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Peggy Knobloch

98.144 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:46
@Heike75
bist du auf Streit aus? ich habe hier gepostet
ich mag hier nicht mehr lesen, dass gucken, Glied anfassen und anfassen lassen alles harmlos sei, weil ja nichts passiert ist.

Ich frag mich echt, was in euren Köpfen los ist und ob ihr das euren eigenen Töchtern und Söhnen zumuten wolltet. Wenn ja, seid ihr nicht besser als jeder Pädophile.
nur was hat das mit der Frage zu tun, wer U.K. angezeigt hat??

interessanter weise willst oder kannst du sie nciht beantworten

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Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:48
@all
Leute, lasst uns doch alle wieder auf das eigentliche Thema zurückkommen: Peggy Knobloch

Ich glaube, dass uns gegenseitige Anschuldigungen, anpöpeln etc. nicht weiter bringen. Auch ich schreibe hin und wieder übereilt, verstehe das Eine oder Andere falsch - dafür möchte ich mich entschuldigen.

Lasst uns doch einfach wieder eine anregende Diskussion führen. Vielleicht wäre es gut, wenn man tatsächlich Aussagen aus dem Buch zitiert - in dem Rahmen des Möglichen.


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Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:51
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Liebe Güte, begreifst Du es? Es hat ihn niemand angezeigt! Damit kommst Du ständig...
Doch, es hat ihn Jemand angezeigt... soviel zum Thema begreifen...

@lawine
ich schreibe Dir einen Sachverhalt:
Ja... Dort ist alles aufgezeichnet... von den Aussagen des Kindes - Aussagen seiner Mutter und Dialoge mit der Polizei.
Dann haust Du das hier raus:
Zitat von lawinelawine schrieb: ich mag hier nicht mehr lesen, dass gucken, Glied anfassen und anfassen lassen alles harmlos sei, weil ja nichts passiert ist.
Ich frag mich echt, was in euren Köpfen los ist und ob ihr das euren eigenen Töchtern und Söhnen zumuten wolltet. Wenn ja, seid ihr nicht besser als jeder Pädophile.



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Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:53
@lawine
Du fragst mich nach Inhalten aus dem Buch (Anzeiger...) und gleichzeitig verurteilst du hier die Leute, die genau den gleichen Sachverhalt AUS DEM BUCH wiedergeben, denn darauf hin kam die Anzeige. Das hatte nichts mit persönlicher Meinung zu tun. Damit veruteilst Du das, was im Buch seht... wenns aber darum geht, wer Ulvi angezeigt hat, da ist Deine Neugierde geweckt und da ist das Buch interessant.
Das hat mich geärgert.

Raus picken geht nicht.


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Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:54
@Heike75

Nein, es hat jemand nur gesagt, er zeige ihn an, wenn er keine Therapie macht, Herrgottsakrament.


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Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:55
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb:Nein, es hat jemand nur gesagt, er zeige ihn an, wenn er keine Therapie macht, Herrgottsakrament
Ja- nur weiter... er wurde angezeigt...


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Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:55
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:ich habe das Geständnis noch nicht und ich traue dem Gericht nicht.
Laut Gericht beruht die Sachverhaltsfeststellung auf den Angaben von Ulvi in der Hauptverhandlung selber, sowie den Angaben von der Dame und der Mutter des Jungen.

Warum sollte das Gericht hier die Angaben falsch wiedergeben, wenn sie Ulvi ohnehin diesbezüglich freisprechen?
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Erkläre Du mir, wie es zu so gegensätzlichen Aussagen von Zeugen kommen kann.
Wieso muss ICH das erklären?

Möglich das dieser Fall mit dem Fall Florian verwechselt wurde. Da soll Ulvi tatsächlich nur onaniert haben. Das war aber bei irgendwelchen Garagen, nicht an der Bank bei den Schrebergärten.


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Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:58
@Heike75

Sag mal, kannst Du nicht hören? Seine Mutter sagt doch , daß er sich selbst angezeigt hat...


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Peggy Knobloch

05.05.2013 um 23:58
@Heike75
ok, soweit verstanden.

ich habe bezg. Missbrauchs an Kindern eine Nullkommanull Toleranz.


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:00
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ich habe bezg. Missbrauchs an Kindern eine Nullkommanull Toleranz.
Ich auch nicht. Wenn es aber heisst, dass es nur "zukucken" war, dann nehme ich das hin und flippe nicht aus.
Aber Du hast ja selbst gesehen, wie hier plötzlich die Postings geflattert sind...
Und so soll eine vernüftige Diskussion entstehen?


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:01
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb: Sag mal, kannst Du nicht hören? Seine Mutter sagt doch , daß er sich selbst angezeigt hat...
Ich sehe, es blieb was hängen...


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:02
@Heike75

Anscheinend nicht...


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:04
@LivingElvis
es spielt keine Rolle, bei beiden Vorfällen ist nichts von "anfassen" überliefert.
Die Frau, die die Beiden auf der Bank erwischt hat gibt an, dass der Junge "ordentlich" bekleidet war und auch seine Mutter wollte keine Anzeige machen.
Das sind im Grunde komplette Wiedersprüche zum Urteil und mich würde schon interessieren, warum die Mutter es hier als "nichts passiert" abtut und dann vor Gericht der Fall plötzlich ein "Beweis" sein soll.


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:04
Um hier mal ein eindeutiges Bild zu geben was Missbrauch im Sinne des Gesetzes ist, möchte ich mir erlauben, den §176 StGB zu zitieren:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.
auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Der Vollständigkeit halber auch den § 177 - Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung; §180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und § 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person

1.
mit Gewalt,
2.
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3.
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.
das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfer

a)
bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.
durch seine Vermittlung oder
2.
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html#BJNR001270871BJNE034005140

Vielleicht wird dann die Beurteilung zu verschiedenen Vorfällen leichter.

Nochmals: Egal ob gucken, anfassen oder mehr - alles ist Missbrauch und muss aufs Härteste bestraft werden und es gibt kein Umstand, der den Missbrauch beschönigen oder verharmlosen könnte - auch nicht der Umstand, dass es das Kind selbst und die Mutter vielleicht nicht so dramatisch gesehen haben. Es ist und bleibt Missbrauch. Wie eine Mutter es dann nicht als so dramatisch einstufen kann, bleibt für mich ein Rätsel.


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:06
@Mao1974
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb: Anscheinend nicht...
Das glaub ich Dir gern... solltest es aber mal im Hinterkopf behalten...


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:06
Kucken steht da... einfach nur "kucken bis die W... kommt"...
dann liegen unsere Tolaerantschwellen deutlich auseinander
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ich auch nicht. Wenn es aber heisst, dass es nur "zukucken" war, dann nehme ich das hin und flippe nicht aus.
@Heike75
und dann ist es mir sogar egal, ob das die Mutter eines Jungen anders einschätzt. Wahrscheinlich ging sie davon aus (mit ihrem damaligen Kenntnisstand) das es eine einmalige Aktion von U.K. war.

Unter diesem Gesichtpunkt kann ich es teilweise nachvollziehen, dass man da nciht gleich eine Anzeige macht, sondern sich zuerst um eine verständnisvolle Klärung bemüht.
Aber was wir im Gegensatz zu ihr wissen ist, dass es noch weit mehr Übergriffe auf Kinder gab


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:08
@lawine
und dann ist es mir sogar egal, ob das die Mutter eines Jungen anders einschätzt. Evt. ging sie von einem einmaligen Vorfall aus.
Glaub ich nicht. Die Frau, die die Jungs gesehen hat sagt, dass sie wusste, dass Ulvi sich vor Kindern auszieht und wollte Schlimmeres verhindern.
Als sie das Kind heim gebracht hat, hat sie ja mit der Mutter gesprochen (erzählt was sie gesehen hat und warum sie das Kind dann mitgenommen hat...)


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:09
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ich auch nicht. Wenn es aber heisst, dass es nur "zukucken" war, dann nehme ich das hin und flippe nicht aus.
Es heißt "gucken".
http://www.duden.de/rechtschreibung/gucken

Von "kucken" tun mir die Augen weh...


Und es ist definitiv nicht nur beim "Gucken" geblieben. Da würde ich Dir ja noch zustimmen, dass man da die Kirche im Dorf lassen soll.

Aber es waren teils massive Übergriffe, in denen Ulvi auch körperliche Gewalt einsetzte. Die Übergriffe sind hier im Thread in aller gerade noch vertretbaren Detailliertheit mit Quellenangabe mehrfach wiedergegeben worden.

Zugucken war eine Variante. Oralsex eine andere. Teilweise wussten die Kinder sich nur durch Genitaltritte und Flucht den Übergriffen zu entziehen.

DAS kann man nicht verharmlosen oder dann da einfach mal dem Gericht nicht mehr trauen wollen. Das hat Ulvi gestanden und nie widerrufen. Es wurde auch nie rechtlich angegriffen.

Ich meine, sowas darf man dann schon mal als Fakt hinnehmen. Ob er Peggy umgebracht hat steht auf einem anderen Blatt.


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:17
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:es spielt keine Rolle, bei beiden Vorfällen ist nichts von "anfassen" überliefert.
Die Frau, die die Beiden auf der Bank erwischt hat gibt an, dass der Junge "ordentlich" bekleidet war und auch seine Mutter wollte keine Anzeige machen.
Das sind im Grunde komplette Wiedersprüche zum Urteil und mich würde schon interessieren, warum die Mutter es hier als "nichts passiert" abtut und dann vor Gericht der Fall plötzlich ein "Beweis" sein soll.
Da ist schon was "überliefert". Halt nur nicht in deinem Buch.

Ich weiß nicht, wie der Autor zu seiner Einschätzung kommt. Vor Gericht haben das 3 Richter und 2 Schöffen offensichtlich so wahrgenommen.

Das Gericht jedenfalls gibt die Zeuginnen derart wieder, dass die eine Zeugin nur gesehen hat, dass Ulvi die Hose unten hatte. Die Mutter des Jungen habe aber berichtet, dass ihr Sohn ihr erzählt habe, dass er und Ulvi sich gegenseitig am Geschlechtsteil manipuliert hätten.

Und Ulvi soll laut Gericht genau das im Gerichtssaal auch gesagt haben. Also so ganz mit 2 Verteidigern und ohne Druck und ohne Freund Walter oder Blutanhaftungen.


Welcher Quelle man da nun mehr Glauben schenken mag, soll jedem selbst überlassen sein.


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Peggy Knobloch

06.05.2013 um 00:18
@LivingElvis

Ach, hör doch auf, der Ulvi war ein "grundguter Kerl", ganz toll lief das.

Die Kinder, die ihm in die Quere kamen, die hatten einfach Pech und die Eltern essen heut noch gern bei Kulacs in der Wirtschaft ((das sind nämlich "ach so missbrauchte Kinder", wie es Ulvis Mutter so treffend berichtet). Die Kinder sind teilweise geschädigt, aber "nicht vom Ulvi", Mensch, frag doch Frau Rödel, die weiss das.


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