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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

8.165 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Terrorismus, Aktenzeichen Xy, Gesucht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 22:55
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Weil Teilnahme offensichtlich wneiger schwerwiegend ist als Anmeldung, sollte ein Gespräch vorgeschaltet sein, in dem zu prüfen ist, ob Grundwerte von demonstrierenden Arbeitnehmern und Arbeitgeber weiterhin/noch kompatibel sind.
Pfft, das sind doch keine Rechtfertigungen für Kündigungen. Damit wäre ja eher Willkür Tor und Tür geöffnet.

Nach der Argumentation könnte man ja auch bestimmt alle gewerkschaftlich Organisierte entlassen, da haben dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer wahrscheinlich auch keine "kompatiblen Grundwerte".

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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 22:57
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:Ich sehe hier nicht wie das mit der Arbeit einer Krankenschwester kollidieren sollen.
Ich sehe das sehrwohl und zitiere mich mal selber (und lassen den peinlichen Tippfehler drin).
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:In einem Krankenhaus, ob aktiv oder im Betriebsrat, arbeiten, also dort, wo Menschenleben geschützt/gerettet/geheilt werden sollen und zugleich für eine dringend Tatverdächtige, der nicht nur Sachbeschädigungen, sondern auch Straftaten gegend ie körperliche Unversehrtheit angelastet werden, das passt für mich wirkilch nicht zusammen
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:Nach der Argumentation könnte man ja auch bestimmt alle gewerkschaftlich Organisierte entlassen, da haben dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer wahrscheinlich auch keine "kompatiblen Grundwerte".
Sehe ich nicht so. Denn Arbeitgeber bestreibt seinen Betrieb dort, wo es gewerkschaftliche Mitbestimmung gibt. Damit hat er die hinzunehmen bzw. ist anzunehmen, dass der diesen Grundwert der Arbeitswelt teilt (muß ja nicht immer ein erfreutes teilen sein...).


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 23:04
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Dem Arbeitgeber steht das Recht auf Vertragsfreiheit zu, sprich er kann - sofern nicht willkürlich oder gegen Diskriminierungsverbote vesrtoßend - selber entscheiden, wen er beschäftigen möchte und wen nicht
Vertragsfreiheit betrifft doch keine bestehenden Vertraege.
Der Arbeitsvertag ist von beiden Seiten abgeschlossen und unterzeichnet worden. Moeglich, dass es ergaenzende Dokumente zum Wertekodex und Verhaltensleitlineien gibt.
Wenn nun der Tatbestand der Organisation einer Solidaritaetsdemo hierin nicht untersagt wird, sollte das doch keine Grundlage fuer eine rechtswirksame Kuendigung sein.

Und wie gesagt: In der Praxis trennt man sich eh frueher oder spaeter. Hier mit Abfindung.

Fuer Staatsdiener, also Beamte etc, koennte ich Deine Ueberlegungen noch eher nachvollziehen. Das man da draufschaut, wenn sie an RAF-Solidaritaetsdemos teilnehmen.
Fuer die Krankenschwester nicht.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 23:11
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:TatsachenTreue schrieb:
In einem Krankenhaus, ob aktiv oder im Betriebsrat, arbeiten, also dort, wo Menschenleben geschützt/gerettet/geheilt werden sollen und zugleich für eine dringend Tatverdächtige, der nicht nur Sachbeschädigungen, sondern auch Straftaten gegend ie körperliche Unversehrtheit angelastet werden, das passt für mich wirkilch nicht zusammen
Das macht fuer mich auch keinen Sinn.
So wie Du argumentierst, braeuchte kein Arzt und kein Krankenhaus Straftaeter behandeln, die sich eines Mordes, Todschlags oder einer Koerperverletzung schuldig gemacht haben.

Und die Krankenschwester selbst hat keine Straftat gegen die koerperliche Unversehrtheit begangen, die koennen wir nach Deiner Argumentaion getrost herauslassen.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 23:24
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Vertragsfreiheit betrifft doch keine bestehenden Vertraege.
Der Arbeitsvertag ist von beiden Seiten abgeschlossen und unterzeichnet worden. Moeglich, dass es ergaenzende Dokumente zum Wertekodex und Verhaltensleitlineien gibt.
Wenn nun der Tatbestand der Organisation einer Solidaritaetsdemo hierin nicht untersagt wird, sollte das doch keine Grundlage fuer eine rechtswirksame Kuendigung sein.

Und wie gesagt: In der Praxis trennt man sich eh frueher oder spaeter. Hier mit Abfindung.
Ich habe keine wirklich Kenntnisse zu den (arbeits)rechtlichen Fragen. Finde aber und bin überzeugt, es muss für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber eine Möglichkeit geben, aus dem Vertrag durch Kündigung (oder einvernehmliche) Einigung rauszukommen, wenn es miteinander nicht mehr geht.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Das macht fuer mich auch keinen Sinn.
So wie Du argumentierst, braeuchte kein Arzt und kein Krankenhaus Straftaeter behandeln, die sich eines Mordes, Todschlags oder einer Koerperverletzung schuldig gemacht haben.

Und die Krankenschwester selbst hat keine Straftat gegen die koerperliche Unversehrtheit begangen, die koennen wir nach Deiner Argumentaion getrost herauslassen.
Das sehe ich anders. Natürlich sollen (und hoffentlich) werden Ärzte und Krankenhäuser, die sich beruflich zur Behandlung von Krankheiten verpflichtet haben, alle Personen gerade ohne Ansehen der Person behandeln. Die Krankenschwester hat keine Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit begangen, zeigt durch die Solidaritätsdemoanmeldung aber, dass sie sich mit Personen solidarisiert, die dringend tatverdächtig sind, die körperliche Unversehrtheit anderer nur so lange zu achten, wie die anderen den eigenen Überzeugungen nicht in die Quere kommen.

Vielleicht wird meine Position so deutlich: als ich noch in der Rettungshundestaffel war, hätte ich ein großes Problem gehabt, wenn andere Mitglieder links- oder rechtsextrem gewesen wären oder sich mit diesen Spektren solidarisch erklärt hätten. Bei Einsätzen habe ich gern und nach besten Wissen und Fähigkeit bei der Vermisstensuche mitgearbeitet - ohne Ansehen der Person der Vermissten, egal welcher Herkunft oder welcher wie auch immer gearteten Ansicht/Einstellung.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

17.05.2024 um 23:35
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Und wie gesagt: In der Praxis trennt man sich eh frueher oder spaeter. Hier mit Abfindung.
Eben, da gibt es einen Aufhebungsvertrag und eine entsprechende Abfindung.
Ich habe es mal bewusst drauf angelegt, wollte raus aus dem Unternehmen, hatte aber eine lange Kündigungsfrist, da äußerte ich nur im Kollegenkreis, wir bräuchten eigentlich einen Betriebsrat. Das war geradezu ein Sakrileg und ich durfte sofort gehen.


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17.05.2024 um 23:43
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Die Krankenschwester hat keine Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit begangen, zeigt durch die Solidaritätsdemoanmeldung aber, dass sie sich mit Personen solidarisiert, die dringend tatverdächtig sind, die körperliche Unversehrtheit anderer nur so lange zu achten, wie die anderen den eigenen Überzeugungen nicht in die Quere kommen
Diese Solidaritaetsbekundung in Form einer Anmeldung und Organisation einer Demo ist nun aber keine Straftat.
Und laesst auch nicht den Schluss zu, dass die Krankenschwester ihre Arbeitspflichten verletze.
Arbeitsrechtlich sehe ich hier nichts, was eine Kuendigung rechtfertigen koennte - auch wenn man die Handlung der Krankenschwester als moralisch verwerflich einstufen mag.


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17.05.2024 um 23:58
Zur Ergaenzung:
Die Krankenschwester und ihr Arbeitgeber waren vor 2 Jahren bereits vor dem Arbeitsgericht - die Geschichte mit der Solidaritaetsdemo ist also nur eine Fortschreibung bestehender Differenzen, aber nicht der eigentliche Stein des Anstosses:
Tatsächlich hatten Betriebsratsvorsitzender, Direktion und Geschäftsführung bereits vor zwei Jahren gegen Müller kooperiert: Der Versuch, sie mithilfe eines konstruierten Vorwurfs rauszukegeln, scheiterte kläglich vorm Arbeitsgericht.
Quelle:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.labournet.de/interventionen/solidaritaet/betriebsraetin-am-klinikum-bremen-mitte-organisiert-privat-demo-fuer-daniela-klette-betriebsrat-entzieht-die-freistellung-und-klinikbetreiber-geno-erwaegt-arbeitsrechtliche-konsequenzen/&ved=2ahUKEwjd4aGW15WGAxXPgf0HHadXDqQQFnoECBQQAQ&usg=AOvVaw1te3bHIE9zGbbRdDImxn9V


Fuer den Arbeitgeber war die Solidaritaetsdemo damit wohl eher nebensaechlich, behaupte ich mal. Das eigentliche Interesse bestand darin, die Krankenschwester endlich loszuwerden....


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

18.05.2024 um 14:49
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Fuer den Arbeitgeber war die Solidaritaetsdemo damit wohl eher nebensaechlich, behaupte ich mal. Das eigentliche Interesse bestand darin, die Krankenschwester endlich loszuwerden....
Hier scheint in der Tat ein schon seit 2021 schwelender Kampf zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zugrunde zu liegen.
Wir kennen Frau Müller als kämpferische Gewerkschafterin und Betriebsrätin, als Aktivistin für mehr Krankenhauspersonal (sie hatte das Bremer Volksbegehren für mehr Personal in Krankenhäusern maßgeblich mitangestoßen) und als Bremer Frau des Jahres 2021. Die Vermutung drängt sich auf, dass Frau Müller – und stellvertretend alle anderen Kolleg*innen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen – mit der Disziplinierung eingeschüchtert werden sollen.
https://www.labournet.de/interventionen/solidaritaet/betriebsraetin-am-klinikum-bremen-mitte-organisiert-privat-demo-fuer-daniela-klette-betriebsrat-entzieht-die-freistellung-und-klinikbetreiber-geno-erwaegt-arbeitsrechtliche-konsequenzen/



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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

18.05.2024 um 23:02
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:Ich sehe hier nicht wie das mit der Arbeit einer Krankenschwester kollidieren sollen. Betriebsfrieden müsste konkret gestört sein um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Was genau konkrete Störung des Betriebsfriedens ist, weis ich nicht - ist vielleicht hier auch fast schon eher off topic.
Aber weil mir das der beste Anknüpfungspunkt scheint und ich es erst jetzt bei 'buten un binnen' (Radio Bremen) in einem Bericht vom 14.03.24 entdeckte und wir das bisher hier noch nicht hatten:
Nach Informationen von buten un binnen sorgt der Fall nicht nur in der Geno-Geschäftsführung für Ärger, auch andere Betriebsratsmitglieder lehnen die Aktion der Kollegin ab.
Es gibt also Anzeichen, dass die Soli-Demo Anmeldung durch die Krankenschwester nicht nur durch die Geschäftsführung, sondern auch durch mind. einige andere Kollegen - konkret sogar weitere Betriebsratsmitglieder - abgelehnt wird.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.05.2024 um 07:58
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Es gibt also Anzeichen, dass die Soli-Demo Anmeldung durch die Krankenschwester nicht nur durch die Geschäftsführung, sondern auch durch mind. einige andere Kollegen - konkret sogar weitere Betriebsratsmitglieder - abgelehnt wird.
Ich finde eine Solidaritätsdemo für ehemalige RAF Mitglieder auch verstörend und unverständlich.

Dennoch hat die Geschäftsführung der Klinik, weitere Kollegen oder Betriebsratsmitglieder dies mal rein gar nichts anzugehen. Denn es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Mehrheit der Geschäftsführung oder des Betriebsrats der Klinik diese Demo-Anmeldung ablehnen. Die Frau muss sich keineswegs vorher versichern, ob die Demo-Anmeldung von ihrem Arbeitgeber gebilligt wird oder dort eine Mehrheit finden würde. Wo käme man denn da hin?

Es wäre zu prüfen, ob ein Austausch darüber bzw. die Bekanntgabe dessen in der Klinik, dass die Frau Anmelderin der Demo war, bereits gegen Daten- und Persönlichkeitsschutzrechte (DSGVO) verstoßen hat.

Möglicherweise könnte es hier auch um Mobbing und Diskriminierung gehen.

Etwas anderes wäre es, wenn die Frau die Klinik da mit "reingezogen" hätte und bspw. erwähnt hätte, dass sie in der Klinik X tätig ist, während der Arbeitszeit an der Anmeldung gearbeitet hätte oder Briefpapier der Klinik benutzt hätte.

Keinesfalls berührt die Anmeldung der Demo aber ihr Arbeitsverhältnis.

Deshalb kann diese Tatsache einer Demo-Anmeldung auch nicht als Grund für eine Kündigung herhalten. Eine Kündigung aus diesem Grund wäre daher unwirksam, eine Kündigungsschutzklage wäre geboten.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.05.2024 um 12:26
Zitat von sören42sören42 schrieb:Ich finde eine Solidaritätsdemo für ehemalige RAF Mitglieder auch verstörend und unverständlich.
Ich finde das vor allem überflüssig. Wer für was nun verantwortlich war, wird wohl absehbar keine Demo, sondern ein Gericht klären.
Wenn DAS nun wirklich Fehlentscheidungen trifft, DANN wären evtl. Demos vielleicht angebracht, aber so? Das ist U- Haft, oder nicht?


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.05.2024 um 14:31
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Es gibt also Anzeichen, dass die Soli-Demo Anmeldung durch die Krankenschwester nicht nur durch die Geschäftsführung, sondern auch durch mind. einige andere Kollegen - konkret sogar weitere Betriebsratsmitglieder - abgelehnt wird.
Was Kollegen von einer in der Freizeit stattfindenden Aktionen halten, kann nun wahrlich kein Grund für den Arbeitgeber sein, hier eingreifen zu können. Das ist privat.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Keinesfalls berührt die Anmeldung der Demo aber ihr Arbeitsverhältnis.
Deshalb kann diese Tatsache einer Demo-Anmeldung auch nicht als Grund für eine Kündigung herhalten. Eine Kündigung aus diesem Grund wäre daher unwirksam, eine Kündigungsschutzklage wäre geboten.
Stimme ich dir zu.
Meist bietet es sich bei verfahrenen Unstimmigkeiten aber an, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit Abfindung zu lösen.
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Das ist U- Haft, oder nicht?
Es ging um Isolationshaft.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.05.2024 um 18:11
Zitat von emzemz schrieb:Es ging um Isolationshaft
Gut, o.k. ,das ist was Anderes, aber die Leute, die früher auf einer der RAF Listen gelandet sind, da hat es durch die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und die Panik ganze Familien weitgehend isoliert und manche sind so traumatisiert, die "isoliert" es sicher heute noch. Ich finde, dass man das dann durchaus mal ein paar Wochen bloß aushalten kann.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Keinesfalls berührt die Anmeldung der Demo aber ihr Arbeitsverhältnis.
Da wäre ich bei DEM Thema und einer Klinik vorsichtiger in der Einschätzung. Die haben möglicherweise damals Opfer behandelt, oder könnten in Zukunft welche behandeln dort, oder halt Bankenvorstände, CDU Bürgermeister, was weiß ich, und dann macht eine eindeutige RAF Sympatisantin Deine Operationsvorbereitung, Infusion oder Impfung fertig? Danke Nein. Aber das ist wohl ganz oft so. Zumutbar finde ich das aber dann bei so einem lebenswichtigen Thema wie einem Klinikaufenthalt nicht wirklich.

Und wen das jetzt irgenwie ankratzt, der kann das ja mal gedanklich umdrehen:
Möchte Daniela Klette z.b.im Gefängnis oder Krankenhaus von Personal behandelt werden, das bekanntermaßen öffentlich pro NSU Terroristen demonstriert hätte, in der NPD ist, oder sowas ekliges? Eher wohl Nein.

Das ist ja schon mit der, ich glaube Lehrerschaft von Björn Höcke mehr als fragwürdig gewesen.
Von mir aus gäbe es den alten Radikalenerlaß da durchaus noch und das für allerseits.
Das Problem wird nur gewesen sein, dass man dann bald gar keine normalen Leute mehr findet.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.05.2024 um 21:17
Zitat von ZeraldaZeralda schrieb:Da wäre ich bei DEM Thema und einer Klinik vorsichtiger in der Einschätzung. Die haben möglicherweise damals Opfer behandelt, oder könnten in Zukunft welche behandeln dort, oder halt Bankenvorstände, CDU Bürgermeister, was weiß ich, und dann macht eine eindeutige RAF Sympatisantin Deine Operationsvorbereitung, Infusion oder Impfung fertig?
Solange die Krankenschwester auf der Arbeit einen guten Job macht, spricht nichts dagegen. Und auch die meisten Sympathisaten haben keine Ambitionen, zu Taetern zu werden.

Lasst doch mal die Kirche im Dorf.
Es gibt doch jetzt wirklich keinen Hinweis darauf, dass die Krankenschwester ihre Arbeitspflichten verletzt hat/haette.
Und die Krankenschwester hat auch nicht dazu aufgerufen, sich terroristisch zu betaetigen.

Ich finde es sehr bedenklich (Abfindung hin oder her), wenn sich jemand gesetzteskonform verhaelt und auch arbeitsvertragliche Reglungen und Pflichten einhaelt, aber aufgrund seiner Gesinnung aus dem Arbeitsverhaeltnis gekickt wird.

Es gab schon lange Knatsch, die Krankenschwester war schon mal erfolgreich beim Arbeitsgericht und hat sich jetzt auf die Abfindung eingelassen.
Ich denke, die Klinikleitung hatte schon lang genug von ihr und die Solidaritaetsdemo war nur ein vorgeschobener Grund, um nochmal einen Versuch zu starten, sie loszuwerden.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.05.2024 um 22:07
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich finde es sehr bedenklich (Abfindung hin oder her), wenn sich jemand gesetzteskonform verhaelt und auch arbeitsvertragliche Reglungen und Pflichten einhaelt, aber aufgrund seiner Gesinnung aus dem Arbeitsverhaeltnis gekickt wird.
Und so wie es aussieht, hat man dann auch noch die Kollegen aufgewiegelt, anders kann ich mir kaum erklären, warum sie sich in den Medien negativ geäußert haben. Bei so viel Gegenwind kannst du dich dann in einem Unternehmen nicht mehr halten.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

19.05.2024 um 22:40
@emz
Innerhalb des Krankenhauses gibt es sicherlich verschiedene Position - die einen werden die Idee einer Solidaritaetsdemo ganz schrecklich finden, andere waren vielleicht sogar dabei.

Ich sehe es wie Soeren42 - Beruf und Privates sind getrennt zu halten:
Zitat von sören42sören42 schrieb:Etwas anderes wäre es, wenn die Frau die Klinik da mit "reingezogen" hätte und bspw. erwähnt hätte, dass sie in der Klinik X tätig ist, während der Arbeitszeit an der Anmeldung gearbeitet hätte oder Briefpapier der Klinik benutzt hätte.



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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.05.2024 um 07:30
Ich rätsele die ganze Zeit, woran ich mich bei der ganzen Sache störe, zumal ich persönlich auch keinerlei Sympathie für die Anmeldung einer Solidaritätsdemo für DK hege.

Vielleicht kann man es so ausdrücken: Unser Staat lässt als gefestigte Demokratie einen gewissen Langmut gegenüber Menschen mit zweifelhaften oder abseitigen Anliegen walten - immerhin ist es möglich, eine derartige Demonstration offiziell anzumelden; alles andere würde ja das Demonstrationsrecht auch zu einem Papiertiger für staats- oder regierungstreue Anliegen reduzieren.

Wenn es bei einer solchen Demo dann zu Straftaten und Ausschreitungen kommt, werden sich die Verantwortlichen ja dennoch verantworten müssen.

Dass dann Private das sanktionieren dürfen, was der Staat nicht nur zähneknirschend hinnimmt, sondern ggf. gegen Gegendemonstranten in Schutz nehmen muss (weil das Demonstrationsrecht als solches und die Demonstrierenden geschützt werden sollen, nicht etwa die Aussage der jeweiligen Demo), passt irgendwie nicht zusammen.

Aber auch ich denke, dass da noch andere Konflikte schwelten, und das Maß wohl voll war.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.05.2024 um 09:03
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Aber auch ich denke, dass da noch andere Konflikte schwelten, und das Maß wohl voll war.
Das denke ich auch, allerdings finde ich es schon erstaunlich, dass das ein solider Kündigungsgrund ist. Wäre die Frau nun Lehrerin gewesen oder wäre einem anderen Beruf nachgegangen, wo zu befürchten gewesen wäre, dass sie mit ihrer Gesinnung Veränderungen vornimmt (z.B. direkte Beeinflussung von Schülerinnen oder Schülern, Verschwindenlassen von Gerichtsakten, ...), dann ja. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum eine extrem linke Krankenschwester eine so große Gefahr darstellt, dass man sie aus dem Dienst entfernt.


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Noch nicht gefasste mutmaßliche RAF-Terroristen

20.05.2024 um 09:46
https://taz.de/Pflegerin-und-Aktivistin-Ariane-Mueller/!5821082/ - vom 23. 12. 2021

Ich darf den gesamten Artikel empfehlen.

Es geht um eine gewerkschaftlich organisierte Betriebsrätin, die man schon länger versucht los zu werden, weil sie Missstände im Pflegebereich anprangert.
Pflegerin und Aktivistin Ariane Müller: Zurück auf Schicht

Die Krankenschwester Ariane Müller engagiert sich für bessere Arbeitsbedingungen. Das Klinikum Bremen-Mitte beurlaubte sie, ruderte dann aber zurück.

... Ariane Müller wurde als eine von elf Frauen als „Bremer Frau des Jahres 2021“ ausgezeichnet. Ein Preis, initiiert 1999 vom Bremer Frauenausschuss. Geehrt wurde Müller für ihr besonderes Engagement als Krankenschwester.

Das KBM „würdigt“ Ariane Müllers Engagement am 16. Dezember mit einer Beurlaubung der KBM bei vollen Gehalt. Als Betriebsrätin und Vertrauensperson wurde sie öfter zu Gesprächen mit Vorgesetzten hinzuzogen, wo sie Kol­le­g*in­nen unterstützte. Einen solchen Termin hat Müller als Teil der Arbeitszeit abgerechnet. Dafür wurde ihr von der Pflegedirektion Betrug vorgeworfen.

Müller betonte im Gespräch mit der taz, dass sie an solchen Gesprächen auf Wunsch der Kol­le­g*in­nen öfter teilgenommen und als Teil ihrer Arbeitszeit abgerechnet habe. „Es gibt sogar Briefe an den Betriebsrat, dass die Kol­le­g*in­nen mich dabei haben wollen, weil ich als Betriebsrätin vertrauenswürdig bin“, berichtet Müller. Sie sieht den Grund für ihre kurze Sanktionierung aber auch in ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit. Schließlich hatte sie kürzlich angekündigt, auf der Liste der Unabhängigen Betriebsgruppe „Uns reicht’s“ am KBM für die Betriebsratwahl im März 2022 anzutreten. ...



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