja ganz konkret, dass sie am 07.01.2019 Klage gegen den Sachverständigen Dr. Kröber erhoben hätten.
Und das glauben wir jetzt mal, klaro.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Wie dürfte denn ein Journalist mit der Antwort des LG Berlin umgehen? Dürfte er die Antwort veröffentlichen, ohne von GR einen Schlag auf den Hinterkopf zu bekommen? :D
Das LG Berlin darf und muss auf Anfrage der Presse schon sagen dürfen, ob eine solche Klage eingereicht wurde und wie der Verfahrensstand derzeit ist, also ob es schon einen Termin zur mündlichen Verhandlung gibt etc. Dies liegt im Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Da kann sich Rödel auf den Kopf stellen.


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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 23:37
PS: Ein Journalist könnte ja auch mal Prof. Kröber direkt fragen.

Wenn der sagt, dass ihm bis heute vom Gericht keine Klage zugestellt worden ist, kann man getrost davon ausgehen, dass nie eine Klage eingereicht wurde oder dass sie gleich nach Einreichung zurückgenommen wurde. Denn sonst hätte Prof. Kröber als Beklagter natürlich die Klageschrift längst bekommen.


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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 23:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und das glauben wir jetzt mal, klaro.
Kannst Du dir etwa vorstellen, der Herr Bürovorsteher hätte vor laufender Kamera und gut gefülltem Saal gelogen? Das würde dann aber kein gutes Licht auf die Anwaltskanzlei werfen.


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Peggy Knobloch

26.11.2019 um 23:50
@Andante
Allerdings ist es schon merkwürdig, dass Frau Anwältin die Klageschrift nicht auf ihrer Homepage veröffentlichte, wo sie doch sonst jeden Medienbericht in ihre Ulvi-Dokumentation aufgenommen hat….


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 00:00
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Kannst Du dir etwa vorstellen, der Herr Bürovorsteher hätte vor laufender Kamera und gut gefülltem Saal gelogen?
Wir hatten das Thema schon mal im Zusammenhang mit der sog. PKH-bedingten Klage.

Da wird ein Klageentwurf bei Gericht eingereicht zusammen mit dem Antrag, dem Antragsteller für diese beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Der Antragsteller sagt damit, dass er nur klagen will, wenn er Prozesskostenhilfe bekommt. Bekommt er keine, will er gar nicht erst nicht klagen.

Prozesskostenhilfe ist eine Form der Sozialhilfe und wird aus Steuergeldern finanziert. Man bekommt sie, wenn man nachweist, dass man zu wenig Einkommen oder Vermögen hat, um den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten zu bezahlen. Zusätzlich muss der eigene Rechtsstandpunkt eine gewisse Erfolgsaussicht haben. Für abstruse Prozesse muss der Steuerzahler nicht aufkommen.

Das Gericht muss also bei so einem Antrag immer prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen. Der Antragsteller muss also a) nachweislich die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten nicht aufbringen können und b) muss die Klage eine gewisse Erfolgsaussicht haben, ansonsten gibt es keine PKH.

Wie dass nun hier bei der behaupteten Kröber-Klage war, weiß ich nicht. War es eine sog. PKH-bedingte Klage, und hat das LG Berlin dafür Prozesskostenhilfe abgelehnt, gab es also am Ende keine Klage, sondern bloß einen Antrag von UK, ihm für eine beabsichtigte Klage gegen Prof. Kröber Prozesskostenhilfe zu bewilligen, und sonst nichts weiter.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 00:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Antragsteller muss also a) nachweislich die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten nicht aufbringen können
Daran dürfte es wohl nicht gelegen haben, UK konnte doch mit Sicherheit nachweisen, dass er finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten für einen Prozess mit einem solch hohen Streitwert, aufzubringen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:und b) muss die Klage eine gewisse Erfolgsaussicht haben, ansonsten gibt es keine PKH.
Dann hat es wohl eher an der fehlenden Erfolgsaussicht gelegen, wenn die PKH abgelehnt wurde. Vorausgesetzt, die uns bekannte abgelehnte PKH betrifft die Klage gegen Kröber. Wenn dem so ist, braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn man davon nichts mehr zu hören bekommt. Über eine Niederlage mag Frau Rödel nicht so gerne berichten.

Das muss dann aber schon weh tun, wenn eine Anwaltskanzlei zwei Jahre für UK die Klageschrift vorbereitet, keine PKH fließt und der Anwalt aber für seine Tätigkeit auch entlohnt werden will - bei dem Streitwert!


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 00:29
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Das muss dann aber schon weh tun, wenn eine Anwaltskanzlei zwei Jahre für UK die Klageschrift vorbereitet, keine PKH fließt und der Anwalt aber für seine Tätigkeit auch entlohnt werden will - bei dem Streitwert!
Klar, je höher der Streitwert, um so höher die Anwaltskosten - auch für den Beklagten, hier Prof. Kröber, wobei dessen Anwaltskosten die PKH ohnehin nicht übernimmt. Selbst wenn also UK für seinen Prozess gegen Kröber PKH bekäme und dann den Prozess verlieren würde, würde der Steuerzahler nur UKs Anwaltskosten und die Gerichtskosten übernehmen. Aber nicht Kröbers Anwaltskosten, auf denen bliebe UK immer sitzen trotz PKH.

Wie auch immer: Mich wundert schon, dass der mit großem Getöse angekündigte Prozess gegen Kröber so lautlos in der Versenkung verschwunden ist.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 06:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie auch immer: Mich wundert schon, dass der mit großem Getöse angekündigte Prozess gegen Kröber so lautlos in der Versenkung verschwunden ist.
Es wäre einfacher, mal aufzuführen, welche am ersten Prozess Beteiligten die "Unterstützergruppe" nicht verklagen wollte.
Ich halte das für reine Öffentlichkeitsarbeit. Eine - absehbare - Niederlage in einem Prozess gegen Kröber (wenn es denn überhaupt zu einem käme, was ich bezweifle) wäre im Sinne Frau R. kontraproduktiv.
Die alleinige Ankündigung suggeriert dem geneigten Publikum aber, dass da beaf an R. 's Vorwürfen sein könnte.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 07:04
@trailhamster
Sollte es denn zu einer Verhandlung gegen Dr. Kröber kommen, so kämen hoffentlich auch mal alle inhaltlichen Details der Geständnisse, der Gespräche mit Dr. Kröber, der Patientenakte etc. zur Sprache. Dass Dr. Kröber sich verteidigt, ohne auch nur ansatzweise inhaltlich zu werden, ist eigentlich keine Option. Die können ihn hoffentlich nicht vor Gericht zerren aber auf seine Schweigepflich bestehen. Insofern wäre eine solche Auseinandersetzung sicher positiv.
Wobei die Zeichen alle gegen ein derartiges Verfahren sprechen. Die Ruhe, die durchgestossene Info mit der verweigerten Prozesskostenhilfe, die ganzen Beschwerden und Anzeigen von denen man nichts mehr hört und dazu noch die internen Querelen wie dem Verlust des bis dahin treuen Pressesprechers...


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 10:40
@jaska
@trailhamster
@Andante
@kätzchen4
Ich wäre da vorsichtig mit Prognosen, was eine Entschädigung für "zu Unrecht in der Forensik" zugebrachte Zeiten anbelangt.
siehe aktuelles Beispiel und "mögliches Vorbild" G. Mollath
Ein Gericht schickt Gustl Mollath für mehr als sieben Jahre in eine Psychiatrie - zu Unrecht, wie sich schließlich herausstellt. Jetzt bekommt das prominente Justizopfer eine hohe Entschädigungssumme zugesprochen.

Das Justizopfer Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich im Streit um Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie gütlich geeinigt. Der Freistaat zahlt "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000 Euro, wie das Landgericht München I mitteilte. Damit seien alle Ansprüche abgegolten und der Rechtsstreit beendet.
https://www.n-tv.de/panorama/Mollath-bekommt-sechsstellige-Summe-article21389770.html

Meiner Meinung nach wird G. Rödel nicht aufgeben sondern wird für ihren Schützling eine mindestens ebenso hohe Summe erstreiten wollen.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 11:30
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Ich wäre da vorsichtig mit Prognosen, was eine Entschädigung für "zu Unrecht in der Forensik" zugebrachte Zeiten anbelangt.
siehe aktuelles Beispiel und "mögliches Vorbild" G. Mollath
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Ein Gericht schickt Gustl Mollath für mehr als sieben Jahre in eine Psychiatrie - zu Unrecht, wie sich schließlich herausstellt
Hat sich denn im Fall Ulvi K. schon herausgestellt, dass er zu Unrecht in die Psychiatrie geschickt wurde? Dann könnte Mollath natürlich ein "mögliches Vorbild" für GR sein, um eine mindestens ebenso hohe Summe erstreiten zu wollen.

Allein die Fakten sprechen dafür, dass den beiden Fällen Mollath und Ulvi K. gravierende Unterschiede zu Grunde liegen, da mag sich GR noch so sehr bemühen, die zahlreichen Missbräuche zu negieren, der von ihr Betreute wurde zu recht in die Psychiatrie geschickt. Meine Meinung!


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 11:43
Zitat von Ronny1603Ronny1603 schrieb:Nicht eindeutig wegen keiner u Haft kann ebenso bedeuten, dass MS eindeutig Verbringer (straffrei, verjährt such es dir aus) ist aber am Mord unschuldig. Diesen kann man aber dann falls er es nicht war halt nicht zur Anklage bringen.
Das ist das Problem, da es hier viele Varianten möglich sind, ist es leider eher wahrscheinlich, dass der Fall nie geklärt wird.
Zitat von Ronny1603Ronny1603 schrieb:Sonst so belesen tun und sich im Falle uk so naiv stellen. Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Lalala
Ich fälle halt nie ein vorschnelles Urteil. Bei der geringen Information, welche man hier hat, kann man das in Wirklichkeit nicht. Es gibt einfach viel zu viel Widersprüche, beispielsweise den Zeugen, den das Opfer schon in Richtung blauem Haus noch gesehen hatte. Das passt wiederum zu MS als evtl. Einzeltäter (auch eine Möglichkeit, welche die Ermittler behaupten). Und die Geschichte, welche MS den Ermittlern erzählt hat ist aus meiner Sicht genauso unglaubwürdig, wie die erzählte Geschichte zwischen Vater und Sohn. Würde man letzteres als wahr ansehen, wäre es auch kein Mord oder Totschlag, das war hier auch schon Thema und das hätte schon im Ansatz nie einen dringenden Tatverdacht gegen MS begründen können.
Zitat von Ronny1603Ronny1603 schrieb:Ich sagte bereits, Lapp wird nicht alle übereinstimmenden Details genannt haben, da er die Ermittlungen nicht gefährden wollte. Es gibt da sicher noch einige.
Genau das ist es eben, um Dir offenbar einen Meinung zu bilden musst Du annehmen, dass Lapp ausreichend uns fehlende Informationen hätte, aber das ist reine Spekulation .
Zitat von Ronny1603Ronny1603 schrieb:Aber auch dann bleibt immernoch zu klären, wer von den beiden was genau getan hat. Beide waren aber involviert wie eigentlich jedem außer Rödel und Dir bekannt ist.
Ja, das ist das große Problem in diesem Fall, welche Anteil gab es. Gab es nur ein Gespräch zwische MS und Kulac, wo MS diese Äußerung bzgl. das will ich auch mal machte (der genauere Gespächsinhalt wäre auch wichtig), oder gab es eben mehr.

Und das zu beurteilen, wäre eben wirkliches Täterwissen notwendig. Kulac hat eben schon vieles behauptet, was in Wirklichkeit sich als falsch rausgestellt hatte. Man müsste eben deutlich mehr wissen und umfangreich das in alle Richtungen abklopfen. Und genau das dürfte das Landgericht gemeint haben, als es sagte, dass das der Hauptverhandlung vorbehalten sein muss. das wird aber sicher ein schweres Unterfangen sein.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 11:51
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Hat sich denn im Fall Ulvi K. schon herausgestellt, dass er zu Unrecht in die Psychiatrie geschickt wurde?
Es gab da diese Kneipenkonferenz mit Saschenbrecker, als die Rede von einem Gutachten war, das UK als gefährlich auswies. Damit war die Unterbringung in der Forensik medizinisch begründet. Leider waren die Ärzte nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden worden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Rödel es darauf ankommen lässt, dass der Inhalt nun doch noch öffentlich wird.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 12:08
Wiederaufnahmeverfahren

Die Anwälte sind beauftragt mit einem Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich des angeblichen sexuellen Missbrauchs von Peggy Knobloch.

Nach den Feststellungen des Urteils des Landgerichts Hof vom 30. April 2004 wurde Ulvi Kulac u.a. deshalb wegen Mordes verurteilt, weil (unter Abstellung darauf) es das Gericht als erwiesen ansah, dass er sich an Peggy Knobloch sexuell vergangen habe. Dieser Sachverhalt wurde im Wiederaufnahmeverfahren 2014 nicht mit verhandelt.

Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Prof. Kröber.

Der wesentliche und zentrale Ausgangspunkt aller im Urteil getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der von Ulvi Kulac abgelegten Geständnisse beruht zentral auf dem Gutachten des Sachverständigen Kröber. Dieser hatte ein psychiatrisches und aussagepsychologisches Gutachten erstellt, welches er dann in der Hauptverhandlung noch ergänzte.

Tatsächlich gibt es für einen sexuellen Missbrauch hinsichtlich Peggy Knobloch durch Ulvi Kulac keinen Beweis.
Von der Ulvi Kulac Homepage #Aktuelles http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

Ist das so zu verstehen, daß die Klage gegenüber Prof. Kröber ohne ein Entlassungszeugnis im Hinblick auf den sex. Mißbrauch zum Nachteil von Peggy schon mal gar nicht möglich ist?!

Also erst müsste die Vergewaltigung -!!!nur Peggy Knoblochs Mißbrauch!!!- aus ≈ 20 Fällen mittels WAV ausräumen denn diese war ja lt. Geständnis ursächlich für den Mord. Die Vorgehensweise Klage an Prof. Kröber vor WAA verstehe ich da nicht wirklich.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Entschädigung für "zu Unrecht in der Forensik" zugebrachte Zeiten
-Ulvi K. wurde 2001 untergebracht, weil er Übergriffe auf vier Kinder -darunter Peggy- gestand ( 1)
-Als man das verfolgte kamen rund 20 Fälle zwischen 1996 und 2001 zusammen (http://archiv.rhein-zeitung.de/on/02/10/22/topnews/peggy.html?markup=peggy&knobloch)
-Außerdem wurde er wegen des erwiesenen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf (!!!) Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. (3)

- - - - -

Selbst wenn man Peggys Fall da abziehen würde, dann saß er immer noch wegen 11 anderer Fälle, und es gab ja offenbar nicht nur positives aus dem BKH zu hören Therapieerfolge betreffend:

-
Auszüge aus dem Sachverständigengutachten:
07.11.: "Pat. beschwert sich aber Herrn H., dass dieser ihn am Arm anfasste. Herr H. schimpfte, dass Herr Kulac im Raucherraum onaniert."
http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

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21.01.2015: Der im Fall Peggy freigesprochene Ulvi K. muss zumindest vorerst weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Von ihm gehe "nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit" aus, teilte das Landgericht Bayreuth am Mittwoch mit. Nach Ansicht der Strafvollstreckungskammer sind in der Behandlung zwar Fortschritte erzielt worden, die auch zu Vollzugslockerungen geführt hätten. Die Therapie-Ziele seien aber noch nicht erreicht worden.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.fall-peggy-darum-muss-ulvi-k-in-psychiatrie-bleiben.11b502a5-dd1b-4813-91bb-ab05199dcc11.html

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21.01.2015: Der im Fall Peggy freigesprochene Ulvi K. muss zumindest vorerst weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Von ihm gehe "nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit" aus, teilte das Landgericht Bayreuth am Mittwoch mit. Nach Ansicht der Strafvollstreckungskammer sind in der Behandlung zwar Fortschritte erzielt worden, die auch zu Vollzugslockerungen geführt hätten. Die Therapie-Ziele seien aber noch nicht erreicht worden. (…) Die Kammer des Gerichts hatte sich nach eigenen Angaben intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die weitere Unterbringung in der Psychiatrie noch verhältnismäßig sei. Zu berücksichtigen sei gewesen, dass es sich bei den Taten, die zur Unterbringung führten, um erhebliche Straftaten gegenüber Kindern gehandelt habe, hieß es. Ausdrücklich bedauert das Gericht, Ulvi K. werde "von außen" offensichtlich suggeriert, er habe "überhaupt nichts" getan.(…) Im Sommer war ein neues Gutachten über Ulvi K. in Auftrag gegeben worden. Das kommt zu dem Schluss, dass er weiter Therapiebedarf hat.
https://www.infranken.de/regional/bayreuth/gericht-ulvi-k-muss-weiter-in-der-psychiatrie-bleiben;art213,926847 (Archiv-Version vom 23.01.2015)

Mein Fazit: Den hat kein Prof. Kröber ins BKH geschickt und auch nicht die gestandene Vergewaltigung an Peggy war allein ursächlich.
Zitat von emzemz schrieb:Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Rödel es darauf ankommen lässt, dass der Inhalt nun doch noch öffentlich wird.
Never, war ja nur vor Zeugen onanieren und ein bisschen Doktorspielen, wie das achtährige so tun.....😠😠 (meinem Sohn wäre das mit 8 sicher nimmer eingefallen)


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