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Peggy Knobloch

98.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:26
@Scipper

Wahrscheinlich haben Jung und Lemmer als erfahrenes Autorenteam diese Apekte komplett ausser acht gelassen , weil sie es spannend finden , wie lange es dauert , bis ihnen die Verbreitung des Buches deshalb untersagt wird oder sie Srafe dafür zahlen müssen .

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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:28
ich weiß zwar nicht was genau in dem buch steht zur mutter, aber ich denke dass es niemand riskiert, vor allem bei solch einer thematik, eine strafe zu zahlen. klar, effekthascherei um die verkaufszahlen in die höhe zu treiben, aber ne strafe eher nicht.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:33
Für alle die einen kleinen Einblick haben wollen, hier ein Link zur Buchbeschreibung. Wer darin etwas verwerfliches findet, der sollte das hier mal zitieren ;)

http://www.amazon.de/Der-Fall-Peggy-Geschichte-Skandals/dp/3426276119/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1369578544&sr=8-1&keywords=Der+Fall+Peggy

Einfach auf "Hier klicken Blick ins Buch" klicken, dann öffnet sich ein Fenster mit einer Leseprobe.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:35
@bayernwastl80

Ich nehme an, dass die Buchautoren der Mutter von Peggy vor der Drucklegung des Buches einen
Vorabdruck ihres "Lebenslaufes" zum Lesen gaben, einerseits um sich rechtlich abzusichern und andererseits, um den Lebenslauf der Mutter in rein sachlicher Hinsicht auch richtig darzustellen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat Verfassungsrang, denn es beruht auf einem BGH-Urteil aus dem Jahre 1983 - was ich hier auswendig schreiben kann - weil ich mich damit auskenne. Im Prinzip war dies die Grundlage zu einer Reform des ganzen Datenschutzrechtes in den 90er Jahren.

Nur bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Papst, Staatschefs, Filmstars etc.) sieht man das nicht so eng, weil dies ja in dem Sinne keine kleinen Leute sind, sondern weltbekannte Personen, wobei deren biografische Daten in der Regel auch bekannt sind, durch Funk und Fernsehen etc.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:37
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Hat die Mutter von Peggy der Veröffentlichung ihrer Daten oder ihres Lebenslaufes vorher schriftlich zugestimmt?
Warum fragst du, wenn du doch so ein fundiertes Wissen hast?


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:38
@Scipper
Ja und was willst du mir jetzt damit sagen? Ich kenne das Grundrecht und die dazugehörigen Vorschriften und Urteile auch. Das ändert nichts daran, dass Lemmer und Jung sich an die rechtlichen Vorgaben hielten. Denn: Selbst eingie Ermittler und sogar der Staatsanwalt Schmalz haben das Buch vorab gelesen ;)


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:47
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Warum fragst du, wenn du doch so ein fundiertes Wissen hast?
Ich weiß nicht, ob die Mutter der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten schriftlich zugestimmt hat. Ich nehme das nur an, weiß es aber nicht. Die Zustimmung setzt aber voraus, dass die Mutter vorab einen Vorabdruck des Buches oder zumindest der Passagen mit ihrem "Lebenslauf" erhalten hat.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:53
@Scipper
Jetzt mal eine direkte Frage an dich: Was ist in der Vorschau des Buches so verwerflich?

Außerdem kann Frau K. doch klagen, wenn sie mit etwas nicht einverstanden ist. Oder? Bisher hat sie es nicht getan....

Und du gibst selbst zu, dass du das Buch noch nicht gelesen hast, willst dir aber eine Meinung über das Buch machen. Das muss man jetzt wirklich nicht verstehen. Oder etwa doch? Falls du was verwerfliches findest in der Leseprobe, dann wäre ich dir dankbar, wenn du es hier zitieren würdest. Das würde mich nämlich mal interessieren.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:53
@bayernwastl80

Ich habe eine Frage gestellt und du hast sie beantwortet, obgleich du gar nicht weißt, ob die Mutter der Veröffentlichung zugestimmt hast, sondern das allenfalls annehmen oder vermuten kannst. Die einzigen Leute, die das wissen können, aus allererster Hand, sind die beiden Buchautoren und die Mutter !!!


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:56
@Scipper
Frag doch einfach die Mutter, oder sie Autoren .....


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:57
@Scipper
Du kannst dich aber darauf verlassen, dass Autoren, der Verlag und alle daran beteiligten Personen sich vorher abgesichert haben. Du gibst selbst zu, dass du nicht weißt, ob Frau K. dem zugestimmt hat oder nicht. Also kannst du auch keine rechtliche Beurteilungen über das Buch machen. Komm mal davon ab, dich immer im Kreis zu drehen. Wenn du eine Meinung hast, dann vertritt sie und eier nicht immer hier rum. Wenn, hätte, wäre.... Steh zu deiner Meinung und fertig aus. Das mache ich auch. Und ich bin der Meinung, die Autoren haben nichts verwerfliches geschrieben. Man muss andere auch nicht immer mit Samthandschuhen anfassen. So ist das Leben eben


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 16:57
nach dem lesen kann ich zu dem teil des buches sagen, dass es natürlich sehr im romanstil gehalten wurde, was ja auch den leser unterhalten und ansprechen soll, damit dieser das liest. es ist vll nicht alles so vorteilhaft, aber gut, wieso sollte man was beschönigen, wenn das leben genau so abgelaufen ist?


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 17:05
@Blondi23

Das ist ja nur der Vorspann von dem Buch. Danach kommen ziemlich viel Informationen, die so bisher nicht an die Öffentlichkeit gekommen sind. Und dazu braucht man da auch keine irgendwelchen Zustimmungen einholen, um die schreiben zu dürfen. Das ist journalistische Pressefreiheit und die kann sich auch in einem Buch äußern! Noch haben wir Pressefreiheit! Und wenn schon keine "gleichgeschalteten Medien" diese unangenehmen Dinge aussprechen wollen, muss es halt jemand tun, dem es wichtig ist, das öffentlich zu machen.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 17:05
Ich habe zwar nichts sonderlich Verwerfliches in der Leseprobe gefunden, dafür aber:

"Peggy habe zu Hause immer Notizen hinterlassen, wo sie sei und was sie vorhabe ..."

und das bringt mich wieder auf das zu Hause gefundene Federmäppchen zurück.

Wollte Peggy eine Nachricht hinterlassen, wurde aber zur Eile getrieben oder angehalten,
das zu unterlassen? Hat sie in der Hektik vergessen das Mäppchen in den Ranzen zu
stecken, dafür aber Nachthemd und Laptop?

Dass S.K. ihr OK für die Veröffentlichung des Buches gegeben hat, nehme ich doch
stark an, zumal es offenbar sogar in ihrer Macht (oder ihres Rechtsbeistands, eines
engagierten Mitarbeiters staatlicher Organe oder sonstwem) liegt, öffentlich gesendete
TV-Aufzeichnungen von jetzt auf gleich der Öffentlichkeit unzugänglich zu machen.
Und gegen unliebsame Äußerungen weiß sie sich mit Sicherheit wirksam zu wehren,
auch in Foren und öffentlichen Diskussionen.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 17:07
ja, schon, aber alles geschriebene sollte schon abgesegnet werden, auch im vorspann, weil der leser da noch sehr interessiert alles in sich aufsaugt und schnell ein falsches bild entstehen kann.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 17:08
@bayernwastl80

Ich habe den "Blick ins Buch" gelesen und dazu nur eine datenschutzrechtliche Frage gestellt. Das hat nichts damit zu tun, wie ich den Text finde, sondern ist eine reine Frage des Datenschutzes. Wenn da steht, dass die Mutter ein Kind erwartet hat, so ist das eine personenbezogene Angabe, die damit unter den Datenschutz fällt, genauso wie die anderen Einzelheiten aus dem Lebenslauf. Nur die betroffene Person, also die Mutter, ist befugt zu sagen: So ist es mir recht, dass das dort steht oder ich hätte gerne dieses oder jenes Wort oder diesen oder jenen Satz daraus gerne entfernt oder abgeändert. Das Recht auf ihre Daten hat die Mutter - und nur sie kann auch sagen was sie gerne dort in dem Buch über ihre Lebengeschichte veröffentlicht haben möchte. Oder sie kann auch verbieten, dass ihr Lebenslauf in dem Buch behandelt wird, wenn sie nicht haben will, dass ihr privater Lebenslauf ins Buch kommt.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 17:11
@Blondi23
Man muss nicht alles absegnen lassen. Vor allem hat dieser Fall ein hohes öffentliches Interesse. Frau K. ist jedem bekannt. Und wenn man von Recherchen schreiben möchte, dann kann man nicht etwas verschönigen, was nicht zu verschönigen wäre. Der geneigte Leser soll sich schließlich ein Bild von dem ganzen Fall machen können. Und wenn Frau K. etwas zu beanstanden hätte, dann steht ihr der Rechtsweg frei. Und die Autoren, der Verlag und alle daran beteiligten Personen haben alles sicher vorher rechtlich überpfüfen lassen. Es wird sogar explizit auf die rechtlichen Aspekte hingewiesen. Hier zitiere ich nochmals aus dem Buch

"Aus rechtlichen Gründen wurden Namen, Personen und in Einzelfällen Vorgänge verfremdet"


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 17:12
@Scipper

Ich finde es ja sehr lobenswert, dass du dir offenbar Gedanken um den Leumund
der S.K. machst, aber glaub mir, sie ist stark genug, sich zu wehren, kennt ihre
Rechte und weiß schützende Hände über sich.


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 17:12
@Blondi23
@Scipper
Schreibt doch einfach eine mail und fragt nach.

Sollte er die rechtliche Seite nicht genügend gewürdigt haben, ist er euch bestimmt dankbar für euren Hinweis.
So kann er vielleicht noch " Schlimmes " wie Klagen oder so verhindern!


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Peggy Knobloch

26.05.2013 um 17:14
ne, es soll ja auch nichts beschönigt werden. nur sollte man sich, wenn man einbuch schreibt, an fakten halten. ist ja kein trivialroman, sondern basiert auf einem wirklichen geschehen. klar, verfremden kann man die namen und iwelche informationen die eindeutig auf die person, die nicht genannt werden möchte, schließen lassen. aber sonst sollte man sich dennoch schön die realität als roten faden nehmen, an dem man sich entlanghangelt.


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