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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

2.295 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Sohn, Bonn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 09:09
@haylayf
Zitat von haylayfhaylayf schrieb:Für eine Verurteilung wegen Mordes (alles andere ist ja inzwischen verjährt) müssen beweise vorliegen.
Totschlag ist hier nicht verjährt. Die Verjährung wurde unterbrochen. Jede richterliche Durchsuchungsanordnung unterbricht die Verjährung. Die Verjährung beginnt von neuem an zu laufen und die Tat verjährt mMn endgültig erst 2034.

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13.08.2014 um 09:12
Habe auf die Schnelle mal einen Link mit einem Beispiel rausgesucht:
Die Verjährung einer Straftat wird durch bestimmte strafprozessuale Handlungen der Ermittlungsbehörden unterbrochen, das bedeutet: Die Verjährungsfrist beginnt von neuem.

Durch Unterbrechungen kann die Frist sich um das Doppelte verlängern.
http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/unterbrechung-der-verjaehrung-78c-stgb/ (Archiv-Version vom 06.11.2013)


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 09:13
@Tom_Ripley

Vielleicht würde es reichen um einen Prozess zu beginnen, aber nicht um ihn im Sinne von Staatsanwaltschaft und Polizei vernünftig abzuschließen.
Der von @egaht beschriebene Fall Pascal ist hierfür ein verhältnismäßig gutes Beispiel: Trotz vorheriger, allerdings später widerrufener Schuldgeständnisse (über die man im Fall Hagen ja noch nicht einmal verfügt) kam es letztenendes doch zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 09:58
gelöscht


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 17:29
Was @x-aequitas schreibt, ist in § 78c (Unterbrechung) des Strafgesetzbuches festgelegt. Absatz 1 zählt die Gründe für eine Unterbrechung auf.

Absatz 3:
(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist [...] verstrichen sind. [...]

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/78c.html


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 17:34
@AngelEyes01

Besten Dank!
Zitat von AngelEyes01AngelEyes01 schrieb:Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 78a bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist [...] verstrichen sind. [...]
Im Fall Hagen also 2034...


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 17:50
@x-aequitas
Müsste stimmen.

Aber dazu mal eine Frage. Im § 78 (Verjährungsfrist) Absatz 3:

"1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,"

Zu Punkt 1 kann Mord ja nicht zählen und Totschlag zählt zu Punkt 2 oder?


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 18:07
@AngelEyes01

Ein besonders schwerer Fall des Totschlags kann mit lebenslänglich bestraft werden, da wäre die
Verjährungsfrist 30 Jahre. Ein besonders schwerer Fall liegt dann vor, wenn die Tat auf sittlich
niedrigster Stufe steht und besonders verwerflich war, aber eben die Mordmerkmale fehlen.

Die Unterbrechung der Verjährungsfrist nach § 78c StGB gilt aber nur für denjenigen, auf den
sich die Handlungen beziehen.
Hat man das Ermittlungsverfahren in diesem Fall gegen den Sohn und dessen Freund
eingeleitet, gilt die neue Verjährungsfrist nur für die beiden, für andere mögliche Täter
wäre der Totschlag bereits verjährt. Einen besonders schweren Fall mit 30 jähriger Frist
wird man kaum noch nachweisen können.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 18:19
Lebenslange Haft wegen Totschlag wird sehr selten verhängt. Beachtet werden sollte auch das hier
dann keine "Schwere der Schuld" möglich ist.


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13.08.2014 um 18:34
@Kerry
Danke :)
Stimmt, in Absatz 4 § 78c steht das:

"(4) Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht."

Wusste erst nicht richtig wie das gemeint ist. Weil wenn die Anordnung niemanden betrifft, z. B. das Umgraben des Grundstückes der Opfer, was dann? Gilt dann der komplette Paragraph nicht?


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 19:56
@AngelEyes01




§ 78c
Unterbrechung.


(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch

1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,
2. jede richterliche Vernehmung des Beschuldigten oder deren Anordnung,
3. jede Beauftragung eines Sachverständigen durch den Richter oder Staatsanwalt, wenn vorher der Beschuldigte vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben worden ist,
4. jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
5. den Haftbefehl, den Unterbringungsbefehl, den Vorführungsbefehl und richterliche Entscheidungen, welche diese aufrechterhalten,
6. die Erhebung der öffentlichen Klage,
7. die Eröffnung des Hauptverfahrens,
8. jede Anberaumung einer Hauptverhandlung,
9. den Strafbefehl oder eine andere dem Urteil entsprechende Entscheidung,
10. die vorläufige gerichtliche Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Angeschuldigten sowie jede Anordnung des Richters oder Staatsanwalts, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens oder im Verfahren gegen Abwesende zur Ermittlung des Aufenthalts des Angeschuldigten oder zur Sicherung von Beweisen ergeht,
11. die vorläufige gerichtliche Einstellung des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten sowie jede Anordnung des Richters oder Staatsanwalts, die nach einer solchen Einstellung des Verfahrens zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten ergeht, oder
12. jedes richterliche Ersuchen, eine Untersuchungshandlung im Ausland vorzunehmen.


Die Gründe, die eine Unterbrechung ermöglichen, beziehen sich immer auf den Beschuldigten
oder die Beschuldigten, also immer auf eine oder mehrere bestimmte Personen, also muss
ein konkreter Verdacht vorliegen.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 20:26
VERMISSTES EHEPAAR HAGEN
Ermittler gruben Garten um

Erstellt 01.08.2014

Seit 20 Jahren spurlos verschwunden: Das Ehepaar Doris und Winfried Hagen.(Foto: Archiv)
Knapp zwanzig Jahre nach dem Verschwinden des Bonner Unternehmerpaares Hagen hat die Polizei nun wieder Wohnungen durchsucht. Der heute 47-jährige Sohn der Eheleute steht erneut unter Verdacht. Von Ulrike Schödel
Tweet Druckenper Mail
Bonn/Meckenheim.
So ein Kriminalfall erledigt sich nie: Auch wenn das Verschwinden der Eheleute Winfried und Doris Hagen aus Bonn-Heidebergen bereits 20 Jahre zurückliegt. Aber da es um Mord geht, bleibt er den Ermittlern lebenslang erhalten. Und jede noch so kleine Chance, den Fall aufzuklären, setzt eine neue Ermittlungslawine nach sich. So geschehen am 24. Juni 2014, wie die Rundschau jetzt erfuhr, als ein Großaufgebot der Bonner Polizei, Staatsanwaltschaft und Spurensicherung auf einem Gewerbe-Grundstück in Meckenheim anrückte und es auf den Kopf stellte. Das Grundstück gehörte den Hagens, und seit ihrer Toterklärung im Jahr 2005 gehört es zum Erbe des Sohns wie auch die Villa des Unternehmer-Ehepaares und ein Millionenvermögen.

Sohn erneut in Verdacht

„Durch verschiedene Hinweise“, so bestätigte gestern Staatsanwalt Robin Faßbender, sei der heute 47-jährige Sohn erneut in den Verdacht geraten, mit der Tötung seiner Mutter und seines Stiefvaters etwas zu tun zu haben. Wegen dringenden Tatverdachts seien auch seine Privatwohnung in Aachen und die seines Freundes in Beuel durchsucht worden. Ob dort etwas Brisantes gefunden wurde, dazu sagte Faßbender auf Nachfrage nichts. Aber auch das Meckenheimer Grundstück, auf dem nicht mehr als einige Container stehen, geriet ins Visier der Fahnder. Zwei Wochen lang wurde der Grund mit kleinen Baggern aufgerissen, das Erdreich Meter für Meter umgegraben. Aber die Hoffnung, hier die sterblichen Reste des Ehepaares zu finden, haben sich nicht erfüllt. Damit bleibt das Schicksal der Hagens weiterhin im Dunkeln.

Vor 20 Jahren zuletzt gesehen

Am 13. Juli 1994 wurde das Ehepaar Hagen, damals 49 und 47 Jahre alt, das letzte Mal gesehen. Mit seinem Cockerspaniel wollte es zu einem Segeltörn nach Holland aufbrechen. In Workum aber sind sie nie angekommen. Erst vier Wochen später gab der Sohn eine Vermisstenanzeige auf. In der Villa fand die Kripo Reiseutensilien, Pässe und persönliche Gegenstände. Anzeichen, dass die Eheleute nie nach Holland aufgebrochen waren. Jeder Versuch, etwas über den Verbleib zu erfahren, führte seit dem Verschwinden ins Leere. Selbst die ausgelobte Summe von einer Million Mark für Hinweise blieb unberührt. Auch Freunde hatten Geld gesammelt, um das Schicksal der Hagens aufzuklären: Sie engagierten einen Privatdetektiv und schalteten Suchanzeigen. Alles ohne Erfolg.

Im Juni hatte jetzt die Sendung „Aktenzeichen XY“ den ungelösten Fall aufgegriffen.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 20:29
@Kerry
Also reicht der Verdacht gegenüber jemanden, um ihn als Beschuldigten zu betitteln und darauf folgende Untersuchen usw. Wäre da eher von einem Tatverdächtigen ausgegangen, also jemanden gegen den ausreichender Verdacht besteht, um ihn in U-Haft zu nehmen. Verstehe ich scheinbar falsch.

Aber theoretisch gibt es ja schon Durchsuchungen von einem Tatort ohne konkreten Verdacht auf einen Beschuldigten. Verwirrend.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 20:48
@AngelEyes01

Es reicht schon der Anfangsverdacht aus, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.
Für einen Anfangsverdacht muss es hinreichende Anhaltspunkte geben, dass eine strafbare
Handlung begangen wurde, es reicht schon die Möglichkeit.
Mit Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ist man schon Beschuldigter.

Erhärtet sich der Anfangsverdacht, wird daraus ein hinreichender Tatverdacht, der für eine
Anklage nötig ist oder sogar der dringende Tatverdacht, der für die U Haft nötig ist.
Für Durchsuchungen reicht allerdings der Anfangsverdacht schon aus.

Die Grabungen zielen ja darauf ab, die Leichen zu finden. Das geht natürlich auch ohne
einen Verdacht gegen eine bestimmte Person.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 20:59
@Kerry
"Die Grabungen zielen ja darauf ab, die Leichen zu finden. Das geht natürlich auch ohne
einen Verdacht gegen eine bestimmte Person."

Das meint ich ja, worauf ich hinaus wollte. Und wenn sowas ohne Verdacht gegen eine bestimmte Person ausgeführt wird, kann das laut dem Gesetzestext nicht als Unterbrechung gelten oder?

Aber ist wahrscheinlich jetzt schon zu OffTopic, sorry. In dem Fall ist die Unterbrechung durch die Durchsuchung der Wohungen der Beschuldigten sowieso gegeben.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 21:16
@AngelEyes01

Nein, die Grabungen allein reichen nicht für die Unterbrechung aus, da muss es einen konkreten
Verdacht gegen Personen geben, um die Verjährungsfrist zu verlängern.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 21:18
@Kerry
okay danke dir :)


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egaht ehemaliges Mitglied

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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 21:46
@x-aequitas,
@AngelEyes01
@Kerry
toll wie ihr das mit der verjährungsverlängerung herausgearbeitet habt.
ich glaube ich weiss 2 menschen,die sich über die besagte verjährungsverlängerung
mächtig ärgern werden


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 22:23
Aber läufts hier nicht sowieso auf Mord heraus, wenn das Motiv Habgier gegeben ist? Ausreichend begründen lässt es sich sicherlich auch. Denke das mit der Verjährungsfrist ist erst mal grundsätzlich zur Absicherung.


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Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst

13.08.2014 um 23:17
@AngelEyes01

Eben, und daher ist es letztendlich die Verjährung ohne belang.

Außerdem sind die Hausdurchsuchungen mehr als fraglich. Sie mögen von einem Richter veranlasst worden sein, aber es hat schon mehrfach entsprechende Beschwerden zum Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt, bei denen Hausdurchsuchungen keine ausreichende Grundlage hatten. Vorliegend sehe ich hier kaum eine wirklichen Grund für eine Durchsuchung, sicherlich man weiß nicht was es für Hinweise gegeben hat.

Aber selbst hier wurde schon bezweifelt, was das noch für einen Sinn nach 20 Jahren machen soll. Nur eine evtl. Verjährungsfrist zu unterbrechen - wie hier angenommen wird - dürfte als möglicher Grund kaum grundrechtlich Bestand haben, denn schließlich ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ein Grundrecht. Die

Wie gesagt, wenn überhaupt eine Beteiligung vorliegt, kommt eher nur Mord in Frage.

Und eine Beteiligung sehe ich persönlich als wenig schlüssig an. So scheint es fast so zu sein, dass der oder die Täter sogar bewusst wollten oder in Kauf genommen haben, dass man erkennt, dass die Hagens nicht die Reise angetreten haben. Andernfalls hätten die Täter eins der Autos irgendwo abgestellt. Das falsche Fährten legen ist nicht wirklich ausgeführt worden.

Auch hatte der Sohn die Generalvollmacht und von irgendwelchen Gelsorgen o.ä. ist ja nichts bekannt.

Und dann gibt es die zwei unbekannten Autos, die vor dem Haus gesichtet wurden.

Und wennman dann so lange benötigt, um einen Fall aufzuklären, ist es u.U. wenig wahrscheinlich, dass die Ermittlung von Innen nach Außen noch eine vernünftige Strategie ist.

Dass man nur wieder die üblichen Verdächtigen aufs Korn genommen hat und dabei anscheinend wieder keinen Schritt weiter gekommen ist - jedenfalls darauf weisen die bisherigen Zeitungsartikel hin, wäre vielleich ein anderer Ansatz vielversprechender.


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