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Peggy Knobloch

98.137 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:47
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Nochmal - Nein! Man nennt es "einfacher Tatverdacht" oder auch synonym "Anfangsverdacht einer Straftat".
Anfangsverdacht heisst es richtig. Ein einfacher Tatverdacht ist die umgangssprachliche Betitelung von Anfangsverdacht.
Und genau die muss vorliegen, um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen.
Willst Du mir jetzt klar machen, dass es bei der Staatsanwaltschaft in Bayreuth einen Anfangsverdacht gibt, der sich nicht auf Robert E. bezieht? Und deshalb untersuchen sie alle seine Häuser, Höfe, Gartenlauben und Lagerhallen... Wenn das so ist, dann würde ich den Durchsuchungsbefehl glatt anfechten.
Ironie an: Schliesslich ist er Zeuge. Ironie aus.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Oder nach´m Tierschutzgesetz?
Strassenverkehrsordnung.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Ein Anfangsverdacht benötigt KEINEN BESCHULDIGTEN
Das habe ich nie behauptet!
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Wie schon 5x....auch dafür brauche ich KEINEN BESCHULDIGTEN. Es reicht der einfache Tatverdacht.
Ok, Robert E. ist der Zeuge und in seinem Hof soll die Peggy liegen... Klar.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Wie kommst Du jetzt auf Haftbefehl?
Na, deshalb:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Für einen Haftbefehl brauche ich schon einen Verdacht der Stufe 3 - der dringende Tatverdacht.
Das bedeutet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt. Ist denn Haftbefehl erlassen worden?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Ist ja sogar alles richtig, aber ist doch gar nicht Thema!
Von Klage und Co hat kein Mensch irgendetwas gesagt. Das ist ne ganz andere Baustelle. Hier geht es NUR um die Erhebung in den Beschuldigtenstatus!
Stimmt! Und genau da ist Robert E. AUFFRUND EINES ANFANGSVERDACHTES!

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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:51
@LivingElvis

Danke fuer Deine Geduld!

Ich habe mich frueher hier auch beteiligt, aber es wurde einem nicht leicht gemacht.

Ich finde es immer wichtig, wenn auch Fachleute sich hier einbringen, um evtl. mal einige wieder "runter zu bringen ".


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:00
@LeRave
Zitat von LeRaveLeRave schrieb:
Ich habe mich frueher hier auch beteiligt, aber es wurde einem nicht leicht gemacht.
Was ist denn mehr beteiligt?
Deine letzten Beiträge waren in den Thread "Bewusstseinentwicklung" und "Abends ist meine Katze blind"

Von 288 Beiträgen haben wir 6 im Thread Peggy K...

Naja - sowas solls geben. Vielleicht wird's jetzt besser.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:00
Ich versuch´s mal für alle objektiv zusammenzufassen, wie das läuft.

Wenn es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat gibt, liegt ein so genannter "einfacher Tatverdacht" vor. Dazu reichen nicht bloße Vermutungen, allerdings genügen Zeugenaussagen. Zum Beispiel, wenn einer angibt: "Der XY hat mir erzählt, dass die die Peggy unter´m Brunnen vergraben haben."

Nunmehr ist der Scheideweg der Frage, nach welcher Rechtsnorm ich durchsuche, diejenige - Wer ist Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Brunnen steht?

Gehört er jemanden, den ich als Täter oder Teilnehmer der Straftat verdächtige oder nicht.

Gehört er irgendjemandem, den ich NICHT verdächtige, so durchsuche ich das Anwesen nach § 103 StPO. Da geht natürlich auch bei einem Zeugen, denn ein Zeuge kann ja logischerweise auch unverdächtig sein.

Verdächtige ich den Eigentümer des Grundstückes Täter oder Teilnehmer zu sein, dann durchsuche ich nach § 102 StPO.

Jetzt habe ich aber auch den Amtsermittlungsgrundsatz, also das Legalitätsprinzip, welches Heike bereits angeführt hat. Das bedeutet zwangsnotwendig, dass die Staatsanwaltschaft gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren einzuleiten hat, wenn diese im Verdacht steht Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat zu sein. Ist die Person also mindestens 14 Jahre und die Straftat verfolgbar, MUSS sie das auch tun.

Damit wird die Person zum Beschuldigten.


Wenn also Robert E. nach Auskunft der Staatsanwaltschaft vorher KEIN Beschuldigter war, dann kann die Durchsuchung nicht nach § 102 StPO gelaufen sein, sondern nach § 103 StPO. Damit ist Robert E. Zeuge gewesen, weil er Wahrnehmung oder Wissen haben könnte, welches bei der Aufklärung der Straftat zum Nachteil von Peggy dienlich sein könnte, ohne dass er von der Staatsanwaltschaft verdächtigt wurde, an dieser Tat beteiligt gewesen zu sein.

Dies hat sich nun offenbar geändert. Da man E. nun doch verdächtigt Täter oder Teilnehmer zu sein, wurde er in den Beschuldigtenstatus erhoben.
Das muss nicht mal zwangsläufig etwas mit Peggy zu tun haben - der Knochenfund alleine berechtigt durchaus die Einleitung eines selbstständigen Ermittlungsverfahrens in welchem E. natürlich als Eigentümer des Grundstückes als Beschuldigter geführt wird.


Ich hoffe, es ist so leichter verständlich. Vielleicht versteht ja jetzt auch Heike worum es geht.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:04
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Anfangsverdacht heisst es richtig. Ein einfacher Tatverdacht ist die umgangssprachliche Betitelung von Anfangsverdacht.
Komisch....das sehen meine juristischen Lehrbücher anders....naja...als Busfahrerin wirst Du das sicher besser wissen...

Auch mein erster rechtswissenschaftlicher Googletreffer, die Uni Tübingen schafft es nur im "umgangssprachlichen Ton" zu schreiben...
http://wwwa.jura.uni-tuebingen.de/vogel/archiv/2001ss/vor3/ermittlungsverfahren.htm (Archiv-Version vom 16.06.2013)

Hemmer auch....
http://www.hemmer.de/repetitorium/rep_pdf/19__StPOUebersicht_09.pdf (Archiv-Version vom 26.11.2013)

Tjo....sieht bald so aus, als hätte ich doch recht und es würde synonym verwendet....naja...
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Willst Du mir jetzt klar machen, dass es bei der Staatsanwaltschaft in Bayreuth einen Anfangsverdacht gibt, der sich nicht auf Robert E. bezieht? Und deshalb untersuchen sie alle seine Häuser, Höfe, Gartenlauben und Lagerhallen... Wenn das so ist, dann würde ich den Durchsuchungsbefehl glatt anfechten.
Ironie an: Schliesslich ist er Zeuge. Ironie aus.
Siehe letzter Beitrag. Aber Du kannst Dich auch weiter zum Horst machen. Was juckt´s mich?
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ok, Robert E. ist der Zeuge und in seinem Hof soll die Peggy liegen... Klar.
Tjo....solls geben. Lolita Brieger wurde auch auf ner Müllhalde gefunden und der Betreiber der Müllhalde war nie Beschuldigter....
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Stimmt! Und genau da ist Robert E. AUFFRUND EINES ANFANGSVERDACHTES!
Horst! :D


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:05
@LivingElvis
Wow... Verstärkung... jetzt müsste es einfacher werden.
Zumindest lese ich aufmerksam mit seit langem. Wo es um wilde Spekulationen geht, bin ich nicht so dabei. Deine Fachkenntnisse weiss ich sehr zu schaetzen!
Wo ist eigentlich @hawo abgeblieben? Ihr ward ein gutes Team!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:06
Gerade aktuell bei gmx:


http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/50acbti-peggy-knochen-entdeckt#.hero.Fall%20Peggy:%20Knochen%20entdeckt.748.269 (Archiv-Version vom 27.04.2013)
Der Bewohner des Anwesens wurde von der Polizei in Bayreuth ausführlich befragt. "Es gibt aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass er im Zusammenhang mit dem Fall Peggy eine Straftat begangen hat", betonte Schmalz. Er sei auf freiem Fuß. Eine ganze Reihe von Hinweisen habe die Durchsuchung gerechtfertigt. "So eine Durchsuchungsmaßnahme setzt einen deutlichen Anfangsverdacht voraus. Da genügt kein anonymes Schreiben." Genauere Angaben machte er nicht.

...

Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass man sterbliche Überreste von Peggy gefunden habe, bedeute dies noch nicht automatisch, dass man einen neuen Täter habe, betonte Schmalz. Viele Varianten seien dann denkbar - "bis hin zu der These, dass Peggy beim Spielen hineingefallen ist."

Die Sickergrube ist heute mit einem Wintergarten überbaut. 2001 allerdings war die Überbauung noch nicht vorhanden und der Innenhof frei zugänglich, hieß es. Noch wisse man auch nicht, wie die Knochen in die Grube gelangt sein könnten, sagte Schmalz. Dass es sich um Knochenteile und -splitter handle, könne man möglicherweise damit erklären, dass immer noch Wasser durch die Grube geleitet wurde - und weitere Knochen weggespült worden seien.
Hinweis der Vollständigkeit halber: das Datum über dem Artikel steht auf 22.4.2013 20:16 Uhr; die Inhalte legen aber nahe, dass der Artikel brandneu von heute ist.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:11
@LivingElvis
Ich schreib dir ne PN, da OT.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:11
Zitat von LeRaveLeRave schrieb:Wo ist eigentlich @hawo abgeblieben? Ihr ward ein gutes Team!
Ich vermisse ihn auch schmerzlich....keine Ahnung wo er ist. Ich hatte gehofft, dass er sich mit Einreichung des Antrages wieder einschaltet, aber er hat wohl andere Prioritäten.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:17
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ich versuch´s mal für alle objektiv zusammenzufassen, wie das läuft.
Cool, ich helfe Dir.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Wenn es zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat gibt, liegt ein so genannter "einfacher Tatverdacht" vor.
... Der Anfangsverdacht.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Dazu reichen nicht bloße Vermutungen, allerdings genügen Zeugenaussagen.
Zum Beispiel, wenn einer angibt: "Der XY hat mir erzählt, dass die die Peggy unter´m Brunnen vergraben haben."
Herv. von mir.
Du musst Dich hier entscheiden... Bei einer Zeugenaussagen kann ich noch nicht von einem Anfangsverdacht reden. Sagen das mehrere Personen oder die Personen sagen Dinge, die in der Summe auf einen Gegebenheit hinweisen, dann sieht die Welt anders aus.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Jetzt habe ich aber auch den Amtsermittlungsgrundsatz, also das Legalitätsprinzip, welches Heike bereits angeführt hat. Das bedeutet zwangsnotwendig, dass die Staatsanwaltschaft gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren einzuleiten hat, wenn diese im Verdacht steht Täter oder Teilnehmer einer verfolgbaren Straftat zu sein. Ist die Person also mindestens 14 Jahre und die Straftat verfolgbar, MUSS sie das auch tun.
Damit wird die Person zum Beschuldigten.
Ich sehe... Du hast verstanden... oder wo kommt der Sinneswandel her?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Komisch....das sehen meine juristischen Lehrbücher anders....naja...als Busfahrerin wirst Du das sicher besser wissen...
Na- wer wird denn gleich um sich hauen? Auch ein Weg...
Eben, ich hab den Palandt neben dem Lenkrad und im Fach in der Tür sammel ich Beck.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Siehe letzter Beitrag. Aber Du kannst Dich auch weiter zum Horst machen. Was juckt´s mich?
Ärgere ich mich oder ärgerst Du Dich? Deine letzter Beitrag strotzt vor Kompentenz.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Tjo....solls geben. Lolita Brieger wurde auch auf ner Müllhalde gefunden und der Betreiber der Müllhalde war nie Beschuldigter....
Ne, oder? Bor!
Dieser Beitrag zwingt mich dazu, Dir zu erlauben mich Horst zu nennen.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:18
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Bewohner des Anwesens wurde von der Polizei in Bayreuth ausführlich befragt. "Es gibt aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass er im Zusammenhang mit dem Fall Peggy eine Straftat begangen hat", betonte Schmalz. Er sei auf freiem Fuß. Eine ganze Reihe von Hinweisen habe die Durchsuchung gerechtfertigt. "So eine Durchsuchungsmaßnahme setzt einen deutlichen Anfangsverdacht voraus. Da genügt kein anonymes Schreiben." Genauere Angaben machte er nicht.
Was? es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass er im Zusammenhang mit Peggy eine Straftat verübt hat und trotzdem wird bei ihm durchsucht?

Gibt´s doch net.....das sollte Staatsanwalt Schmalz aber dringend nochmal bei den Verkehrsbetrieben nachfragen. Das geht doch so gar nicht....


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:23
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:... Der Anfangsverdacht.
Den Hemmer auch "einfacher Tatverdacht" nennt. Aber was wissen die schon. Von mir aus können wir den auch "Heike" oder "Horst" nennen, auf jeden Fall diskutiere ich über den Schwachsinn jetzt nicht weiter.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Herv. von mir.
Du musst Dich hier entscheiden... Bei einer Zeugenaussagen kann ich noch nicht von einem Anfangsverdacht reden. Sagen das mehrere Personen oder die Personen sagen Dinge, die in der Summe auf einen Gegebenheit hinweisen, dann sieht die Welt anders aus.
Stimmt nicht.
Wenngleich natürlich bei einer einzigen Aussage die Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit besonders geprüft wird.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ich sehe... Du hast verstanden... oder wo kommt der Sinneswandel her?
Nix da "Sinneswandel"....das schreib ich schon die ganze Zeit. Kann man auch nachlesen.

Deine Beiträge übrigens auch...da sieht man, wer dazu lernt ;)
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Na- wer wird denn gleich um sich hauen? Auch ein Weg...
Eben, ich hab den Palandt neben dem Lenkrad und im Fach in der Tür sammel ich Beck.
Dann auch ab und an mal reingucken in der Mittagspause. Nur um den auf´s Gaspedal zulegen, dafür sind die Dinger zu teuer... :D
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ärgere ich mich oder ärgerst Du Dich? Deine letzter Beitrag strotzt vor Kompentenz.
Möglicherweise setzt bei Dir gerade wieder das Leseverständnis ein. War ich auch an sich völlig ungewohnt von Dir....schwere Geburt.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:34
@LivingElvis
Gugst Du hier, herv. von mir:
Zitat von jaskajaska schrieb:Eine ganze Reihe von Hinweisen habe die Durchsuchung gerechtfertigt. "So eine Durchsuchungsmaßnahme setzt einen deutlichen Anfangsverdacht voraus.
Zitat von jaskajaska schrieb: Es gibt aber keinen Anhaltspunkt dafür, dass er im Zusammenhang mit dem Fall Peggy eine Straftat begangen hat", betonte Schmalz. Er sei auf freiem Fuß.
Die gibt es auch nicht? Oder hat man etwas gefunden, was denn Anfangsverdacht erhärtet. Und da wir beim Anfangsverdacht rum krebsten, können wir keinen dringenden Tatverdacht vorbringen und dem Roo - bert vom freiem Fuss runter holen und in U-Haft stecken...

Nicht aufhören, weiter den Herrn Oberstaatsanwalt zitieren:
Der Hausbesitzer, der schon zuvor ins Visier der Ermittler geraten war, gilt mittlerweile als Beschuldigter, so der Oberstaatsanwalt weiter.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Stimmt nicht. Wenngleich natürlich bei einer einzigen Aussage die Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit besonders geprüft wird.
Klar... ein Hinweis, Zeuge unauffällig... Hof um graben...
Lies nochmal Dein Zitat von Schmalz. Ein deutlicher Anfangsverdacht trifft es wohl bei einer Zeugenaussage nicht ganz.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Nix da "Sinneswandel"....das schreib ich schon die ganze Zeit. Kann man auch nachlesen.
Genau und deshalb trage ich dann nachher Deine AUssagen dazu nochmal zusammen. Dann wird das nachlesen einfacher.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Dann auch ab und an mal reingucken in der Mittagspause. Nur um den auf´s Gaspedal zulegen, dafür sind die Dinger zu teuer... :D
Ich habe sie geklaut... Als armer Busfahrer kann ich mir diese Bücher nicht leisten.
DAS ist ein einfacher Tatverdacht! Einschreiten!
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Möglicherweise setzt bei Dir gerade wieder das Leseverständnis ein. War ich auch an sich völlig ungewohnt von Dir....schwere Geburt.
So ging es mir zu Beginn mit deinen Beiträgen... da sehe ich jetzt auch wesentlich klarer.

Gruß von Horst!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:36
@Heike75
So....ich hab mir den ganzen Verlauf noch mal angetan:

Es geht im Prinzip nur um 2 Dinge:
1) Anfangsverdacht vs. einfacher Tatverdacht
Das wird synonym verwendet. Es gibt keine Unterscheidung zwischen "einfachem" und "konkretisiertem" Tatverdacht.

2) Die Frage, ob ich beim Unverdächtigen / Zeugen durchsuchen kann.
Das kannst Du in § 103 StPO nachlesen. Nötigenfalls verlieren Palandt und Beck sicher auch einige Worte darüber.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:41
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:"... und "Abends ist meine Katze blind"
Ot: Da wurde meinem Kater geholfen. Er ist bis jetzt nie wieder blind geworden, Dank des Beitrags von @peggy_m. Da bin ich sehr dankbar fuer.
Das musste ich jetzt loswerden.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:42
Also das wäre ja der Hammer, wenn da kein anonymes Schreiben genügt, was wäre denn wenn dieser Hinweiss von dem jenigen, der sich ja nennen musste..als haltlos erwiese..da hätte man ein Riesenloch gebuddelt für nichts..also ich glaube schon das an diesem Hinweis was sehr handfestes dran sein muss..wäre nämlich sonst ein sehr teures Loch


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:43
Die gibt es auch nicht? Oder hat man etwas gefunden, was denn Anfangsverdacht erhärtet. Und da wir beim Anfangsverdacht rum krebsten, können wir keinen dringenden Tatverdacht vorbringen und dem Roo - bert vom freiem Fuss runter holen und in U-Haft stecken...

Nicht aufhören, weiter den Herrn Oberstaatsanwalt zitieren:
Der Hausbesitzer, der schon zuvor ins Visier der Ermittler geraten war, gilt mittlerweile als Beschuldigter, so der Oberstaatsanwalt weiter.
Musse lese, Heike, dann verstehe.... ;)
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Klar... ein Hinweis, Zeuge unauffällig... Hof um graben...
Lies nochmal Dein Zitat von Schmalz. Ein deutlicher Anfangsverdacht trifft es wohl bei einer Zeugenaussage nicht ganz.
Das war ganz allgemein gesprochen.

Wenn ein glaubhafter und glaubwürdiger Zeuge berichtet, dass er gerade gesehen hat, wie der A dem B in den Kopf geschossen hat, kannst Du aber mal sehen, wie der Ermittlungszug anrollt.....

Oder meinst Du die sagen dem dann: "Och....schade, hätte es noch n andrer gesehen, dann ja....aber so können wir leider nix machen. Schönen Tag noch!"
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:So ging es mir zu Beginn mit deinen Beiträgen... da sehe ich jetzt auch wesentlich klarer.
Was meinen Anfangsverdacht klar erhärtet. Wir sind da mindestens beim hinreichenden, eher schon beim dringenden Tatverdacht....


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 21:52
@Heike75
Ach und.....bitte bitte....erzähl mir nichts mehr von irgendwelchen Haftbefehlen. Ich habe nie von einem Haftbefehl gesprochen. NIE NIE NIE

Ich habe lediglich als andere (unter anderem Du) von einem Haftbefehl gesprochen haben, angefügt, dass dafür der dringende Tatverdacht gegeben sein muss.

Ist das angekommen?

Elvis = nix Haftbefehl. Also NEIN.
Also das bedeutet so viel wie - Haftbefehl nix von Elvis!

War das deutlich genug?
Ich weiß nicht, wie der in Deinen Kopf kommt, aber ich habe damit NICHTS zu tun....Danke

Bei Unklarheiten bitte nachfragen. Danke

P.S: Elvis = no Haftbefehl!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:05
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: 1) Anfangsverdacht vs. einfacher Tatverdacht
Das wird synonym verwendet. Es gibt keine Unterscheidung zwischen "einfachem" und "konkretisiertem" Tatverdacht.
Einverstanden...
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: 2) Die Frage, ob ich beim Unverdächtigen / Zeugen durchsuchen kann.
Das kannst Du in § 103 StPO nachlesen. Nötigenfalls verlieren Palandt und Beck sicher auch einige Worte darüber.
Hier nicht ganz...das kann man auf den letzten beiden Seiten nachlesen.

Das hier finde ich noch lecker:
Bei einer ersten Durchsuchung am Montag (22.04.13) beschlagnahmten die Ermittler Computer und Akten aus dem Haus des Beschuldigten. Die Polizei hatte offenbar mehrere Hinweise, dass Peggy auf seinem Grundstück vergraben sein soll.
Skandal!
Elvis, Du musst denen mal Bescheid sagen, dass er da noch Zeuge war...
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Ach und.....bitte bitte....erzähl mir nichts mehr von irgendwelchen Haftbefehlen. Ich habe nie von einem Haftbefehl gesprochen. NIE NIE NIE
Dann hast Du das Zitat von Schmalz ungelesen reinkopiert oder hast es nicht verstanden.

FAST hätte ich es übersehen...
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Gibt´s doch net.....das sollte Staatsanwalt Schmalz aber dringend nochmal bei den Verkehrsbetrieben nachfragen. Das geht doch so gar nicht....
So einen Satz lässt Du fast in jedem Beitrag los...

So schlimm?

Liebe Grüße vom Busfahrer Horst...


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:06
@almera
Zitat von almeraalmera schrieb: Also das wäre ja der Hammer, wenn da kein anonymes Schreiben genügt, was wäre denn wenn dieser Hinweiss von dem jenigen, der sich ja nennen musste..als haltlos erwiese..
Reicht auch nicht... Da muss schon ein bisschen mehr vorliegen.


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