Warum müssen manche Männer Unterhalt für ihre Exfrauen zahlen?
13.08.2014 um 18:43Anzeige
insideman schrieb:Ich weiß jetzt nicht wie das genau geregelt wird, vl schreibe ich jetzt auch etwas, was ohnehin schon so geregelt wird. Kann ich mir aufgrund vieler Diskussionen diesbezüglich aber nicht vorstellen.Bei verheirateten Paaren hat jeder Elternteil automatisch das halbe Sorgerecht.
Ich habe mir die Links durchgelesen und hier muss ich mehr denn je sagen, dass es grundsätzlich eine 50:50 Situation geben sollte, was das Sorgerecht eines Kindes betrifft
insideman schrieb:Sprich, das Kind lebt zu gleichen Teilen bei beiden Elternteilen. Das kann monatlich oder 2wöchentlich passieren... wie auch immer.Dieses Modell gibt es bereits und wird nicht gerne verwendet, da es als nicht empfehlenswert eingestuft wird ( Grund hierfür ist die Psyche der Kinder die darunter leider, identitatsverlust ect da dauernd wechselnder Wohnort und wechselnder Elternteil )
Voraussetzungen gibt es da natürlich einige. Die Wohnorte der beiden ehemaligen Partner dürfen nicht zu weit auseinander liegen. Es darf natürlich bei keinem der beiden Elternteile ein Grund dagegen sprechen, dass das Kind bei ihm ist.
insideman schrieb:Unterhalt für das Kind gibt es dann nicht, da beide gleich für das Kind aufkommen. Ein Ungleichgewicht muss jener Elternteil tragen, welcher dieser Entscheidung entgegen steht.Das Kindergeld was die Frau erhalt für ihr Kind ist bereits gekürzt. Nicht in der kindergeldleistung selbst sondern in dem ihrem Kind zustehende. Unterhalt ist bereits der Teilbetrag von ca. 92€ abgezogen. D.h. Der Vater zb zahlt 92€ weniger Unterhalt als er sollte. Warum? Weil der Staat sagt dem Vater steht die Hälfte des Kindergeldes zu da er Umgang pflegt und von dieser Summe soll er den Umgang gestalten und das Kind versorgen. Es spielt dabei keine Rolle ob der Vater zb tatsächlich Umgang pflegt, diese Summe wird IMMER vom Unterhalt abgezogen! Ziemlich ungerecht findest du nicht?
Zieht nun die Frau warum auch immer sehr weit weg, muss ihr bewusst sein, dass dies die Ursache ist dass diese Lösung nicht zustande kommt und damit rechnen, das Kind alleine versorgen zu müssen, sollte sie das Kind bei sich haben wollen und es diesbezüglich eine Lösung geben. ( irgendwo muss das Kind ja leben)
Kindergeld ect bekommen dann beide Partner je 50%.
insideman schrieb:Was den Unterhalt für den Elternteil angeht, welcher während der Ehe nicht oder nur wenig arbeiten hat können, muss man auch schauen, dass man eine andere Lösung findet, als jene die ich aus den Links herauslese.Ehegatten Unterhalt steht unter Auflagen und nicht jeder bekommt ihn. Ja das ist richtig, verdient der ex Mann zb 2000€ netto, wird erst der vorrangige Unterhalt der Kinder geleistet und alles was übrig bleibt bis auf 1050€ kann der Mutter als Unterhalt gezahlt werden. Dies aber auch nur in einem begrenzten Zeitraum.
Wenn ich 2000 Euro verdiene und die Frau nichts, dann kann ich ihr nach der Scheidung ja nicht 1000 Euro monatlich überweisen, das ist ja Irrsinn.
Was ich mich hier noch frage, von was werden dann die Alimente bezahlt? ich konnte lesen, Kinder haben Vorrang, das bedeutet dann für jedes Kind bezahlt man x Euro, und was dann auf 1000 Euro bleibt bekommt die Frau.
Denn 1000 Euro ist ja offenbar die Mindestgrenze, die dem Mann bleiben müssen.
insideman schrieb:Auch sollte man hier immer Gründe für die Scheidung, sollten sie klar definiert werden können, miteinbeziehen. Wer eindeutig für die Scheidung als Verursacher ausgemacht werden kann, muss, so weit es möglich ist, damit rechnen schlechter abzuschneiden, zb. bei Unterhaltszahlungen.Dafür gibt es Eheverträge.
Basto schrieb:Es spielt dabei keine Rolle ob der Vater zb tatsächlich Umgang pflegt, diese Summe wird IMMER vom Unterhalt abgezogen! Ziemlich ungerecht findest du nicht?Ich versuche mich gerade selbst zu genderisieren, also könnte es ja auch umgekehrt ein, sprich die Frau zahlt Alimente und darf sich die 92 Euro abziehen.
Basto schrieb:Dies aber auch nur in einem begrenzten Zeitraum.Hier scheint es aber so zu sein, dass es auch Situationen gibt, wo der Zeitraum verlängert werden kann.
Basto schrieb:Dafür gibt es EheverträgeWelche ja viele Regeln nicht außer Kraft setzen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Ehevertrag sehr viele rechtliche Ansprüche außer Kraft setzen kann.
Nur weil der Mann einige Jahre verheiratet war, muss er nun oft für den Rest seines Lebens zahlen. Wo bleibt da die Fairness?Seh ich genauso...ein Grund warum ich nicht heiraten will...
Tussinelda schrieb am 16.08.2014:(rechtlich geregelt und NICHT geschlechtsspezifisch)Das ist ein Echtes Argument
Tussinelda schrieb am 16.08.2014:.ja liebe abgezockte Männer, WO liegt denn das Problem? Zu doof, zu naiv, zu lethargisch?DAS soll ein Argument sein? Wirklich?