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Peggy Knobloch

98.144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:09
@LeRave
Zitat von LeRaveLeRave schrieb:Ot: Da wurde meinem Kater geholfen. Er ist bis jetzt nie wieder blind geworden, Dank des Beitrags von @peggy_m. Da bin ich sehr dankbar fuer.
Das musste ich jetzt loswerden.
Freut mich... ich bin auch halb durch, wenn Eins meiner Tiere was hat...
Ich wollte das auch nicht veralbern...
Ich sah Dich so als der Unterstützer, der gerufen wird, wenn nichts mehr geht. Und das kann ich soooo gut leiden.

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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:13
Ach wie schön....

da hab ich doch im WWW noch was gefunden, für alle, die jetzt komplett verwirrt sind:

Von Zwangsmaßnahmen Betroffene
• Verdächtiger/ Beschuldigter
• Verletzter
• anderer Zeuge
• sonstige Dritte

Aha....also wir können beim Verletzten, beim anderen Zeugen und sonstigen Dritten durchsuchen....soso....(liest Du mit, Heike?)

Anforderungen an den Tatverdacht:
• einfacher Tatverdacht
• durch bestimmte Tatsachen begründeter V.
• dringender Tatverdacht

Na was? Beim "einfachen Tatverdacht" geht das? Das ist doch nur umgangssprachlich! Da hat der Elvis aber wieder komische Folien rausgesucht.

Dem kann man doch nicht rauen. Mal gucken, von wem das ist... Dr. Margret Spaniol von der Uni Freiburg.....hmm....

Ob Heike da doch unrecht hat? Oder Frau Dr. Spaniol spricht auf ihren Lehrmaterialien immer umgangssprachlich. Auch möglich.

Naja....mal weiter

Durchsuchung beim
Verdächtigen - § 102
- bei Anfangsverdacht
- zur Auffindung von
Beweismitteln

Durchsuchung beim
Nichtverdächtigen - § 103
- nur zur Auffindung bestimmter Gegenstände
- nur wenn Tatsachen den Schluss zulassen, dass Beweisgegenstände sich in den Räumen befinden


Hmm...also doch Durchsuchung beim Unverdächtigen. Aber was zählt jetzt?

Heike hat ja gesagt "Anfangsverdacht"....hmm...schwer schwer....beim § 103 steht "zur Auffindung eines bestimmten Gegenstandes, wenn Tatsachen den Schluss zulassen, dass sich der Gegenstand in den Räumen befindet"

Hmm...ob die Hinweise (Tatsachen), dass sich Peggys Leiche (Gegenstand) in der Zisterne (Raum) eine Durchsuchung nach § 103 StPO rechtfertigen würden?
http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/perron/downloads/SS09/stpo/folien-b-iv-3.pdf


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:17
Das hier finde ich noch lecker:
Bei einer ersten Durchsuchung am Montag (22.04.13) beschlagnahmten die Ermittler Computer und Akten aus dem Haus des Beschuldigten. Die Polizei hatte offenbar mehrere Hinweise, dass Peggy auf seinem Grundstück vergraben sein soll.
Skandal!
Elvis, Du musst denen mal Bescheid sagen, dass er da noch Zeuge war...
Was er da noch war, weiß ich nicht.
Laut Schmalz ist er erst nach dem Knochenfund in den Beschuldigtenstatus erhoben worden und in mehreren verlinkten Artikeln stand, er sei kein Beschuldigter.

Und wenn er kein Beschuldigter war, dann muss er Zeuge gewesen sein.

Es sei denn, Du willst damit sagen, dass Schmalz gegen das Legalitätsprinzip verstoßen hat.....

Vielleicht schreiben die Zeitungen auch Mist. Schmalz ruft mich ja nicht an und teilt mir den aktuellen Status von E. brühwarm mit.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Dann hast Du das Zitat von Schmalz ungelesen reinkopiert oder hast es nicht verstanden.
Was möchtest Du mir damit sagen?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:20
Du suchst im WWW nach Auskunft über juristische Fragen... ? Ok...?

Aber gut...
Nun bist Du komplett vom Fall weg...
Ich werf mal rein, wie das alles so begonnen hat... Da kann sich jeder sein eigenes Bild machen:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Man erhebt jemanden übrigens sinnvollerweise frühzeitig in den Beschuldigtenstatus, weil einem Beschuldigten nämlich umfangreiche Rechte zustehen, die einem Zeugen (den Status hatte E. vorher) nicht zu stehen. Macht man das nicht, wird ein guter Anwalt das in der Verhandlung rügen. Mit dem Ergebnis, dass sich eventuell sogar Beweisverwertungsverbote auf die gewonnen Beweise erstrecken.

Stell Dir mal vor, es würde eine Leiche gefunden und es wird anschließend darüber diskutiert, ob man die als Beweis verwerten kann oder nicht, bloß weil man E. zu spät in den Beschuldigtenstatus erhoben hat....
Einem Kommentar bedarf es nicht.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:25
@LivingElvis
Jetzt kommen wir endlich an!
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Was er da noch war, weiß ich nicht.
Laut Schmalz ist er erst nach dem Knochenfund in den Beschuldigtenstatus erhoben worden und in mehreren verlinkten Artikeln stand, er sei kein Beschuldigter.
WIE wurde Robert E. vorher betitelt?
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Und wenn er kein Beschuldigter war, dann muss er Zeuge gewesen sein.
Ja... Du hast doch getutet, wann Jemand in den Stand des Beschuldigten kommt...
WAS war er vorher?
`
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:
Vielleicht schreiben die Zeitungen auch Mist. Schmalz ruft mich ja nicht an und teilt mir den aktuellen Status von E. brühwarm mit.
KEINER wusste den Stand von Robert E.!
Zeige mir einen Artikel aus einer Zeitung oder einen Aussage vom StA., was Robert E. war!
Es gibt Keinen!

Weisst Du nun endlich, von was hier die Rede ist?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:26
Ich hoffe, alle User, die jetzt nicht mitreden sehen Stern TV!
Nämlich interessanter als dieses Duell/Duett/Dialog.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:26
@ramisha
scheisse, verpennt! Danke!
Ich mach Beides ;-)


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:26
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Du suchst im WWW nach Auskunft über juristische Fragen... ? Ok...?
Nope....nach Quellen, um dem unbedarften Leser etwas deutlich zu machen.

Zugegebenermaßen hatte ich auch die Hoffnung, dass Du vielleicht mal drüber nachdenkst, wenn Du schon nicht in die StPO (ui...die gibts auch online...) reingucken willst....
Man erhebt jemanden übrigens sinnvollerweise frühzeitig in den Beschuldigtenstatus, weil einem Beschuldigten nämlich umfangreiche Rechte zustehen, die einem Zeugen (den Status hatte E. vorher) nicht zu stehen. Macht man das nicht, wird ein guter Anwalt das in der Verhandlung rügen. Mit dem Ergebnis, dass sich eventuell sogar Beweisverwertungsverbote auf die gewonnen Beweise erstrecken.

Stell Dir mal vor, es würde eine Leiche gefunden und es wird anschließend darüber diskutiert, ob man die als Beweis verwerten kann oder nicht, bloß weil man E. zu spät in den Beschuldigtenstatus erhoben hat....

Einem Kommentar bedarf es nicht.
Bedarf es sehr wohl....zumindest, wenn man was dran auszusetzen hat. Die Aussage ist absolut richtig.

Vielleicht verwirrt Dich das Wörtchen "möglichst". Aber dafür gibt es den Duden. Auch online.... ;)


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:26
Ja!!!! Wirklich sehr interessant !!!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:30
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:WIE wurde Robert E. vorher betitelt?
Von Schmalz? Keine Ahnung? Herr E.?
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ja... Du hast doch getutet, wann Jemand in den Stand des Beschuldigten kommt...
WAS war er vorher?
Strafprozessual im Fall Peggy allenfalls Zeuge.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:KEINER wusste den Stand von Robert E.!
Zeige mir einen Artikel aus einer Zeitung oder einen Aussage vom StA., was Robert E. war!
Es gibt Keinen!

Weisst Du nun endlich, von was hier die Rede ist?
Natürlich wusste den Stand keiner.
Hier wurde -wenn ich mich recht entsinne- der Onkel Schmalz damit zitiert, dass man E. in den Beschuldigtenstatus erhoben hat und sich darüber aufgeregt. Das war der Auslöser.

Ich sehe da aber gerne nochmal nach, um es korrekt zitieren zu können.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:33
da kommt auf RTL grade eine Diskussion


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:34
hab ich das gerade eben bei Stern TV richtig gehört?
Der Typ aus Halle ist angeklagt wegen Missbrauch an seiner Tochter? Oder hab ich mich da verhört oder es nicht richtig mitbekommen? :O


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:34
3 Männer in Lichtenberg?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:35
@Heike75 NEIN, bitte nicht. das interessiert nullkommanix und niemanden.
was trteibt dich blos zu solcher lästigen Streiterei an?
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Genau und deshalb trage ich dann nachher Deine AUssagen dazu nochmal zusammen. Dann wird das nachlesen einfacher.



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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:35
bin baff, auf so kleinem raum 3 (!!!!!!!!!!!!!!!!) pädophile!!!!!!!!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:35
bin baff, auf so kleinem raum 3 (!!!!!!!!!!!!!!!!) pädophile!!!!!!!!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:35
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Strafprozessual im Fall Peggy allenfalls Zeuge.
Mach dir den Spass und kucke mal, wie oft Robert E. als Zeuge betitelt wurde...

Davon rede ich und von sonst nix.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:36
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:NEIN, bitte nicht. das interessiert nullkommanix und niemanden.
was trteibt dich blos zu solcher lästigen Streiterei an?
Falsche Darstellung der momentanen Situation.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:39
@Heike75

Was war daran falsch?

Das ist allenfalls Wortklauberei...ob er nun Zeuge oder sonstige Person war.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 22:42
Was war denn das jetzt?
Informativ war das nicht wirklich?


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