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Der Fall Sonja Engelbrecht

22.731 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Wald, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Sonja Engelbrecht

Der Fall Sonja Engelbrecht

21.01.2014 um 05:50
Hallo @all

Entschuldigt, dass ich schon wieder darauf zurückkomme, aber der ganze "wollte Silvia anrufen"-Sachverhalt ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.

Erstens die schon viel diskutierten Gründe: kannte Nummer nicht, rief immer Vater und nie die Schwester an etc.

Dann aber, was noch viel mehr dagegen spricht, dass sie Silvia hätte anrufen wollen, ist doch, dass Silvia mit so einem Anruf ja wohl nicht rechnete und dementsprechend gar nicht auf Anhieb bereit gewesen wäre, Sonja vom SMP abzuholen.

Um 2:30h wird Silvia ja wohl geschlafen haben und hätte sich erst anziehen müssen, zum SMP fahren müssen etc.
Nun weiss ich nicht, wo Silvias Wohnung lag und wie deren Entfernung zum SMP war. Aber wenn man bedenkt, dass Silvia sich erst fertig machen müsste und sich auf den Weg mache müsste etc, hätte Sonja je nach Entfernung bestimmt so 20-30min warten müssen. Allein und in der Kälte.

Dazu kommt noch, dass sie dann ja bestimmt nicht mit zu Silvias Wohnung hätte fahren wollen, sondern nach Haus zu den Eltern. Und wiederum, je nachdem, wo Silvias Wohnung lag, wäre das für Silvia doch total unsinnig gewesen, ihre Schwester vom SMP abzuholen, nach Nymphenburg (hiess so der Wohnort?!) zu fahren, um sich dann wieder selber in der eigenen Wohnung ins Bett zu legen.

Wenn man dann noch bedenkt, dass das Verhältnis der Schwestern wohl nicht so übermässig gut war, hätte ich an Sonjas Stelle eher noch Angst gehabt, dass die Silvia mir um die Uhrzeit zwecks eines so umständlichen Vorhabens den Vogel zeigt und sagt "ruf doch den Papa an".

Der war ja nach Aussage der Frau Engelbrecht bei Maischberger (glaube ich) ja sowieso mehr oder weniger auf Abruf und hatte vorher am Abend noch zugesichert, Sonja abholen zu wollen?! (Wenn mich jetzt mein Gedächtnis nicht täuscht).

Der Vater hätte dann bestimmt auch schneller unterwegs sein können und wäre auf jeden Fall telefonisch erreichbar gewesen. Bei Silvia, die den Anruf nicht erwartete, bestünde ja auch das Risiko, dass sie das Telefon gar nicht beantwortet hätte um die Zeit.

Alles in allem sehe ich absolut keinen einzigen Grund, warum Sonja gerade Silvia hätte anrufen wollen anstatt ihres Vaters, es spricht so ziemlich alles dagegen. Warum hätte sie das Vorhaben dann Markbert erzählen sollen? Selbst wenn sie ihn hätte loswerden wollen, wäre das eine ziemlich lahme Ausrede gewesen, denn auch Markbert wird sich eben gesagte Dinge gedacht haben können.

Übrigens: Woher kam noch die Aussage, die Telefonkarte, die Markbert Sonja gab, sei sowieso leer gewesen?

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21.01.2014 um 07:49
@Aenesthesia
Das mit der Telefonkarte war lediglich eine Spekulation, weshalb Sonja nicht telefoniert haben könnte. So weit mir bekannt ist, wohnte Silvia auch in Laim, hätte also genauso lange gebraucht wie ihr Vater und ich denke, dass der Vater auch erst aufstehen hätte müssen. Sicher war es mit dem Vater ausgemacht, aber man stellte hier Überlegungen an, weshalb sie dann doch die Schwester anrufen hätte wollen (sollte es denn so gewesen sein) und dabei kamen wir auf verschiedene Theorien. Es stellt sich ja auch die Frage, weshalb sie nicht bis zum HBF gefahren ist.

Weshalb hätte Markbert die Schwester vorschieben sollen, wenn er wußte, dass Sonja in der Regel vom Vater abgeholt wurde?


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21.01.2014 um 08:01
@Aenesthesia
Selbst wenn sie ihn hätte loswerden wollen, wäre das eine ziemlich lahme Ausrede gewesen, denn auch Markbert wird sich eben gesagte Dinge gedacht haben können.
t
Der Vater hatte aber Markbert schon öfters mitgenommen und die Schwester hätte(lt. Aussage Markberts) ihn nicht mitgenommen. Wäre also schon eine Möglichkeit gewesen, ihn loszuwerden.
Aber das sind jetzt Spekulationen und wir wissen eigentlich nicht, was passiert ist.


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21.01.2014 um 08:07
@Leroy72
@Arwen1976

Danke für die Informativen Beiträge bzgl. der geplanten Petition.

Also kurz und knapp zusammengefasst.

Hier im Thread wurde ja erwähnt, der Anwalt hatte Akteneinsicht. Darf aber wg. der Schweigepflicht den E. keine detailierten Auskünfte geben.

Es wird für die E. sehr schwer bis gar unmöglich Akteneinsicht zu erhalten, da es Privatpersonen eigentlich nicht gestattet ist.

Es muss ein absoluter Fachanwalt her, der sich mit der Materie auskennt und die richtige Formulierung und Inhalt findet, sonst ist eine Hoffnung auf Akteneinsicht verwirkt.


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21.01.2014 um 08:13
@Schnaki
Ja, sieht für die Engelbrechts dann eigentlich nicht besonders erfolgversprechend aus. Ich stelle es mir für Angehörige sehr schlimm vor, nicht genau zu wissen, was eigentlich in den Akten steht. Aber auf der anderen Seite ist es auch nicht ohne Grund vom Gesetz her so geregelt. Somit werden persönliche Daten und Aussagen anderer beteiligter Personen geschützt. Trotzdem wäre es gut, wenn man bei dieser Regelung einen Mittelweg finden könnte.

Andererseits habe ich in Erinnerung, dass die Engelbrechts (ich meine jetzt nicht Silvia) das Angebot der Polizei zu einem Gespräch mal ausgeschlagen hat. Evtl. hätte die Fam. Engelbrecht dieses etwas weitergebracht. Aber auch nur eventuell und voraussichtlich hatten auch sie ihre Gründe, diesen Gesprächstermin nicht wahrzunehmen.


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Der Fall Sonja Engelbrecht

21.01.2014 um 08:33
Ich weiß, dass wurde schon öfter gepopstet. Aber passt mal wieder zur derzeitigen Diskussion.
Siehe Fett markiert!!
Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/2304
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tausendfreund BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 28. 09. 1999
Vermißtenfall S.E., vermißt seit dem 11.04.1995
Vor dem Hintergrund der öffentlichen Kritik an der Ermittlungsarbeit des Polizeipräsidiums München im Vermißtenfall S. E., vermißt seit dem 11.04.1995, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist der Stand der polizeilichen/staatsanwaltlichen Ermittlungsarbeit im Fall von S. E. und welche Ergebnisse liegen vor?

2. Welche Mittel der polizeilichen/staatsanwaltlichen Ermittlungsarbeit wurden im Fall von S. E. genutzt und welchen Spuren wurde nachgegangen?

3. Wurde die Gleichstellungsbeauftragte der Polizei einbezogen, wenn ja, welche Maßnahmen resultierten daraus?

4. a) Ist es im Laufe des Verfahrens zu einer Störung im Verhältnis der Ermittlungsbehörden und den betroffenen Eltern gekommen, die zu einer Kontakteinstellung seitens der Eltern geführt hat? Wenn ja, woraus resultieren diese?

b) Sind die betroffenen Eltern und ihre anwaltliche Vertretung ausreichend über den aktuellen Stand der Ermittlungen informiert worden? Welche Informationen wurden ihnen übermittelt? Wurde Akteneinsicht gewährt?

c) Welche Vorschriften und Anweisungen bestehen bei der bayerischen Polizei und bei der Staatsanwaltschaft für den Umgang mit den Angehörigen von Vermißten und eventuellen Verbrechensopfern?

5. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung in den letzten fünf Jahren zur Erhöhung der Sicherheit und Bewegungsfreiheit von Mädchen und Frauen, die in städtischen Bereichen nach Einbruch der Dunkelheit öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder durch Parks laufen, ergriffen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 22. 11. 1999
Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt: Zu 1.: Seit der Vermissung der S. E. am 12. Mai 1995 konnten im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen keine Lebenszeichen oder nachvollziehbare Erklärungen über ihren Verbleib gewonnen werden. Aufgrund der gesamten Vermissungsumstände muß bei objektiver Fallbetrachtung von einem Verbrechen ausgegangen werden. Der Vermißtenfall wird jedoch nicht als abgeschlossen betrachtet.

Sofern neuerliche Ermittlungsansätze gewonnen werden können, werden die Ermittlungen selbstverständlich fortgeführt und entsprechend ausgeweitet.

Zu 2.: Die in der Erstphase vom Kommissariat 114 (Vermißtenstelle des Polizeipräsidiums München) bearbeitete Vermissung wurde, nachdem aufgrund der Erstermittlungen ein Verbrechen nicht auszuschließen war, schon nach wenigen Tagen von einer sechsköpfigen Arbeitsgruppe des Kommissariats 111 (Mordkommission) übernommen.

Sowohl vom logistischen als auch vom personellen Ansatz wurde analog einer Mordfallbearbeitung in engster Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft München I vorgegangen.

Im Rahmen der Abarbeitung von über 130 Spurenkomplexen wurden u. a. 50 Personen, darunter Angehörige, Lehrer, Mitschüler, Bekannte und Freunde, zeugenschaftlich vernommen.

Der Vermißtenfall S. E. wurde vom sachbearbeitenden K 111 in zahlreichen Presseveröffentlichungen (Tages-/Wochenzeitungen; Fernsehbeiträgen) publiziert und ist immer noch im Internet unter ,,http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/fahndung/index.htm" eingestellt.

Zudem wurden 55 Hinweise zu angeblichen Aufenthaltsorten der Vermißten ebenso überprüft wie mehrere Einzelpersonen, die bereits in der Vergangenheit wegen entsprechender Sexualdelikte auffällig geworden waren. Die Ergebnisse waren in allen Fällen negativ.

Zu 3.: Die Gleichstellungsbeauftragte des Polizeipräsidiums München wurde zu keiner Zeit in die Ermittlungen des K 111 eingebunden.

Dafür besteht und bestand auch keine fachliche Notwendigkeit.

Zu 4. a): Hier wie auch beim Polizeipräsidium München bestand und besteht auch weiterhin vollstes Verständnis, daß sich die Eltern E. mit der Ergebnislosigkeit der polizeilichen Ermittlungen nicht zufrieden geben können.

Den Eltern E. wurde seitens des Polizeipräsidiums München immer wieder Gesprächsbereitschaft signalisiert. Konkrete Gesprächsangebote des Leiters des Dezernats 11 fanden in der Folgezeit der Ermittlungen bei den Eltern E. ebensowenig Akzeptanz wie ein ursprünglich von Herrn E. selbst vorgeschlagenes Gespräch mit dem Leiter der Kriminalpolizeidirektion 1 Ende Dezember 1997.
Der Gesprächsvorschlag wurde am 20.01.98 nach mehrmaligen Nachfragen polizeilicherseits von Frau E. selbst zurückgezogen.

Zu 4. b): Bei einer Vielzahl von auch persönlichen Gesprächen mit den Eltern durch den Leiter des Dezernates 11 und die kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter wurde immer wieder versucht, die polizeiliche Ermittlungsführung für die Eltern E. möglichst transparent darzustellen und die einzelnen Ermittlungsschritte zu erläutern.

Auch über die Ergebnisse einzelner Ermittlungskomplexe wie Befragungen und Zeugenvernehmungen, insbesondere über die Resultate der Vernehmungen des von der Familie E. mehrfach als Tatverdächtigen bezeichneten letzten Begleiters ihrer Tochter wurden die Eheleute E. fortlaufend zeitnah informiert.

Darüber hinaus wurde dem Rechtsanwalt der Familie E. in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft München I Akteneinsicht gewährt.


Zu 4. c): Die polizeiliche Bearbeitung von Vermißtenfällen richtet sich nach der bundesweit gültigen Polizeidienstvorschrift (PDV) 389 (,,Vermißte, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen"). Die Angehörigen von Vermißten und Verbrechensopfern werden von den Sachbearbeitern-/innen der kriminalpolizeilichen Fachdienststellen parallel zur Fallbearbeitung so gut wie möglich betreut und beraten.

Mit dem bayernweit einzigen speziellen Kommissariat für Opferschutz (K 314) steht dem Polizeipräsidium München ein Instrumentarium zur Verfügung, in dem gezielter Opferschutz/-beratung möglich ist, auch Angehörige von Opfern für ihre Belange kompetente Ansprechpartner finden und je nach Fallgestaltungen auch Vermittlungen zu weiterbegleitenden sozialen Einrichtungen ermöglicht werden.

Zu 5.: Zu dieser Frage darf bezüglich der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Bayern allgemein auf die ,,Aktion Sicherheitsnetz" in Bayern in Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 2. Februar 1998 zum Thema ,,Verstärkung der Kriminalitätsbekämpfung in Bund und Ländern" hingewiesen werden.

Als Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Konzeption des Polizeipräsidiums München zur Steigerung des Sicherheitsgefühls vom April 1998 anzuführen, die die hohe Wertigkeit der polizeilichen Präsenz insbesondere im Bereich der Münchner Verkehrseinrichtungen sowie auch an wenig frequentierten Bahnhöfen im Landkreis festschreibt. Die Präsenz wird speziell in den Abend- und Nachtstunden hoch gehalten.

Im gesamten MVV-Gebiet werden täglich gemischte MVVStreifen, bestehend aus Polizeibeamten und Angestellten der Münchner U-Bahn-Bewachungsgesellschaft, durchgeführt.

Zusätzlich kommen tägliche Schwerpunktstreifen im MVVBereich von Kräften geschlossener Einheiten der bayer. Polizei hinzu.

Die Größenordnung dieser polizeilichen Präsenz durch geschlossene Einheiten des Polizeipräsidiums München wird anhand der Zahlen des Jahres 1998 von · 15.697 Beamtenstunden · 11.278 Identitätsfeststellungen · 1.287 Platzverweise · 258 Festnahmen · 9 Strafanzeigen und · 40 Owi-Anzeigen deutlich.
http://www.juramagazin.de/2-Welche-Mittel-der-polizeilichenstaatsanwaltlichen-Ermittlungsarbeit-wurden-im-Fall-von-S-E-genutzt-und-welchen-Spuren-wurde


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Der Fall Sonja Engelbrecht

21.01.2014 um 08:50
@Schnaki
Zitat von SchnakiSchnaki schrieb:Auch über die Ergebnisse einzelner Ermittlungskomplexe wie Befragungen und Zeugenvernehmungen, insbesondere über die Resultate der Vernehmungen des von der Familie E. mehrfach als Tatverdächtigen bezeichneten letzten Begleiters ihrer Tochter wurden die Eheleute E. fortlaufend zeitnah informiert.
Sehe ich das jetzt falsch. Aber dann müsste die Fam. Engelbrecht ja evtl. informiert worden sein, weshalb Markbert dann letztendlich als Tatverdächtiger ausgeschlossen wurde.


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Der Fall Sonja Engelbrecht

21.01.2014 um 09:12
@bärlapp
Zitat von SchnakiSchnaki schrieb:insbesondere über die Resultate der Vernehmungen des von der Familie E. mehrfach als Tatverdächtigen bezeichneten letzten Begleiters ihrer Tochter wurden die Eheleute E. fortlaufend zeitnah informiert.
Ob Sie über die Details informiert wurden, weiß ich nicht ... über die Resultate der Vernehmung heißt ja nicht, dass Sie auch den Grund erfahren haben.

Die E. haben direkt Markbert verdächtigt, steht da ja auch, daher wurden sie über die Ergebnisse insbesondere der Vernehmung von Markbert zeitnah informiert.

So wie es hier steht, wissen Sie den Grund nicht. Aber da kann ich mich auch täuschen. Selbst wenn Famiile Engelbrecht einen Grund erfahren hätte. Trotzdem zweifeln Sie ja den Wahrheitsgehalt an. Darum auch die Ermittlungen auf eigene Faust.


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21.01.2014 um 09:21
@Schnaki
Ja, muss ich dir recht geben. Aber ein Resultat muss man doch auch irgendwie begründen. Aber das kann man natürlich sehr minimal halten, also nur das Allernötigste. Aber schon seltsam, dass nicht mal die aller nächsten Angehörigen informiert werden, weshalb eine Person ausgeschlossen wird. Das stelle ich mir für die Familie schon sehr, sehr unbefriedigend vor. Ich weiß nicht, wird das immer so gehandhabt oder macht man das nur, wenn diese Person dann anderweitig in ein schlechtes Licht gerückt werden würde?


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21.01.2014 um 10:00
@bärlapp
Zitat von bärlappbärlapp schrieb:Sehe ich das jetzt falsch. Aber dann müsste die Fam. Engelbrecht ja evtl. informiert worden sein, weshalb Markbert dann letztendlich als Tatverdächtiger ausgeschlossen wurde
Das ist ja genau der haken. Die aussagen markberts und anderer zeugen bedürfen eben der interpretation. Und offensichtlich ziehen die engelbrechts gänzlich andere schlüße aus diesen aussagen als die polizei. Ergo: Aufgrund der gleichen aussagen schließt eine partei markbert als verdächtigen aus, die andere partei eben nicht. Eigentlich nicht sehr ungewöhnlich und wir könnten uns nur ein valides bild machen wenn wir die aussagen selbst kennen und bewerten könnten.

edit: möglicherweise wird die polizei auch über informationen verfügen, die sei den E.#s NICHT zur verfügung gestellt hat

Damit bin ich auch schon bei
@Leroy72
Das siehst du vollkommen richtig und es gibt keinen Grund diese Informationen (der engelbrechts) anzuzweifeln, was gewisse User immer wieder versuchen.
@Leroy72

als BWLer mußt du eigentlich wissen, dass eine Information wahr oder falsch sein kann und dass sie deshalb natürlich angezweifelt werden muß. Information ist eben etwas anderes als Wissen oder Erkenntnis. Das gilt selbstverständlich für Informationen seitens der polizei genauso wie für die der engelbrechts.

Um konkreter zu werden: Die information durch die engelbrechts "sonja sei nie getrampt" kann natürlich angezweifelt werden. Frau E. KANN dies schlicht und ergreifend gar nicht WISSEN. Auch IHRE aussage dass lucie die einzige gewesen sei, die dies gegenüber der polizei behauptete und dabei gelogen hätte ändert daran nichts.
Demgegenüber steht nun die aktuelle aussage der polizei bei aktenzeichenxy 2012/13 (!) dass die ermittlungen ergaben , dass sonja doch ab und zu getrampt sei.

Da sind sie wieder, die zwei informationen. Und eine davon muß zwingend falsch sein.
Für mich unerklärlich wie du so sicher behaupten kannst dass es diejenige der polizei ist.
Für mich ist das offen, da ich keiner der beiden parteien eine per se höhere glaubwürdigkeit einräume und Informationen beider seiten kritisch zu bewerten versuche.


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Der Fall Sonja Engelbrecht

21.01.2014 um 10:10
@armleuchter

Ich denke, ganz genauso wird es gewesen sein. Es ist alles Auslegungssache. Aber die Frage ist dann, ob es der Familie Engelbrecht wirklich weiterhilft, wenn sie Akteneinsicht durchsetzen würden. An der Interpretation ändert sich evtl. nichts.


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21.01.2014 um 11:39
@Schnaki

Erstmal vielen Dank für diesen Text, kannte ich noch nicht auch wenn er schon mehrfach gepostet wurde...

Wir haben also auf der einen Seite die Polizei, die M. eindeutig ausschließt...
Und die Familie E, die M. wohl immernoch für einen möglichen Täter hält..

Das sind die 2 Infos die wir haben... klar wird Polizeiarbeit schlecht geredet und im Endeffekt besteht die Polizei auch nur aus Menschen die Fehler machen und es gab auch in der Vergangenheit wohl Fehler in der Arbeit der Polizei..

Wenn man jedoch bedenkt, dass bei der Polizei erfahrene Leute sitzen, mit Sachverstand und etlichen Möglichkeiten...

und man hat dagegen die Familie E, die verständlicherweise nach einer möglichst greifbaren Erklärung für das Verschwinden ihrer Tochter sucht und das gepaart mit der etwas seltsames Story des M...

Müsste man der Information der Polizei eigentlich mehr Gewicht zuordnen und davon ausgehen, genau wie eben die Polizei, dass M. wohl die Wahrheit gesagt hat...



...
Ich meine was uns Laien hier alles an M.s Geschichte so aufgefallen ist, muss auch der Polizei aufgefallen sein und da kann ich mir dann wiederrum nicht vorstellen, dass sie Ihn ausschließen wenn sie es nicht 100% wissen


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21.01.2014 um 11:51
@Neusser1988
u 4. b): Bei einer Vielzahl von auch persönlichen Gesprächen mit den Eltern durch den Leiter des Dezernates 11 und die kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter wurde immer wieder versucht, die polizeiliche Ermittlungsführung für die Eltern E. möglichst transparent darzustellen und die einzelnen Ermittlungsschritte zu erläutern.

Auch über die Ergebnisse einzelner Ermittlungskomplexe wie Befragungen und Zeugenvernehmungen, insbesondere über die Resultate der Vernehmungen des von der Familie E. mehrfach als Tatverdächtigen bezeichneten letzten Begleiters ihrer Tochter wurden die Eheleute E. fortlaufend zeitnah informiert.

Darüber hinaus wurde dem Rechtsanwalt der Familie E. in der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft München I Akteneinsicht gewährt.
Ganz offensichtich haben die E's - was auch ihr gutes recht und sehr verständlich ist - ordentlich druck auf die ermittlungsbehörden gemacht.
Insbesondere haben sie verdeutlicht, dass sie M für tatverdächtig halten.
ich würde daraus schließen, dass die ermittelnden beamten sich vor diesem hintergrund SEHR GUT abgesichert haben, was ihre unschuldsvermutung bei M. betrifft.
Da wir aber diese gründe nicht kennen, bleibt M. bei mir in der "lostrommel" der verdächtigen, da MIR nichts vorliegt was ihn definitiv ausschließen würde. Allerdings ist M. in meiner lostromme eben ein recht "kleines los" da die umstände (einschätzung der behörden, meine einschätzung seiner aussagen) aus meiner sicht andere varianten deutlich wahrscheinlicher erscheinen lassen.


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21.01.2014 um 12:12
Getrampt oder nicht getrampt?

Mal wieder etwas Erkenntnistheorie: In vielen Sparten - und darunter auch bei der polizeilichen Arbeit – ist es üblich, Annahmen oder Informationen mehrfach zu verifizieren, bevor sie als gesichert gelten. Wenn Lucie behauptet, Sonja sei gelegentlich getrampt und Frau E. schließt das aus, wäre das Ergebnis indifferent, da Aussage gegen Aussage steht. Sollte die Polizei jedoch mehrere Personen gefunden haben, die unabhängig voneinander bestätigen, dass Sonja hin und wieder trampte, dann wäre das Resultat eindeutig. Es könnten ja nicht nur Zeugen aus Sonjas Freundeskreis sein, sondern auch Mitarbeiter und/oder Stammgäste der von Sonjas Clique frequentierten Lokalitäten. Eventuell meldeten sich sogar Autofahrer bei der Polizei, die Sonja mitgenommen haben. Solche Informationen dürften in den Ermittlungsakten stehen und der Anwalt von Familie E. müsste davon Kenntnis haben.


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21.01.2014 um 12:13
@armleuchter

So sehe ich das auch...

Auch wenn mir Ms Story noch so seltsam vorkommt, bei der Kripo sollten doch fähige Leute sitzen...

Und aufgrund dieses Berichtes sieht man ja nun auch nochmal schriftlich, dass die polizei sich bei M. wohl sehr sicher ist, zumal sie ihn, wie man sieht, mehrfach vernommen haben...


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21.01.2014 um 12:14
Hallo!

Erstmal danke an @Schnaki für den Text!

Da ich weiß, daß früher oder später wieder die Leier mit Polizeifehlern kommt, hier ein paar Daten. Niemand ist fehlerfrei, aber die Daten sprechen schon ein gewichtige Sprache. Was Kapitaldelikte angeht, hat Deutschlands Polizei hervorragende Aufklärungsraten.
Bei Mord hat Deutschland mit Japan zusammen die höchste Aufklärungsrate weltweit mit um die 97%. (Bei Staaten mit noch zumindest offiziell höherer Lösungsquote fragt man besser nicht, wie da "ermittelt" wurde)
Auch z.B. Frankreich liegt in den Neuzigern. Zum Vergleich mal die Werte einiger weiterer Länder: Kanada um 75%, USA 64%, Brasilien 8%(!)

Auch bei Freiheitsberaubung (wenn Sonja verschleppt worden wäre) liegt die Aufklärungsrate in Deutschland hoch, bei um die 90%.
Natürlich gibt es Fälle, die nicht geklärt werden können, weil es kaum Hinweise oder Ermittlungspannen gibt, aber das ist die seltene Ausnahme. Im Einzelfall ist das natürlich höchst unbefriedigend, aber man kann nicht einfach generell der Polizei schlechte Arbeit vorwerfen, wie das hier im Thema von einigen gern getan wird.

Gerade weil selbst Laien einige Seltsamkeiten aufgefallen sind und der Druck der Familie hinzuaddiert, wird die Polizei das Thema Markbert sehr genau abgeklopft haben.


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21.01.2014 um 12:21
@armleuchter
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:als BWLer mußt du eigentlich wissen, dass eine Information wahr oder falsch sein kann und dass sie deshalb natürlich angezweifelt werden muß. Information ist eben etwas anderes als Wissen oder Erkenntnis. Das gilt selbstverständlich für Informationen seitens der polizei genauso wie für die der engelbrechts.

Um konkreter zu werden: Die information durch die engelbrechts "sonja sei nie getrampt" kann natürlich angezweifelt werden. Frau E. KANN dies schlicht und ergreifend gar nicht WISSEN. Auch IHRE aussage dass lucie die einzige gewesen sei, die dies gegenüber der polizei behauptete und dabei gelogen hätte ändert daran nichts.
Demgegenüber steht nun die aktuelle aussage der polizei bei aktenzeichenxy 2012/13 (!) dass die ermittlungen ergaben , dass sonja doch ab und zu getrampt sei.
Das versteht sich von selbst. Allerdings sehe ich den Fall nicht durch die BWLer Brille, was auch falsch und vermessen wäre, sondern als Privatperson, die kritisch hinterfragt. Insofern für mich völlig irrelevant, was das mit BWL zu tun haben soll.

Ich schenke dahingehend den Eltern glauben, dass die Aussage hinsichtlich Trampens nur von einer besagten Person geäußert worden sein soll. Im Hinblick dessen, wurde eine regelmäßige Korrespondenz seitens der Engelbrechts mit der Polizei geführt, die nichts Gegenteiliges hervor gebracht hat. Insofern doch äußerst unwahrscheinlich, dass Sonja gegen ihren Naturell doch getrampt haben( könnte).

Inwieweit es eine weitere Zeugenaussagen dazu geben (könnte) die derartiges in den Raum stellt? I`don`t know. Ich war nicht bei den Zeugenvernehmungen dabei.


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Egi ehemaliges Mitglied

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21.01.2014 um 12:23
Aufklärungsquoten seit 1995:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/152525/umfrage/entwicklung-der-polizeilichen-aufklaerungsquote-bei-mord-seit-1995/

Dabei muss man bedenken, dass sich seit 1995 die technischen Möglichkeiten zunehmend verbesserten (Handyortung, Internet etc.)

Problem im Fall Sonja ist natürlich, dass es keinerlei physikalische Spuren gibt. Einfach nichts. Daran scheitern sowohl wissenschaftlich-technische Ermittlungsmethoden als auch Profiling (in Deutschland heißt es operative Fallanalyse, kurz OFA).


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21.01.2014 um 12:32
@Leroy72
Zitat von Leroy72Leroy72 schrieb:Insofern doch äußerst unwahrscheinlich, dass Sonja gegen ihren Naturell doch getrampt haben( könnte).
Äußerst unwahrscheinlich, schließt aber immer noch nicht aus, dass es nicht doch so gewesen sein könnte. Deshalb bleibt diese Frage nach wie vor offen.

Aber Sonja muss ja nicht getrampt haben, wie man es ursprünglich unter trampen versteht. Sie kann ja einfach von jemanden, den sie flüchtig kannte mitgenommen worden sein. Weil es kalt und sie selbst müde war, hat sie evtl. das Angebot gerne angenommen.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Der Fall Sonja Engelbrecht

21.01.2014 um 12:32
@Leroy72

Selbst wenn Sonja wirklich nie, nie, nie zuvor getrampt ist, schließt es keinesfalls aus, dass sie es an diesem Abend nicht dennoch tat. Vielleicht weniger im Sinne von "ein Auto aktiv anhalten", sondern bei einer vertrauenerweckenden Person einsteigen, die angeboten hatte, Sonja heimzufahren. Es könnte rein hypothetisch ein bekanntes Gesicht aus der Münchener Promi-Szene gewesen sein, oder aus Medien, Wirtschaft, Gesellschaft ... Das dient jetzt nur zur Verdeutlichung und beinhaltet keinerlei Tatvorwurf: In Rudolf Moshammers Rolls-Royce wäre doch vermutlich fast jede Frau eingestiegen, zumal der Besitzer der Damenwelt eher weniger zugeneigt war.


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