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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.693 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 07:39
Zitat von Jürgen57Jürgen57 schrieb:Was heißt das in der Realität? Kann es sein, dass das heißt, das die Staatsanwaltschaft nicht mit den Aussagen, die im Verhörvideo gefallen sind, im Verlauf des Prozesses argumentieren darf
So sehe ich das. Und der Inhalt des Verhörs wird wohl in der Indizienkette keine Rolle spielen dürfen, bzw. das Urteil muss sich auf Fakten außerhalb des Verhörvideos stützen. Oder weiß es jemand fachmännischer?

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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 07:54
@ Hailey25
Laut RZ war gestern der 6. Verhandlungstag

@ all
zu dem was der Zeuge im TV gehört haben will laut RZ Bericht von gestern:
7.7.2011
Frauenfußball-WM spielfrei, da ab 9.7. Viertelfinale
DSK leht in NY Deal mit der StA ab
Harry Potter Film-Weltpremiere in London

Für mich scheint er nicht die Person zu sein, derentwegen die ZDF-DVDs angefordert wurden, also kommt da noch was (ggf. weiterer Zeuge?)
--------------------------------------------------------------

Wenn auch immer dieser Zeuge etwas seltsam rüberkommt und sich liest, wurden daher eben auch die weiteren Zeugen gestern zur Untermauerung gehört, egal ob das funktionierte oder nicht.

Fakt bleibt: Er sah das nur Auto angeblich und nicht mehr.
Fakt 2: Seine Anhörung erfolgte Monate nach der Verhaftung von HS, Haftgründe also andere.
---------------------------------------------------------------
Grundsätzlich:
Wir Alle sollten immer bedenken, dass Alles hier öffentlich zu lesen ist für RA, StA und Zeugen ;-)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 08:28
@knuffiknuff
danke


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 08:30
@ Jürgen57
Zitat von Jürgen57Jürgen57 schrieb:Was heißt das in der Realität? Kann es sein, dass das heißt, das die Staatsanwaltschaft nicht mit den Aussagen, die im Verhörvideo gefallen sind, im Verlauf des Prozesses argumentieren darf?
Andererseits, wenn ich Schöffe wäre, ich hätte es ja gesehen und die Aussagen wären in meinem Kopf. So gesehen nicht auszublenden, oder?
Ich denke, wenn dem Antrag auf ein Beweisverwertungsverbot stattgegeben wurde, dann nein. Wobei es hier in früheren Posts schon Thema war, ob dann eben nicht die Aussagen der Vernehmenden verwendet werden können.
Was sagen die Prozessbeobachter vor Ort denn dazu? Gabs da was Konkretes wie das nun gehandelt wird?



Könnte ich menschlich auch nicht ausblenden, auch wenn ich die nicht zu verwendenden Fakten die meine Entscheidung begründen streiche, bleibt das Bauchgefühl und somit auch meine Tendenz die mein Urteil beeinflusst.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 08:59
Zitat von knuffiknuffknuffiknuff schrieb:Könnte ich menschlich auch nicht ausblenden, auch wenn ich die nicht zu verwendenden Fakten die meine Entscheidung begründen streiche, bleibt das Bauchgefühl und somit auch meine Tendenz die mein Urteil beeinflusst.
Das ist völlig unmöglich, auch wenn das Beweisverwertungsverbot für das Video UND die darin gemachte Aussage durchgeht. Nur darf es halt nicht mehr als Beweis im Urteil stehen.

Den gestrigen Zeugen, seine Erinnerung und seinen guten Willen habe ich nicht infrage gestellt, sondern ob seine Erinnerung als BEWEIS für die Anwesenheit von Frau HS in der Tatnacht im Niederfelder Weg ausreicht. Und da habe ich meine begründeten Zweifel.

Vermutlich werden die Zeugen im weiteren Prozessverlauf immer "wertiger". Bisher sehe ich noch nicht genug Veranlassung (BEWEISE), Frau HS EINDEUTIG des Doppelmordes überführen und verurteilen zu können.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 09:25
@confidential

warten wir mal ab was kommt. Sollte ein weiterer Sichtzeuge da sein, dann wäre in Kombination vermutlich der "Beweis der Anwesenheit" gestärkt.
Laut eigener Aussage HS war sie in der Nacht ja mit dem BMW unterwegs, auch wenn sie angeblich nicht so wirklich weiß wo.

Da fällt mir gerade auf, dass es ja dann grundsätzlich reichen würde das Auto gesehen zu haben, da sie ja sagt, sie sei damit unterwegs gewesen.

Da fehlt noch Einiges um ein solches Urteil einigermaßen revisionssicher fällen zu können.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 09:37
Zitat von knuffiknuffknuffiknuff schrieb:Da fehlt noch Einiges um ein solches Urteil einigermaßen revisionssicher fällen zu können
Ich glaube auch nicht, das die StA und der Haftrichter sie wegen den "läppischen" bisherigen Aussagen verhaftet haben, sondern da wird noch immer mehr einen drauf gesetzt.
Der letzte Zeuge mit dem Motorrad hat sich ja auch erst nach der Verhaftung gemeldet, also müssen vorher schon genug Indizien gegen Sie gesprochen haben.
Es kommen noch viele Verhandlungstage und dieZeugenaussagen werden so meine Meinung HS immer mehr in die Ecke treiben. Heute soll ja die " Jasmin" aussagen, dann werden noch die Düsseldorfer kommen und vielleicht noch paar von denen bis jetzt niemand was weiß oder gehört hat.
Der Zeuge von gestern war ja auch nicht bekannt.

Wie gesagt, meine Meinung, aber ich würde an Stelle der STA auch erst die weniger wertigen Zeugen bringen und am Ende das Fass zumachen mit den Hauptbelastungszeugen, damit die auch schön im GEdächtnis von Richter und Schöffe bleiben.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 09:39
ich bin jedenfalls sehr gespannt was heute nach dem Tag noch ans Tageslicht kommt.
Eigentlich wollte ich gestern und heute auch ins Gericht, in der Hoffnung das wegen dem schlechten Wetter nicht so viel Publikum ist, aber bin leider krank geworden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 09:39
@Chen_Borchang

Zum Tollcollect hatten wir vor vielen, vielen Seiten schon einmal eine Diskussion: ich (und einige andere auch) glauben nicht, dass das möglich ist, selbst wenn an den Mautstellen Kennzeichen und KfZ fotografiert werden, denn:

"Die Erfassung der Fahrzeuge an der Kontrollbrücke erfolgt exakt im Rahmen der Vorgaben des Gesetzgebers. Das BFStrMG erlaubt gemäß § 7 Abs. 2 unter anderem das Erstellen von Bildern des Fahrzeugs sowie das Erheben des Kennzeichens zweckgebunden zur Überwachung der Vorschriften des Mautgesetzes. Gemäß § 9 Abs. 5 BFStrMG sind diese Daten unmittelbar nach dem Kontrollvorgang zu löschen, wenn das Fahrzeug nicht der Mautpflicht unterliegt. Toll Collect verarbeitet Fahrzeugbilder und Kennzeichendaten nur im Rahmen des aufgeführten gesetzlichen Zweckes und der Löschungsvorschriften. Die Fahrer sind auf den Bildern nicht erkennbar. Darüber hinaus wird bei nicht mautpflichtigen Fahrzeugen, bei denen aufgrund der Vermessung das Nichtbestehen der Mautpflicht festgestellt wurde, das erstellte Bild nicht hinsichtlich des Kennzeichens ausgewertet, sondern innerhalb von Sekundenbruchteilen gelöscht."

Quelle: http://www.toll-collect.de/hilfe-service/fragen-antworten/datenschutz-sicherheit.html (Archiv-Version vom 18.01.2013)

Klar, das ist die Selbstdarstellung von Toll-Collect. Allerdings erfolgt die Löschung ja automatisch und vor der Vergabe des Auftrags an Toll-Collect wurde geprüft, ob das Sicherheitssystem tatsächlich so funktioniert.

Monate später konnte also auch die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht auf die Daten zugreifen, denn HS (oder wer auch immer) war nicht mehr erfasst (außer sie fuhr mit einem LkW ;-)).

Es muss also einen anderen Grund geben, dass die Polizei über ihre Fahrstrecke Bescheid weiß (oder vielleicht gar nicht Bescheid wusste, sondern einfach mal "geblufft" hat).


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 09:41
mal was ganz allgemeines - hier wird ja immer nach BEWEISEN gefragt bzw gefordert.
ich sehe es aber mittlerweile so - wenn man an die unschuld von HS GLAUBEN möchte, dann tut man das sowieso, egal was im prozess herauskommt. gestern wurde hier zB geschrieben (sinngemäß) "na und , dann war der BMW halt in der tatnacht vor ort, was BEWEIST das schon?".
Korrekt , BEWEISEN tut es lediglich, dass der BMW vor ort war. jetzt kommt mein "aber": wenn man so argumentiert, was würde man denn dann überhaupt als beweis akzeptieren? Nur mals als beispiel: Hätten die schemmer seniors eine außenkamera gehabt auf der man sieht, dass HS gegen mitternacht die tür aufschließt mit einem messer mit 12cm klinge zwischen den zähnen - was würde das "beweisen"?
Aus sicht einiger hier NUR dass sie vor der tür stand, wahrscheinlich um einem unbekannten auftragskiller der schon im haus war , die tatwaffe zu übergeben (weil sie erpreßt wurde, logisch) oder ähnliches. Wenn man so argumentiert, das läßt sich leicht voraussagen, dann wird es, falls e zu einer verurteilung kommt, für diese foristen ein fehlurteil sein.

Dies ist ein indizienprozess, den BEWEIS auf den hier einige warten wird es SO nicht geben. Trotzdem sind schon viele täter NUR aufgrund von indizien verurteilt worden


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 09:45
Zitat von orakel09orakel09 schrieb: (oder vielleicht gar nicht Bescheid wusste, sondern einfach mal "geblufft" hat).
Es wurde bisher schon ziemlich viele geblufft, war da nicht die Sache mit der DNA unter der Bettdecke und jetzt ist im ganzen Haus nichts Verwertbares?

Okay, Vernehmungsspezialisten dürfen bluffen, Verdächtigte dürfen lügen.
Oder einfach mal die Klappe halten.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 10:05
@armleuchter
richtig, man ist ständig versucht das Wort "Beweis" zu verwenden, was hier natürlich falsch ist, da keine Beweise bisher erbracht sind. Ich werde mir Mühe geben, das Wort "Indiz" nun grundsätzlich zu verwenden.

@Herbie
Seite 610, 27.12.12 Beitrag von jungler 15.15 Uhr.
Ich denke das war kein Bluff, sondern ne nette fachmännische Frage(technik) um zu schauen, was da so als Antwort kommt. Zumal es L. wohl seltsam/nicht rund gehend erschien was vorher ausgesagt wurde im Bezug auf die Decke.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 10:34
LivingElvisvor 6 Stunden
Ich geb´s auf.....ich hab jetzt etliche Male versucht zu erklären, dass Menschen nicht zwangsläufig kreischend rumrennen, wenn die sehen wie der Ehemann erstochen wird (falls sie das überhaupt gesehen hat - fettes Falls).

Das will offensichtlich keiner hören, weil die Vorstellungskraft wohl recht begrenzt ist. Eine andere Erklärung fällt mir dazu nicht ein.

Da kommt immer "Ich würde...." oder "Wenn mich einer...." ohne auch nur annähernd zu verstehen, dass beides NICHTS wert ist. Ich poste sogar Videos, wo ne Frau übel zusammengeschlagen wird, und die schreit nicht, die weint nicht, die versucht weder wegzulaufen, noch sich zu wehren. Und ich gehe jede Wette ein, dass jeder hier, auf die Frage, wie er sich in so einer Situation verhalten würde, irgendwas mit "schreien", "kreischen", "Kratzen", "um sich schlagen" und und und geschrieben hätte.

Das ist wie jeder immer fest davon überzeugt ist, dass er anderen Menschen in Not helfen würde und dann wird wieder im Zug einer von 2 Mann zusammengeschlagen und 50 Leute sitzen drumrum. Aber "ich würde", "ich hätte", "wenn mich einer"

KEINER weiß auch nur annähernd, wie ER in einer Situation wie WS reagieren würde. Und niemand kann ein ultimatives Mindesthandlungsmuster, welches jeder Mensch zwingend in so einer Situation an den Tag legen MUSS, festmachen. Es sei denn die psychologische Bildung ist aus der "Bunten" und die Vorstellungskraft völlig unterentwickelt.

So, das musste raus.
quaerere1vor 2 Stunden



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23.01.2013 um 10:37
@Goggel05
Sehr gut. Genau so ist es.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 10:38
Letztlich entscheiden die Richter, ob die INDIZIENKETTE zu einer Verurteilung ausreicht.
Was jeder Teilnehmer an dieser Diskussion denkt und glaubt ist persönliche Ansichtssache und legitim, egal ob man HS für schuldig oder unschuldig hält.

Ich halte BISHER zumindest eine Teilschuld für sehr naheliegend. Mich würde jedoch der wirkliche Ablauf und nicht die Erinnerung der einzelnen Beteiligten interessieren. Und da käme wohl nur ein vollumfängliches Geständnis der Wirklichkeit sehr nahe.

Wie man selbst in einer Situation handelt kann man erst DANACH sagen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 10:42
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:Dies ist ein indizienprozess, den BEWEIS auf den hier einige warten wird es SO nicht geben. Trotzdem sind schon viele täter NUR aufgrund von indizien verurteilt worden
Richtig, ein funktionierendes Rechtssystem muss auch Verurteilungen aufgrund einer schlüssigen Indizienkette zulassen. Die Anforderungen sind ja so hoch, dass Fehlurteile bei Indizienprozessen in Mordfällen sehr, sehr selten vorkommen, auch wenn so mancher Buchautor im Verein mit einigen Verurteilten dies anders darstellt. Was interessiert die Wahrheit, wenn man leichtes Geld mit Leichtgläubigen verdienen kann. Nochmals: Wer nur Verurteilungen zulassen will, die durch Beweise gesichert sind, lässt die Möglichkeiten durch Logik zum richtigen Schluss zu kommen, aussen vor und sorgt erst recht für Rechtsunsicherheit.
Und den gesunden Menschenverstand sollte man bei Beurteilung einer solchen Kette auch nicht aussen vor lassen. Ich denke mal, die Schöffen und Richter sind im Denken geübte Menschen, die sich nicht auf irgendwelche Fantastereien einlassen, und das ist auch gut so!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 10:45
Noch etwas zu dem Merken des Nummernschildes durch den Motorradfahrer:

Die menschliche Erinnerung funktioniert dann am besten, wenn Emotionen (egal welcher Art) im Spiel sind. Sind wir in einer Situation emotional bewegt, zum Beispiel durch Freude, Angst, Trauer, dann bleiben die Dinge, die man in dieser Situation erlebt, viel besser im Gedächtnis. So ergibt es sich, dass wir uns an Momente in unserem Leben, die voller Angst waren, oder total schön, oft mit allen Details erinnern können. Den Geruch des Kuchens an unserem 6. Geburtstag, was es an dem Tag zu Essen gab, als wir vom Tod eines nahen Verwandten erfahren haben.

Das hängt mit der rechten Gehirnhälfte zusammen.

Es ist also durchaus denkbar, dass ein Motorradfahrer sich in einem Moment der Angst oder des Schreckens noch lange Zeit später sehr gut an Details in dieser Situation erinnern kann.


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23.01.2013 um 10:47
Zum Thema Indizien, Beweise und Rechtssicherheit

http://www.zeit.de/2005/52/Freispruch/komplettansicht

Darin z.B. strg+f Kleiderbügel eingeben, es lohnt aber auch den ganzen Artikel


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

23.01.2013 um 10:48
dazu was aus wikipedia:
Beweiswürdigung und Beweismaß

Ein Beweis ist erbracht, wenn der Beweisführer den Richter von der Richtigkeit der strittigen Tatsachenbehauptung überzeugt. Das Regelbeweismaß ist dabei die volle persönliche Überzeugung des Richters. Lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit würde hierfür prinzipiell nicht ausreichen. Dabei ist seit der Einführung der freien richterlichen Beweiswürdigung ( siehe § 286 Zivilprozessordnung oder § 261 Strafprozessordnung) grundsätzlich nicht mehr auf bestimmte Beweisregeln (z. B. das mittelalterliche "Durch zweier Zeugen Mund wird allwegs die Wahrheit kund.") abzustellen. Maßgebend ist (in den Worten des Bundesgerichtshofes) allein, ob der Richter persönlich von der Wahrheit der Tatsachenbehauptung überzeugt ist. Hierfür muss der Richter alle für und gegen eine Tatsachenbehauptung sprechenden Gesichtspunkte in Relation zum erforderlichen Beweismaß setzen [1]. Dabei bleibt er an die Gesetze der Denklogik und an die auf Erfahrung gegründete Wahrscheinlichkeit gebunden. Als Beweismaß darf jedoch nicht der naturwissenschaftlich sichere Nachweis verlangt werden, sondern der Richter muss sich mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zufriedengeben, der letzte (theoretische) Zweifel nicht ausschließt, ihnen aber praktisch Schweigen gebietet. Eigene Beweisregeln, welche die freie richterliche Beweiswürdigung beschränken, kennt das derzeitige Strafgesetz nicht und das Zivilrecht nur noch in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Urkundsbeweis gemäß §§ 415 ff ZPO, Protokoll gemäß § 165 ZPO, Zustellung).

Oft kann der volle Beweis zur Überzeugung des Gerichts nicht erbracht werden, was zu einer Abweisung der Klage führt. In bestimmten Ausnahmefällen, bei denen eine Klageabweisung nicht sachgerecht erscheint, wird das erforderliche Beweismaß jedoch herabgesetzt (z.B. im Bereich der Arzthaftung für Verschulden und Kausalität). Hier genügt der sogenannte Anscheinsbeweis (Prima-facie-Beweis). Voraussetzung hierfür ist ein typischer Geschehensablauf, der immer wieder vorkommt und auch wahrscheinlich vorgelegen hat. In diesem Fall genügt es, dass sich dem Beobachter aufgrund eines Erfahrungssatzes die Vorstellung von einem bestimmten Geschehensablauf aufdrängt.

Ein noch weiter herabgesetztes Beweismaß gilt z.B. bei der einstweiligen Verfügung. Hier genügt die Glaubhaftmachung. Als Beweismaß ist in diesem Fall lediglich die überwiegendere Wahrscheinlichkeit der Behauptung zu erbringen.
Indizienbeweis

Beim Indizienbeweis gewinnt der Richter im ersten Schritt keine Überzeugung von der Haupttatsache (also etwa der Täterschaft des Angeklagten), sondern nur durch Indizien als Hilfstatsachen des Beweises (etwa jahrelangen Feindschaft von Angeklagtem und Opfer, die Androhung der Tat, die zeitlichen und örtlichen Gelegenheit usw.). Von diesen Hilfstatsachen wird dann auf die Haupttatsache geschlossen. Die Indizien (auch: Beweisanzeichen) vermitteln damit lediglich Hinweise auf Täter, Tat, Motiv und mögliche Beweise zur Ermittlung des wahren Sachverhalts. Die Überzeugung des Gerichtes kann sich auch auf Indizien stützen (vgl. Indizienprozess). Wirken mehrere voneinander unabhängige Indizien darauf hin, dass ein sonst nicht zu beweisender Sachverhalt vorliegt, wird von einer Indizienreihe gesprochen. Das Zusammenwirken besteht darin, dass sowohl Indiz 1 als auch Indiz 2 beide den Schluss auf die Haupttatsache erlauben. Davon ist die Indizienkette abzugrenzen, die vorliegt, wenn mehrere Indizien (voneinander abhängig) auf eine beweiserhebliche Tatsache hinweisen. Diese Abhängigkeit besteht bei der kürzesten Form der Indizienkette darin, dass sich der Richter von Indiz 1 überzeugt, hiervon auf Indiz 2 und erst von diesem auf die Haupttatsache schließt.



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23.01.2013 um 10:51
@nigiri
Ich finde es nicht "normal", wenn man sich nach etwa einem Jahr noch GANZ SICHER an so etwas erinnern kann.

Mir selbst sind etwa 10 solcher "Fastkollisionen" im letzten Jahr passiert. Ich weiß weder GANZ SICHER wann wo oder mit wem. Daher hat FÜR MICH diese Aussage keine Beweiskraft.


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