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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.09.2021 um 18:25
Kleiner Hinweis:

Es gibt zu dem Thema schon einen Thread:

Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an (Seite 3)

Dort wäre die aktuelle Diskussion sicher besser aufgehoben, dann würden sicher mehr Leute an diesem Thema teilnehmen.

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Peggy Knobloch

18.09.2021 um 22:52
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn nun diese andere Strafkammer im Rahmen des weitergeführten Strafprozesses zu dem Ergebnis kommt, dass keine Verurteilung wegen Mordes erfolgen kann, weil die Beweise nicht ausreichen, sondern allenfalls eine Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommen würde, ist der Angeklagte erneut freizusprechen.
Es ist dieser Fall, auf den ich hinaus wollte.

Also auf Basis der neuen Gesetzeserweiterung Freispruch im WAV, wenn sich während des WAV Totschlag ergibt.

Vielen Dank für Deine Erläuterung @Andante

Im Fall UK gibt es zwar noch die Lücke zum Untersuchungsstand der DNA-Anhaftung an seiner Arbeitsjacke (Hämoglobin). Zudem noch das Teilgeständnis des MS, dessen Verwertbarkeit jedoch erst im Rahmen eines späteren Prozesses hätte festgestellt werden können. Beides aber nicht aussagekräftig genug, um einen Mord zu beweisen. So ist wohl der Stand der Dinge.


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Peggy Knobloch

21.09.2021 um 03:29
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb am 18.09.2021:würdest du daher bitte zusammenfassen, was zum Themenkomplex Rückwirkungsverbot gesagt wird?
Also hab mir das Video nicht angesehen, kann allerdings zum Fall Friederike Auskunft geben.
Damals wurde der Täter des Mordes freigesprochen, es gab nicht genügend Beweise. Später fanden sich welche, es durfte allerdings niemand für die selbe Tat 2 Mal verfolgt werden, was ja angepasst wurde. Und in dem Fall gibt es auch keine Rückwirkende Wirkung.
1. Punkt = Mord war 1950 genau so strafbar wie 2021 und die gesamte Zeit dazwischen.
2. Punkt = Bis vor kurzem durfte man einen Verdächtigen nicht erneut für die selbe Tat verfolgen (Wurde ja auch deshalb im F-Fall nicht getan, trotz neuerer DNA-Beweise!)
3. Punkt = Nun kann man bei einigen Ausnahmen z.B. bei Mord und Völkermord und der Tatsache, dass neue Beweismittel auftauchen, die zuvor nicht zugänglich waren, einen freigesprochenen Täter erneut vor Gericht bringen. Das betrifft die Anpassung des uralten Grundsatzes "nicht zweimal in derselben Sache".

Ergo, die "Ne bis In Idem" wird nicht rückwirkend angewandt, sondern das Verfahren beginnt nun erst wieder, nach dem das Gesetz angepasst wurde und die vorgeworfene Straftat (Sexualmord) war damals schon strafbar.
Allerdings ist es in dem Fall Peggy alles sehr viel schwieriger. Ich weiß da auch nicht was ich glauben soll.


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Peggy Knobloch

21.09.2021 um 08:35
Zitat von AndanteAndante schrieb am 17.09.2021:So oder so geht die Gesetzesänderung wohl vor das Bundesverfassungsgericht, sobald es da eine entsprechenden Antragsteller gibt.
Yup und wird dort wohl kassiert werden. Hierzu hatte ich ja schon mal das eine oder andere geschrieben. Siehe hier: Beitrag von DoctorWho (Seite 4.897)


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Peggy Knobloch

21.09.2021 um 15:22
@DoctorWho

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob die neue Regelung in Karlsruhe kassiert werden wird. Sie ist ja auf wirkliche Extremfälle zugeschnitten, die im wirklich wahren Leben sehr selten vorkommen und eine absolute Ausnahme darstellen.

Wie in solche Fällen üblichen wird Karlsruhe sicher auch nach der ratio legis fragen und untersuchen, wie sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der Schaffung von Art. 103 Abs. 3 GG verhalten hätten, wenn sie damals bereits von Möglichkeiten der Beweisführung durch DNA und andere technische Möglichkeiten sowie damit verbunden um einen solchen Fall wie den der Frederike von Möhlmann gewusst hätten.

Gerade aus dem damaligen Bewusstsein heraus, so stelle ich mir jedenfalls vor, hätte man lebhaft darüber diskutiert, ob man mit Art. 103 Abs. 3 GG auch einen NS-Massenmörder hätte laufenlassen wollen, der zunächst rechtskräftig aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden war, bei dem aber Jahre später eindeutiges Beweismaterial (etwa Filme) aufgetaucht wären, die ihm beim Erschießen von Opfern zeigen.


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Peggy Knobloch

21.09.2021 um 15:28
Nachtrag: Hier eine interessante Expertise, die von der Vereinbarkeit der neuen Regelung mit Art. 103 Abs. 3 GG ausgeht:

https://www.bundestag.de/resource/blob/848326/7b398e9ecb912c0345208dd82c3fd5ba/stellungnahme-eisele-data.pdf


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Peggy Knobloch

22.09.2021 um 00:58
Man muss dem Vater von Frederike schon Anerkennung zollen, wie lange er, am Ende mit Erfolg, dafür gekämpft hat, dass in krassen Fällen wie dem seiner Tochter unter bestimmten Voraussetzungen nun eine gesetzliche Wiederaufnahmemöglichkeit zuungunsten des durch ein Urteil Freigesprochenen geschaffen wurde.

Mit guten Argumenten, vor allem dem der Unverjährbarkeit bei Mord, wird auch angemerkt, dass die neue Regelung auf Altfälle Anwendung findet. Wie hier aber schon angemerkt wurde, dürfte das nach jetzigem Stand speziell für den Fall Peggy Kobloch nicht viel bringen.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb am 18.09.2021:Im Fall UK gibt es zwar noch die Lücke zum Untersuchungsstand der DNA-Anhaftung an seiner Arbeitsjacke (Hämoglobin). Zudem noch das Teilgeständnis des MS, dessen Verwertbarkeit jedoch erst im Rahmen eines späteren Prozesses hätte festgestellt werden können. Beides aber nicht aussagekräftig genug, um einen Mord zu beweisen
Ja, die erforderlichen DRINGENDEN Gründe für eine mögliche Mordverurteilung im Sinne der neuen Regelung betreffend eine Wiederaufnahme des Verfahrens sind nicht anzunehmen bzw. nicht ausreichend.


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Peggy Knobloch

23.09.2021 um 09:38
Ich sehe keinen Sinn mehr, dass dieses relativ fallunabhängige Thema hier weiter besprochen wird. Ich habe eine fallunabhängige Antwort zu dem Beitrag von @Andante nun bei dem oben genanten Thread fortgesetzt.

Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an (Seite 3) (Beitrag von Lento)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, die erforderlichen DRINGENDEN Gründe für eine mögliche Mordverurteilung im Sinne der neuen Regelung betreffend eine Wiederaufnahme des Verfahrens sind nicht anzunehmen bzw. nicht ausreichend.
Das sehe ich auch so, daher ist das Thema hier so gut wie OT (meinen Meinung).

Den letzten Beitrag, der alle Seiten hier recht gut abklappert habe ich unter folgendem Link gefunden:

Beitrag von DerGreif (Seite 4.876)

Es gibt diese 3 Möglichkeiten, ich glaube nicht, dass man eine von denen ausschließen/beweisen kann. Und unter diesen Voraussetzungen muss man es leider hinnehmen, dass der Fall vermutlich nie geklärt wird.


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Peggy Knobloch

23.09.2021 um 09:59
Zitat von LentoLento schrieb:Ich sehe keinen Sinn mehr, dass dieses relativ fallunabhängige Thema hier weiter besprochen wird.
Warum besprichst du es dann nicht dort wo du es besprechen möchtest? - oder um was geht es dir hier in diesem Thread?


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Peggy Knobloch

23.09.2021 um 22:00
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Warum besprichst du es dann nicht dort wo du es besprechen möchtest?
Verstehe ich auch nicht. Hier im Thread ging es um die Frage, ob die strafprozessuale Neuregelung etwas für den Fall Peggy Knobloch bringt, einmal rechtlich (zu erwartende Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Grundgesetz? Rückwirkende Anwendung?) und einmal faktisch (ausreichende dringende Gründe im Sinne der Neuregelung?).

Und da kann man eben schon bei der Rechtsfrage haltmachen, wie das hier einige tun und vertreten, dass die Neuregelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Oder dass sie, wenn sie verfassungsgemäß ist, jedenfalls nicht auf rechtskräftige Freisprüche angewendet werden kann, die VOR Inkrafttreten der Neuregelung ergangen sind.

Oder man kann der Meinung sein, dass das neue Gesetz sowohl verfassungsgemäß ist wie auch rückwirkend angewendet werden kann, dass aber im Fall Peggy Knobloch nicht genug Futter für einen Wiederaufnahmeantrag vorhanden ist.

Persönlich habe ich zunächst mit einer Erweiterung der Wiederaufnahmegründe zuungunsten des Verurteilten gefremdelt. Der Wortlaut der Neufassung, der eben den Katalog der Wiederaufnahmegründe auf nur 4 dezidiert genannte unverjährbare Verbrechen beschränkt, dazu noch DRINGENDE Wiederaufnahmegründe fordert, hat mich aber überzeugt. Insofern teile ich voll und ganz die überzeugenden Ausführungen von Prof. Eisele.

Es handelt sich hier eben gerade NICHT um die generelle Öffnung von Schleusen oder eine „Erlaubnis“ für die StA, dass sie es nun noch mal mit der Anklage versuchen kann, sobald sie irgendwas Neues hat, so dass jetzt etwa jeder freigesprochene Betrüger, Körperverletzer oder Steuerhinterzieher ständig zittern müsste, dass ihm ein Wiederaufnahmeantrag der StA ins Haus flattert. das Gegenteil ist der Fall.

Aber im Fall Peggy Knobloch sind halt die Voraussetzungen der Neuregelung nicht erfüllt. Das sehen die Diskutanten, die sich für den Fall interessieren, wohl durchgehend auch so.


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Peggy Knobloch

24.09.2021 um 11:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Verstehe ich auch nicht.

...

Aber im Fall Peggy Knobloch sind halt die Voraussetzungen der Neuregelung nicht erfüllt. Das sehen die Diskutanten, die sich für den Fall interessieren, wohl durchgehend auch so.
Das war doch schon klar, zu dem Zeitpunkt, zu dem ich mioch hier "eingemischt" hatte. Daher macht die Diskussion über Thema, das für viele Fälle Auswirkungen haben kann, hier keinen Sinn. Hierzu gibt es einen anderen Thread und mittlerweile ist dort die Diskussion mit weiteren Teilnehmern wieder im Gange (auch bzw. sogar überwiegend mit anderer Ansicht aus Du) und es werden dort noch weitere Gesichtspunkte diskutiert. Das zeigt, wie richtig der "Umzug" in diesen Thread war.

Und u.a. auf den Thread wollte ich verweisen. Wer noch über die Richtigkeit des Gesetzes selber diskutieren will, kann sich am anderen Thread beteiligen.


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Peggy Knobloch

24.09.2021 um 13:41
Zitat von LentoLento schrieb:Und u.a. auf den Thread wollte ich verweisen.
Dann will will ich doch mal mit dem entsprechenden Link ergänzen:
Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an


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Peggy Knobloch

25.09.2021 um 21:23
Ich bin der Meinung, dass das Thema in der Krimirubrik besser aufgehoben ist. Dort kann es nämlich anhand von konkreten Fällen diskutiert werden. Vielen in der Krimirubrik sind anhand dieser Fälle (zB Peggy Knobloch, Babenhausen, Böhringer, Genditzki) die Voraussetzungen und der Gang eines Ermittlungsverfahrens, eines Strafprozesses und eines Wiederaufnahmeverfahrens nach rechtskräftigem Urteil - hier zugunsten des Angeklagten - sehr viel geläufiger als den Diskutanten in der Politikrubrik.

Mein Eindruck ist, dass das Thema Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten für viele in der Politikrubrik doch arg abstrakt ist, weil schon der Gang eines Strafverfahrens relativ unbekannt ist.


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Peggy Knobloch

25.09.2021 um 21:57
Ergänzung: In der Politikrubrik ist nach meinem Eindruck beispielsweise geradezu unbekannt, was gerade im Fall Peggy Knobloch zum Tragen kommt bzw.. was man daran lernen kann: Dass nämlich gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen (wie Ulvi K) wegen des Strafklageverbrauchs nicht mehr ermittelt werden darf.

Und auch wenn es jetzt eine gesetzliche Neuregelung dahin gibt, dass bei Mord eine Wiederaufnahme unter bestimmten Voraussetzungen auch zuungunsten des Angeklagten möglich ist, ändert das ja nichts daran, dass gegen Ulvi K. mehr nicht ermittelt werden darf.

Und der Komplex um den Fund von Peggys Leiche und die Ermittlungen gegen Manuel S. bllden ja nun keine dringenden Gründe im Sinne der Neuregelung für einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi K. Wir hier wissen das uns sind uns darin einig.

Aber mache so was mal den Teilnehmern in der Politikrubrik klar. Nahezu hoffnungslos….


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Peggy Knobloch

05.10.2021 um 11:55
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und habe angefangen diesen Thread von Anfang an zu lesen! Dabei fiel mir auf, das u.a. eine Frage immer wieder aufkam : Kann der Florian nicht nochmal befragt werden?

Können vielleicht schon, aber =
1. kann er durch die lange Zeit einiges vergessen haben.
2. kann er die Aussage verweigern.

Als Vergleich! 2014 war ich Ohrenzeugin bei einem Rockermord in einem Wettbüro. Ich rief die Polizei! Nach und nach kamen noch Kripo, LKA dazu! Ich durfte erst nach der Erstbefragung durchs LKA mit meinem Hund gehen! Es vergingen Monate bis ich vor Gericht aussagen mußte! Da hatte ich z.Bspl. die zeitlichen Abläufe von Gassi gehen, Sichtung der Menschengruppe bis zu den Schüssen nicht mehr genau im Kopf. Ich mußte noch 2 weitere Male zum Gericht und jedesmal, war ein weiterer Teil dieser Taterinnerungen weg! Soll heißen = ich war da erwachsen, Florian war ein Kind, hatte vielleicht Angst, wurde auch beeinflußt! Und ausgerechnet Florian soll sich errinnern und aussagen können?

Niemals!


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Peggy Knobloch

05.10.2021 um 14:45
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Florian war ein Kind, hatte vielleicht Angst, wurde auch beeinflußt!
richtig.. und Beeinflussungen fanden da definitiv gleichzeitig von mehreren Seiten statt..

vielleicht sollte man statt Florian, lieber seine Mutter befragen..


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Peggy Knobloch

05.10.2021 um 15:27
Wenn sie was dazu sagen kann, vielleicht, aber da Florian diese Aussage gemacht hat, glaub ich das nicht! Hab noch nie von stellvertretenen Aussagen gehört! Ich könnte mir auch vorstellen, daß derartige Aussagen in keinster Weise verwertbar sind


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Peggy Knobloch

05.10.2021 um 15:39
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Ich könnte mir auch vorstellen, daß derartige Aussagen in keinster Weise verwertbar sind
im Punkt Verwertbarkeit ist das sicher eine Gratwanderung, trotzdem liest sich das belemmerte Buch hinsichtlich der Einflussnahme der Mutter doch sehr deutlich.. - außerdem weise ich immer wieder gerne auf die Beifallsbekundungen auf der offiziellen Kanzlei FB-Seite jenes Anwaltes hin, der ohnehin jeden Mist verbreitet hat..


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Peggy Knobloch

05.10.2021 um 15:44
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:trotzdem liest sich das belemmerte Buch hinsichtlich der Einflussnahme der Mutter doch sehr deutlich..
Da muß ich allerdings zustimmen!


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Peggy Knobloch

05.10.2021 um 16:17
Zitat von LimonBalLimonBal schrieb:Wenn sie was dazu sagen kann, vielleicht, aber da Florian diese Aussage gemacht hat, glaub ich das nicht! Hab noch nie von stellvertretenen Aussagen gehört! Ich könnte mir auch vorstellen, daß derartige Aussagen in keinster Weise verwertbar sind
Doch solche Aussagen sind grundsätzlich durchaus denkbar und ggf. verwertbar. Wenn ein Zeuge stirbt oder Demenz anheim fällt oder aus ähnlichen Gründen nicht aussagen kann, ist es durchaus üblich, den Polizeibeamten vorzuladen, vor dem er früher eine Aussage gemacht hat, um auf diesem Wege die ursprüngliche Aussage in das Verfahren einzuführen.

Im konkreten Fall glaube ich aber kaum, dass man dadurch zu neuen Erkenntnissen kommen kann.


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